Ärger mit Cyberport

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Sorry, hatte bislang keine Zeit hier zu antworten.

@Holt
Du hast mir ja geantwortet, also möchte ich Dich auch nicht übergehen:
Mir ging es mit meinem von Dir zitierten Post eher darum, die Bedeutung der Erklärung für ordnungsgemäßen Erhalt der Ware in Frage zu stellen. Dazu schreibe ich später mehr.
In der Tat hatte ich aber überlesen, dass der TE das Gerät selbst abgeholt hat. Ich war bei meinem Post tatsächlich von Anlieferung ausgegangen.
Dies verkompliziert die Sachlage, sprich wie @Idon zutreffend gesagt hat ändert sich damit die Beweislage zum Nachteil des TE, macht sie aber deshalb beiweitem nicht hoffnungslos!

Und Du hast völlig recht, ohne die Fotos bleibt dies hier alles Spekulation.


@All
Worauf ich hinaus wollte und worüber hier überhaupt noch nicht diskutiert wurde ist der Rechtsgehalt der Erklärung, die der TE da unterschrieben hat.

Er soll die ordnungsgemäße, beschädigungsfreie Lieferung vor Ort quittieren? Geht gar nicht, denn eine dafür notwendige eingehende Prüfung ist schlicht nicht möglich! Von niemandem kann verlangt werden, in einem DHL-Shop seinen Fernseher auszupacken. Zumal das bei einem größeren Gerät als Einzelperson schon realitätsbezogen gar nicht machbar wäre. Und danach wieder einzupacken noch weniger, und auch darauf hat die Rspr zu achten!

Das gleiche gilt auch bei Anlieferung vor Ort. Es kann nicht erwartet werden, dass der DHL Bote so lange wartet, bis der Fernseher ausgepackt ist. Es kann zudem nicht vom Verbraucher erwartet werden, auch optisch sichtbare Mängel sofort zu erkennen. Und es kann nicht erwartet werden, dass die nette Oma von nebenan, die das Paket annimmt, Kenntnis hat von der Wichtigkeit der Überprüfung des Kartons hat, das der DHL Bote möglichst zügig bei ihr abzugeben versucht! Auf all diese Faktoren hat die Rechtsprechung jedoch Rücksicht zu nehmen!

Ergo: Die unterschriebene Erklärung, dass die Ware unbeschädigt abgegeben wurde, ist Nonsense. Sie ist rechtlich angreifbar. Ein guter Anwalt kann das Gericht trotz einer solchen vorliegenden Erklärung zu einer gegenteiligen Ansicht überzeugen. Es wäre seine Pflicht, den Rechtsgehalt dieser Erklärung in Zweifel zu ziehen.

Ich persönlich rechne sogar relativ zeitnah mit einer Gesetzesnovelle, welches Transportanbietern die Praxis der Abgabe solcher Erklärungen untersagt. Bis dahin wird sich die Rechtsprechung darum kümmern.


Fazit:
Nehmt die Erklärung, die der TE unterschrieben hat, nicht ganz so wichtig! Die Transportdienstleister hätten diese Erklärung gerne als verbindlich, aber das ist sie keineswegs. Sobald eine rechtliche Zumutbarkeitsprüfung erfolgt, fällt diese Klausel durch.


Aber, und das möchte ich hier auch ganz klar zum Ausdruck bringen:
All die ganzen Poster hier haben ja nicht Unrecht:
Man sollte selbstverständlich gleich die Annahme beschädigter Pakete im Zweifel ablehnen. Völlig richtig.
Oder sich im Zweifel jede äußerliche Beschädigung quittieren lassen. Auch völlig richtig.

Mir ging es nur darum, darzulegen, dass man nicht gleich der Gekniffene ist, wenn man dies leider nicht beherzigt hat.


Einem Verbraucher aufzuerlegen, im Moment der Übergabe eine rechtsverbindliche Erklärung darüber abzugeben, dass der Transport einwandfrei war und unabänderlich rechtsfolgenlos bleiben wird, wird sich nicht durchsetzen. Definitiv nicht.
 
