News Revenge Porn: Nacktbilder müssen nach Trennung gelöscht werden

NoD.sunrise schrieb:
In der Realität sieht es ganz einfach so aus dass - solange besagte Bilder nicht weiterverbreitet werden - schlicht gar nichts passiert. Man muss höchstens ne Erklärung unterschreiben dass die Bilder gelöscht wurden.

Und selbst wenn solche Bilder weiterverbreitet werden müsste erstmal belegt werden können dass diese wirklich vom Ex stammen (wenns nicht aus dem Bild hervorgeht).
Tja aber wenn er nicht unterschreibt und sich weigert? Dann kann sie natürlich ihr Recht durchsetzen...
 
failormooNN schrieb:
Die Bewertung deiner Bedürfnisse ist natürlich Dir überlassen.
Das "Ich habe das nicht nötig" kam einfach nur etwas abwertend rüber.

Wenn dem nicht so war, dann sorry.
Ich muss mich auch bei dir entschuldigen. Ich beschäftige mich nun seit knapp 20 Jahren mit dem Thema Sexualität aus eher wissenschaftlicher Perspektive (natürlich nicht ausschließlich) ... von daher hast du mit dem Normierungsvorwurf (vielleicht auch nur ein Missverständnis meinerseits) einfach einen nerv getroffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
mambokurt schrieb:
Man stelle sich mal vor die waren 10 Jahre zusammen und er hat da alle 2 Monate (oder so) mal eine Backup CD gebrannt, auf der auch (abern icht nur) solche Bilder waren. Dann darf der sich jetzt quasi unter Aufsicht hinsetzen, die 'legalen' Bilder von den CDs ziehen und neue Backups brennen? Was ist mit Daten in der Cloud? Alte Daten auf SD? Backups auf Band? Tragbaren Festplatten? Arbeitsrechner?

Klingt für mich nach einem fadenscheinigen Vorwand (Technophobie) und schlechter Organisation. Einige Posts vorher wurde schon Udo Vetters Sicht vom Lawblog verlinkt, dort wurde klargestellt dass der Beklagte dieses Problem gar nicht hatte oder als solches benannt hat.

Verteilte Sicherungen der Rohdaten zu erstellen und auf Konsistenz zu prüfen sehe ich als gute Praxis an und möchte Anwender eher dazu ermutigen. Wenn man allerdings den Überblick verliert sollte man sich Gedanken um die Organisation des Datenbestands machen. Alles zu haben und nix zu finden ist genau so wertlos wie nichts zu haben und wer mit der Verwaltung "großer" Datenmengen ein Problem hat sollte sie gar nicht erst anhäufen.

Die "boah muss ich nachgucken wo ich das noch habe, ist auch enormer Aufwand, muss das wirklich sein"-Einstellung wirkt auch wenig vertrauenserweckend. Ich würde jedem raten bei solchen Personen/Unternehmen nicht mehr Daten als unbedingt nötig zu hinterlassen und wünsche mir mehr Sensibilität in der Bevölkerung bei der privaten und gewerblichen Auswertung/Verwertung von Daten, egal ob Fotos oder anderweitige Daten. Sorglosigkeit ist kein zukunftsfähiges Modell.
 
Ch3ck3rM0n schrieb:
Das finde ich aber auch übertrieben, vorallem in einer Beziehung..

Wieso? Nur weil einer von beiden ein Fotograph ist soll dem anderen Partner weniger Rechte eingeräumt werden? Mit welcher Begründung? Wenn man privat Bilder macht, dann ist es halt privat. Wenn es geschäftliche Bilder machen will, dann sollte man das vorher klären (mündlich/Schriftlich). Da wenn man in einer Beziehung mit demjenigen ist eher davon ausgeht, dass keine geschäftliche Übereinkunft getroffen wurde wäre es halt ratsam in den Fällen es vorher schwarz auf weiß zu klären.
Wenn sich beide darüber im Klaren sind wofür die Fotos gedacht sind (vor allem dem der photographiert wird), dann sollte es auch kein Problem sein, dass da ein Wisch unterschreiben wird. Das sollte nur ein PRoblem für die Fotographen sein, die ihren Partner im Unklaren darüber lassen wollen was sie später mit den Bildern anstellen wollen.
 
