Dominion
Commodore
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 4.573
Sorry, hatte bislang keine Zeit hier zu antworten.
@Holt
Du hast mir ja geantwortet, also möchte ich Dich auch nicht übergehen:
Mir ging es mit meinem von Dir zitierten Post eher darum, die Bedeutung der Erklärung für ordnungsgemäßen Erhalt der Ware in Frage zu stellen. Dazu schreibe ich später mehr.
In der Tat hatte ich aber überlesen, dass der TE das Gerät selbst abgeholt hat. Ich war bei meinem Post tatsächlich von Anlieferung ausgegangen.
Dies verkompliziert die Sachlage, sprich wie @Idon zutreffend gesagt hat ändert sich damit die Beweislage zum Nachteil des TE, macht sie aber deshalb beiweitem nicht hoffnungslos!
Und Du hast völlig recht, ohne die Fotos bleibt dies hier alles Spekulation.
@All
Worauf ich hinaus wollte und worüber hier überhaupt noch nicht diskutiert wurde ist der Rechtsgehalt der Erklärung, die der TE da unterschrieben hat.
Er soll die ordnungsgemäße, beschädigungsfreie Lieferung vor Ort quittieren? Geht gar nicht, denn eine dafür notwendige eingehende Prüfung ist schlicht nicht möglich! Von niemandem kann verlangt werden, in einem DHL-Shop seinen Fernseher auszupacken. Zumal das bei einem größeren Gerät als Einzelperson schon realitätsbezogen gar nicht machbar wäre. Und danach wieder einzupacken noch weniger, und auch darauf hat die Rspr zu achten!
Das gleiche gilt auch bei Anlieferung vor Ort. Es kann nicht erwartet werden, dass der DHL Bote so lange wartet, bis der Fernseher ausgepackt ist. Es kann zudem nicht vom Verbraucher erwartet werden, auch optisch sichtbare Mängel sofort zu erkennen. Und es kann nicht erwartet werden, dass die nette Oma von nebenan, die das Paket annimmt, Kenntnis hat von der Wichtigkeit der Überprüfung des Kartons hat, das der DHL Bote möglichst zügig bei ihr abzugeben versucht! Auf all diese Faktoren hat die Rechtsprechung jedoch Rücksicht zu nehmen!
Ergo: Die unterschriebene Erklärung, dass die Ware unbeschädigt abgegeben wurde, ist Nonsense. Sie ist rechtlich angreifbar. Ein guter Anwalt kann das Gericht trotz einer solchen vorliegenden Erklärung zu einer gegenteiligen Ansicht überzeugen. Es wäre seine Pflicht, den Rechtsgehalt dieser Erklärung in Zweifel zu ziehen.
Ich persönlich rechne sogar relativ zeitnah mit einer Gesetzesnovelle, welches Transportanbietern die Praxis der Abgabe solcher Erklärungen untersagt. Bis dahin wird sich die Rechtsprechung darum kümmern.
Fazit:
Nehmt die Erklärung, die der TE unterschrieben hat, nicht ganz so wichtig! Die Transportdienstleister hätten diese Erklärung gerne als verbindlich, aber das ist sie keineswegs. Sobald eine rechtliche Zumutbarkeitsprüfung erfolgt, fällt diese Klausel durch.
Aber, und das möchte ich hier auch ganz klar zum Ausdruck bringen:
All die ganzen Poster hier haben ja nicht Unrecht:
Man sollte selbstverständlich gleich die Annahme beschädigter Pakete im Zweifel ablehnen. Völlig richtig.
Oder sich im Zweifel jede äußerliche Beschädigung quittieren lassen. Auch völlig richtig.
Mir ging es nur darum, darzulegen, dass man nicht gleich der Gekniffene ist, wenn man dies leider nicht beherzigt hat.
Einem Verbraucher aufzuerlegen, im Moment der Übergabe eine rechtsverbindliche Erklärung darüber abzugeben, dass der Transport einwandfrei war und unabänderlich rechtsfolgenlos bleiben wird, wird sich nicht durchsetzen. Definitiv nicht.
