News Router: Vodafone darf nicht Neupreis bei Nichtrückgabe verlangen

cvzone schrieb:
sondern macht Schadensersatz für die nötige Neubeschaffung geltend.

Wenn Vodafone die Box für 150 Euro einkauft, dies aber gar nicht nötig wäre, wenn die deine Box zurückerhalten hätten, hätten sie keine 150 Euro ausgeben müssen und damit keinen Schaden.
Interessant wird die Betrachtung aber, wenn du eine Fritz!Box nicht zurückgibst, die es gar nicht mehr gibt, weil veraltet. Welcher Schaden ist denn Vodafone dabei entstanden? Daher ja auch der Entscheid, dass hier ein Neupreis nicht in Ordnung ist.

Was ich mich bei der Sache immer wieder Frage:
Wer klagt denn so etwas ein? Wenn du nachher 100€ statt 240€ an Vodafone bezahlen musst, hast du mit dem Aufwand 140€ erspart.
Lehrgeld, dass man fremdes Eigentum zurückgeben muß, muß man trotzdem bezahlen...
 
SavageSkull schrieb:
Das nützt mir als Kunde aber nichts. Wenn ich eine Fritte haben will bezahle ich entweder 5€ im Monat oder ich kaufe sie für 250€. Auf 4 Jahre läuft das auf dasselbe raus.

Der Einkaufspreis ist m. E die oberste Grenze die Vodafone als Schadenersatz verlangen kann, wenn ein solches Gerät "verschwindet".
 
Harsiesis schrieb:
Ich arbeite bei einem schweizer Provider. Auch wir verlangen die Geräte zurück die nicht älter als 6 Jahre alt sind. Der Kunde hat einen Mietervertrag und nichts anderes. Die Geräte gehen NIE in das Eigentum des Kunden über, sofern er das Gerät nicht gekauft hat.
Kunden die die Geräte nicht retournieren bekommen dann die Rechnung über den Neupreis zugeschickt wenn nicht retourniert. Und das ist auch richtig so.

Miete ist kein Leasing

Auch ohne Gerichtsbeschluss ist das mE nicht rechtens.
Denn mein Rechtsempfinden hat mir auch vorher schon gesagt.

Der Kunde schließt einen Mietvertrag mit Vodafone ab. Und da ist klar vereinbart, nach Ende der Mietzeit geht das Gerät zurück. Ohne Frage.. Und wenn der Kunde das Gerät nicht zurückschickt muss er Vodafone Schadensersatz zahlen. Genauso wie wenn ich ein fremdes Auto kaputt fahre.

Und genau in solchen Fällen ist nicht Neupreis zu zahlen, wenn das Gerät zum dem Zeitpunkt bereits einen weitaus geringeren Zeitwert hat.
 
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Harsiesis schrieb:
Miete ist kein Leasing
Allerdings sind die Kosten des Routers im Vertrag einkalkuliert.
Da für das Gerät quasi dreifach abzufetten ist rotzfrech und profitgeil.
Des weiteren verliert der Router im Laufe der Jahre an Wert und darf deswegen nicht nach Jahren mit einem uralten Preis bewertet werden, der völlig am realistischen Markt vorbei geht.
 
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SavageSkull schrieb:
Interessant wird die Betrachtung aber, wenn du eine Fritz!Box nicht zurückgibst, die es gar nicht mehr gibt,
Das ist schon richtig. Der Schaden sollte schon entstanden sein, daher ist diese Pauschale (inbesondere nach 10 Jahren) so per se teils wirklich nicht nachvollziehbar.
Ergänzung ()

3dfx_Voodoo5 schrieb:
Allerdings sind die Kosten des Routers im Vertrag einkalkuliert.
Und daher bezahlt man für das Standardmodell ja auch keine Miete. Nur den Aufpreis für die Fritzboxen und die zusätzliche Telefonleitung, die an die Miete der Fritzbox gekoppelt ist.

Und wenn ich ein Gerät im Wert von 100 Euro für 10 Jahre miete und letztendlich dafür 400 Euro bezahle, dann ist das schlicht mein Problem und war schon bei jeder gemieteten Sache so.
 
Zuletzt bearbeitet:
3dfx_Voodoo5 schrieb:
Allerdings sind die Kosten des Routers im Vertrag einkalkuliert.
Da für das Gerät quasi dreifach abzufetten ist rotzfrech und profitgeil.
Des weiteren verliert der Router im Laufe der Jahre an Wert und darf deswegen nicht nach Jahren mit einem uralten Preis bewertet werden, der völlig am realistischen Markt vorbei geht.
Deine Wohnung geht auch nach Jahrzehnten Miete nicht in dein Eigentum über. Der Wert der Wohnung wird durch deine Miete auch nicht sinken.

