Rechtsschutzversicherung Beratung

Auch, wenn Du sagst, dass Du dir keinen Anwalt leisten kannst, ist unter diesne Voraussetzungen jetzt der Zeitpunkt gekommen einen solchen aufzusuchen. Im Falle einer Verurteilung hängt dein Führerschein an der Sache und damit ja ganz offensichtlich (das entnehmen ich deinen Schilderungen) dein zukünftiger Beruf. Das Das Verfahren nicht zwingend vor Ende deiner Ausbildung abgeschlossen sein muss (Behördenmühlen mahlen langsam), ist es gut möglich, dass Du ein Fahrverbot antreten musst, während Du bereits mitten im Berufsleben stehst. (mal ganz abgesehen von etwaigen Folgen durch die "Vorbestrafung")
Unter diesen Voraussetzungen würde ich keine weitere Entscheidung von den Ratschlägen in einem Laienforum abhängig machen, sondern nur noch von denen eines Berufsjuristen. Und such dir da am besten jemand der sowohl Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht ist.
 
Anwalt kontaktieren und darauf hoffen, dass er erfolgreich (gegen Auflagen) auf Einstellung des Verfahrens hinwirken kann. Die Aussicht auf eine Einstellung ist bei Fahrerflucht jedoch relativ gut, insbesondere in Fällen, in denen innerhalb von 24 Stunden die Feststellungen nachgeholt wurden (§ 142 IV StGB) und nur ein geringer Sachschaden entstanden ist (kannst du das abschätzen?).
Ob du deine Aussage bei der Polizei korrigieren solltest oder nicht, sagt dir dein Anwalt. Sofern du beim der Staatsanwaltschaft vorsprechen sollst, würde ich dir jedoch dazu raten bei der Wahrheit zu bleiben oder die Aussage zu verweigern.

Auch wenn das Verfahren eingestellt wird, musst du dich jedoch darauf gefasst machen, den Schaden beim Unfallgegner gegenüber deiner Versicherung zu ersetzen.
 
Canni2k schrieb:
Auch wenn das Verfahren eingestellt wird, musst du dich jedoch darauf gefasst machen, den Schaden beim Unfallgegner gegenüber deiner Versicherung zu ersetzen.

Auf welcher Grundlage müsste er dies befürchten? Würde mich mal interessieren.

Ich bin kein Anwalt, aber mit meiner Laienmeinung würde ich sagen, dass er von seiner Versicherung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (z.B. Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss) in Regress genommen werden könnte. Schließlich ist die Versicherung genau für solche Unfälle da. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Fahrerflucht den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge hat. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
 
Zunächst einmal handelt es sich im vorliegenden Fall um eine tatbestandsmäßige, vorsätzliche, rechtswidrige und schuldhafte Fahrerflucht. Dass das Verfahren eingestellt wird ändert daran zunächst nichts.

Die Versicherung ist weiterhin dafür da, dass der Unfallgegner schadlos gehalten wird. Diesem gegenüber wird sie entsprechend, außer bei Vorsatz, stets zur Zahlung verpflichtet sein. Du hast jedoch durch eine Fahrerflucht, ob sie bestraft wird oder nicht, eine Pflicht/Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag zumindest grob fahrlässig verletzt. Der Kausalitätsnachweis wird angenommen, weil durch die Fahrerflucht es der Versicherung nicht mehr möglich ist eine Trunkenheitsfahrt nachzuweisen, aufgrund derer sie ansonsten freigestellt wäre/Regress nehmen könnte.

/edit
Ist übrigens zur Zeit im Detail nachzulesen in einem Aufsatz von Christine Kornas in der NJW 2013, S. 9
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke dir für die Aufklärung. Es kommt also wesentlich auf die Versicherungsbedingungen an. Wobei sich vermutlich jede Versicherung beim unerlaubten entfernen vom Unfallort, dass Recht des Regresses vorbehält.
 
Die Kfz-Haftpflichtversicherungsbedingungen sind immer die gleichen, AKB = Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung.
 
Zunächst einmal handelt es sich im vorliegenden Fall um eine tatbestandsmäßige, vorsätzliche, rechtswidrige und schuldhafte Fahrerflucht. Dass das Verfahren eingestellt wird ändert daran zunächst nichts.

Wenn er den Unfall nicht bemerkt hat, kann er auch keinen Vorsatz hinsichtlich des Entfernens vom Unfallort gehabt haben.
Ohne Tatbestand erübrigen sich dann auch Ausführungen zur Rechtswidrigkeit und Schuld.
 
Es sei denn es wird ein Gutachter bestellt der bezeugt das die Situation hätte erkannt werden müssen oder?
 
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