@Holt
Du hast mir ja geantwortet, also möchte ich Dich auch nicht übergehen:
Mir ging es mit meinem von Dir zitierten Post eher darum, die Bedeutung der Erklärung für ordnungsgemäßen Erhalt der Ware in Frage zu stellen. Dazu schreibe ich später mehr.
In der Tat hatte ich aber überlesen, dass der TE das Gerät selbst abgeholt hat. Ich war bei meinem Post tatsächlich von Anlieferung ausgegangen.
Dies verkompliziert die Sachlage, sprich wie @Idon zutreffend gesagt hat ändert sich damit die Beweislage zum Nachteil des TE, macht sie aber deshalb beiweitem nicht hoffnungslos!
Und Du hast völlig recht, ohne die Fotos bleibt dies hier alles Spekulation.
@All
Worauf ich hinaus wollte und worüber hier überhaupt noch nicht diskutiert wurde ist der Rechtsgehalt der Erklärung, die der TE da unterschrieben hat.
Er soll die ordnungsgemäße, beschädigungsfreie Lieferung vor Ort quittieren? Geht gar nicht, denn eine dafür notwendige eingehende Prüfung ist schlicht nicht möglich! Von niemandem kann verlangt werden, in einem DHL-Shop seinen Fernseher auszupacken. Zumal das bei einem größeren Gerät als Einzelperson schon realitätsbezogen gar nicht machbar wäre. Und danach wieder einzupacken noch weniger, und auch darauf hat die Rspr zu achten!
Das gleiche gilt auch bei Anlieferung vor Ort. Es kann nicht erwartet werden, dass der DHL Bote so lange wartet, bis der Fernseher ausgepackt ist. Es kann zudem nicht vom Verbraucher erwartet werden, auch optisch sichtbare Mängel sofort zu erkennen. Und es kann nicht erwartet werden, dass die nette Oma von nebenan, die das Paket annimmt, Kenntnis hat von der Wichtigkeit der Überprüfung des Kartons hat, das der DHL Bote möglichst zügig bei ihr abzugeben versucht! Auf all diese Faktoren hat die Rechtsprechung jedoch Rücksicht zu nehmen!
Ergo: Die unterschriebene Erklärung, dass die Ware unbeschädigt abgegeben wurde, ist Nonsense. Sie ist rechtlich angreifbar. Ein guter Anwalt kann das Gericht trotz einer solchen vorliegenden Erklärung zu einer gegenteiligen Ansicht überzeugen. Es wäre seine Pflicht, den Rechtsgehalt dieser Erklärung in Zweifel zu ziehen.
Ich persönlich rechne sogar relativ zeitnah mit einer Gesetzesnovelle, welches Transportanbietern die Praxis der Abgabe solcher Erklärungen untersagt. Bis dahin wird sich die Rechtsprechung darum kümmern.
Fazit:
Nehmt die Erklärung, die der TE unterschrieben hat, nicht ganz so wichtig! Die Transportdienstleister hätten diese Erklärung gerne als verbindlich, aber das ist sie keineswegs. Sobald eine rechtliche Zumutbarkeitsprüfung erfolgt, fällt diese Klausel durch.
Aber, und das möchte ich hier auch ganz klar zum Ausdruck bringen:
All die ganzen Poster hier haben ja nicht Unrecht:
Man sollte selbstverständlich gleich die Annahme beschädigter Pakete im Zweifel ablehnen. Völlig richtig.
Oder sich im Zweifel jede äußerliche Beschädigung quittieren lassen. Auch völlig richtig.
Mir ging es nur darum, darzulegen, dass man nicht gleich der Gekniffene ist, wenn man dies leider nicht beherzigt hat.
Einem Verbraucher aufzuerlegen, im Moment der Übergabe eine rechtsverbindliche Erklärung darüber abzugeben, dass der Transport einwandfrei war und unabänderlich rechtsfolgenlos bleiben wird, wird sich nicht durchsetzen. Definitiv nicht.