Luxuspur schrieb:
und wo ist das Problem? Ich verlange von meinem Expartner/in die Löschung der Bilder, tauchen die danach noch irgendwo auf klag ich den/die in Grund und Boden, das der/die keinen Fuß mehr auf die Erde kriegt.
Besser kannst dir heutzutage die Rente nicht sichern ;p

Und mit ner gewonnen Gerichtsentschluß ( was bei RevengePorn kein Problem ist ) holt mir der Gerichtsvollzieher alles was bis aufs Existenzminimum pfändbar ist.

In den uSA vielleicht. In Deutschland kannst du froh sein wenn du einen 5-Stelligen Betrag bekommst - und das ist Schmerzengeld der höchsten Kategorie und da muss der Verursacher auch Steinreich sein damit das Gericht sowas verhängt. Sprich: Dem ist es dann eh egal.
 
badfallenangel schrieb:
Och warts ab, so ein Gerichtsvollzieher kann schon ne unglaubliche Nervensäge sein. Und wenn der den Rechner mitnehmen oder sich selbst dran setzen muss, um die Bilder zu löschen.

Im Falle einer verschlüsselten Festplatte wäre da immer noch die Möglichkeit von Zwangsgeld oder Zwangshaft (weil dann nur der Schuldner, hier der Fotograf, selbst löschen kann und kein Anderer).

In so einem Fall hört der Angeklagte von diesen Bildern natürlich das erste mal. Nun muss der Kläger dem Angeklagten beweisen, dass die Bilder auch tatsächlich auf der verschlüsselten Festplatte sind. Das deutsche Recht stößt leider sehr sehr schnell an seine Grenzen.

Im gleichen Atemzug kann man natürlich die Keule der üblen Nachrede schwingen. Läuft! ;-)

Edit.: Klüger wäre es, wenn man einfach keine von sich machen lässt. Und sollte Er oder Sie doch Bilder schießen wird das Smartphone im Klo versenkt. :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
badfallenangel schrieb:
Im Falle einer verschlüsselten Festplatte wäre da immer noch die Möglichkeit von Zwangsgeld oder Zwangshaft (weil dann nur der Schuldner, hier der Fotograf, selbst löschen kann und kein Anderer).

Och ein Hammer oder ein Elektromagnet oder einfach ein loeschprogramm das die daten paar mal ueberschreibt wie shred loeschen doch zuverlaessig, daher ist die Zwangshaft voellig ueberfluessig.

Hopsekäse schrieb:
Oder muss man jetzt schon ein perverser Freak sein, um sich z.B. an einem netten Bild seines Partners zu erfreuen, wenn dieser z.B. gerade beruflich länger weg ist?

Naja soweit ich das in erinnerung habe hast du indirekt dein Gegenueber als Opa beschimpft oder jemand der deiner Meinung war, wenn dann ein eventuell nicht mal gesagtes aber impliziertes Freak zurueck kommt sollte man nicht so empfindlich sein, es schallt halt so zurueck ausm Wald wie man rein schreit. Unreif (12 jahrige) oder Inpotent oder Verklempt (Opa) jemand zu beschimpfen und dann sich ueber ein "Freak" als Antwort aufregen ist finde ich schon merkwuerdig.

mambokurt schrieb:
Was ist mit Daten in der Cloud?.

Wer Nacktbilder seiner Freundin bzw sgar Sexfotos in Clouds hoch laedt hat einen an der Waffel.

Forum-Fraggle schrieb:
Durch die Löschpflicht, so wenig sie auch umsetzbar ist, können die Personen schadensersatzpflichtig werden. Und darum geht es. Sobald die Bilder irgendwo auftauchen und der Nachweis möglich ist, von wem sie stammen, kann diese Person verklagt werden.

Und dann das ist ungefaehr so wie wenn man bei nem Mord der Hauptsaechlich ne Beziehungstat z.B. aus Eifersucht noch nachweisen will das der jenige auch noch das Geld aus der Boerse genommen hat. Das veroeffentlichen wird deutlchi hoehere Strafen einbringen wie der nicht mehr erlaubte besitz, da die Wirkungen viel fataler sind. Ob der Ex den man nimmer sieht noch so Fotos hat oder sich nur daran erinnern kann wie man nun nackt aus sah ung gestoehnt hat, ist relativ nebensaechlich, aber ob die ganzen arbeitskollegen sich das ploetzlich auch an sehen koennen und einen koomisch angrinsen oder tuscheln, ist wohl das schlimmere.
 
lamor200 schrieb:
Gehörst du auch zur Generation snapchat?

Grade auf snapchat verschicken sich kids nackt da nicht an die folgen gedacht wird denn das Bild ist ja nur "kurz" aufrufbar.


