Ärger mit Cyberport

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@Holt: Ich zitiere mich mal selbst. Das andere war eine Antwort auf einen anderen Post und ist so außerhalb des Zusammenhangs zitiert. Ich widerspreche Dir ja nicht mal...

FrankenDoM schrieb:
Bestelle ich ein Tellerset und es klimpert schon trotz intakter Verpackung sieht es wieder anders aus.

Es gibt auch bei unbeschädigter Verpackung mehr als schwarz und weiß
 
Was hier manche Leute wirklich glauben?
Der Wisch bringt überhaupt nichts. Man kann von außen nur bestätigen ob die Verpackung beschädigt ist, nicht ob der TV defekt ist. Es reicht Zeugen zu haben und natürlich wird Cyberport auf dem Schaden sitzen bleiben.
Solche Läden die keinen Support haben und alles verweigern einfach verklagen. Als ob die einfach einem Kunden kaputte Geräte unterjubeln können. Hätte das ganz einfach gemacht und die 2 Wochen Widerruf in Anspruch genommen. So lange die mir nicht beweisen können das ich mit dem Hammer drauf eingeschlagen habe bleiben die auf Ihrem TV sitzen.
 
Guertler schrieb:
Der Wisch bringt überhaupt nichts.
Das ist falsch, ich wüsste zwar gerne wie es hier weitergeht, aber ich glaube kaum, dass der Wisch überhaupt keine Bedeutung hat.
Guertler schrieb:
Man kann von außen nur bestätigen ob die Verpackung beschädigt ist, nicht ob der TV defekt ist.
Richtig, aber das die Packung beschädigt ist, muss man sich eben auch bestätigen lassen und wenn der Defekt, wie es hier offenbar der Fall ist, auch äußere Einwirkung zurückzuführen ist die dann auch einen entsprechenden Schaden an der Verpackung bedeutet, dann sagt die Bestätigung die Verpackung unbeschädigt erhalten zu haben, sogar sehr viel.

Das es versteckte Mängel auch dann geben kann, wenn die Verpackung nicht beschädigt ist, steht außer Frage, ist aber in diesem Fall hier total irrelevant.
 
irrelevant ist vor allem was du hier schreibst, denn er muss laut Fernabsatzgesetz nur den Vertrag widerrufen ohne Angabe von Gründen. Cyberport muss Ihm beweisen das er das Gerät kaputt gemacht hat. Transportschaden muss er sowieso nicht übernehmen. Sorry, du hast keine Ahnung von Gesetzen wie mir scheint?
 
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Guertler schrieb:
Transportschaden muss er sowieso nicht übernehmen.

aber wie will er das vorhandensein des Schadens, als Transportschaden geltend machen, wenn er es bei der Annahme nicht auf dem Belegt vermerkt und gegengezeichnet wurde? Der Händlet könnte sich auch hinstellen und sagen „Du warst das“. Dann sitzt Du da und darfst bei deinem Widerruf ordentlich Wertersatz leisten.
 
Das überprüft ein Gutachter. Wenn dieser einen Transportschaden feststellt ist der Kunde auch fein raus.
Cyberport hat da keine Chance, wenn der Kunde das Gerät nicht mutwillig kaputt gemacht hat.
Wir reden hier von Firma vs Kunde, was manche nicht zu verstehen scheinen. Es handelt sich nicht um Privatverkauf.
 
Guertler schrieb:

nur für dich als gut gemeinter Hinweis, wenn Du @Holt mangelnde Gesetzeskenntnisse nahelegst, das von dir erwähnte Gesetz gibt es seit 2002 gar nicht mehr in dieser Form. :)
Ergänzung ()

Guertler schrieb:
Das überprüft ein Gutachter. Wenn dieser einen Transportschaden feststellt ist der Kunde auch fein raus.

Der Gutachter kann feststellen, ob Du in den Karton getreten bist oder der Lagerist bei der Spedition?
 
Er kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurück treten, wie du dich hier heraus reden willst mit Formulierungen interessiert mich nicht. Es gibt offiziell auch kein Hartz 4, jeder weiß was gemeint ist.
Vielleicht solltest du helfen oder es bleiben lassen, wenn du nichts kannst.
 
