rebelleader schrieb:
...Anhand der Wikipedia Definition gehört sehr sehr sehr vieles zu Hatespeech.
"Nazis raus" wäre 1:1 die gleiche Äußerung wie "Ausländer raus". ....
Nein. Ausländer ist man unveränderbar durch Geburt. Pauschale Verunglimpfungen verbieten sich. Andererseits ist die Aussag
"Ich bin der Meinung, dass wir alle Menschen ohne deutschen Pass ausweisen sollten" eine klassische Meinung und diskutabel.
"Nazi raus" ist eine Aussage im Rahmen von "Keine Toleranz gegenüber Intolleranten." Nazi ist man nicht von Geburt an, zum Nazi wird man freiwillig durch gröbste Missachtung unserer Werte und Gesetze.
Um Dir ein Beispiel zu geben, was alles geht. Ich z.B. habe massive Probleme mit den Zeugen Jerovas. Die Art und Weise, wie nach meinem Wissensstand, Menschen gepresst, manipuliert und ausgebeutet werden, steht massiv mit dem Grundgesetz in Konflikt, sodass ich einem Verbot der Sekte positiv gegenüberstehe.
Nicht in Ordnung wäre es, Gewaltaufrufe gegen Nazi zu starten, oder Menschen ohne deutschen Pass, wie z.B. diese "jämmerlichen Käskoppe mit ihren unerträglichen Wohnwagen" (Achtung, Satire) pauschal als was auch immer herabzuwürdigen. Und genau das schaffen die "Ausländer raus" Grölenden in der Regel nicht. Sie kommen dazu mit rassistischer Kackscheiße, die in der Regel nur auf den Geistes- und Bildungszustand des Grölenden schließen lässt, als "Meinung" aber nicht weiter beachtet werden muss. Da sind Löschungen angebracht.
Wo also ist das Problem? Es ist für jeden sehr einfach und eindeutig zu erkennen, ob eine Meinung eine Meinung ist, oder eine Beleidigung, eine pauschale Herabwürdigung oder eine Aufruf zur Gewalt. Und genau diese Punkte fallen eindeutig und immer unter Volksverhetzung, oder neudeutsch Hatespeech
Mustis schrieb:
... Für mich ist das eine eine politische Überzeugung, die ich annehmen und ablegen kann ...
Du sollst Dir das Grundgesetz durchlesen. Allerdings widerspricht der Radikalenerlass diesem Grundrecht, sodass meiner Meinung nach nhur die politischen Anschauungen ohne Benachteiligung gelebt werden dürfen, die innerhalb des Grundgesetzes sind. Z.B. darf jeder in die fiktive "Arschlochpartei" eintreten, die Egoismus, Unsolidarität und den Kampf jedes gegen keden predigt. Wer allerdings zu Gewalt aufruft, wie es z.B. die NPD mit ihrem Wahlkampfplakat "Gas geben" machte, gehört verboten.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html