yama03061989
Lt. Commander
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- Feb. 2008
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@Lupo
Das würde ich mir vorher aber schriftlich geben lassen, sowie den Name vom Berater
Regelgrundsatz Nr. 1: "Schließe niemals, niemals, niemals einen Vertrag am Telefon oder zwischen Tür und Angel (GEZ, etc) ab." Immer alles schriftlich geben, wegen Gebundenheit! Immer freundlich auf deinen Briefkasten verweisen und "ich les' mir das schon durch" sagen.
Glaube nicht dass das ohne Weiteres gemacht wird. Einen "Freischein" für dich zu erkaufen sind nämlich Kosten, und was wenn du nach dem Freikauf innerhalb von 14 Tagen den neuen Vertrag wirksam kündigst? Der Anbieter darf dich ja gesetzlich nicht binden innerhalb dieser Rücktrittszeit.
Oder ihn gibt's wirklich aber es gab genug Gründe wieso, weshalb, warum. Und du verschweigst und hier wichtige Details (weil darum)
Da wir den Hintergrund von "deinem Nachbarn" nicht kennen, kannst du ihn nicht heranziehen. Und weil, darum gibt es schonmal überhaupt nicht! Hier muss entweder schriftlich oder mündlich mind. eine Erklärung abgegeben werden mit einer genauen Begründung, weil man sonst nämlich rechtliche Schritte einleiten kann. Hier muss man nämlich der Person die Chance einräumen eine Besserung herbeizuführen und dann vllt doch einen Vertrag anbieten zu können.
Das würde ich mir vorher aber schriftlich geben lassen, sowie den Name vom Berater
Regelgrundsatz Nr. 1: "Schließe niemals, niemals, niemals einen Vertrag am Telefon oder zwischen Tür und Angel (GEZ, etc) ab." Immer alles schriftlich geben, wegen Gebundenheit! Immer freundlich auf deinen Briefkasten verweisen und "ich les' mir das schon durch" sagen.
Glaube nicht dass das ohne Weiteres gemacht wird. Einen "Freischein" für dich zu erkaufen sind nämlich Kosten, und was wenn du nach dem Freikauf innerhalb von 14 Tagen den neuen Vertrag wirksam kündigst? Der Anbieter darf dich ja gesetzlich nicht binden innerhalb dieser Rücktrittszeit.
Das dein Nachbar "imaginär" ist und du uns die Story vom toten Hund erzählen willst.Tja ... lol Mein Nachbar wollte einen NEUVERTRAG abschließen. Kompletter Neukunde also Ihm wurde sowohl DSL und Telefonanschluss verweigert. Was sagst du dazu?
Oder ihn gibt's wirklich aber es gab genug Gründe wieso, weshalb, warum. Und du verschweigst und hier wichtige Details (weil darum)
Das ist so nicht richtig! Ich meine es gibt ein Gesetz das für Wasser und Strom zuständig ist, d.h. hier muss jemanden ohne Strom ein Angebot unterbreitet werden (sprich Angebotspflicht), ob der "Kunde" es dann annimmt ist seine Entscheidung. Es gibt viele Menschen die keinen Telefonanschluss haben. Diese müssen dann Prepaidkarten verwenden, das geht genau so.Und das obwohl es glaube sogar ein Recht auf einen Telefonanschlus gibt. Alles immer mit der Begründung: weil darum.
Da wir den Hintergrund von "deinem Nachbarn" nicht kennen, kannst du ihn nicht heranziehen. Und weil, darum gibt es schonmal überhaupt nicht! Hier muss entweder schriftlich oder mündlich mind. eine Erklärung abgegeben werden mit einer genauen Begründung, weil man sonst nämlich rechtliche Schritte einleiten kann. Hier muss man nämlich der Person die Chance einräumen eine Besserung herbeizuführen und dann vllt doch einen Vertrag anbieten zu können.
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