Ärger mit Cyberport

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Das mag sein, aber schon wegen des Risikos das die die Sendung geklaut wird, verlangen Paketdienste wie die Post meistens eine neutrale Umverpackung. Auf jeden Fall ändert es nichts an der Tatsache, dass eine Verkaufsverpackung nicht automatisch für den Versand geeignet ist. Aber das Hauptproblem hier ist, dass der Empfang mit der Kondition "unbeschädigt" unterzeichnet wurde. Gerade bei einem empfindlichen Gerät wie einem Fernseher sollte man die Annahme verweigern oder es zumindest schriftlich festhalten, wenn auch nur die Ecken der Verpackung eingedrückt sind.
 
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chris12 schrieb:
kam von amazon ebenfalls nur in der OVP.
Das ist aber halt die Sache des Versenders. Mag sich in der Masse ja ggf. auch rechnen. Z.B. 1 Schadensfall in 100 Fällen ist günstiger, als 100 x eine zusätzliche Verpackung zu finanzieren.
 
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COOLMAXX schrieb:
a) nein,
b) meine Frau

Fotos existieren [...]


Das ist ja schon mal gar nicht schlecht.

Im Kern geht es darum, den Beweis hinzubekommen, dass das Gerät beschädigt angekommen ist.
Gelingt dieser Beweis, steht die Unterschrift unter der ohnehin rechtlich auf dünnem Eis stehenden Erklärung einem Anspruch nicht entgegen.

Solche Erklärungen stehen deshalb auf dünnem Eis, weil vielen die Durchsetzungskraft fehlt, bei einem drängelnden Fahrer darauf zu bestehen, die Lieferung in seinem Beisein auszupacken und zu überprüfen.
Diese Persönlichkeitsstruktur ist sehr häufig anzutreffen, und die rechtliche Antwort kann daher nicht lauten, all diesen Menschen ihre Rechtsansprüche abzuerkennen, nur weil sie sich nicht trauen das einzufordern.

Es ist generell absolut richtig, dass sichtbare Beschädigungen (an Verpackungen) sofort protokolliert werden sollten. Jedem ist anzuraten, so vorzugehen und dies vom Fahrer notieren zu lassen.
Ist so etwas jedoch nicht erfolgt, ist dies nicht gleichbedeutend mit "Pech gehabt". Mit einem solchen Protokoll ist lediglich die Argumentationslage besser.

Vorliegend gibt es einen Zeugen, dass das Gerät beschädigt ankam. Das ist ebenfalls eine recht gute Ausgangslage.

Ich schlage vor, dem Händler diesen Umstand mitzuteilen und ein vertragsgemäßes Gerät einzufordern.
Ist dies erfolglos, empfehle ich dringend einen Besuch bei einem Rechtsanwalt.
 
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Dominion schrieb:
Solche Erklärungen stehen deshalb auf dünnem Eis, weil vielen die Durchsetzungskraft fehlt, bei einem drängelnden Fahrer darauf zu bestehen, die Lieferung in seinem Beisein auszupacken und zu überprüfen.

Nicht nur das viele Fahrer verweigern auch das quittieren.
Hatte schon oft Kundenanrufe von Leuten die meinten er Fahrer hat die Ware kaputt hingestellt aber wollte das nicht unterzeichnen.

Scheinbar werden die geschlagen wenn sie das quittieren :D
 
Dominion schrieb:
Gab es Zeugen, die

a) bei der Entgegennahme vom Spediteur und
b) beim Auspacken des Gerätes

zugegen waren?
a) wurde mit Nein beantwortet, die Frau war erst beim Auspacken zugegen und dazwischen wurde der Fernseher ja offenbar von TE in einem Auto transportiert:
COOLMAXX schrieb:
nach dem Verladen durch die Speditionsmitarbeiter ins Auto habe ich von der Kartonage nochmal Fotos gemacht.
Wie ich schon schrieb, dürfte der Wert der Fotos davon abhängen was genau auf ihnen zu sehen ist, denn die Spedition wird behaupten der Schaden wäre erst nach der Übergabe entstanden und ein Foto welches nur einen beschädigten Karton in einem Kofferraum zeigt, wird die Behauptung nicht so gut widerlegen können wie ein Foto wo man sieht wie der Mitarbeiter der Spedition den beschädigten Karton in der Hand hält, z.B. während er es gerade ins Auto packt. Aber er schreibt ja das er die Fotos nach dem und nicht beim Verladen ins Auto gemacht hat, damit könnte man dann vielleicht noch nicht einmal widerlegen, dass der Schaden durch das Verladen entstanden ist Beweis für das Verladen und durch Speditionsmitarbeiter statt durch den TE selbst, dürfte es wohl auch keine geben.

