News Router: Vodafone darf nicht Neupreis bei Nichtrückgabe verlangen

grincat64 schrieb:
Kein Provider schickt dir nach telefonischer oder online getätigten Vertrag diesen schriftlich zu, sondern stellt ihn dir online zur Verfügung und da liegt die Krux.
Da irrst du dich gewaltig! Sowohl bei Unitymedia als auch bei Vodafone, die nun eins sind, wurde mir der Vertrag schriftlich zugeschickt und bei der telefonischen Bestellung auch drauf hingewiesen, das geschieht unter anderem schon wegen der Adressprüfung. Einzig die Rücksendung eines unterschriebenen Vertrags ist nicht mehr erforderlich.

Lemiiker schrieb:
Wenn ich weiterhin den Vollpreis zahlen soll, dann erwarte ich als Verbraucher auch ein unbenutzes Gerät. Fertig.
Du bezahlst die Miete für ein Gerät, was dir von Provider zur Verfügung gestellt wird. Es ist nicht deins und in welchen Zustand es sich befindet solange es die Funktion erfüllt, ist an dieser Stelle irrelevant.

Das ist so als würdest du bei einem Taxi eine Ermäßigung verlangen, weil das Taxi eine zerkratzte Tür hat.
 
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TheTrapper schrieb:
Wo steht das ein Vertrag unterschrieben werden muss oder das dieser schriftlich vorliegen muss?
Das herauszubekommen bedarf es halt eines guten RA.
Ich exerziere das gerade mit Vodafone durch und hab dabei nur gelernt.
Fakt ist aber, das Vodafone die denkbar schlechtesten Karten hat und ich mich gelassen zurücklehne und die Schreiben lese, die ab und zu reinflattern.
Man ist als Verbraucher so dröge und hinterfragt die wichtigen Dinge nicht.
Kaum erzielt ein Verbraucherschutz einen relevanten Erfolg, schon platzt das (irgendein) Forum und Thread aus allen Nähten und offenbart Nichtwissen.
Ich hab die Vertragsfrage mit Vodafone auch erst begonnen zu bearbeiten als ich die Schnauze voll hatte. Die meisten Verträge bestehen nicht - weil der Verbraucher so dröge ist kommen sie aber meist damit durch.
 
WutzDieSau schrieb:
Hat man doch bei AVM gesehen. Die Geräte kommen in Kartons und werden vermutlich vernichtet, da sie nach Debranding und Flashen mit der Original-Firmware des Herstellers nicht als Gebrauchtgerät in den Handel kommen dürfen -> Zum Schutz der Kunden natürlich.

Das stimmt ja nun so eigentlich gar nicht.
Natürlich dürfen die alten Router verkauft werden. Aber eben nicht mit einem AVM-Branding und einer Firmware, für die der Verkäufer gar keine Lizenz besitzt.
Nur das hat AVM angemahnt. Der Verkauf mit Unitymedia-Firmware wäre völlig in Ordnung gewesen.

Aber darauf hatte der Händler dann offenbar aber kein Bock mehr, hätte das bestimmt einiges an Arbeit für den Support bedeutet (die man lieber AVM überlassen wollte...).
 
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SavageSkull schrieb:
Ich hatte gerade den Spaß mit Vodafone, dass ich die Frechheit besitze nach 6 Jahren, jeden Monat 5€ für die 6490 doch mal nach dem aktuellen 6591 Modell zu fragen, durch.
Mir steht bei dem Mietvertrag kein neuer Router zu und wenn der alte von 1886 stammt muss ich den weiter für 5€ monatlich finanzieren. Ganz toll Vodafone...

Einfach mal Kündigen. Dann geht bei Vodafone fast alles was der Kunde möchte.
 
Als ich für einen Kumpel vor ein paar Monaten noch mit dem Support gesprochen habe, da war es überhaupt kein Problem aus Kulanz den Router noch nach jeder Frist einzusenden.
Meinen Geheimtipp wie ich regelmäßig solche Dinge anstelle verrate ich aber nicht.
 