Ich gehöre (leider) zu dieser Generation, und finde sowass auch einfach nur schwachsinnig. Entweder man gibt mit Irgendetwas auf Snapchat an, oder sowass. Normale UNterhaltungen? Nop.


Ich finde das Gesetz auch gut und es wurde auch Zeit das es kommt, aber ich raffe auch nicht so ganz warum man soche Bilder von seinem Partner braucht?
 
Dann sagt das mal dem Internet das die gelöscht werden sollen ;)
Ergänzung ()

Kindergarten das ganze... Versteh nicht wieso so ein fall vor Gericht muss, wenn ne ex zu mir sagt ich soll die bilder löschen, lösch ich sie halt, wen juckt das schon?

Und wenn der Fotograph unbedingt neue will, kurz party machen gehen und schon hat man wieder eine Glückliche die sich fotographieren lässt.
 
Taigabaer schrieb:
Richtiges Urteil aber praktisch nicht umsetzbar.

Ganz genau sehe ich das auch so. Wie will man denn im digitalen Zeitalter gewährleisten das alle Kopien wirklich gelöscht wurden ? Geht doch garnicht. Das man deswegen überhaupt vor Gericht gegangen ist.
 
Ich denke mal relevant wird das erst wenn die Bilder wirklich veröffentlicht wurden was dann wohl den Strafbestand erhöht oder auch die Ausrede man hätte sich einen Trojaner eingefangen ungültig macht. Ansonsten wie viele hier schreiben praktisch nicht umsetzbar. Im Zweifelsfall lagern die Bilder irgendwo verschlüsselt in der Cloud, dann kommen nichtmal Ermittler ran.
 
Suxxess schrieb:
Tja aber wenn er nicht unterschreibt und sich weigert? Dann kann sie natürlich ihr Recht durchsetzen...

Nicht wirklich, es ist ja technisch einfach nicht durchsetzbar - du kannst das ganze Haus des Angeklagten sprengen und hast immer noch nichts erreicht. Internet oder USB Sticks dürften die meisten mittlerweile kennen.

Und ob im Streitfall so einfach ein PC beschlagnahmt werden dürfte ist immernoch eine Frage der Verhältnismäßigkeit, ob die hier gegeben ist ist eher zweifelhaft.

Erst wenn da was veröffentlicht würde und alles auf den Beschuldigten hindeutet würde das solche Schritte rechtfertigen.
 
wunschiwunsch schrieb:
Ch3ck3rM0n schrieb:
Das finde ich aber auch übertrieben, vorallem in einer Beziehung..
Wieso? Nur weil einer von beiden ein Fotograph ist soll dem anderen Partner weniger Rechte eingeräumt werden? Mit welcher Begründung? Wenn man privat Bilder macht, dann ist es halt privat. Wenn es geschäftliche Bilder machen will, dann sollte man das vorher klären (mündlich/Schriftlich). Da wenn man in einer Beziehung mit demjenigen ist eher davon ausgeht, dass keine geschäftliche Übereinkunft getroffen wurde wäre es halt ratsam in den Fällen es vorher schwarz auf weiß zu klären.
Wenn sich beide darüber im Klaren sind wofür die Fotos gedacht sind (vor allem dem der photographiert wird), dann sollte es auch kein Problem sein, dass da ein Wisch unterschreiben wird. Das sollte nur ein PRoblem für die Fotographen sein, die ihren Partner im Unklaren darüber lassen wollen was sie später mit den Bildern anstellen wollen.

wieder mal schön aus dem kontext/gesamt gegriffen.. sofern du den rest gelesen hast, habe ich entsprechend soweit erläutert, ein tfp-vertrag wäre übertrieben, weil eine einfach absprache schon reichen sollte.. was man bei freunden und co. hinbekommt, sollte halt erst recht in einer beziehung machbar sein.. wenn die zwischenmenschliche kommunikation bei sowas simplen nicht funktioniert, dann sehe ich generell überdenkungsbedarf bei der partnerwahl..