Die Erfolgsaussichten hängen hier sehr davon ab, was auf den Fotos genau zu sehen ist und sich damit beweisen lässt, denn das die Frau beim Auspacken dabei war, ist irrelevant, da die Spedition ja nicht bis in die Wohnung geliefert hat. Sonst könnte man das Paket auch es purzelt dann die Treppen runter während man selbst es hoch trägt und in der Wohnung macht man Fotos und holt man sich Zeugen die beim Auspacken dabei sind.
 
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Aas hast du denn genau unterschrieben? Schreib hier doch mal bitte den exakten Wortlaut hin...
 
Wieso holt man sowas auch beim Lager der Spedition ab und läßt es sich nicht liefern?
weil man dann die Ware 1 Tag früher hat?
 
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SpookyFBI schrieb:
Wieso holt man sowas auch beim Lager der Spedition ab und läßt es sich nicht liefern?
weil man dann die Ware 1 Tag früher hat?
Naja weil die Spedition nur vormittags in der Zeit zwischen 9-13 Uhr anliefert und normale Meschen um diese Zeit halt arbeiten. Die nächste Gelegenheit wäre für mich den erst in eineinhalb Wochen zu empfangen.
Da der TV ingesamt schon 2,5 Wochen unterwegs zu mir war wollte ich natürlich nicht noch länger warten.
 
Stimmt die Seriennummer vom Gerät mit der auf dem Karton überein? Hat der Fernseher Gebrauchsspuren?

Der Spediteur lässt sich jeden äußerlichen Schaden Dokumentieren! Schon wegen der Haftung. Ich hab eine Ausbildung in diesem Bereich gemacht und musste auch mit den LKW-Fahrern mitfahren. Jeden ersichtliche Schaden haben wir uns vom Lager bestätigen lassen. Egal wie pingelig. Einmal sollten wir trotzdem eine beschädigte Ware zustellen, obwohl ein Schaden sichtbar war. In dieser Branche wird mit allen Tricks gearbeitet.

Der LKW-Fahrer wird sich 100% den Schaden vorab quittieren haben lassen bei der Abholung. Diesen Beleg wirst Du aber nie bekommen.

Tinkerton schrieb:
Lies dir die AdSP durch (gilt auch für Hylou). Da findest du weitere Infos, auch zum Begriff „verdeckter Mangel“ (dies nur zur Erläuterung der Begrifflichkeiten!):

Die ADSP findet gegenüber Privatpersonen keinerlei Anwendung.
 
Fredy78 schrieb:
Der LKW-Fahrer wird sich 100% den Schaden vorab quittieren haben lassen bei der Abholung. Diesen Beleg wirst Du aber nie bekommen.
Ja, außer der Schaden ist erst auf dem LKW, also unter seiner Verantwortung entstanden, was ja durchaus auch sein kann.
 
Dann hat der Kunde leider einfach pech gehabt. Der Spediteur wird auf die reine Quittung hinweisen und ist fein raus. Es gibt zwar noch die Beweislastumkehr, aber hier würden die vermutlich auch mit der reinen Quittung ankommen.

Ich würde noch den Herstellers des TV's fragen, ob das Gerät schon mal bei denen als Reparaturfall registriert worden ist. Man weiß ja nie. Mir wollte man einmal einen gebrauchten TV der überall Fingerabdrücke hatte und verstaubt war als neu verkaufen. Schon der Karton sah so aus als wäre dieser mehrmals verschickt worden.
 
COOLMAXX schrieb:
Ich bin doch nicht verpflichtet die Ware vor den Augen des Spediteurs sofort auf Schäden zu prüfen.
Nur weil die Verpackung äußerlich Schäden aufweißt muss nicht automatisch der Inhalt beschädigt sein.

Kleiner Spoiler Alert: Doch, bist du. Du hättest die Annahme nach Prüfung des Gerätes vor Ort verweigern müssen. Hast du aber nicht.

Cyberport hat hier Recht und du leider Pech gehabt. Deal with it.
 
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hieroglyphic schrieb:
Doch, bist du. Du hättest die Annahme nach Prüfung des Gerätes vor Ort verweigern müssen.
Zumindest hätte aber vermerkt werden müssen, dass die Verpackung beschädigt ist. Wenn der Fahrer dies verweigert, dann verweigert man verweigert man auch die Annahme. Ich kann zwar verstehen das man den Fernseher endlich bekommen möchte, aber bei Schäden an der Verpackung so eines empfindlichen Gerätes, darf man sich davon nicht zu solchen Fehlern verleiten lassen. Aber ich denke dies weiß der TE nun auch selbst.
 
