News Recht auf Vergessen: Google will Suchergebnisse nur für Europa löschen

Man merkt, dass hier einige Leute die Begründung des Gerichtes nicht gelesen haben. Es geht nicht darum, dass ein Artikel oder sonstige Information solange im Internet bestehen bleibt, solange der Server in Betrieb ist.

Der KNACKPUNKT ist, dass es heutzutage einfach ist ein quasi komplettes Profil einer Person mit einer einzigen Suchanfrage zu erhalten. Natürlich kann man sich auch Zeitungsartikel aufheben/raussuchen oder manuel Informationen sammeln, aber das ist 1000 mal aufwändiger.

Und falls ihr das noch nicht mitbekommen habt: im Internet kann man auch Sachen über ANDERE posten. Heißt: man ist nicht mal immer selber für diese Informationen vertantwortlich.

Außerdem war nirgendwo die Rede über Unternehmen sondern nur über Einzelpersonen.
 
Das ist überhaupt kein Problem. Wenn andere über einen Posten gibt es zwei Möglichkeiten.
a) Das gepostete ist unwahr:
Dann erfüllt es den Straftatbestand der üblen Nachrede und man konnte es sowieso schon immer von den Servern entfernen lassen. Mit dem feinen Unterschied dass es dazu im Gegensatz zum Recht auf Vergessen eines gerichtlichen Beschlusses bedurfte.

b) es ist wahr:
Es kann niemandem verboten werden Tatsachen auszusprechen. Das fällt definitiv unter die freie Rede. Und wenn jemand eine wahre Tatsache über mich verbreitet, die mir peinlich oder in irgendeiner anderen Weise unangenehm ist, dann habe ich schlichtweg Pech gehabt und muss damit leben.

Das "Recht auf Vergessen" ist einfach nur eine absolut kranke Ausgeburt irgendwelcher EUGH-Richter die Menschen die ihre befleckte Vergangenheit verschleiern wollen jetzt auch noch das Recht dazu gibt. Und damit hat man gleichzeitig noch die Büchse der Pandora für alle möglichen anderen Zensurbestrebungen aufgemacht.

Von daher rechne ich es Google hoch an, dass sie diesen Irrsinn so gut sie können sabotieren und umgehen.
 
mapel schrieb:
Außerdem war nirgendwo die Rede über Unternehmen sondern nur über Einzelpersonen.

So? Dann sagt die Einzelperson: "meine miesen Finanzberatungen dürfen nicht mehr gefunden werden. Ich habe ein Recht auf Vergessen...."
 
Verstehe ich nicht.
Wenn die NSA Profile erstellt, dann ist das Pfui und wenn die Staatsanwaltschaft das nicht anklagt, dann ist sie böse.
Wenn aber Google quasi das Gleiche macht und dies auch noch allen Menschen zugänglich macht, ist das ok, und ein Gericht, dass dies einschränkt, ist böse.

HaZweiOh schrieb:
So? Dann sagt die Einzelperson: "meine miesen Finanzberatungen dürfen nicht mehr gefunden werden. Ich habe ein Recht auf Vergessen...."

Hä? Du bietest Finanzberatung als Privatperson an?
 
Wenn es private Bilder sind, kann man die überall löschen!
 
mapel schrieb:
und dies auch noch allen Menschen zugänglich macht, ist das ok

Google macht es nicht zugänglich. Google indexiert nur. Das Übel ist also nicht bei Google zu suchen.
 
@mapel

Google erstellt seinen Suchindex schon prinzipbedingt nur auf Basis von öffentlich verfügbaren Daten. Was sollte man auch mit Suchergebnissen zu Seiten auf die man keinen Zugriff hat.

Die NSA erstellt ihre Profile indem sie jeglichen auch nicht öffentlichen Internetverkehr mitschneidet und auswertet.

Oder einfacher ausgedrückt. Google indexiert legal. Die NSA verstößt gegen fundamentale Rechte wie Brief/Telekommunikationsgeheimnis.
 
Bei deinem Wohnort ist das ein kleiner aber feiner Unterschied. Randnotiz: Öööööööhhhh Nationalfeiertag!
 
Was ist das denn für ne schwachsinnige Argumentation.
Laut Angaben des Unternehmens verwenden etwa 97 Prozent der Google-Nutzer in Frankreich eine europäische Version der Suchmaschine.

Ja und wenn ungewünschte Informationen über mich im Netz stehen schützt mich diese Statistik zu "97%" gefunden zu werden? Toll! :rolleyes: Außerdem, wenn jemand ernsthaft etwas über mich in Erfahrung bringen möchte, wird dieser wohl kaum über google.de anfangen zu suchen. :rolleyes:

Dementsprechend erklärt Google, dass kein Staat entscheiden dürfe, welche Inhalte die Nutzer aus einem anderen Staat zu sehen bekommen.

Dieser Satz ist irreführend, da er eigentlich etwas positives aussagt. Man muss unterscheiden wer das Recht auf Vergessen hat. Meiner Meinung nach haben Privatpersonen generell das Recht auf Vergessen, der Staat selbst jedoch nicht, da das die Informationsfreiheit gefährden könnte!
 
Zuletzt bearbeitet:
mapel schrieb:
Wenn aber Google quasi das Gleiche macht und dies auch noch allen Menschen zugänglich mach

Das ist doch nicht "das gleiche". Google indexiert nur öffentlich zugängliche Webseiten - das ist die Aufgabe einer Suchmaschine. Übrigens machen das alle anderen Suchmaschinen genauso, auch wenn die kaum jemand freiwillig benutzt.

Wer missliebige Inhalte wegzensieren will, legt den Grundstein für weitere Zensur.
 
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