News Recht auf Vergessen: Google löscht weniger als die Hälfte aller Anfragen

mischaef

Kassettenkind
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daran sieht man, das google kein interesse daran hat, links zu löschen. hab selber auch schon anfragen gestartet, bei denen eindeutig eine löschung wegen unrichtiger informationen vorlag, google sah es anders. ich wäre für mehr sanktionen, die frage ist wieder wie immer: wie kontrollieren.
 
google hat leider schon sehr viele Links gelöscht, da macht es trotz der guten Suchmaschine doch öfter mal Sinn eine andere Suchmaschine zu verwenden.
 
mackenzie83 schrieb:
daran sieht man, das google kein interesse daran hat, links zu löschen. hab selber auch schon anfragen gestartet, bei denen eindeutig eine löschung wegen unrichtiger informationen vorlag, google sah es anders. ich wäre für mehr sanktionen, die frage ist wieder wie immer: wie kontrollieren.

Kannst du mal ein Beispiel nennen? Ich versteh trotz der News Meldung immer noch nicht, was Privatpersonen denn von Google gelöscht haben wollen...?!
 
Wenn auf einer Webseite Unwahrheiten verbreitet werden, ist das imho Sache der Webseite und nicht Google.
Alleine schon, dass ich ja einfach eine andere Suchmaschine nutzen kann zeigt doch das es hinfällig ist.

Geben wir der Sache noch ein paar Jahre und man darf jeden Kram auf drei verschiedenen Seiten suchen, weil irgendwo irgendwas zensiert wird.
 
Naja, beispielsweise wenn die/der Ex behaupt "man sei eine Niete in der Kiste" und das natürlich nicht der Fall ist, kann man schon wollen, dass das nächste Tinderdate das nicht googlen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin grundsätzlich gegen ein Recht auf vergessen. Menschen ändern sich und man muss halt zu seinen Taten stehen.
 
Dem seh ich auch so. Google sollte überhaupt nichts aus ihrem Suchindex löschen. Wer peinliches entfernen will, soll erwachsen werden...Wenn tatsächlich Unwahrheit verbeitet wird, muss man selbst denjenigen Ansprechen.

Scheiß Zensur...aber im Nachmittags Fernseh Gewalt & unbekleidete Geniatalien zeigen. Dafür abends um 20.15h wegschneiden...ELTERN tragen die Verantwortung für ihre Kinder.
 
InkognitoGER schrieb:
Naja, beispielsweise wenn die/der Ex behaupt "man sei eine Niete in der Kiste" und das natürlich nicht der Fall ist, kann man schon wollen, dass das nächste Tinderdate das nicht googlen kann.

Das hat meines Wissens nichts mit dem genannten Löschrecht zu tun. Das wäre die Meinung einer Person über dich, glaube nicht das solche Fälle im ursprünglichen Entwurf abgedeckt werden sollten und kann das als Laie auch aus keinem der bestehenden Gesetzesentwürfe herauslesen.
 
mos_fragged schrieb:
Ich versteh trotz der News Meldung immer noch nicht, was Privatpersonen denn von Google gelöscht haben wollen...?!

Verstehe ich auch nicht, wenn es um Adressen o.ä. geht ja, aber wer Mist baut, sollte auch dazu stehen.
Gibt da nen schönen Spruch:"Wer ehrlich ist, muss sich nicht merken, wem er was erzählt hat"
 
@TrueAzrael: War
a) nicht ganz ernst gemeint
b) würde das Löschgesetz meiner Einschätzung nach greifen, wenn du darstellen kannst, dass das tatsächlich nicht der Wahrheit entspricht.

Hat das damals nicht unsere ehemalige Firstlady in Gang gebracht, die Links zu Seiten löschen lassen wollte, auf denen behauptet wurde, dass sie früher als Escort-Dame gearbeitet hatte.
Oder ging es da nur darum, dass Google nicht automatisch den Namen mit Escort ind den Suchvorschlägen anzeigen durfte?
 
