News Provider müssen mehr Kundendaten herausgeben

Shalva schrieb:
...
Also ich verstehe nicht wie man das Urheberrecht in Deutschland reformieren soll damit das Internet "frei" bleibt, die Menschen umsonst Filme oder Musik runterladen können und der Urheber keine Verluste macht. Es geht eifach nicht. ...

Ich bin sicher, dass das sehr wohl geht! Und damit bin ich nicht allein.

Tatsächlich leben wir diesen Zustand doch schon längst jeden Tag seit über 10 Jahren.

Die Urheber und größtenteils auch die Rechteverwertungsindustrie können wunderbar überleben, trotz des freien, kostenlosen Austauschs im Internet, der alltäglich hundertmillionenfach praktiziert wird, allen Verboten und Strafandrohungen zum trotz.

Das liegt daran, dass eine Kopie kein entgangener Kauf ist. Die Filesharer sind statistisch gesehen sogar die besten Kunden der MIFI und geben laut Studien bis zu 4x so viel für Filme und Musik aus, wie der Durchschnitt.
Es wird also kopiert und gekauft!

Der Trick ist, sich nicht mehr nur auf den alten Kopienhandel (Datenträger wie Stückgut verkaufen) zu konzentrieren, sondern verstärkt Dienstleistungen um die Inhalte herum anzubieten, die gar nicht kopiert werden können. Das reicht vom bequemen Downloadportal bis hin zum guten alten Livekonzert oder dem Erlebnis Kino.

Jetzt müssen wir also nur noch mit der sinnlosen Kriminalisierung von Hunderten Millionen Internetnutzern aufhören. Privater Austausch sollte generell legalisiert werden.
Nur da, wo Geld fließt, also wirklich gewerblich mit den geschützten Inhalten gehandelt wird, sollte der Urheber seinen rechtmäßigen Anteil abbekommen bzw. das,wenn er will, auch ganz verbieten können.

Das ist das Hauptproblem mit dem heutigen Urheberrecht. Es sollte sich auf das Urheberpersönlichkeitsrecht (also dass niemand einem anderem die Urheberschaft streitig machen darf) und die kommerzielle Verwertung beschränken.
Was Menschen zum privaten Konsum und nicht-kommerziell untereinander austauschen, geht weder die Urheber noch die Verwerter etwas an. Das fällt als freier Informationsaustausch, der keine höherwertigen Grundrechte anderer verletzt, unter den Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses und der Meinungs- und Informationsfreiheit.

Eine entsprechende Reform wird leider von den Rechteverwertern blockiert, weil die sich irgendwelche Fantastilliardensummen ausmalen, die sie zusätzlich einnehmen könnten, wenn man nur irgendwie die "Raubkopierer" von ihrem Tun abhalten könnte.
Aber dieses Geld existiert einfach nicht!

Unsere Grundrechte werden also für Nichts und wieder Nichts geopfert. Aber wie schon weiter oben geschrieben, gewissen Politikern kommt das sehr entgegen. Und die Abmahnindustrie freut sich sowieso über die durch das realitätfremde Urheberrecht entstehende Rechtsunsicherheit. Die meisten Politiker sind außerdem selbst Anwälte und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Ergänzung:
@ superdarkwing unter mir:
Mit deinem Avatar müsstest du doch eigentlich wissen, wohin du dein Geld spenden kannst, damit sich jemand politisch gegen das alte Urheberrecht einsetzt. Und mindestens genauso wichtig ist das Kreuz an der richtigen Stelle bei den Wahlen.
Wir müssen die Demokratie nutzen um diesen Wahnsinn zu stoppen, solange es sie noch gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bananenrepublik. Mehr brauch man eigentlich nicht dazu schreiben.

Mich kotzt es so sehr an, dass ich gar keine Lust mehr habe, sachlich zu argumentieren, da es sowieso im Nichts verhallt. Da können sich millionen Menschen in Internet-Foren seit Jahren und bis ins Jahr 2050 die Finger wund tippen.
- Der gesunde Menschenverstand wird niemals die Gesetzgeber erreichen.

Man sollte einfach eine Fonds gründen an den jeder interessierte 1-x Euro überweisen kann.
Mit dem gesammelten Geld wird dann bewusst "lobbiiert". So können arme Politiker finanziell unterstützt werden und das Volk bekommt seinen Willen. - Dann haben wir auch endlich die direkte Demokratie.
 
wp7 schrieb:
Ladet einfach nichts illegal runter und die Rechteinhaber haben da keinen Anspruch auf eure Daten.