Dominion schrieb:
Er soll die ordnungsgemäße, beschädigungsfreie Lieferung vor Ort quittieren? Geht gar nicht, denn eine dafür notwendige eingehende Prüfung ist schlicht nicht möglich! Von niemandem kann verlangt werden, in einem DHL-Shop seinen Fernseher auszupacken.
Nein, wer hat dies behauptet? Es gibt nicht darum das hier quittiert wurde das die Ware fehlerfrei ist, sondern alleine um offensichtliche Beschädigungen der Verpackung. Versteckte Fehler können trotz intakter Verpackung trotzdem vorhanden sein, davon bleibt ausgenommen:
Daher ist es totaler Nonsens was Du hier geschrieben hast, denn es geht eben nur um den Zustand der Verpackung und laut der Stellungnahme des Händlers ist der Schaden ja offensichtlich und auch der TE hat hin ja sofort bemerkt und fotografiert nachdem der Fernseher im Auto verladen war. Was aber eben leider einen Moment zu spät war.
Dominion schrieb:
Ergo: Die unterschriebene Erklärung, dass die Ware unbeschädigt abgegeben wurde, ist Nonsense.
Nein, ist sie nicht, die hat einiges an Rechtskraft und da kommt man nicht einfach ohne Beweise aus der Sache raus, zumal wenn der Displayschaden der Art ist, dass äußere Gewalteinwirkung ihn verursacht hat und die Verpackung an der fraglichen Stelle auch noch einen Schaden hat, was hier wohl der Fall zu sein scheint, wenn man die Reaktion des Händler liest, aber ohne Fotos ist dies natürlich nur Spekulation.
 
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Dominion schrieb:
eine rechtsverbindliche Erklärung darüber abzugeben, dass der Transport einwandfrei war und unabänderlich rechtsfolgenlos bleiben
Es gibt ja überall immer irgendwelche Hintertüren / Auslegungen / etc., um rechtsverbindliche Erklärungen doch noch irgendwie angreifen zu können. Kann da ja in einigen Fällen auch gute Gründe für geben und nichts muss einmalig ohne geringste Chance auf "Einspruch" festgelegt sein.

Aber es gilt dann halt auch gute Argumente zu liefern, die dann auch möglichst irgendwie nachprüfbar und glaubwürdig sind. Hier geht es doch gar nicht um das, worüber du die ganzen ersten Absätze schreibst: Irgendwelche Mängel, die man bei einer Detailprüfung (vielleicht) finden würde. Es geht um einen sehr offensichtlichen Schade (und um nix anderes), der sofort gesehen, aber erst einmal ignoriert wurde. Damit ist man - auch wenn es unschön ist - der "Gekniffene", wenn man das so einfach annimmt. Wünsch ich keinem, aber ist halt so.

Auch der Empfänger hat IMO so minimal seinen Teil beizutragen, dass die Lieferkette & Reklamationskette für alle fair funktioniert. Bei dem, was du möchtest (Abschaffung der Zustandsbestätigung bei Annahme), da würde sich nur eins ändern: Es würde ein massives Missbrauchspotential geschaffen werden. Da können die Leute die Ware nicht nur einfach 14 Tage kostenlos nutzen, sondern haben gleichzeitig auch noch einen Freifahrtschein die Sachen nach Belieben zu beschädigen. Am Ende sagt man halt "war ein Transportschaden".
 
Dominion schrieb:
Nehmt die Erklärung, die der TE unterschrieben hat, nicht ganz so wichtig! Die Transportdienstleister hätten diese Erklärung gerne als verbindlich, aber das ist sie keineswegs.
So unverbindlich ist sie aber gar nicht, auch wenn es hier um die Ladeliste geht und nicht die Empfangsbestätigung von einem privaten Empfänger, hat das OLG Karlsruhe doch recht eindeutig entschieden:
Man beachte vor allem den letzten Satz, der zeigt schon welche Stellung das Gericht so eine reinen Quittung eingeräumt hat.
Dominion schrieb:
All die ganzen Poster hier haben ja nicht Unrecht:
Man sollte selbstverständlich gleich die Annahme beschädigter Pakete im Zweifel ablehnen. Völlig richtig.
Oder sich im Zweifel jede äußerliche Beschädigung quittieren lassen. Auch völlig richtig.
Eben die Beschädigung der Verpackung ist das Thema.