Es geht darum, dass der Provider gegen eine Gebühr dem Kunden ein Gerät zur Nutzung überlässt. Das Gerät ist und bleibt EIGENTUM des Providers. Der Kunde kann auf keinen Fall über den EIGENTUM anderen entscheiden wie viel Wert das gemietete Objekt hat. Das ist schlichtes Vertragsrecht und nicht Gutdünken des Kunden.

ich frage mich echt, was für eine verzerrte Wahrnehmung gewisse hier haben oO
 
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3dfx_Voodoo5 schrieb:
Allerdings sind die Kosten des Routers im Vertrag einkalkuliert.
Da für das Gerät quasi dreifach abzufetten ist rotzfrech und profitgeil.
Des weiteren verliert der Router im Laufe der Jahre an Wert und darf deswegen nicht nach Jahren mit einem uralten Preis bewertet werden, der völlig am realistischen Markt vorbei geht.
Wie kommst du bitte auf dreifach?
Wenn du mit die Miete bezahlst und das Gerät nach Wechsel zurück schickst, hast du nur einmal bezahlt. Wie oben schon mal kurz kalkuliert, kann sich das durchaus rechnen, wenn die Fritte nach 4 Jahren durch ein neues Modell getauscht wird. Weil für dich als Nutzer letztlich die gleichen Kosten entstanden sind, wie wenn du die Fritz!Box privat kaufst.
Mit dem Unterschied, dass du über die gesamte Laufzeit "Garantie", weil Anspruch hast.
 
Das hat Pyur bzw. ehemals TeleColumbus bzw. ewt-Net bzw. ehemals BlueCable bei meiner Mutter abgezogen - da wollten die aus heiterem Himmel das zum damaligen Zeitpunkt sicher über 10 Jahre alte Kabelmodem aus DOCSIS2.0- (oder sogar 1.0?)Zeiten zurückhaben - jedenfalls ein Modem aus einer Zeit, wo ein 2000er-Anschluss noch absolutes HighEnd war.

Das Teil kam wohl angeblich nicht an oder war irgendwie bei denen im Paketzentrum verschollen. Da wollten die dann auch über 100€ für haben. Weil meiner Mutter all das sowieso spanisch vorkam hat sie zum Glück den Paketbon der Post aufgehoben... Am Ende hat sich das Modem doch angefunden - es gab dann als Entschuldigung ne Gutschrift, frech war der Versuch dennoch.
 
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Die Hardwarerücksendung hat mir in der Vergangenheit immer Probleme bereitet, dort aber letztesmal bei o2. Ich war etwas geschockt, als ich nach ein paar Wochen einen Brief erhalten hatte, dass ich doch die Hardware zurück schicken solle, obschon das schon 4 Wochen zurück lag. Hatte es über DHL zurück geschickt. o2 angeschrieben und es hieß angeblich bisher nichts angekommen. Habe mich dann am Telefon beschwert und es wurde dann irgendwie "als erledigt" markiert aus Kulanz. Noch mal Glück gehabt.

Wenn man nicht Beweis Fotos des Paketes, Inhalt, Marke macht und nicht mit Tracking verschickt ist man hier der Dumme.
 
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Jace schrieb:
Und genau in solchen Fällen ist nicht Neupreis zu zahlen, wenn das Gerät zum dem Zeitpunkt bereits einen weitaus geringeren Zeitwert hat.
Ein Problem dabei :Wie stellt man den Zeitwert eines Gerätes fest, das praktisch nicht frei gehandelt wird.
 
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Aphelon schrieb:
Ich frag mich immer, was mit den verliehenen Geräten passiert nach der Rücknahme. Werden die echt weiter verliehen? Und falls nicht, was interessiert VF überhaupt ob das Gerät zurückgegeben wird...

Einem betrügerischen Unternehmen wie Vodafone ging es nie darum, die alten Geräte zurück zu bekommen. Vielmehr konnten Sie richtig fett abkassieren, wenn die 10-EUR-China-Müllkisten nicht zurück gesendet wurden.

SEHR WICHTIG: Gerade an Vodafone und O2, IMMER mit Tracking versenden.
 
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dernettehans schrieb:
Wenn man nicht Beweis Fotos des Paketes, Inhalt, Marke macht und nicht mit Tracking verschickt ist man hier der Dumme.
Wenn man Dinge mit einem potentiellen Wert (Schadensersatz) als unversichertes Post-Päckchen verschickt, ist man zu Recht der Dumme.
 
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knoxxi schrieb:
Wenn man Dinge mit einem potentiellen Wert (Schadensersatz) als unversichertes Post-Päckchen verschickt, ist man zu Recht der Dumme.
Schön. Wo hab ich das gesagt? Ich sagte ich habe es per DHL verschickt, normales Paket, also 500 Euro Versicherung. Ich habe mir aber die Paketnr nicht aufgeschrieben. Natürlich hätte ich ein Nachforschung beantragen könn diese hätte aber Monate angedauert usw.