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BeBur schrieb:
Meinen Geheimtipp wie ich regelmäßig solche Dinge anstelle verrate ich aber nicht.
Den kenne ich! Einfach mal freundlich mit einem Mitarbeiter telefonieren und mitteilen, das man nicht dazu kommt, anstatt selbstverschuldet Fristen verstreichen lassen und dann rumzukotzen, was sich die anderen denn erlauben!

Man sieht aber leider schon an den Kommentaren im Forum, dass ein freundlicher Ton, bei einigen anscheinend nicht im Programm existiert.
 
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BeBur schrieb:
Als ich für einen Kumpel vor ein paar Monaten noch mit dem Support gesprochen habe, da war es überhaupt kein Problem aus Kulanz den Router noch nach jeder Frist einzusenden.
Meinen Geheimtipp wie ich regelmäßig solche Dinge anstelle verrate ich aber nicht.

Das ist keine Kulanz, es steht sogar in den AGB das man Geräte auch nach der Frist zurück schicken kann.
Nach Ablauf der Frist wird die die Gebühr in Rechnung gestellt, schickst du das Gerät erst später zurück wird dir diese Gebühr aber auch wieder 1:1 erstattet.
 
Lemiiker schrieb:
Was ist daran schwer zu verstehen? Du zahlst ja weiterhin den Neumietpreis (z.B. 8€/Monat). Vodafone senkt ja nicht die Mietrate, nur weil es ein Gebrauchtgerät ist. Wenn ich weiterhin den Vollpreis zahlen soll, dann erwarte ich als Verbraucher auch ein unbenutzes Gerät. Fertig.
Sorry, aber verrückt wie sich Verbraucher von Firmen über den Tisch ziehen lassen würden, nur weil die mit Ökoargument um die Ecke kommen 😕
Der Fehler in deiner Argumentation ist, dass es eben kein "Neumietpreis" ist. An keiner Stelle im Vertrag bzw bei der Buchung ist in irgendeiner Weise die Rede von einem neuen, unbenutzten Gerät.

Du buchst bei Vodafone die Homebox-Option, und die beinhaltet, dass dir für die Zeit des Vertrags eine Fritzbox mit den und den Features zur Nutzung überlassen wird, die allerdings im Eigentum von Vodafone verbleibt.
Das Ding kann folglich 10 Jahre alt, verkratzt und verdreckt sein, bereits bei 5 Kunden im Betrieb gewesen sein und aussehen wie aus der Mülltonne, solange es die vertraglich vereinbarten Features unterstützt und funktioniert, ist es vertragsgemäß.

Es ist ein gemietetes Leihgerät ähnlich wie wenn du in ein Car2go einsteigst oder bei einem beliebigen Autovermieter ein Auto mietest.
Kämst du da auf die Idee, jedes Mal auf einen Neuwagen zu bestehen, den noch keiner vor dir gefahren ist? Sicherlich nicht.

Und bezüglich Rückforderung und Strafzahlung auch nach mehrjähriger Miete: Es ist und bleibt eine Miete! Selbst wenn ich 30 Jahre lang in einer Wohnung zur Miete wohne, und danach insgesamt den 5fachen Wert der Wohnung über die Miete längst bezahlt habe, muss ich aus der Wohnung raus wenn ich die Mietvertrag kündige, so einfach ist das. Egal wieviel ich bezahlt habe, es ergibt sich daraus kein Besitzanspruch weil ich ja den Kaufpreis der Wohnung im Prinzip längst abbezahlt hätte. Das ist das Prinzip Miete. Damit muss man einfach leben, wenn man etwas mietet. Diese von einigen empfundene "Ungerechtigkeit" ist die Gewinnmarge eines jeden Vermieters. Würde VF nach 3 Jahren Vertrag die Fritzbox einfach überlassen und nicht zurück fordern, machen sie damit nicht mehr Geld als hätten sie die Box zu Anfang für einen Einmalpreis verkauft. Das ist für einen Vermieter jedoch nicht Ziel des Geschäftsmodells.
 