Zuletzt bearbeitet:
Teilweise bedenkliche Meinungen hier. Das hat im Prinzip doch nichts mit Erwachsenwerden zu tun. Klar, wenn jemand mit 20+ was dämliches macht und das im Netz landet kann man dazu stehen. Aber soll ja auch Leute geben die mal Jugendliche waren und da allerhand dummes getan haben. Da möchten einige sicher nicht 10 Jahre später daran erinnert werden.
Früher war das ja auch egal, da hat nicht jeder gleich ne Kamera mit dem kostbaren Film drin gezückt und von allem ein Bild gemacht. Da blieb das dann unter Freunden. Oder man denke an die vielen partyknipser, die es Anfang der 2000er gab, wo man am Montag dann immer schauen konnte wer am Dorffest mal wieder zu viel getankt hatte. Das war zwar schon online, hielt sich durch die lokale Community aber auch noch in Grenzen. Das haben die aber auch schnell aufgehört, als die communities über den Landkreis hinaus gewachsen sind, weil sich Beschwerden gehäuft haben.

Nene, also ganz klar muss es natürlich ein Recht auf Vergessen geben. Nur ob die Löschung bei Google die Lösung ist, ist aus den durch meine Vorredner genannten Gründen eine ganz andere Frage. Es ist zumindest ein Anfang. Die meisten nutzen eben einfach Google. Teilweise sogar um die Seite zu suchen, die sie gerade besuchen wollen ^^. Wenn es da verschwindet, existiert das für viele quasi nicht mehr ;-)
 
InkognitoGER schrieb:
@TrueAzrael: War
a) nicht ganz ernst gemeint
Wollte zuerst auch gar nicht darauf antworten, allerdings gibt es genügend Leute die tatsächlich nicht verstehen wofür das Recht gedacht ist und sich dann wundern, dass ihre Anfrage abgelehnt wurde.

InkognitoGER schrieb:
b) würde das Löschgesetz meiner Einschätzung nach greifen, wenn du darstellen kannst, dass das tatsächlich nicht der Wahrheit entspricht.
Dürfte in dem Fall schwer sein, da die Aussage eine rein subjektive ist. Wenn ich Äpfel nicht mag muss das nicht für jeden gelten.

InkognitoGER schrieb:
Hat das damals nicht unsere ehemalige Firstlady in Gang gebracht, die Links zu Seiten löschen lassen wollte, auf denen behauptet wurde, dass sie früher als Escort-Dame gearbeitet hatte.
Oder ging es da nur darum, dass Google nicht automatisch den Namen mit Escort ind den Suchvorschlägen anzeigen durfte?
Das wäre auch ein ganz anderer Fall. Die Behauptung jemand wäre früher als eine Escort-Dame tätig gewesen ist erstens prüfbar und zweiten keine subjektive Aussage.

@thehintsch:
Auch die Jugendlichen Sünden relativeren sich vermutlich relativ schnell, wenn die von jedem im Netz stehen interessiert das sowieso niemanden mehr. Natürlich kann man gerne ältere nicht relevante Dinge löschen lassen, allerdings sollte dass wenn möglich immer noch an der Quelle und nicht nur im Inhaltsverzeichnis erledigt werden. Also E-Mail an den Betreiber der das Online gestellt hat, auch der ist nach den meisten Datenschutzgesetzen verpflichtet dem Wunsch nach zu kommen. Wenn der Beitrag natürlich über zig Quellen verteilt ist, oder der Betreiber nicht reagiert und nicht greifbar ist, dann hat man eh keine andere Möglichkeit.
Die entsprechenden Einträge in den Datenschutzgesetzen gibt es übrigens schon länger als das "Recht auf Vergessen".
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange die Daten eines Menschen der Privatsphäre unterliegt und keine Genehmigung zur Verbreitung gibt, ist ein Recht auf Löschung vollkommen zurecht vorhanden. Gibt halt nicht nur Jugendsünden, sondern auch Schädigungen oder sensible Informationen, die im Netz landen können. Und ohne Zustimmung diese zu veröffentlichen finde ich das als falsch und unangebracht.
 
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