Der springende Punkt ist doch, dass hier jedweder Rechtsstaat ausgehebelt wird (durch den Rechtsstaat.).
Warum haben Unternehmen, Künstler etc. das Recht, aufgrund eines Anfangverdachtes, den sie nicht einmal begründen müssen, sofort eine detaillierte Auskunft zu erhalten?

In einem Rechtsstaat sollte dieser Schritt unmöglich sein. Die einzige Möglichkeit Auskunft zu bekommen, sollte über eine Anzeige sein. Dann können die Anhaltspunkte überprüft werden und gegebenenfalls ein Verfahren eingeleitet werden.
Aber so wie das Gesetz jetzt ist, kann jeder Künstler sich eine IP, aus einem Chat, Forum sonstwo fischen und bekommt alle Infos vom Provider, wenn er behauptet, dass er die IP in einer Filesharingbörse gesehen hat. Überprüft wird das von keiner Behörde!
 
Solche Downloadseiten am besten alle Providerseitig sperren lassen.
Wer nichts Illegales macht, wird auch nichts vermissen.

So eine Firewewall wie in China wäre hier z.B auch ganz hilfreich.
 
b00nz schrieb:
Solche Downloadseiten am besten alle Providerseitig sperren lassen.
Wer nichts Illegales macht, wird auch nichts vermissen.

So eine Firewewall wie in China wäre hier z.B auch ganz hilfreich.

Genau, denn keiner hat was zu verbergen und wer doch wird halt ins KZ geschickt.
 
b00nz schrieb:
So eine Firewewall wie in China wäre hier z.B auch ganz hilfreich.

Ja und so ein Geheimdienst auch, wer niemanden umbringt hat ja nichts zu befürchten, dann sind wir endlich sicher! :freak:
 
Hallo, deine Aussage ist falsch. Derjenige der abgemahnt wurde muss beweisen das er es nicht war! Und das wirst du nicht können. Denn DU bist verantwortlich für deinen Anschluss und musst ihn absichern etc...

Mit dieser Neuregelung wird die Abmahnwelle einen neuen Höhepunkt haben und man wird sich noch weniger wehren können!

In meinen Augen ist das gesetzlich zugelassene Abzocke!!!!!!



Dieses Land geht echt den Bach runter.
 
b00nz will doch offensichtlich nur trollen, oder er versucht sich in Ironie.
Keiner kann sich ernsthaft chinesische Zustände wünschen. ;)

Was die Idee angeht, dass wir alle einfach aufhören sollen illegal zu kopieren:
Selbst wenn das nicht völlig illosorisch wäre, würde es am Kern des Problems nichts ändern.

Nach heutiger Rechtslage erlauben wir der Rechteverwertungsindustrie zu bestimmen, was alle Menschen privat untereinander austauschen dürfen/können. Um diesen Anspruch durchzusetzen, braucht es Totalüberwachung, Zensur usw.
Genau da liegt das Problem. An dieser verrückten, verfassungswidrigen Rechtslage muss sich schnellstmöglich etwas grundlegend ändern.

Man müsste unmissverständlich klar stellen, dass der freie Informationsaustausch unantastbar über den kommerziellen Interessen der MIFI steht. Die müssen ihre Geschäftsmodelle halt so gestalten, dass sie damit klar kommen, so wie jeder andere Wirtschaftszweig sich auch mit den Grundrechten arrangieren muss.

Die abendländische Kultur wird dadurch nicht untergehen, selbst wenn die MIFI das wider Erwarten nicht hinbekommen würde, denn Musik, Schauspiel und Co. gab es schon Jahrhunderte und Jahrtausende lang, bevor durch technsiche Errungenschaften im letzten Jahrhundert (Schallplatte, Radio, Film usw.) die MIFI in ihrer heutigen Form überhaupt möglich wurde.

Auch mit den wiederum veränderten technsichen Möglichkeiten des Internets wird es weiter Musik und Schauspiel geben und es werden viele Menschen gut davon leben können. Die Urheber und besodners die MIFI werden sich entweder anpassen (müssen) oder in dieser Form aufhören zu existieren und durch etwas Neues ersetzt werden.
 
Ich sehe hier kein Problem...
Vermutlich werden weiterhin lediglich Uploader (davon dann auch nur die welche massig uploaden - hier zählt auch seeden dazu) "gefasst".

Solange sie mir nicht anhängen wollen meine Uploads auf Rapidshare seien Illegal und ich müsse dafür Strafen zahlen...
Ich zähle mich zu denen welche wirklich viel herunterladen und hochladen - jedoch jedes mal legaler Inhalt den ich herunterlade, oder legaler Inhalt welchen ich hochlade.