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Was will ich nach einer Kündigung mit solch einer Fritzbox? Kann ich die dann einfach über ebay etc. verkaufen und der neue Besitzer kann diese uneingeschränkt nutzen?
Oder werden diese Boxen dann einfach nicht mehr im VF-Netz zugelassen?

Kann man bestimmt anhand der Seriennummer unterbinden, damit der (Neu-)Kunde ein neues Gerät kaufen/mieten muss.
 
TheTrapper schrieb:
Das ist keine Kulanz, es steht sogar in den AGB das man Geräte auch nach der Frist zurück schicken kann.
Nach Ablauf der Frist wird die die Gebühr in Rechnung gestellt, schickst du das Gerät erst später zurück wird dir diese Gebühr aber auch wieder 1:1 erstattet.
Wird so aber nicht gehandhabt.
Wegen der Fristüberschreitung hat Vodafone bei mir die Annahme der TV Box abgelehnt und wollte kein Geld erstatten.

So Unterschiedlich wie die Erfahrung ist, macht das dort warscheinlich jeder wie er will, bzw. wie er gerade Lust hat.
 
SavageSkull schrieb:
Nach zwei Jahren hast du 5x24=120 Euro bezahlt. Eine 6591 kostet im Laden mal eben das doppelte.
Der Einkaufspreis von VF für eine 6591 ist aber sicher deutlich geringer als der Ladenpreis.
 
Himuckel schrieb:
Und ich hab hier noch ne 6490 als Mietgerät rumliegen, die VF bisher nie von mir zurückwollte, nachdem ich von DSL auf Kabel gewechselt bin, wo ich jetzt den Standard-Router nutze ohne monatliche Miete...
Bloß nicht wegwerfen oder verkaufen. Das riesen V vergisst nie 😮.
Hatte mal einen TV-Receiver und Smartcard von Kabel Deutschland!. Der Vertrag war nie zustande gekommen und der Mist wurde nicht abgeholt...
Nach Jahren kam Vodafone um die Ecke und wollte den Kram zurück. Receiver war zum Glück noch im Schrank, die Smartcard dagegen bereits weg. Teure 80€ oder so für ein Stück Plastik..... 😤 :stock:
Wo ist eigentlich der angekündigte neue Provider, der den Markt aufmischen wollte? (Fragt mich jetzt nicht nach Quellen, zu lange her...)
 
SavageSkull schrieb:
Laut den Mitarbeitern geht ein Tausch nur bei defekt
Du musst das rechtlich mal klar benennen. Du willst nichts "tauschen", du möchtest deine gemietete 6490 kündigen und eine 6591 mieten. So musst du das denen mitteilen und nicht anders und dann geht das auch.

Und teils lese ich hier "wenn meine gemietete Box mit 5€/Monat nach 2 Jahren abgezahlt ist", bei einer Miete wird nichts abgezahlt, das ist eine Miete, die läuft endlos bis zum Vertragsende oder Kündigung.
Ergänzung ()

mkossmann schrieb:
Der Einkaufspreis von VF für eine 6591 ist aber sicher deutlich geringer als der Ladenpreis.
Spielt aber keine Rolle. Es ist eine Miete, keine Finanzierung.
 
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tox1c90 schrieb:
Und bezüglich Rückforderung und Strafzahlung auch nach mehrjähriger Miete: Es ist und bleibt eine Miete!
Vor allem ist das die bekannte Abmachung die auch so verschriftlicht wurde.
Der Ablauf ist ja grob so:
Vodafone teilt mir mit, dass das Ding nur zur Miete ist und ich das nach dem Vertrag zurückschicken muss.
Ich vergesse diese Tatsache.
Vodafone erinnert mich.
Ich reagiere nicht, rufe die Mail nicht ab oder habe Vodafone keine aktuelle Mail mitgeteilt
Ich kriege noch eine E-Mail und ignoriere auch den Brief (ka ob die wirklich nen Brief schicken, ich vermute es?)
Vodafone schickt eine Rechnung über 120 Euro.
Ich rege mich über Vodafone auf.

Das man dann 250 Euro als zu viel empfinde weil Neupreis etcetc, ok. Aber mich wundert doch, das andere nicht meine differenzierteren Gefühle dazu teilen, da das jetzt ja keine ultra krasse Überraschung ist mit der Vodafone da um die Ecke kommt.


