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NewsRouter: Vodafone darf nicht Neupreis bei Nichtrückgabe verlangen
Dass das moniert wird, wundert mich dann doch. Vodafone müsste zwei Kategorien anbieten, für 6 EUR im Monat immer einen neuen Up-To-Date Router, für 3 EUR einen, der funktioniert. An anderen Stellen wird sonst immer die Nachhaltigkeit gefordert und hier nun das Gegenteil.
Der Vergleich hinkt. Denn es geht nicht darum das ein nach zb. einem Jahr defektes Gerät gegen neuwertiges getauscht wird sondern das ein grade Neu gekauftes nicht gegen ein gebrauchtes Altgerät getauscht wird. Denn dann hätte ich mir auch für einen geringeren Betrag ein gebrauchtes direkt kaufen können! Defekte Neuware tauscht jeder Verkäufer immer gegen verpackte Neuware! Deswegen kauft man ja Neuware um nach Möglichkeit ein lange Haltbarkeit erreichen zu können...und natürlich die Gewissheit das sie funktionieren sollte gegenüber Gebrauchtware.
Öhm doch, es ging um gekaufte Neuware kein Miet/Leihgerät!
Die Verbraucherzentrale konnte sich zudem damit durchsetzen, dass Vodafone verpflichtet wird, ein gekauftes und mangelhaftes Neugerät auf Verlangen des Verbrauchers stets durch ein Neugerät auszutauschen. Bisher lieferte Vodafone im Rahmen der Nacherfüllung auch wiederaufbereitete Geräte als Ersatz aus.
Ich bin jetzt aber auch etwas irritiert. Kann man bei Vodafone überhaupt neue Geräte "kaufen"? Von welchen Geräten ist da die Rede? Auf der Vodafone-Seite findet man auf Anhieb nur Geräte, die man für eine Gebühr überlassen bekommt und wieder einschicken muss.
Nein. Du kannst nur gegen Gebühr leihen. Ich wollte bei der Verlängerung die billig Basis Fritte umsonst haben. Nach dann drei Jahren hat das Teil doch keinen Wert mehr. Gezahlt habe ich in den drei Jahren keinen Cent für die Box.
Das nützt mir als Kunde aber nichts. Wenn ich eine Fritte haben will bezahle ich entweder 5€ im Monat oder ich kaufe sie für 250€. Auf 4 Jahre läuft das auf dasselbe raus.
Vodafone benutzt das Wort "Schadenersatz" nicht, sondern nennt es "Überlassungsgebühr" Vodafone hat in Ihrer Leistungsbechreibung/Preisverzeichnis (Infodok 120) die Ansicht, das wenn man das Gerät nicht innerhalb von 14-Tagen nach Vertragsende zurück sendet, das man als ehemaliger Kunde das Gerät behalten möchte. In meinen Augen ist ein einseitiger Kaufvertrag in diesem Sinne rechtlich stark zu hinterfragen, ...
Es ist schwammig formuliert, aber im Kleingedruckten steht vorrangig das Wort "Ausgleichszahlung" was eher Richtung eines Entschädigungs-Sachverhalts deutet. Davon würde ich auch deshalb ausgehen, da sich Vodafone keine Gewährleistung durch eine Art nachgelagertem Verkauf ans Bein binden wollen wird. Und zuletzt auch deshalb, weil nur dann (Schadensersatz) dieses Urteil mehr Sinn ergibt.
Egal was es im Detail ist, es ist gut, dass die Richter auch nicht glauben konnten, dass die aufgerufene pauschale Höhe des Betrags einen passenden Ausgleich darstellt.
Ich persönlich hab damit aber eh keine Probleme, denn ich würde mich bei solchen Forderungen auf deren Zusatz "In jedem Fall ist es
Ihnen unbenommen, geltend zu machen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist." D.h. sie müssen mir ihren Schaden für meinen spezifischen Fall transparent machen.
Richtig interessant wird es aber bei Preiserhöhungen ohne konkreten Nachweis der gestiegenen Gesamtkosten. Meine Bank wünscht sich heute noch mich niemals angeschrieben zu haben, und meiner PKV dämmert es auch so langsam. Freue mich schon sehr auf das Schreiben von der Vodafone ^^
Die Sauerei war bei Kabel Vodafone immer, dass sie einem trotz eigenem Router trotzdem noch den Standard Router zugeschickt haben und man ihn lagern musste.
Also meist bin ich ja durchweg auf der Seite der Verbraucherzentrale, aber hier bin ich etwas geteilter Meinung.
Als ich bei mir von meiner Vodafone 6490 auf meine eigene 6660 umgestellt habe, habe ich auch ein wenig mit damals Unitymedia diskutiert.
Ich hätte die Box gern als "Reserve" oder zu "Diagnosezwecken" behalten, da die Provider ja dafür bekannt sind zu sagen
Schon dreist es denen überhaupt negativ anzukreiden wenn sie ihr Eigentum zurück wollen und dann noch diskutieren. :d
Neupreis verlangen geht aber natürlich nicht in Ordnung
Die Sauerei war bei Kabel Vodafone immer, dass sie einem trotz eigenem Router trotzdem noch den Standard Router zugeschickt haben und man ihn lagern musste.
ich find das irgenwie immer komisch. Ein Richter hat ein urteil gesporchen.
Ersichtlich wäre für mich "ok das ist rechtskräftig bis das Berufsgericht das wieder rückgängig macht" aber so ist die bedeutung eines Richters echt.....ja der kann sagen wasser will, ich geh die instanzen hoch bis es mir passt. Was auch ok ist in einem Rechtsstaat. Aber bis dahin hat das Urteil des Richters doch zu gelten.