Ich verschicke nur noch Hardware zurück, wenn mir das Unternehmen eine Retour Marke ausstellt. Auch ganz wichtig: Niemals in einer DHL Packstation abgeben sondern nur in einem Post Laden (und Quitting geben lassen), und von der Quitting auch ein Foto machen.

Hatte schon mehrfach das Problem mit DHL Packstationen, dass diese einfach ein Paket "gefressen" haben durch Software bug der Stationen. Sprich Paket im Fach, Station aber nicht gemerkt hat, dass es eingelegt wurde.
 
dernettehans schrieb:
ch habe mir aber die Paketnr nicht aufgeschrieben.
Hätte dir auch nichts gebracht, ohne Eigentumsnachweis über die Sendung hätte man bei Verlust die Versicherung eh nicht in Anspruch nehmen können. Quittung (inkl. Trackingnummer) sollte man schon aufbewahren.

Wobei das nicht ganz stimmt. Inzwischen wird ja immerhin der Absender und Empfänger digital erfasst, sofern lesbar und das Paket nicht vor dem ersten Scan verschwindet.
 
mkossmann schrieb:
Ein Problem dabei :Wie stellt man den Zeitwert eines Gerätes fest, das praktisch nicht frei gehandelt wird.

Der Zeitwert ist immer ein riesiges Problem. Sowohl bei Schadensersatzfragen vor Gericht, als auch bei Bewertungen von Unternehmen oder Vermögensgegenständen bei der Bilanzierung.
Aber da gibts genug Möglichkeiten. Vergleichspreise. Einkaufspreise abzgl. Abschreibung über die Nutzungsdauer. etc..
Vodafone als Partei die Schadensersatz will, muss das schon halbgwegs begründen.
 
dernettehans schrieb:
Ich sagte ich habe es per DHL verschickt
Das inkludiert nicht automatisch Tracking, weil du geschrieben hast bzw es aus dem Kontext ergab daß du es ohne Tracking verschickt hast.
 
Fuji-World schrieb:
Da gehts wohl schon wieder durch? Hab ich nicht behauptet....

Reicht jetzt aber auch.

Genau das aber verlangen viele hier doch!
Ach ich habe ja schon 2-x Jahre für den Router bezahlt dann sollte der auch in mein Eigentum übergehen und nicht zurück gefordert werden.
Aber genau das ist eben Quatsch, miete macht kein Eigentum auch wenn ich über Jahre das 10 Fache des Neupreises bezahlt habe.
 
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TheTrapper schrieb:
Das ist keine Kulanz, es steht sogar in den AGB das man Geräte auch nach der Frist zurück schicken kann.
Nach Ablauf der Frist wird die die Gebühr in Rechnung gestellt, schickst du das Gerät erst später zurück wird dir diese Gebühr aber auch wieder 1:1 erstattet.
Das steht nirgendwo in den AGB. Dort steht ganz klar, das wenn man es nicht innerhalb der 14-Tage Frist zurück schickt, das Gerät gegen die dann meistens schon abgebuchte Überlassungsgebühr dir vermacht wird.
Das Gerät kann man dann auch nicht mehr einfach zurückschicken sondern ist auf Kulanz seitens Vodafone angewiesen (Seit letztem Jahr gibt es aufgrund von Corona +-2-4 Wochen Kulanz bei der Rücksendefrist)
Ansonsten muss man wie bereits erklärt widerspruch gegen den Betrag einlegen und schriftlich erklären, wieso Vodafone ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
cvzone schrieb:
Du musst das rechtlich mal klar benennen. Du willst nichts "tauschen", du möchtest deine gemietete 6490 kündigen und eine 6591 mieten. So musst du das denen mitteilen und nicht anders und dann geht das auch.
Ja das geht, allerdings nur mit Vertragsverlängerung um 24 Monate.
TheTrapper schrieb:
Wäre mir neu, wenn man sich so in bestimmten Foren umschaut wo es zb nur um Vodafone geht, erstattet Vodafone grundsätzlich die Gebühr nach Fristablauf wenn das Gerät danach zurück geschickt wurde.
Wie es als ehemaliger UM Kunde ausschaut weiß ich allerdings nicht.
Nein, siehe meine erste Antwort an dich. Kulanz gibt es allerdings immer, die meiste Kulanz erhält man als Vodafone Kabel Nutzer oder wenn man von DSL ins Kabelnetz gewechselt ist, kann man den Betrag für das DSL Mietgerät auch meistens noch nach 6 Monaten zurück bekommen. Wichtig, Twitter oder Forum als Kanal benutzen.
BeBur schrieb:
Mich dünkt, wenn die gemietete Fritte kaputt geht, dann bekommst du ein Ersatzgerät. Oder nicht?
Du bekomsmt innerhalb der ersten 24-Monate Ersatz. Wenn du deinen Vertrag weiterlaufen lässt, zahlst du zwar weiter Miete, wirst aber kein Ersatzgerät erhalten wenn es Defekt ist. Hier wirst du dann gezwungen ein Tarifupgrade/Verlängerung durchzuführen um ein neues Ersatzgerät zu bekommen. (Vodafone Kabel ist Kulanter als Vodafone DSL, bei Kabel erhält man eventuell auch nach zwei Jahren ohne Vertragsverlängerung noch Ersatz.)
cvzone schrieb:
Das ist richtig. Sollte so sein. Aber Vodafone verkauft Dir ja die Box in dem Sinne nicht, sondern macht Schadensersatz für die nötige Neubeschaffung geltend.

