Reklamation möglich?

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moersi

Gast
Hallo,

hatte mir einen neuen PC bei Mindfactory zusammengestellt und bestellt.
Die Lieferung sah gut aus bisauf das Mainboard. Die Verpackung war nicht verschweißt und die Pins im CPU Sockel waren teilweise verbogen. Es handelt sich um ein MSI P35 Neo2 FR.
Mein Gefühl sagt mir ganz stark dass es sich um Zweitware oder ähnliches handelt. Ist das normal???

Kann ich das Mainboard einfach direkt zurückschicken? Nicht dass es am Ende heisst, dass ich das Board zerstört hätte!? :(
Schon ein bisschen merkwürdig das ganze!!

Gruss!
 
einfach zur sicherheit ein foto machen und als reklamation zurück an mindfactory senden
 
verbogene Pins am Sockel sind keinesfalls normal,
also ich würde an deiner Stelle ganz klar meine Gewährleistung geltend machen.
Ob du es allerdings direkt zurückschicken kannst, hängt von vielem ab.
Erstmal dort anrufen und bescheid sagen, dann hörst du wie es weitergeht.
 
Mindfactory...oje...dann mal viel Spass...auf jeden Fall reklamieren und Fotos machen...der Händler hat seinen Teil des Kaufvertrages nicht erfüllt!

Zudem hättest du auch die Möglichkeit von deinem 14tägigen Widerrufsrecht Gebrauch zu machen...das geht immer...ohne Angaben von Gründen...

hat wohl der, der das Board vor Dir hatte auch so gemacht...nachdem er es kaputt gemacht hat...und die bei Mindfactory haben den Rückläufer wohl gar nicht gecheckt...
 
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Ich weiß nicht wie genau die Preise sind, aber tausche am besten gegen ein ASUS P5Q oder ein anderes mit P45-Chipsatz.
 
So einfach ist das nicht, mit dem Rücktritt. klar kann er zurücktreten, aber wenns dumm läuft wird ihm die Mindfactory unterstellen, er hätte die Folie entsiegelt und das Board zerstört. Dann muss er den Schaden ersetzen. Deswegen ist auch die Gewährleistung etwas schwieriger in dem Fall. Zwar gibt es die gesetzliche Vermutung, daß alle Mängel, die in den ersten 6 Monaten auftreten, bereits zum Zeitpunktes des Verkaufs vorhanden waren und damit der Gewährleistungspflicht unterliegen. Das Problem ist, das ist eine widerlegbare gesetzliche Vermutung. Das heißt, wenn die Mindfactory nachweisen kann, daß der Kunde den Defekt verursacht hat, ist sie aus der Gewährleistung raus. Und genau diese Möglichkeit bietet sich hier. Es wird dann einfach behauptet, der Kunde hätte den Defekt verursacht, immerhin ist die ware ja auch entsiegelt.

Ich würde in diesem Fall den direkten Kontakt zur Mindfactory suchen und eine Lösung in beiderseitigem Einvernehmen finden. Gut wäre es auch, Zeugen zu benennen, die beim Öffnen das Paketes zugegen waren und bestätigen können, daß der Defekt bereits beim Auspacken vorhanden war.

Ich denke aber, in so einem Fall ist es immer am besten man redet mit den Leuten und kommt nicht gleich mit den schwersten Geschützen.
 
Habe nach eurer Empfehlung heute bei Mindfactory angerufen. Der Mitarbeiter hat den Vorfall notiert und mir empfohlen das Mainboard mit dem Reklamationsschreiben und Rechnung zurück zu schicken. Das hab ich dann auch gleich gemacht.
Jetzt warte ich mal ab was passiert und berichte es dann nochmal hier.

Wird eigentlich bei so großen Hardware Versandshäusern elektronisch vermerkt ob die dem Kunden eine verschweißte oder schon geöffnete Kartonage zuschicken? So könnte Mindfactory auch nachvollziehen wie ich die Ware erhalten habe.
 
In den ersten 6 Monaten muss die Firma beweisen, dass der Kunde es zerstört hat. Was praktisch fast unmöglich ist. Somit bist du als Kunde gut raus, vor allem weil du noch deine 14 Tage Rückgaberecht hast ;)

Einfach zurückschicken und keine Gedanken machen, dir kann eigentlich nichts passieren. Vor allem wenn du es nicht warst.
 
Moment, so einfach ist dies auch wieder nicht. Ein möglicher Widerruf bezieht sich auf den ganzen Vertrag und nicht nur auf einen Teil. Somit müsste die komplette Bestellung zurück geschickt werden, wenn man nicht in eine böse rechtliche Falle laufen will. Daher ist es durchaus angebracht, wie hier auch, bei sonst korrekter Ware nur den defekten Teil über das Gewährleistungsrecht zu regeln.
 