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hieroglyphic schrieb:
Kleiner Spoiler Alert: Doch, bist du. Du hättest die Annahme nach Prüfung des Gerätes vor Ort verweigern müssen. Hast du aber nicht.

Cyberport hat hier Recht und du leider Pech gehabt. Deal with it.

Aha, TV Prüfung vor Ort. Alles klar!
Nur mal zur Info, ein TV kann auch äußerlich unbeschädigt und defekt sein.
Würde hier einfach vom Vertrag zurück treten und fertig.
Die müssen nämlich nachweisen das der Kunde den TV geschrottet hat.
Einzige Problem was er hast ist das die behaupten können der TV sei Ihm erst im Auto kaputt gegangen.
Hätte die Spedition bis zur Tür geliefert hätten die das schwer zu argumentieren das er einen Transportschaden selbst verursacht hat.

So etwas wird im Zweifel von einem Gutachter überprüft was plausibel ist.
Würde das je nach Preis auch auf Gerichtsverhandlung ankommen lassen, insbesondere wenn der TV wirklich nicht durch Eigenverschulden kaputt ging.
Die Sache mit der Quittung ist ein Witz.

Wenn ich mal dran denke was bei mir oder Nachbarn so angeliefert wird und die das irgendwo hin knallen oder selber Unterschriften fälschen.

Erst gestern wieder erlebt, der Hermes Fahrer hat für mich schon auf dem Paket unterschrieben und sagt noch Allah alles gut (nähere Details kann man sich denken) und tja so ist das eben inzwischen in Deutschland.
Kein Gericht der Welt wird das aber irgendwie ernst nehmen, was da so bei egal welcher Spedition heutzutage abgeht ist unter aller Kanone, soll die Versicherung zahlen.

Cyberport ist eine Firma die jede Art von Kosten auf den Kunden umwälzt, ein Freund von mir hatte mal mit denen einen Prozess und natürlich gewonnen.

Das die Gebrauchtware / Rückläufer oder sogar offen beschädigte Ware als Neu verkaufen ist in der Branche leider auch üblich. Lediglich Händler wie Amazon sind so ehrlich und verkaufen das dann als Warehouse Deals.
 
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Der TE hat unterschrieben, dass alles okay ist. Das nennt man dann Nachweis.
 
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Stalin Orgel schrieb:
Nur mal zur Info, ein TV kann auch äußerlich unbeschädigt und defekt sein.
Darum geht es hier aber nicht, sondern um eine äußerlich beschädigte Sendung, die ohne Vermerk / Überprüfung angenommen wurde.
Somit hat leider der TE das Problem und nicht das Transportunternehmen oder der Händler.
 
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Dominion schrieb:
Vorliegend gibt es einen Zeugen, dass das Gerät beschädigt ankam.
Er hat es abgeholt, ohne äußeren Zwang aus „Vorfreude“ deutlich beschädigte Ware rein quittiert, dann eingeladen, transportiert, ausgepackt, Fotos gemacht ... und der Zeuge ist die Frau.... „bestenfalls gut“ ist da freundlich ausgedrückt.

Er muss beweisen, dass die Schäden nicht nach der reinen Quittung entstanden sind. Cyberport ist da raus, da er sich in die Lieferkette eingeschaltet und die Ware als unbeschädigt quittiert hat.

Woher will Cyberport (oder auch ein Richter) wissen, dass er die Schäden nicht selbst zu verantworten hat und jetzt andere dafür zahlen lassen will? Wäre genauso möglich nach den Schilderungen.... da hilft auch die ggf befangene Zeugin nicht viel.
 
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Idon schrieb:
Der TE hat unterschrieben, dass alles okay ist. Das nennt man dann Nachweis.

In der Regel ist das nur eine Annahmebestätigung, zeig mal den Beleg wo drauf steht das "alles okay" sei.
Es reicht da völlig wenn das schon mündlich angemerkt wurde und es Zeugen gibt das die Verpackung bei der Übergabe beschädigt war, was hier wohl der Fall ist.
Außerdem ist es lächerlich zu meinen man müsste auf dem Schaden sitzen bleiben nur weil man kaputte Ware angenommen hat.
Das will ich mal sehen wie das cyberport vor Gericht gewinnt. Hier wird einfach versucht dreist zu sein, da die nie was bezahlen, die lassen sowas auch meistens bis vor Gericht gehen - dumm halt, wenn man verliert.
 
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