Oder mal 5 Minuten mit dem Support telefonieren "Hi, ich hab hier ausm alten Vertrag nochn Mietgerät, wollt ihr das zurück oder was ist damit?" anstatt sich dann potenziell 2 Jahre später oder nachdem man von Vodafone ganz weggeht sich aufzuregen weil Vodafone das 'olle teil' zurück verlangt, das man zu dem Zeitpunkt schon weggeschmissen hat weil "will Vodafone ja offensichtlich und ganz bestimmt nicht mehr zurück".
 
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Gaugaumera schrieb:
Wird so aber nicht gehandhabt.
Wegen der Fristüberschreitung hat Vodafone bei mir die Annahme der TV Box abgelehnt und wollte kein Geld erstatten.

So Unterschiedlich wie die Erfahrung ist, macht das dort warscheinlich jeder wie er will, bzw. wie er gerade Lust hat.

Wäre mir neu, wenn man sich so in bestimmten Foren umschaut wo es zb nur um Vodafone geht, erstattet Vodafone grundsätzlich die Gebühr nach Fristablauf wenn das Gerät danach zurück geschickt wurde.
Wie es als ehemaliger UM Kunde ausschaut weiß ich allerdings nicht.
 
mkossmann schrieb:
Der Einkaufspreis von VF für eine 6591 ist aber sicher deutlich geringer als der Ladenpreis.
Das nützt mir als Kunde aber nichts. Wenn ich eine Fritte haben will bezahle ich entweder 5€ im Monat oder ich kaufe sie für 250€. Auf 4 Jahre läuft das auf dasselbe raus.
 
Genauso unverschämt ist das Rücksenden von Geräten oder Smartcards, die evtl defekt sind, da verlangt man auch horrende Gebühren.

Hätte man die Geräte für einen Austausch vorher eingesendet, würde es 0 Kosten.

Typisch Vodofone / Ex-Kabel-Deutschland.

Das ist das typische "den Kunden Angst machen" damit blos keiner auf die Idee kommt zu kündigen.
 
BeBur schrieb:
Das man dann 250 Euro als zu viel empfinde weil Neupreis etcetc, ok.
In der Hinsicht verstehe ich das Urteil auch nicht so recht. Klar, Vodafone zahlt nicht den Neupreis wie wir beim Media Markt im Einkauf. Aber wenn ich das Mietgerät als Austausch nicht zurückerhalte, dann muss ich als Provider ein neues beschaffen und dieses an einen anderen Kunden senden, wenn seines defekt ist. Da entsteht mir als Provider eindeutig ein Schaden, welcher sich in der nähe des Neupreises bewegt.
 
SavageSkull schrieb:
Das nützt mir als Kunde aber nichts. Wenn ich eine Fritte haben will bezahle ich entweder 5€ im Monat oder ich kaufe sie für 250€. Auf 4 Jahre läuft das auf dasselbe raus.
Mich dünkt, wenn die gemietete Fritte kaputt geht, dann bekommst du ein Ersatzgerät. Oder nicht?
 
cvzone schrieb:
Du musst das rechtlich mal klar benennen. Du willst nichts "tauschen", du möchtest deine gemietete 6490 kündigen und eine 6591 mieten. So musst du das denen mitteilen und nicht anders und dann geht das auch.

Und teils lese ich hier "wenn meine gemietete Box mit 5€/Monat nach 2 Jahren abgezahlt ist", bei einer Miete wird nichts abgezahlt, das ist eine Miete, die läuft endlos bis zum Vertragsende oder Kündigung.
Ergänzung ()


Spielt aber keine Rolle. Es ist eine Miete, keine Finanzierung.

Natürlich spielt das ein Rolle.
Ein geleastes Auto, kann ich auch kaufen und bezahle nicht nochmal den kompletten Neupreis.
Fair wäre eher, 120€ als Ablösesumme, bzw weniger da Vodafone vermutlich unter 200€ für die FB zahlt...
 
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