M@rsupil@mi schrieb:
Aber es gilt dann halt auch gute Argumente zu liefern, die dann auch möglichst irgendwie nachprüfbar und glaubwürdig sind. Hier geht es doch gar nicht um das, worüber du die ganzen ersten Absätze schreibst: Irgendwelche Mängel, die man bei einer Detailprüfung (vielleicht) finden würde. Es geht um einen sehr offensichtlichen Schade (und um nix anderes), der sofort gesehen, aber erst einmal ignoriert wurde. Damit ist man - auch wenn es unschön ist - der "Gekniffene", wenn man das so einfach annimmt. Wünsch ich keinem, aber ist halt so.
So ist es, aber hatte ich hier ja auch schon geschrieben, die Fotos und was neben der verschädigten Verpackung noch darauf zu sehen ist, wären hier der Schlüssel zum Erfolg. Sieht man außer einem beschädigten Karton nur den Koffer- oder Innenraum eines Autos, beweisen sie wenig, denn sie könnten auch nachträglich entstanden sein und selbst wenn man erkennt das sie an der Verladerampe gemacht wurde, entkräften sie nicht den Verdacht das der Schaden beim Verladen ins Auto vom TE selbst verursacht wurde. Ob die Gegenseite damit kommt, kann man natürlich nicht wissen, aber wenn, dann sieht es eben schlecht aus, der Anschein ist halt, dass eine unbeschädigte Sendung um Empfang genommen wurde.
 
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@Dominion
Speditionsrecht darf viel, was der gemeine Bürger oft nicht wahrhaben will, zB auch Pfand- bzw Rückhalterecht bei Nichtbegleichen des Transports etc. (nur als Beispiel).

DW regeln die AdSp eindeutig, wer welche Pflichten hat und legen entsprechende Fristen fest für die Geltendmachung entsprechender Mängel. Hier hat sich der TE in die Lieferkette eingeschaltet - und sich damit in eine recht schwierige Situation gebracht. Damit macht er seinen Anwalt froh und vielleicht hat er ja Glück. Aber eine Reine Quittung als „Nonsense“ darzustellen zeugt eigentlich nur von Unkenntnis der Materie.

Ich bin jedenfalls gespannt, wie es ausgeht.
 
Wie würde es sich denn verhalten wenn man mit der Spedition abspricht eine Abstellgenehmigung an die Tür zu heften da beide berufstätig sind. Hätte man dann ebenso keinerlei Handhabe da man die LIeferung nicht in Augenschein nehmen konnte?
Gestern hatte ich so einen Fall das mir ein stark beschädigtes Paket hingestellt wurde, der Inhalt war aber glücklicherweise in Ordnung.
 
Wenn das Paket beschädigt abgestellt wurde, dann dokumentiert man dies mit Fotos, prüft den Inhalt und hat eine Basis für eine Reklamation beim Händler, die Spedition hat dann auch keinen Beleg in der Hand in der der Empfänger bescheinigt es unbeschädigt empfangen zu haben, wie es ja in diesem Fall ist.
 
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messerjockel schrieb:
Damit fasst du das Problem sehr gut zusammen. Mit der Unterschrift hast du "bestätigt" das die Ware im einwandfreien Zustand übernommen wurde.

Moin,

das halte ich für totalen Quastch. Ich kann derzeit ein Defekt melden. Auch wenn ich die Annahme des Paketes quittiert habe.

@ TE lies mal:

https://www.aktiv-online.de/ratgebe...ernet-bestellte-ware-beschaedigt-ankommt-1714

ausserdem würde ich das ganze per Einschreiben melden und Ersatz oder Gled zurück fordern mit FRIST. Wenn das nichts bringt direkt zum Anwalt. Was willst Du Dich da rumplagen wenn die Dir sowieso kein Recht geben?

