@ T-sW Sittich01
Ist das dein Ernst?
Mit dieser Einstellung kann man ja alles rechtfertigen.
Was glaubst du, warum das Telekommunikationsgeheimnis, Informations- und Meinungsfreiheit, Zensurverbot, Schutz der Wohnung und Prvatsphäre usw. ausdrücklich als Bürgerrechte im Grundgesetz festgeschrieben sind?
Es geht weder den Staat noch irgendwelche Privatkonzerne etwas an, wer mit wem welche Informationen austauscht. In dieses elementare Grundrecht aller Menschen, das unter anderem eine Grundvorraussetzung für eine funktionierende Demokratie ist, darf überhaupt nur dann eingegriffen werden, wenn ansonsten andere, gleich oder höherwertige Grundrechte in Gefahr sind.
Z.B. darf man die Kommunikation eines Mordverdächtigen überwachen, denn das Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit ist ebenfalls eines der höchsten Grundrechte.
Aber die Grundrechte der Bürger zu beschneiden, nur damit sich eine kleine Industriesparte keine neuen, für das Internet geeigneten Geschäftsmodelle ausdenken muss, das ist durch nichts zu rechtfertigen. Es gibt kein Grundrecht auf Profit!
Freier, geheimer Austausch von Informationen ist ein Grundrecht und wenn das einem bestimmten Geschäftsmodell im Wege steht, dann hat nicht das Grundrecht zu weichen, sondern der Untenehmer muss sich andere Wege suchen, sein Geld zu verdienen.
Und deshalb ist das heutige Urheberrecht selbst illegal und verfassungswidrig. Es muss umgehend grundlegend reformiert werden. Jedes Gerichtsurteil, das bis da hin auf dieser Grundlage erfolgt, ist ein Verbrechen!