Wenn Vodafone die Box für 150 Euro einkauft, dies aber gar nicht nötig wäre, wenn die deine Box zurückerhalten hätten, hätten sie keine 150 Euro ausgeben müssen und damit keinen Schaden.

Generell sind die angesetzten Neupreise nur zu hoch, da diese Beträge Vodafone im Einkauf sicher in der Höhe nicht entstehen.
Vodafone benutzt das Wort "Schadenersatz" nicht, sondern nennt es "Überlassungsgebühr" Vodafone hat in Ihrer Leistungsbechreibung/Preisverzeichnis (Infodok 120) die Ansicht, das wenn man das Gerät nicht innerhalb von 14-Tagen nach Vertragsende zurück sendet, das man als ehemaliger Kunde das Gerät behalten möchte. In meinen Augen ist ein einseitiger Kaufvertrag in diesem Sinne rechtlich stark zu hinterfragen, denn die meisten Kunden wollen das Gerät nicht und hier muss Vodafone zumindest an die, die dem Posten widersprechen eine Rücknahme auch nach 14-Tagen anbieten. Immerhin hat man bei Vertragsabschluss nie einen zusätzlichen Kaufvertrag für die Geräte unterzeichnet, so etwas in Leistungsverzeichnisse zu packen, die bei Vertragsabschluss nicht sofort ersichtlich ist, bei telefonischem Abschluss überhaupt nicht, kann in meinen Augen auch nicht in Ordnung sein.
Eine einfache Lösung wäre es den Mietvertrag des Gerätes unabhängig von der Vertragslaufzeit des Internetvertrages laufen zu lassen, so das sich der Vertrag des Mietgerätes nach 24 Monaten Laufzeit nur immer um einen Monat verlängert, bis man es zurückschickt besteht dann der Mietvertrag. So löst es doch auch die Telekom?!
Hier würde dann aber bei Vodafone ein lukratives Geshäft zugrunde gehen. Wegen 5 Euro Ersparnis, meistens sind es sogar weniger, wenn man über Vergleichsportale abschließt, würde ich niemals zu Vodafone gehen wenn eine Alternative verfügbar ist.
 
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Jace schrieb:
Vodafone als Partei die Schadensersatz will, muss das schon halbgwegs begründen.
...und deshalb bin ich so froh über das Urteil.

Wenn man sich die letzten Seiten anschaut gehts um lauter shice der bei Vodafone Ressourcen bindet die besser ein Dienstleister oder noch besser ein anderes Unternehmen bereitstellt.

Vodafone ist zuvorderst Anbieter für Internet und Mobilfunk. Damit gehen genug Jobs einher die für sich komplex genug sind und wofür sich die Ressourcen sicher besser im Sinne der Allgemeinheit einsetzen lassen als für die Restwertbewertung von jahrealten Daddelkisten. Wenn man schon meint, man müsse auch als Gerätevermieter auftreten, dann bitte vernünftig. Wäre dem aber so, dann wäre die Diskussion der letzten paar Seiten gar nicht nötig.

Nicht umsonst überlässt man Sixt und Co. die Autovermietung und nicht Toyota oder BMW.

Kann man nur hoffen, dass Provider nach und nach dieses leider notwendig bürokratische aber anscheinend für beide Seiten unbefriedigende Geschäft aufgeben. Entgegen der allgemeinen Auffassung, wage ich zu bezweifeln, dass damit bisher wirklich viel Geld verdient wurde - in Zukunft noch weniger, wenn das Urteil rechtskräftig wird, da noch mehr Bürokratie bei weniger Umsatz für die Provider dabei rauskommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Julz2k in deinem Beitrag stehen so viele Unwahrheiten das es mir zu stressig ist das alles hier zu wiederlegen.
Ich kann dir nur den Tipp geben mach dir mal die Mühe und lese dir die Vodafone Deutschland GmbH AGB durch dann merkst du welchen Quatsch du hier so schreibst. 🤮
 
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