crackett schrieb:
Corona, Chipmangel und die doofen Verbraucher sind Schuld - Kurzarbeitergeld und Insolvenzverschleppung laufen aus - eine bessere Gelegenheit gibtâs doch gar nicht, um das Arbeitsrecht auszuhebelnâŠ.
Das ist erst der AnfangâŠ.
Ein Insolvenzverfahren nach §270b ist keine Aushebelung des Arbeitsrechts und auch kein Freibrief.
Das Gericht, bei welchem man das Verfahren beantragt, muss erstmal feststellen, dass die Firma ĂŒberhaupt fĂŒr das Verfahren geeignet ist.
D.h. die Firma darf nicht bereits ein Fall fĂŒr eine Regelinsolvenz sein und die Firma darf eben auch nicht einfach nur "schlechte Zahlen" schreiben, wie man so schön sagt. Es gibt also vom Gesetzgeber HĂŒrden und die liegen nicht zu tief. Eine drohende ZahlungsunfĂ€higkeit muss sich abzeichnen, darf aber noch nicht eingetreten sein. Es muss ferner eine positive FortfĂŒhrungsprognose geben, also noch grundlegende Aussicht auf Besserung.
Diese "Aussicht auf Besserung" ist dann innerhalb eines Restrukturierungskonzeptes und Zukunftplanes dem Gericht vorzulegen (das dauert meistens 3-6 Monate) und danach wird dann von den GlĂ€ubigern in der GlĂ€ubigerversammlung entschieden, ob dem Plan zugestimmt wird oder nicht. Nicht Zustimmung heiĂt dann i.d.R. Liquidation, Zerschlagung oder sonstige "zu Geld Machung" der Firma.
Das Verfahren ist auch nichts, was man mal eben auf einer Arschbacke nebenher macht, denn trotz Eigenverwaltung sind alle wesentlichen GeschÀftsprozesse vorher durch die Sachwaltung / Inso-verwaltung zu genehmigen. Das Àndert mal eben alles innerhalb einer kaufm. Abwicklung in einer Firma - sowas tut sich niemand freiwillig aus Spaà an.
Ja, i.d.R. wird auch Personal abgebaut, aber Personalkosten sind nunmal in aller Regel auch in ihrer Höhe sehr relevante Kosten in einer Firma. Gleichzeitig werden aber auch alle Sachkosten auf den PrĂŒfstand gestellt, sowie laufende Verbindlichkeiten, DauerschuldverhĂ€ltnisse im Sinne von Mieten, VertrĂ€gen, etc...
Das Schutzschirmverfahren ist fĂŒr eine Firma ein i.d.R. einmaliger Befreiungsschlag, den man bewusst ausĂŒbt, wenn die Finanzlast mit allen Verbindlichkeiten eine zu groĂe geworden ist, gerade um sich befreien und weitermachen zu können. Es ist also zukunftsgerichtet, um eine Zukunft als Firma haben zu können.