Guertler schrieb:
Er kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurück treten, wie du dich hier heraus reden willst mit Formulierungen interessiert mich nicht.

dann bemühe mal die Suchmaschine deiner Wahl, mit dem Begriff Wertersatz. Dieser wird nämlich zum tragen kommen, wenn Du ein völlig ramponiertes Paket, mit defekten Inhalt, bei deinem Händler ablieferst und keinen Beweis hast das hier ein Transportschaden vorliegt.
 
Wer andere an Gesetzesfestigkeit messen möchte, der sollte auch diese korrekt bezeichnen.

Ansonsten wurden hier schon viele Seiten beleuchtet. Einen deutlichen Transportschaden geltend machen, während man bescheinigt hat, dass der Umkarton völlig in Ordnung ist, und dann hat man auch noch alles alleine ausgepackt, verbessert die Beweissituation nun mal nur für den Verkäufer.

Und ja - klar kann man widerrufen. Man muss dann eben womöglich Wertersatz leisten. Bis hin zu 100%.


Rücktritt vom Vertrag als Sekundärrecht ist übrigens etwas ganz anderes als der Widerruf (was du als Fernabsatz bezeichnet hast).

Deine anmaßende und unhöfliche Art als Neuling hier im Forum wirkt etwas seltsam, insbesondere gemessen am Inhalt deiner Kommentare.
 
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Guertler schrieb:
Das überprüft ein Gutachter. Wenn dieser einen Transportschaden feststellt ist der Kunde auch fein raus.
Cyberport hat da keine Chance, wenn der Kunde das Gerät nicht mutwillig kaputt gemacht hat.

Naja er hat ja Quittiert, dass der Umverpackung beschädigt war. Bilder vom Beschädigten Karton gibt es nur nach der Annahme. Ergo beim Besitzübergang ist er kaputt gegangen. Wird wohl recht einfach zu Beweisen sein für Cyperport.

Anderer Fall: Ich kaufe einen Neuwagen Online, quittiere bei Abhlung Auto ist einwandfrei. Mein Nachbar gefällt die Farbe nicht und zerkratz es. Ich sehe es am nächsten Morgen. Hmm doof, nehme ich halt einfach 2 Wochen Rückgabe recht und bekomme ein neues, muss ich mich nicht mit Anzeige gegen Unbekannt etc. herumschlagen.
Händler muss es zurücknehmen? Da er nicht beweisen kann, dass es ein anderer war?
 
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Gewisse Schlaumeier sollten vielleicht mal überlegen was da überhaupt unterschrieben wurde. Häufig beweist das nur die Annahme. Wenn da ausführlich das steht was hier in den Raum gestellt wird ist es was anderes, aber ich kenne diese Quittungen. Da steht nur Datum, Dienstleister, die Adressen und Unterschriften.
Der Threadersteller kann ja gerne mal posten was da genau an Quittung unterschrieben wurde.
Ich finde es ehrlich gesagt sehr merkwürdig hier auf juristisch bewährt zu tun und letztlich nur irgendwas zu behaupten. Ziemlich unseriös von diesem Idon
 
Unseriös bist du und scheinst noch nie einen speditionsschein auch nur von näher gesehen zu haben. Das ding bestätigt keineswegs nur die annahme. Auf dem speditionsschein kann/muss vermerkt werden, wenn das Colli beschädigt ist. Nur so lassen sich später ggf. Transportschäden geltend machen. Diese pflicht hat der annehmende und diese ändert sich nicht dadurch, dass hier der empfänger privatmann ist.

ps: es soll menschen geben, die tatsächlich juristisch bewandert sind, eine juristische ausbildung genossen haben und dennoch nicht anwalt sind. juristisches wissen ist nicht auf richter und anwälte beschränkt. Deren Privilegien sind anderer natur in sachen rechtssprechung/rechtsauslegung.
 
Da der TE seit dem 08.06.2020 nicht mehr online war und nur er sich in seinem Thema sachdienlich äußern kann, manche ich hier zu. Bevor noch der eine oder andere weiter sein Gesicht verliert.

@COOLMAXX wenn du gerne noch etwas zu dem Thema schreiben möchtest, dann schick mir eine PN, dann mache ich gerne wieder auf.

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