ich finde der eigentliche sinn eines tfp-vertrages ist, dass beide parteien die gleichen rechte haben (denke da sind wir uns einig).. es ist doch von vorn herein schon klar, wenn man auf tfp-basis shootet, dass ein teil der bilder veröffentlicht wird.. man wählt ja schließlich diese shooting-art, weil man so ein portfolio kostengünstig erweitern kann.. da das unweit so bekannt ist, sollte normal eine mündliche absprache reichen und bei ungewissheit muss man halt den gegenüber nochmal fragen.. selbiges gilt dann für erotische bilder auf tfp, wie ich es z.b. bei meinen akt-shootings gemacht habe.. mir wurde z. b. gesagt: "bitte ohne gesicht veröffentlichen bzw. vorher fragen und nicht auf facebook hochladen, ansonsten kannst du überall veröffentlichen im internet" - was ich dann auch so gehandhabt habe und nun sind die aktfotos nur auf model-kartei.de, meiner homepage und in 1-2 foren..

wie du schon schreibst ist ein tfp-vertrag halt eine "geschäftliche übereinkunft" und private (akt-/nackt-)bilder stehn da für mich nicht im fokus.. warum sollte ich also mit meinem beziehungspartner einen vertrag machen für etwas was privat ist/bleibt? hast du bzw. deine partnerin so wenig vertrauen/kommunikationsvermögen, dass ihr alles schwarz auf weiß haben müsst?

klar, wenn der fotograf/das model im kopf hat die bilder später zu veröffentlichen, dann sollte man eine absprache (mündlich/schriftlich) treffen, aber bei privatfotos/-shootings sollte im ersten moment klar sein, dass keine veröffentlichung angedacht ist.. falls einem vorab nicht klar ist, dass private fotos nicht veröffentlich gehören, dann braucht es mehr als nur klärungsbedarf der fotorechte.. eventuell sollte man dann eher eine schulung zum thema gesunder menschenverstand besuchen *rofl* XD
 
Ch3ck3rM0n schrieb:
wieder mal schön aus dem kontext/gesamt gegriffen.. sofern du den rest gelesen hast, habe ich entsprechend soweit erläutert, ein tfp-vertrag wäre übertrieben, weil eine einfach absprache schon reichen sollte.. was man bei freunden und co. hinbekommt, sollte halt erst recht in einer beziehung machbar sein.. wenn die zwischenmenschliche kommunikation bei sowas simplen nicht funktioniert, dann sehe ich generell überdenkungsbedarf bei der partnerwahl..

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wie du schon schreibst ist ein tfp-vertrag halt eine "geschäftliche übereinkunft" und private (akt-/nackt-)bilder stehn da für mich nicht im fokus.. warum sollte ich also mit meinem beziehungspartner einen vertrag machen für etwas was privat ist/bleibt? hast du bzw. deine partnerin so wenig vertrauen/kommunikationsvermögen, dass ihr alles schwarz auf weiß haben müsst?

klar, wenn der fotograf/das model im kopf hat die bilder später zu veröffentlichen, dann sollte man eine absprache (mündlich/schriftlich) treffen, aber bei privatfotos/-shootings sollte im ersten moment klar sein, dass keine veröffentlichung angedacht ist.. falls einem vorab nicht klar ist, dass private fotos nicht veröffentlich gehören, dann braucht es mehr als nur klärungsbedarf der fotorechte.. eventuell sollte man dann eher eine schulung zum thema gesunder menschenverstand besuchen *rofl* XD

Hab ich doch gar nicht gesagt, dass man für Private Fotos einen Vertrag schließen soll. Aber für Private Fotos gilt dann halt das gleiche wie bei jedem anderen auch (keine besonderen Rechte für die Berufsgruppe Fotograph), dass die Einverständniserklärung so lange gilt, wie die Beziehung andauert. Wenn du sie aber weiter behalten willst, dann muss man halt einen Vertrag schließen und ich habe auch geschrieben, dass ein Gericht durchaus auch der Ansicht sein kann, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, denn es steht dann Aussage gegen Aussage nach der Trennung (mutmaßlich bei mündlichen Vertrag). Nicht alle Beziehungen enden im Einvernehmen. Da wäre es halt ratsam was schwarz auf weiß zu haben, wie gesagt im Falle das die Bilder nicht für den privaten Zweck gemacht wurden.
 
Ch3ck3rM0n schrieb:
schöne sache der artikel.. mich als fotograf trifft das ungemein.. aber wie schon viele sagten: mag an sich korrekt sein, aber durchaus nicht umsetzbar, außerdem finde ich es irgendwie traurig, wenn ich als fotograf gezwungen bin bilder zu zerstören, wo es doch reichen sollte mir zu untersagen, die jemals zu veröffentlichen/herzuzeigen

Als ich das gelesen habe, musste ich sofort an South Park denken:

https://youtu.be/_5C9JzNx_t4?t=565
 
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