MfG
 
cyberpirate schrieb:
das halte ich für totalen Quastch. Ich kann derzeit ein Defekt melden. Auch wenn ich die Annahme des Paketes quittiert habe.
Richtig, man bestätigt damit die Lieferung ohne offensichtliche Schäden erhalten zu haben, also mit einer unversehrte Verpackung. Versteckte Mängel können trotzdem vorhanden sein, eine komplette Funktionsprüfung ist bei Übernahme nicht erforderlich, aber hier liegt ja offenbar ein Displayschaden durch äußere Einwirkung vor die auch an der Verpackung entsprechenden Spuren hinterlassen hat und dieser Schaden an der Verpackung hätte eben bei der Übernahme vermerkt werden müssen, damit es keine Reine Quittung gewesen wäre. sondern eine Annahme unter Vorbehalt.
cyberpirate schrieb:
Auch da steht klar:
Paket beschädigt angekommen: Annahme verweigern
Was hier leider nicht gemacht wurde, die Alternative ist den Inhalt vor Ort zu prüfen oder wenigstens die Beschädigung bei der Übernahme zu protokollieren, auch dies wurde unterlassen. Damit sind der Spediteur und der Händler nun in einer erstklassigen Position, denn wenn dann der Anwalt des TE vor Gericht vorbringt, sein Mandat hätte den Fernseher schon beschädigt entgegengenommen, wird der Anwalt der Gegenseite fragen warum es dann den Erhalt der unbeschädigten Sendung quittiert hat und ob es nicht vielmehr sein könnte, dass er den Schaden auf dem Transport zu seiner Wohnung selbst verursacht habe. Wenn dann nicht ein Mitarbeiter der Spedition aussagt und damit seinen Chef in die Pfanne hat, wird die Luft dünn und Fotos der beschädigten Verpackung in einem Auto beweisen im Zweifel was? Ohne die Fotos zu kennen, kann man dies schwer sagen, aber selbst mit Datum und Uhrzeit im Zweifel kaum, dass der Schaden nicht beim Einladen ins Auto passiert ist und der Kläger (TE) den Fernseher nicht selbst ins Auto geladen und dabei beschädigt hat.

Wie soll der Richter dann entscheiden? Gegen die Reine Quittung der das OLG Karlsruhe einen so hohen Wert beigemessen hat, dass es selbst dann eine Kontrolle verlangt wenn diese unüblich oder zeitaufwendig ist? Dies ist zwar nicht unmöglich, aber wie wahrscheinlich ist es?
 
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Buttkiss schrieb:
Wie würde es sich denn verhalten wenn man mit der Spedition abspricht eine Abstellgenehmigung an die Tür zu heften da beide berufstätig sind. Hätte man dann ebenso keinerlei Handhabe da man die LIeferung nicht in Augenschein nehmen konnte?
Gestern hatte ich so einen Fall das mir ein stark beschädigtes Paket hingestellt wurde, der Inhalt war aber glücklicherweise in Ordnung.

Holt schrieb:
Wenn das Paket beschädigt abgestellt wurde, dann dokumentiert man dies mit Fotos, prüft den Inhalt und hat eine Basis für eine Reklamation beim Händler, die Spedition hat dann auch keinen Beleg in der Hand in der der Empfänger bescheinigt es unbeschädigt empfangen zu haben, wie es ja in diesem Fall ist.

Bist du dir sicher?
Ich glaube, dass bei diesen "Ablageverträgen" (bspw. Wunschort DHL) man einwilligt, dass die Haftung übergeht. So ist der private Endverbraucher in diesem Fall auch derjenige, der bei einem ordnungsgemäß abgelegten und anschließend gestohlenem Paket das Problem hat.
Ob das Paket nun abgelegt wurde oder, böswillig unterstellt, vom Zusteller lediglich entsprechend quittiert und selbst eingesteckt - das muss der Endverbraucher bei diesen Verträgen beweisen.
 
Buttkiss schrieb:
Wie würde es sich denn verhalten wenn man mit der Spedition abspricht eine Abstellgenehmigung an die Tür zu heften da beide berufstätig sind.
Solche Abstellgenehmigungen sind generell eine ganz blöde Idee. Sollte man auf gar keinen Fall machen. Damit hat man selbst (oder einer Person, der man traut, die die Sendung sonst annehmen könnte) keine Kontrolle vor Annahme und hat zudem ganz schlechte Karten sollte die Sendung nach der Lieferung noch beschädigt oder geklaut werden. Super für die Zusteller, aber nicht schön im Schadensfall für den Empfänger.
 
