Reparatur, Gutschriften & Cyberport...

A

ampelfuchs

Gast
Guten Tag zusammen,

nach längerem Suchen habe ich noch keinen passenden Beitrag finden können, falls ich was übersehen habe, weist mich gerne darauf hin. Und: Sorry...könnte länger werden...ich brauche dringend mal Rat.

Folgendes:
Ich habe Anfang letzten Jahres ein Lenovo IdeaPad Yoga 13 bei Cyberport gekauft und war auch super zufrieden. Vor ein paar Monaten klappte ich das Ding ganz normal auf und ein hässliches Geräusch wies mich darauf hin, dass sich der Boden des Geräts beim aufklappen verkeilt hatte und ein dicker Riss im Gehäuse entstanden war. Bei näherem Hinsehen war relativ klar, woran das lag: eine Schraube hatte sich an der Stelle gelöst - war mir vorher nicht aufgefallen. Beim vorsichtigen Auf und zu-klappen vergrößerte sich der Riss.

Also ab damit zu Cyberport, die machten Fotos, schrieben alles auf, schickten es weg. Als Antwort kam zurück: Garantie wurde abgelehnt, da es sich um einen Schaden durch äußere Auswirkung handle. Reparatur wäre aber möglich, ob man mir denn einen Kostenvoranschlag schicken soll. Nach kurzer Recherche festgestellt, dass ich a) nach 6 Monaten in der Beweispflicht bin und b) die fehlende Schraube ja auch nicht direkt bemerkt habe, und mich deshalb entschlossen, die Reparatur ganz normal zu zahlen.

Kostenvoranschlag kam, habe ich schriftlich bestätigt, Reparatur wurde in Auftrag gegeben und dann vergingen ertsmal fast zwei Monate ("Leider liegen uns noch keine neuen Informationen vor....")

In der Hotline teilte man mir schließlich mit, dass die Reparur doch nicht vorgenommen werden kann, es aber sehr wahrscheinlich sei, dass ich eine Gutschrift in Höhe des Kaufpreises, abzüglich des Kostenvoranschlags erhalten solle. (Und ich so WOW. Echt?)

Natürlich nicht: "Der Servicepartner kann die Reparatur nicht abschließen. Wir bieten Ihnen daher eine Zeitwertgutschrift von 430 Euro an."

Nächste Mail, auf die Nachfrage hin, was mir der Kollege am Telefon erzählt hat:

"Wie ich Ihnen gestern telefonisch mitgeteilt habe ist die Bearbeitung der Reklamation in der Tat noch nicht abgeschlossen. Eine Reparatur ist allerdings laut unserem Servicepartner nicht mehr möglich. Das Angebot dass meine Kollegin Ihnen geschickt hat bezieht sich ebenfalls darauf das die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen ist, also wir vom Hersteller die Gutschrift noch nicht erhalten haben. Um die Bearbeitung abzukürzen wurde Ihnen eine so genannte Zeitwertgutschrift angeboten. Sie können dieses annehmen, oder auf den Abschluss der Bearbeitung warten. Bedauerlicherweise ist es uns nicht möglich Ihnen zu sagen wie lange die Bearbeitung noch dauert, auch können wir Ihnen nicht sicher sagen, das der Hersteller den vollen Kaufpreis erstattet. Hierzu sagte Ich Ihnen nur das es durchaus möglich ist."

Dann ging alles noch ein bisschen hin und her - Wer jetzt der "Servicepartner" oder der "Hersteller" ist, scheinen die selbst nicht zu wissen, mal werden mir die 430 Euro von Cyberport angeboten, weil der HERSTELLER sich noch nicht zu einer Gutschrift geäußert hat ("Gern können Sie auch auf den Abschluss der Reklamation und die Gutschrift des Herstellers warten. Bedauerlicherweise liegen uns, wie bereits erwähnt, noch keine neuen Informationen dazu vor.") mal heißt es: "Der Hersteller kann auf Grund fehlender Ersatzteile das Gerät nicht zeitnah reparieren und bietet daher die Gutschrift an". Übrigens: Die Zeitwertgutschrift von 430 Euro reicht nicht mal aus, mir das gleiche Modell gebraucht zu kaufen.

Geht das mit rechten Dingen zu?
Soll ich den Laptop einfach wieder einfordern und woanders zur Reparatur bringen (und hoffen, dass man woanders an die "fehlenden Ersatzteile" kommt)?
Oder lieber unbestimmt lange auf eine unbestimmte Summe vom Hersteller warten?
Ist das in Ordnung, dass mit hier 430 Euro angeboten werden, obwohl eine Gutschrift vom Hersteller noch aussteht?

Ich bin verwirrt. Kann jemand helfen?
Danke
 
Etwas ähnliches findest du bereits hier vor ein paar Tagen: https://www.computerbase.de/forum/threads/alternate-gutschrift-hinnehmen.853006/page-4

Was daran ähnlich ist?: Sieht für mich spontan nach einer Methode aus, um möglichst nicht über die Höhe der Kaufpreiserstattung streiten zu müssen. Indem man Gewährleistung verneint und Hersteller vorschiebt, lässt sich auch wunderbar Zeit schinden. Ich würde mich nicht mal wundern, wenn gar nicht wirklich konkret mit dem Hersteller gesprochen wurde; es könnte zB ein pauschaler Reklamationsvertrag mit Herstellern bestehen, nach dem der Verkäufer keine Regressansprüche geltend macht, dafür bessere Preise erhält und den Hersteller nur einmal im Jahr mit Reparaturen belästigt="Hersteller kann nicht zeitnah reparieren"/"keine neuen Informationen".

Kurz zu meiner Grundannahme: Ansprechpartner für dich ist ausschließlich dein Verkäufer. Mit dem hast jetzt schon zu viel Gespiele hingenommen. Hättest dich weiter ausdrücklich im Rahmen der Gewährleistung bewegen sollen. Meiner Einschätzung nach ist auch noch nicht unmöglich, sich als Käufer durchzusetzen - schließlich sollte auffallen, dass auch ein Hersteller oder sonstiger Servicepartner nicht wirklich grundlos eine Zahlung anbietet, dh eine gewisse Rechtspflicht wird man wohl anerkennen. Mitzubedenken ist auch, dass der Zahlende wohl das Gerät behalten, reparieren und weiterverscheuern könnte..

Ich persönlich würde vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern, davon ist im Ergebnis ein Abzug möglich, der etwa der Höhe deines bisherigen Gebrauchsvorteils entspricht. Äußerst grob gesagt: wie viel ist es wert, dass du den Laptop hattest. Es gibt im Internet Formeln für Gebrauchtwagen, die halte ich für eine grobe Einschätzung auch für brauchbar, weil sie ganz einfach bloß die verschiedenen Faktoren (typische Laufzeit, gelaufene Zeit, Restwert, Kaufpreiszinsen) angemessen berücksichtigen.

Andere sind absolute Gegner meiner Annahme; meinetwegen. Dann würde ich mich aber zumindest selbst mit dem Hersteller in Verbindung setzen, soweit das möglich ist; an dieser Stelle wären vor allem also die Garantiebedingungen interessant.
 
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