Microarchitekt schrieb:
Moment, so einfach ist dies auch wieder nicht. Ein möglicher Widerruf bezieht sich auf den ganzen Vertrag und nicht nur auf einen Teil. Somit müsste die komplette Bestellung zurück geschickt werden, wenn man nicht in eine böse rechtliche Falle laufen will. Daher ist es durchaus angebracht, wie hier auch, bei sonst korrekter Ware nur den defekten Teil über das Gewährleistungsrecht zu regeln.

Tja hier ist die Frage ob es den "ganzen Vertrag" überhaupt gibt, oder ob es sich nicht um die Summe einzelner Verträge handelt....denn in Endeffekt mache ich dem Händler mit meiner Bestellung zu jedem Produkt ein Angebot und er nimmt dies entweder an (wenn er es auf Lager hat) oder lehnt ab (im Falle wenn er es nicht mehr besorgen kann, oder sich die Ware zwischenzeitlich verteuert hat)...er muss die Angeboteja nicht alle annehmen...er kann den Vetrag auch durch seine Annahme bezüglich einzelner Positionen eingehen...deshalb kann man umgekehrt das ganze aus Sicht des Kunden auf die gleiche Art und Weise betrachten, dass er sehr wohl auch einzelne Positionen widerrufen könnte....meiner Meinung nach...

Und das mit der Beweislastumkehr nach den ersten 6 Monaten stimmt, es dürfte dem Händler sehr schwer fallen nachzuweisen, dass der Schaden noch nicht bestanden hat.

Und zur Frage ob die das vermerken: normalerweise denke ich nicht, dass das gemacht wird, denn du darfst die Verpackung ja auch laut Gesetz öffnen soweit ich weis...

Das Problem ist, dass sie das Board eigentlich überprüfen hätten müssen, als es von dem anderen Kunden zurückkam (der wohl von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat). Denn dann hätten sie demjenigen, der es kaputtgemacht hat, die Verschlechterung der Sache (also den Schaden) in Rechnung stellen können, was auch rechtens gewesen wäre.

Spricht also nicht gerade für die Organisation eines Unternhemens, sollte das beschädigte Board tatsächlich durch die Eingangskontrolle gerutscht sein...
 
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Screemon schrieb:
In den ersten 6 Monaten muss die Firma beweisen, dass der Kunde es zerstört hat. Was praktisch fast unmöglich ist. Somit bist du als Kunde gut raus, vor allem weil du noch deine 14 Tage Rückgaberecht hast ;)

Einfach zurückschicken und keine Gedanken machen, dir kann eigentlich nichts passieren. Vor allem wenn du es nicht warst.

Wie ich unten schon geschrieben habe, ist es eben nicht so einfach. Mindfactory könnte dem Kunden unterstellen, er habe die Verpackung geöffnet und das Board zerstört. Er könnte das Board dann zwar immer noch zurückgeben, wäre der Mindfactory gegenüber aber schadensersatzpflichtig. 14tägiges Rückgaberecht hin oder her. Deswegen ist es in so einem Fall immer besser, höflich aber bestimmt den direkten Kontakt zu suchen. Bei einer gerichtilichen Auseinandersetzung kannst Du davon ausgehen, daß wohl die Mindfactory den längeren finanziellen Atem und die besseren Anwälte hat.


Was den Widerruf in Positionen angeht - das geht leider nicht. Ein Angebot kann nur in der Form angenommen werden, wie es gemacht wurde, also entweder ganz - oder eben gar nicht. Ein Bestellvorgang mit einer Auftragsnummer = ein angebot.. Wenn der Händler hergeht und eine Position aus der Bestellung rausnimmt, lehnt er das Angebot des Kunden formal gesehen ab und unterbreitet ihm ein neues, modifiziertes Angebot, das der Kunde durch Annahme der Ware annimmt, oder durch Rücksendung ablehnt.

Generell hat der Kunde aber ein 14tägiges Rückgaberecht für jeden einzelnen Artikel. Dabei muss er aber für eine etwaige Verschlechterung oder gar Beschädigung der Sache einstehen und wird schadensersatzpflichtig. Es sei denn, die Beschädigung würde durch Prüfung der Sache eintreten. Unter gewissen Voraussetzungen gilt das auch bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme der Sache.

Letzen Endes macht es für den Verbraucher eigentlich keinen Unterschied, ob er nun in Einzelpositionen widerrufen kann oder nicht, da er ja eh für jeden einzelnen Artikel ein mindestens 14tägiges Rückgaberecht hat. Der Unterschied ist lediglich rechtstheoretischer Natur und im Bereich der Fristen angesiedelt.
 
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