News Recht auf Vergessen: Google aktiviert Geoblocking für europäische Suchmaschine

Wie lange darf eigentlich noch die
PRESSEMITTEILUNG Nr. 70/14 des Gerichtshof der Europäischen Union bezüglich:
der Rechtssache C-131/12
Google Spain SL, Google Inc. / Agencia Española de Protección de Datos,
Mario Costeja González
gefunden werden.
In ein paar Jahren wird dann die Pressestelle des Europäischen Gerichtshofs verklagt.



Nochmal kurz zur Erinnerung: Mario Costeja González <=> Google

Der Spanier (Mario Costeja González) wollte seine Sozialabgaben nicht bezahlen.
Das spanische Ministerium für Arbeit und Soziale Angelegenheiten war da anderer Meinung und weil er immer noch nicht bezahlen wollte, kam es zur Pfändung bzw. Versteigerung. Das Ministerium darf aber Dinge nicht still und heimlich versteigern, sondern muss darauf öffentlich hinweisen. Wie eine solche Bekanntmachung des Ministeriums in einer Tageszeitung aussieht bzw. im konkreten Fall des Spaniers, kann man hier nachlesen: (Ministerio der Trabajo y Asuntos Sociales) http://hemeroteca-paginas.lavanguardia.com/LVE01/PUB/1998/01/19/LVG19980119-023.pdf [Rechte Spalte als Tipp, sonst findet man es kaum] Durchaus mal anklicken, damit man auch sieht über was gestritten wurde. und keine Angst, es ist keine Geschichte über einen 18jährigen der Betrunken in den Schnee gepinkelt hat.

Der Spanier forderte unter anderem, dass die Tageszeitung entweder die Seite bzw. pdf Datei (http://hemeroteca-paginas.lavanguardia.com/LVE01/PUB/1998/01/19/LVG19980119-023.pdf) löscht. Wollte aber die Zeitung nicht. Die wollten auch nicht anfangen alte Zeitungsartikel zu schwärzen.

Dann kam man auf die Idee, wenn man schon die Presse nicht zwingen kann wahre Begebenheiten, Tatsachen aus Medien nachträglich zu löschen, verbietet man einfach Suchmaschinen die Verlinkung darauf. Es handelt sich dabei weder um Kinderpornografie, Verleumdung, Missbrauch .... oder was sonst immer als Beispiel herangezogen wird.
EINE SOLCHE VERPFLICHTUNG KANN NACH ANSICHT DES EuGH SOGAR DANN BESTEHEN, WENN DIE VERÖFFENTLICHUNG AN DER QUELLE RECHTMÄßIG IST.
Die Veröffentlichung ist rechtmäßig, darf aber nicht mehr gefunden werden.

Die Zeitung darf nach wie vor Artikel und ihren öffentlich zugänglichen Suchindex (Zeitungsarchiv seit 1881) im Internet anbieten http://hemeroteca.lavanguardia.com/...lude=&x=56&y=8&excludeAds=true&sortBy=&order= .
Sie darf auch über Mario Costeja González schreiben, muss dann aber damit rechnen, dass das Geschriebene nicht mehr über Suchmaschinen gefunden werden darf, auch wenn das Geschriebene der Wahrheit entspricht. Ich bin schon gespannt, wann Zeitungen/Blogs/Sender ... bis hin zu Bibliotheken ihre öffentlich zugänglichen Suchindexe bearbeiten müssen, weil bestimmte Personen das wünschen.


Unter bestimmten Umständen kommt man über Suchmaschinen beispielsweise nicht mehr zu folgenden Wikipedia Artikeln:

Da wollte wohl einer oder mehrere, dass sein Name bzw. ihre Namen nicht mehr mit Betrug und gefälschten "Wissenschaftsarbeiten" in Zusammenhang gebracht werden. ;-)

Nochmals: Wenn in Wikipedia oder sonstwo falsche Tatsachen behauptet werden, dann sollen, nein dann müssen die richtig gestellt werden. Notfalls auch unter Androhung von Strafen.

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Ein gewisser Herr Markus XY hatte in den letzten 20 Jahren diverse Firmen im Bereich Bauwesen (Bauträger). Alte gingen in den Konkurs und neue kamen. Seine Zahlungsmoral ließ doch zu wünschen übrig und es gab den ein oder anderen Geschädigten, darunter einige Familien, aber zum Glück gibt es das Recht auf Vergessen.
 
Wenn solche totalitären Fantasien schon umgesetzt werden sollte Google wenigstens die Fairnesss haben Tor-nutzer nicht mit Captchas zu nerven.
 
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