Acdcrocker
Lieutenant
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Man müsste doch erst einmal klären, ob durch diese wie auch immer geartete "Erklärung" Ansprüche des TE untergegangen bzw. nicht durchsetzbar sind. Das ist doch hier der Knackpunkt.
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Nachträglich keiner mehr, die Mitarbeiter der Spedition die dies könnten, werden ihren Chef und sich selbst da kaum reinreiten wollen.cyberpirate schrieb:Aber wer will das bestätigen das dass Paket vorher kaputt war?
Nein wie kommst du da drauf? Ganz am Anfang steht doch klar im ersten Post:cyberpirate schrieb:Der TE sagt eben das für Ihn augenscheinlich alles okay war.
Da wäre der Moment gewesen zu sagen, Moment, hier stimmt was nicht und so nehme ich das Paket nicht an oder nur mit dem Vermerk über die Beschädigungen, die dann einer der Mitarbeitet ihm auf seiner Kopie des Übergabescheins unterschreibt. Dies wurde unterlassen und diese Unterlassung kommt ihn nun wohl teuer zu stehen.COOLMAXX schrieb:Bei der Übergabe habe ich schon gesehen dass die Verpackung an mehreren Stellen schon stark beschädigt war.
Müsste ein korrekter Händler denn auch einen Fernseher ersetzen, denn der Kunden selbst zerstört hat? Genau diese Vermutung wird der Händler hier ja haben, denn der Spediteur kann ja mit mit der Reinen Quittung belegen dem Kunden eine äußerlich unbeschädigtes Frachtstück ausgeliefert zu haben.Ribery88 schrieb:Ein korrekter Händler müsste den TV abschreiben und den TE einen neuen schicken
Deswegen schreibt Mustis ja auch:COOLMAXX schrieb:Der Schaden ist an der Verpackung so offensichtlich, dass hier das Gerät im Beisein der Spedition hätte geprüft werden müssen, um die Annahme bei einer Beschädigung verweigern zu können.Bedingt durch die Annahme gegen reine Quittung ist für uns eine Regulierung über den Versanddienstleister nicht möglich.
Eben, die Reine Quittung entlastet den Spediteur und ohne Beweise kommt man dagegen nicht an, nur zu sagen man wusste nicht das man den Schaden schriftlich hätte fixieren müssen, ist nicht genug.Mustis schrieb:Ein korrekter Händler würde einen Transportschaden geltend machen. Da dies dank der Aktion des TE nicht mehr geht, kann er das nicht mehr
Warum soll der Händler denn unkorrekt sein?Ribery88 schrieb:Ein korrekter Händler müsste den TV abschreiben und den TE einen neuen schicken
Holt schrieb:Müsste ein korrekter Händler denn auch einen Fernseher ersetzen, denn der Kunden selbst zerstört hat? Genau diese Vermutung wird der Händler hier ja haben, denn der Spediteur kann ja mit mit der Reinen Quittung belegen dem Kunden eine äußerlich unbeschädigtes Frachtstück ausgeliefert zu haben.
@HoltverbaliBerlin schrieb:Warum soll der Händler denn unkorrekt sein?
Auch das wäre zumindest teilweise dem TE anzukreiden. Der Händler kann doch in der Sache überhaupt nichts dazu. Wenn hat das Transportunternehmen nicht sauber gehandelt hat, warum sollte der Händler das ausbaden, wenn der Te diesem zudem noch einen Persilschein ausstellt? Insbesondere dann, wenn der TE einen Teil des Transports selbst übernommen hat. Woher soll der Händler wissen, ob der Schaden beim Transporteuer oder bei TE auf dem Restweg entstanden ist?Hylou schrieb:Wenn die Story stimmt, wurde der Wisch ja unterschrieben noch bevor er die Verpackung überhaupt gesehen hat.
Wenn sie stimmt, so ist dies zumindest ungewöhnlich, aber darüber hatte ich ja schon geschrieben und ebenso das so ein ungewöhnliches Vorgehen auch zu belegen wäre, wenn man es vor Gericht benutzen möchte um die Reine Quittung zu entkräften. Und das wir nicht wissen, ob die Spedition dies verlangt hat, oder der TE es aus freien Stücken so gemacht hat. Wie auch Mustis kann der Händler nichts dafür und es nimmt ihm die Chance den Spediteur in die Haftung zu nehmen.Hylou schrieb:Wenn die Story stimmt, wurde der Wisch ja unterschrieben noch bevor er die Verpackung überhaupt gesehen hat.
Mache Ironie beim nächsten mal besser kenntlich, denn manche Leute haben wirklich sehr komische Vorstellungen darüber wie hoch die Margen bei Hardware und solche Dingen wie Fernsehern sind.Ribery88 schrieb:Ich dachte das hat man daran gesehen, dass kein Händler eine Marge bei einem TV hat, um solche Kosten selbst tragen zu können
Darüber wie weit Verkaufsverpackungen für einen Versand geeignet sind, hatte ich auch schon geschrieben, hier sollte im Zweifel der Anwalt des TE vielleicht auch ansetzen.GoetzCebu schrieb:Der kam wunderbar verpackt in einer Holzverschlagung.
Eben, für ihn sieht die Lage doch so aus: Er hat einen teuren Fernseher verkauft und ihn einem Spediteur übergeben, dessen Fahrer mit Sicherheit bei der Entgegennahme auch eine Reine Quittung gegeben hat, ihn also in einer unversehrten Verpackung entgegengenommen hat. Dann kommt der Kunden, beschwert sich über einen Displayschaden und schickt auch Fotos auf denen entsprechend der Antwort des Händlers, ein offensichtlicher Schade an der Verpackung zu erkennen ist. Darüber hinaus können wir auch nur vermuten, dass die Beschädigung der Verpackung den Displayschaden als Folge äußerer Gewalteinwirkung wahrscheinlich sein lässt, also einen Transport oder Sturzschaden. Die Spedition präsentiert darauf eine Reine Quittung in der der Kunden dafür unterschrieben hat die Sendung mit unbeschädigter Verpackung in der Spedition übergeben bekommen zu haben, er muss ihn den letzten Weg nach Hause also selbst transportiert haben.Mustis schrieb:Woher soll der Händler wissen, ob der Schaden beim Transporteuer oder bei TE auf dem Restweg entstanden ist?
Stalin Orgel schrieb:Ich kenne niemand der Ware vom Postboten extra auf Funktion in dessen Beisein prüft, dafür ist auch gar nicht die Zeit.
Sehe ich auch anders.Stalin Orgel schrieb:Ich kenne niemand der Ware vom Postboten extra auf Funktion in dessen Beisein prüft, dafür ist auch gar nicht die Zeit
Scythe1988 schrieb:und wieso soll man das machen?
FrankenDoM schrieb:Wie beweise ich den sonst, bei augenscheinlich unbeschädigter Verpackung, dass es ein Versandschaden war bzw. der Schaden schon vor Erhalt der Ware da war?
bfl schrieb:Der Paketbote ist ganz sicher der falsche Ansprechpartner.
Korrekt, aber es war eine Antwort auf diese Frage von Dir:FrankenDoM schrieb:Der Paketbote ist sogar ganz sicher der richtige Ansprechpartner wenn er mir eine beschädigte Verpackung in die Hand drückt.
Da bist Du von einer augenscheinlich unbeschädigten Verpackung, wieso kommst Du nun wieder mit einer beschädigte Verpackung?FrankenDoM schrieb:Wie beweise ich den sonst, bei augenscheinlich unbeschädigter Verpackung, dass es ein Versandschaden war bzw. der Schaden schon vor Erhalt der Ware da war?