Aber ganz nebenbei bemerkt... ich hoffe die "Piraterie" und der "Illegale(in meinen Augen Grauzone)" Download/Upload geht weiter und die Gesellschaft erkennt dass sie sich gewandelt hat - oder wandeln muss um sich an die neue Kultur anzupassen.
Das Down/Uploaden ist wie Facebook - es ist da, es ist Kultur, manche wollen es nicht, manche hassen es, manche lieben es, manche wollen es abschaffen - einige sogar verbieten.
Aber am Ende nutzen es dann eben die welche es abstreiten zu nutzen, und es wird wieder nichts passieren.

Alle welche ich kannte - Uploader - bekommen recht oft Abmahnbriefe mit mal 500 bis 5000Euro "Zahlen sonst Gericht" Forderungen, bisher gab es keine Verfahren vor irgendeinem Gericht noch irgendwelche Zahlungen der Uploaderseits.
 
Hätte nichts gegen den Typ (Xavier Naidoo), doch da kann der seinen Scheiß echt behalten! Glaube zwar nicht dass ich jemals was von dem gekauft hätte... werde von jetzt an aber einen noch größeren Bogen um seine Musik machen. Als verdiene er nicht genug Geld! Ein eher unbekannter nicht Geld-geiler Musiker würde sich über sein neues Album auf der Startseite irgend so einer Tauschbörse freuen! Würde vielleicht mit dem Strom schwimmen und sagen: Könnt ihr laden und wenn sie euch gefällt unterstützt mich!

Er konzentriert sich auf seine Musik 'leakt' sie kurz und schon wird sie wird für ihn vertrieben...
Jetzt nur noch ein Konto auf dem das Geld landen soll-> 5€/Album sind hier 5€/Album, die an den Musiker gehen!
 
TenDance schrieb:
Damit kann sich ein selbst ernannter Rechteinhaber quasi ohne Einschränkungen die Identitäten jeglicher IPs aufschlüsseln lassen welche ihm grad einfallen. Bei der jetzigen Praxis ist nirgends eine rechtsstaatliche Instanz zwischengeschaltet welche prüft ob überhaupt ein Auskunftsanspruch besteht.

Sind die deutschen Gerichte für dich keine rechtsstaatlichen Instanzen mehr? Denn um als Rechteinhaber vom Provider den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse rauszukriegen, brauche ich eine vorherige richterliche Anordnung. Das war auch in dem BGH-Beschluss um den es hier geht so.

Herdware schrieb:
Dieses merkwürdige Wortkonstrukt "gewerbliches Ausmaß" hat ja niemals etwas bedeutet, da das Ausmaß nicht zu den Kriterien eines Gewerbes gehört. Ein Gewerbe kann jedes erdenkliche Ausmaß haben, also kann auch jedes erdenkliche Ausmaß gewerblich sein.

Wobei ich die Begründung der Richter, das im Gesetz als Bedingung für eine Auskunftspflicht festgelegte "gewerbliche Ausmaß" einfach komplett zu ignorieren, schon ziemlich bemerkenswert finde.
Schließlich hat die damalige Justizministerin Zypries ja eigentlich zwar polemisch aber recht klar zum Ausdruck gebracht, was man mit dieser Einschränkung bewirken will. "Die Schulhöfe sollten nicht kriminialisiert werden", oder mit anderen Worten, die Auskunftspflicht sollte sich auf gewerbliche Urheberrechtsverletzungen beschränken und z.B. nicht gewöhnliche Filesharer betreffen.
Jedenfalls war das der Eindruck, den man in der Öffentlichkeit und auch gegenüber den über den Gesetzentwurf abstimmenden Parlamentariern erweckt hat.

Die MIFI hat das schon sehr geschickt angestellt. Statt einer eindeutigen Formulierung, haben sie diese Nullaussage ins Gesetz schreiben lassen. Aber das hat ihnen immer noch nicht gereicht. Mit diesem Gerichtsurteil wurde der erklärte Wille des Gesetzgebers jetzt komplett aus dem Spiel genommen und die Richter ignorieren diesen der MIFI unangenehmen Teil des Gesetzes einfach.

Das ist schon ein Hammer. :eek:

Fast noch schlimer finde ich aber die Aussage der Richter, dass in der Abwägung der Rechte und Interessen der Bürger und der MIFI, die an Stelle dieser Einschränkung treten soll, das Profitstreben der Rechteverwerter "so gut wie immer" einen höheren Stellenwert hat, als die in der Verfassung garantierten Grundrechte der Bürger, wie Telekommunikationsgeheimnis, Informations- und Meinungsfreiheit usw.

