Reklamationsgrund bei Thinkpad L530

TheKingAlpha

Cadet 3rd Year
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Juli 2011
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Guten Tag CB'ler
heute habe ich mein L530 von Lenovo ausgepackt und folgendes festgestellt:

1. Über dem linken Displayscharnier befindet sich zweischen Display und Displaygehäuse irgendetwas Weißes (k.A. was das ist) von einer Länge von 5 mm. Dies drückt den Displayrahmen vom Display (ganz wenig) weg.

2. Schaut man seitlich von rechts auf das Display, erkennt man, dass es unten links einen Spalt zwischen Display und Displayrahmen gibt. Dementsprechend sieht "Licht austreten".

Meint ihr, dass ich vom Händler eine mangelfreie Ware fordern kann?
Auf dem Foto habe ich versucht, die Probleme einzuzeichnen (Rot für "das weiße Etwas" und Pink für "den Spalt")

MfG

TheKingAlpha

L530.jpg
 
wenn du es heute erst bekommen hast kannst du es auch einfach nur zurückgeben falls sich der Händler querstellt
 
Und das fällt nicht in die Garantie? Weil ich habe Windows etc fast vollständig eingerichtet, d.h. das Gerät schon "benutzt"....
 
Das sind keine Mängel die unter die Garantie fallen.

Du kannst das Gerät nur ganz zurückgeben. Repariert wird da aber nix.
 
Richtig es betrifft nicht die Garantie sondern die Gewährleistung, und innerhalb der ersten 6 Monate hat der Käufer die Wahl es reparieren zu lassen oder sich ein Neues geben zu lassen. ( Du kannst also auf ein Neugerät bestehen ) Also ab in den Laden und lass dir ein neues Gerät geben.

Und nicht mit einer Reparatur abspeisen lassen. Dass da jetzt Windows bereits eingerichtet ist sollte egal sein.
 
Okay, vielen dank ersteinmal. Aber eine Frage habe ich noch: Muss ich das jetzt innerhalb der 2 Wochen machen, oder kann ich 2 Monate warten und dann ein neues Gerät fordern?
 
Du hast es ohne OS gekauft und dieses dann selbst installiert?

Ich würd es ganz unkomplizierzt machen: HDD formatieren und innerhalb der Frist des Rückgaberechts zurückschicken.

Würd mich da gar nicht mit Sachmängelhaftung, Gewährleistung, Garantie etc rumschlagen. Vermutlich würdest du ein anderes bekommen wenn du die Fehler angibst. Aber das dauert vermutlich länger als wenn du einfach vom Widerrufsrecht gebrauch machst und dir ein neues kaufst...
 
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Ein Widerrufsrecht hat er nur wenn er Online gekauft hat, aber davon hat er nichts geschrieben.
Wenn er es online gekauft hat dann kann er es einfach widerrufen und sich ein neuen Gerät bestellen. ( Geht meistens am Schnellsten und man spart sich eine ggf. stattfindene Diskussion, dass die das Gerät reparieren wollen. Aber wenn du denen sagst, dass das Display defekt ist dann sollten sie das Gerät sowieso durchtauschen.

Ruf da einfach an und sage das du ein neues Gerät haben möchtest. Im Notfall kannst du halt den §439 BGB anführen und das du auf den Soforttausch gegen ein Neugerät bestehst. ( Falls es ein Onlinehändler ist und der sich weiterhin dumm stellt, dann würde ich auch widerrufen )
 
Naja, also Notebook, Akku habe ich jetzt benutzt, das Netzteil auch... ich dachte, wenn man diese Dinge nutzt, dann kann man von seinem Rückgaberecht keinen Gebrauch ohne Wertminderung machen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch kann man .... zumindest in den meisten Shops. So kulant sollten aber heutzutage alle sein.

Cyberport zum Beispiel schreibt ja sogar fett hin, dass 2 Wochen uU nicht ausreichen um sich von einem Produkt zu überzeugen und weiten die Rückgabefrist dann auf einen Monat oder mehr aus. Hier das Zitat:

"Zwei Wochen sind nicht genug. Das kann jeder nachvollziehen, der sich schweren Herzens aus dem Urlaubsdomizil verabschiedet. Und auch beim neuen Technik-Familienmitglied reichen zwei Wochen oft nicht aus, um sich mit allen Features anzufreunden. Scheitert die Freundschaft danach, greift meist das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht nicht mehr. Muss es aber auch nicht, sagen wir, denn mit unserem verlängerten Rückgaberecht geben Sie das Produkt auch nach 30 Tagen bedenkenlos zurück."

Quelle: http://www.cyberport.de/verlaengertes-rueckgaberecht

Ebenso handhabt Amazon das auch...

Wenn du nichts beschädigt und es nur "getestet" hast, dann schicks zurück und fertig... das sollte immer möglich sein.

Es sei denn, wie Suxxess geschrieben hat, dass du es nicht online gekauft hast
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde das Gerät aus Prinzip zurückgeben. Ich habe selbst ein L530 und hatte es zurückgegeben und auch direkt Lenovo kontaktiert, obwohl es dort gar nicht gekauft hatte, um auf die Qualitätsmängel hinzuweisen. Bei mir hatte die Batterieklappe einen dicken Kratzer und die linke Handballenablage klapperte immer wieder beim Auflegen.
 
Hallo.

Hatte heute einen ähnlichen Fall.
Lenovo u430 Lüfter rattert. Notebook bereits ausgepackt und genutzt.

Bei Amazon ist das gar kein Problem.
Ersatz ist bereits unterwegs und Rücksenden muss ich sogar erst bis zum 19.01.14
Kann also noch vergleichen.
Originalverpackung muss auch nicht mal sein.

Hoffe ich konnte helfen.
Gruß

P.S.: Bei Onlinebestellungen gilt 14 Tage Rückgaberecht ohne Grund
 
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