Holt schrieb:
Wie soll der Richter dann entscheiden?
Wenn der TE und seine Frau vor Gericht glaubhaft machen können dass die Unterschrift im Büro(war doch so, oder hab ich das falsch im Kopf?) geleistet wurde und sie den Karton erst später beschädigt gesehen haben dann könnte das durchaus noch klar gehen.
Das Ding ist dass der Fall gar nicht bis vor Gericht gehen wird. Aus eigener Tasche wird er keinen Rechtsbeistand bezahlen wollen und eine Deckungszusage von der Rechtsschutz wird er hier wohl auch nicht bekommen.
Buttkiss schrieb:
Wie würde es sich denn verhalten wenn man mit der Spedition abspricht eine Abstellgenehmigung an die Tür zu heften
Abstellgenehmigung per Zettel an der Tür ist ja was anderes als eine echte Abstellgenehmigung.
Es gibt sicher genug Spediteure, die auf einen Zettel an der Tür nicht reagieren.
Ansonsten lies dir bei einer echten Abstellgenehmigung einfach mal durch was du da genau erteilst. Da steht alles drin.

Selbst wenn du die erteilst und nach Hause kommst und ein beschädigtes Paket vorfindest solltest du als allererstes Fotos von exakt diesem Zustand machen und das auch so melden, noch bevor du es auspackst. Ich warte in so einem Fall auf das OK, dass ich die Ware zur Prüfung auspacken darf, solange bleibt das Paket genau in dem Zustand in dem es geliefert wurde.
 
act_ schrieb:
So ist der private Endverbraucher in diesem Fall auch derjenige, der bei einem ordnungsgemäß abgelegten und anschließend gestohlenem Paket das Problem hat.
Es geht hier aber nicht um ein gestohlenes Paket.
h00bi schrieb:
Wenn der TE und seine Frau vor Gericht glaubhaft machen können dass die Unterschrift im Büro(war doch so, oder hab ich das falsch im Kopf?) geleistet wurde und sie den Karton erst später beschädigt gesehen haben dann könnte das durchaus noch klar gehen.
Die Frau war doch zuhause und erst zuhause beim Auspacken des Gerätes als Zeugin anwesend und nicht beim Abholen bei der Spedition, siehe #18.
 
Holt schrieb:
Was hier leider nicht gemacht wurde, die Alternative ist den Inhalt vor Ort zu prüfen oder wenigstens die Beschädigung bei der Übernahme zu protokollieren, auch dies wurde unterlassen.

Aber wer will das bestätigen das dass Paket vorher kaputt war? Der TE sagt eben das für Ihn augenscheinlich alles okay war. Wenn er sich durch seine Äusserungen reinreitet hat er beben Pech gehabt. Aber alles in allem würde ein korrekter Händler immer kulant sein.
 
Ein korrekter Händler müsste den TV abschreiben und den TE einen neuen schicken
Da die Marge sicherlich nicht so hoch ist, dass man gleich zwei TVs abdeckt, bleibt dem Händler nichts übrig, dass der Händler auf die Kosten sitzen bleibt
Es gibt sehr sehr wenige, die das machen können
 
Ein korrekter Händler würde einen Transportschaden geltend machen. Da dies dank der Aktion des TE nicht mehr geht, kann er das nicht mehr und wird somit den Schaden, der ihm entstanden ist demjenigen in Rechnung stellen, der ihn verursacht hat: der TE.
 
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Ja und was habe ich geschrieben?
Da er auf den Schaden sitzen bleibt, wird
er den Schaden nicht übernehmen

Deine Ausführung um einen Transportschaden geltend zu machen, spielen in diesem
Fall keine Rolle - da nicht umsetzbar
 
Weil der TE bestätigt hat, dass die Verpackung keine Beschädigung hat bzw. die äußerlichen Beschädigung nicht schriftlich bestätigt lassen hat
Also ist deine Ausführung für diesen Fall irrelevant und hat auch nichts mit korrekten Händler zutun
 
Ein Transportschaden in einer beschädigten Verpackung kann eine andere Ursache haben als die Ursache der Beschädigung der Verpackung. Nur mal so in den Raum geworfen.

In einem sind wir uns aber alle einig: das ist gerade für beide Seiten der worst case. Ich wünsche das niemandem.
 
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