Der erklärte Wille des Gesetzgebers ist das was im Gesetz steht, nicht das in irgendwelchen Begründungen steht. Das ist auch keine neue Entwicklung des BGH sondern schon seit langem ständige Rechtsprechung. Und es bestand bereits im Gesetzgebungsverfahren keine Einigkeit darüber, ob für den Auskunftsanspruch gegen Dritte der Verletzer im gewerblichen Ausmaß gehandelt haben muss. Der Bundesrat hat die Bundesregierung sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem Wortlaut des Gesetzes dies wohl nicht der Fall sei. Die Unklarheiten, und damit die Möglichkeit für den BGH so zu entscheiden, waren also bekannt und wurden einfach in Kauf genommen.

Und das private Gewinnstreben der Rechteverwerter, sowie die Möglichkeit ihre Verwertungsrechte gegen Verletzungen zu schützen sind auch durch das Grundgesetz geschützt. (Mal ganz abgesehen davon, dass bei einer statischen IP-Adresse das Telekommunikationsgeheimnis nicht tangiert wäre.)
 
Da kann man nur wieder den Kopf schütteln. Wobei ich sage das Grundlos sicherlich keiner abgemahnt (hoffe ich).
 
Herr Trupdup, besten dank für ihre Aufklärung. Ich habe seit über 15 Jahren Erfahrung mit PCs und Internet. Und komischerweise habe ich noch nie 'ne Abmahnung erhalten, egal was ich so im Netz getrieben habe. Dummerweise kenne ich aber genügend Leute, die schon mal einen auf den Deckel bekommen haben (Anzeige, Konfiszierung der gesamten Home-IT), weil sie eben illegalen Schindluder getrieben haben.

Und es ist immer das gleiche, egal ob in Foren oder im privaten Umfeld: Es schreien immer die auf, die sich auf Grauzonenkonsum "spezialisiert" haben.
 
Randwandler schrieb:
...
Und das private Gewinnstreben der Rechteverwerter, sowie die Möglichkeit ihre Verwertungsrechte gegen Verletzungen zu schützen sind auch durch das Grundgesetz geschützt.

Nein ist es nicht!

Das Einzige, was dem in den Grundrechten ansatzweise nahe kommt, ist das Recht auf Eigentum. Aber das ist schon allein durch das Urheberpersönlichkeitsrecht abgedeckt.

Es gibt aber definitiv nirgendwo im Grundgesetz eine Garantie, Eigentum mit Profit zu vermarkten. Darum muss sich schon jeder Eigentümer selbst kümmern und zwar ohne dabei die verbrieften Grundrechte anderer zu verletzen!
Wenn er das nicht hinbekommt, hat er Pech gehabt.

Natürlich kann der Gesetzgeber trotzdem versuchen, den Eigentumer bei der erfolgreichen Vermarktung seines Produktes zu unterstützen. Aber diese Gesetze haben dann keine Grundlage im Grundgesetz und müssen automatisch zurückstehen, wenn Grundrechte dem im Weg stehen.

Und was die Formulierung "gewerbliches Ausmaß" angeht, habe ich ja selbst geschrieben, dass die eigentlich gar nichts bedeutet. Das ist wie "kreisförmiges Ausmaß" oder "grünes Ausmaß" oder sowas. Totaler Humbug.
Offensichtlich hatte diese Formulierung nur den Zweck, die über den Gesetzentwurf abstimmenden Parlamentarier in die Irre zu führen und/oder Kritiker zu besämpftigen, indem man den falschen Eindruck erweckt, man würde nur gegen gewerbliche Urheberrechtsverletzer vorgehen wollen. (Und eben nicht "die Schulhöfe kriminalisieren".)
Ob die damalige Justizministerin auf diesen trick hereingefallen ist oder selbst mit dafür verantwortlich ist, weiß ich nicht. Aber es spielt auch keine Rolle. Bei der Beurteilung, was diese merkwürdige Formulierung zu bedeuten hat, muss man ihre Aussage heranziehen.
Es steht keinem Richter zu, sich einfach selbst was auszudenken.

Aber nicht mal mit diesen erfolgreichen Schachzug war die MIFI zufrieden. Jetzt hat sie sich per Gericht auch noch bestätigen lassen, dass ein "gewerbliches Ausmaß" (was immer das auch sein mag) gewöhnlich gar nicht nachgewiesen werden muss, um einen Auskunftsanspruch gegenüber den Providern zu haben, obwohl das klipp und klar so im Gesetzestext steht.

