Da irrst du dich gewaltig! Sowohl bei Unitymedia als auch bei Vodafone, die nun eins sind, wurde mir der Vertrag schriftlich zugeschickt und bei der telefonischen Bestellung auch drauf hingewiesen, das geschieht unter anderem schon wegen der Adressprüfung. Einzig die Rücksendung eines unterschriebenen Vertrags ist nicht mehr erforderlich.grincat64 schrieb:Kein Provider schickt dir nach telefonischer oder online getätigten Vertrag diesen schriftlich zu, sondern stellt ihn dir online zur Verfügung und da liegt die Krux.
Du bezahlst die Miete für ein Gerät, was dir von Provider zur Verfügung gestellt wird. Es ist nicht deins und in welchen Zustand es sich befindet solange es die Funktion erfüllt, ist an dieser Stelle irrelevant.Lemiiker schrieb:Wenn ich weiterhin den Vollpreis zahlen soll, dann erwarte ich als Verbraucher auch ein unbenutzes Gerät. Fertig.
Das ist so als würdest du bei einem Taxi eine Ermäßigung verlangen, weil das Taxi eine zerkratzte Tür hat.