Der Bundesgerichtshof hat sich mit seinem Urteil über geltendes Recht hinweggesetzt, indem es den Wortlaut des Gesetzes einfach ignoriert und sich statt dessen seine eigene Version ausdenkt, wie ein wirksames Gesetz zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen wohl auszusehen hätte.

So etwas zu entscheiden liegt nicht im Aufgabenbereich von Richtern. Das ist der Job der gesetzgebenden Instanz, also des Bundestages.

Damit ist dieses Urteil genauso illegal und verfassungswidrig, wie die Praxis der Providerauskunft selbst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin

Da muss ich dir recht geben wp7 schön das es mal ausgesprochen wird.

Ich bin auch einer der mal abgemahnt wurde und ich muss sagen leider zu recht. Seit her lass ich das mit dem Saugen da ich derjenige war der sich Falsch verhalten hat.
Nur durch meinen Anwalt konnte ich das Ding gut über die Bühne bringen.

Herdware - Illegal ist Illegal du wetterst gegen die Musik und Film Industrie und gegen Die Gerichtsbarkeit, warum nicht gegen diejenigen die sich Illegal Filme und Musik besorgen.

Die Richter werden sich schon was bei ihrem Urteil gedacht haben.
Und wo legst du fest was Gewerblich ist und was nicht, da scheiden sich die Geister auch den jeder hat nee andere Auffassung darüber.
 
Zuletzt bearbeitet:
@wp7
Es geht hier doch nicht um die Leute, die etwas unerlaubt angeboten/runtergeladen haben. Die haben zu Recht eins auf den Deckel verdient, wobei ich die momentanen Strafen als zu hoch erachte.
Für mich geht es darum, dass es praktisch keinen Schutz vor falschen Anschuldigungen gibt und es nicht mehr über Anzeigen läuft, wo wenigstens noch geprüft wurde.
Bei Fehlerquoten von 50 - 90 % (Link, hab auf die Schnelle nix besseres gefunden) kann es praktisch jeden treffen und dann versuch mal Deine Unschuld zu beweisen. Bei Zivilprozessen ist es durch den Anscheinsbeweis (durch den es kein "im Zweifel für den Angeklagten" gibt) nahezu unmöglich.

Also, das Problem ist das Verfahren/die Willkürlichkeit der Gesetzsprechung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hoffendlich gibt´s bald einen Volksentscheid für ein neues Grundgesetz. In dem muss dieser Paragraph aber geändert werden...
 
Der BGH hat mal wieder im Sinne seiner Juristen-Kollegen entschieden.
Abmahnung schafft Arbeitsplätze.
Meine Lieblngsgrafik in diesem Zusammenhang:

http://www.uni-due.de/isa/

Tja, auch Juristen wollen nicht nur Taxi fahren...

Gruß,
CTN
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Typo)
T-sW Sittich01 schrieb:
Die Richter werden sich schon was bei ihrem Urteil gedacht haben.
Und wo legst du fest was Gewerblich ist und was nicht, da scheiden sich die Geister auch den jeder hat nee andere Auffassung darüber.


Na du hast aber noch ein ordentliches Vertrauen in unseren Staat :lol: Respekt!

Ich persönlich sehe hier auch große Geldschneiderei besonders der Plattenlabels, nicht der Künstler. (Letztens wurde zum Todestag von Amy Winehouse von einem Großen Verlust für die Musikindustrie gesprochen...das trifft es wohl recht gut, für den Rest war die Arme kein Verlust. Kann einem Leid tun was mit ihr veranstaltet wurde)

So lange ich mir auf YouTube nicht mal mehr offizielle Bandchannels anschauen kann, ich bei Büchern dank der Deutschen Lahmar***igkeit auf Ebooks verzichten muss oder diese Unsummen kosten, kann ich einfach eine Debatte um heruntergeladene Lieder nicht nachvollziehen.

Ich kann nicht zählen wie viele Tshirts, Konzertkarten und CDs ich erworben habe, weil ich mir von einem Freund die CD vorher kopieren konnte, den Track auf Youtube hören konnte etc.
So geht es denke ich vielen und die Argumentation "Jeder Download ist ein entangener Kauf" ist lediglich Populismus der Labels. Wäre allein deren Preisgestaltung nicht so eine Frechheit, dass sich selbst die Band hinter dem Label offen auf Facebook dafür entschuldigt, würden viele mehr CDs kaufen.

Aber die ganze Infrastruktur muss sich selbst am Leben erhalten, ihre Berechtigung und ihr Geld einfordern und wenn das nicht mehr auf dem direkten Weg geht, nehmen wir noch eine Instanz dazu und werfen mit Abmahnungen um uns...
 
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