Was ich auchne sauerei finde ist eine Klage zurückzuziehen wenn sich eine Grundsatzentscheidung anbahnt und der Kläger angst hat das sie nicht zu seinen gunsten ausfällt.
Es wurde in dem beanstandeten Fall nichtmal nur der Neupreis im Einkauf als Schaden geltend gemacht, sondern ein üblicher Einzelverkaufspreis. Wer das zahlt ist zwar selbst Schuld, aber wer das fordert ist auch kein seriöser Laden.
Ich habe meinen uralten (min. 8 Jahre) UPC Router nach der Kündigung weggeworfen weil mir der Rückversand am Tag des Umzugs aus Österreich nach Deutschland zu aufwändig war.
UPC wollte dann ca. 120€ für diesen alten Wlan b/g Router von mir. Nachdem ich nicht bezahlt habe, kamen Mahnungen und Inkasso Mails.
Es gab von UPC schon längst neue Router. Das Teil war lange abgeschrieben und schrottreif.
@Julz2k in deinem Beitrag stehen so viele Unwahrheiten das es mir zu stressig ist das alles hier zu wiederlegen.
Ich kann dir nur den Tipp geben mach dir mal die Mühe und lese dir die Vodafone Deutschland GmbH AGB durch dann merkst du welchen Quatsch du hier so schreibst. 🤮
Anbieterkennzeichnung gem. § 5 TMG Vodafone Deutschland GmbH
Betastraße 6 - 8
85774 Unterföhring Telefon: 0800 - 27 87 000
Täglich zwischen 7:30 und 22 Uhr
(kostenfrei erreichbar aus dem deutschen Mobilfunk- und Festnetz)
Ich werde jetzt mal nur die Vodafone GmbH anschauen, denn wie man sieht, wenn man auf den Link klickt erhält man wieder drei Unterschiedliche Vodafone Zweige, je nachdem welche der Vodafone Firmen die jeweiligen Produkte vertreibt sind die AGB, Leistungsbeschreibungen usw. komplett unterschiedlich.
In der Frage um die "Überlassungsgebühr" "Schadenersatz" sind sich aber alle drei einig oder nicht?
Vodafone überlässt Ihnen während der Vertragslaufzeit gemäß der Ziffer 6.6.1 Anschluss-Hardware als Mietgerät (Router, TV Center), die in unserem Eigentum verbleibt. Sie sind zum sorgfältigen Umgang mit dem Ihnen überlassenen Mietgerät verpflichtet. Sie sind nicht berechtigt, Manipulationen an dem Mietgerät, z.B. durch Aufspielen von Software oder Öffnen des Gehäuses, vorzunehmen. Sollte ein von uns zur Verfügung gestelltes Mietgerät mangelhaft sein, stellen wir Ihnen im Austausch ein Ersatzgerät zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz wegen Mängeln, die während der Dauer des Vertragsverhältnisses auftreten, trifft uns nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes. Ersetzen wir das Mietgerät bei Beschädigung oder Verlust, die bzw. den Sie zu vertreten haben, so können wir eine Ausgleichszahlung verlangen, siehe 6.6.1. (Überlassungsgebühr). Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind Sie verpflichtet, das Mietgerät innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben. Anderenfalls behalten wir uns vor, von Ihnen eine Ausgleichszahlung (Überlassungsgebühr) für die nicht erfolgte Rückgabe des Mietgeräts zu verlangen, siehe 6.6.1 (Überlassungsgebühr). In jedem Fall ist es Ihnen unbenommen, geltend zu machen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die Rückgabeverpflichtung innerhalb von 14 Tagen für das bisherige Mietgerät besteht auch dann, wenn Sie einen Router-Austausch (Upgrad/Downgrade) vornehmen. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem InfoDok 129. Die Rückgabe des Mietgeräts vor Ablauf des Vertrags stellt keine Kündigung dar und entbindet Sie nicht von der Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts. Wir können im Rahmen von technisch bedingten Umstellungen an Ihrem Anschluss ggf. die überlassene Hardware zurückfordern. Wir werden Ihnen in einem solchen Fall stets gleichwertige Ersatzhardware nach Abschluss der Umstellungsarbeiten zur Verfügung stellen. Sie haben als Bestandskunde die Möglichkeit in das MietModell jederzeit zu wechseln. Voraussetzungen hierfür sind der Wechsel in ein aktuelles DSL-Paket. Die Vertragslaufzeit Ihres Vodafone DSLPaketes verlängert sich bei erstmaligem Wechsel in das Miet-Modell um 24 Monate
3.2 Kommt der Kunde mit der Rückgabe in Verzug, so hat er den Vodafone entstehenden
Schaden zu ersetzen. Als Mindest-Schadenersatz zahlt der Kunde, sofern er nicht das
Vorliegen eines geringeren Schadens nachweist, je angefangene Kalenderwoche 10,– €.
Darüber hinaus kann Vodafone das Leihgerät sperren.
Interessant ist hierbei die Klausel mit den 10 Euro je Kalenderwoche bei Überschreitung der 14-Tage Frist.
Persönlich war mir diese Klausel nicht bekannt und wurde auch noch nie so durch Vodafone Mitarbeiter in mir bekannten Fällen Angeboten (Siehe dazu z.B. Vodafoen Forum. Die Antwort der Vodafone Mitarbeiter ist immer, das Gerät gehört jetzt dir, auch wenn man es gar nicht behalten möchte.) Ich gehe allerdings aufgrund von diesem Tarif/AGB Dschungel davon aus, dass die Vodafone Mitarbeiter es selbst nicht besser wissen, denn die sollen Mobilfunk, DSL, Vodafone Kabel, seit neustem auch exUnitymedia Kunden und deren AGB, Preise und Vorgehensweisen, die überall unterschiedlich sind, handeln?
Ich glaube nicht umsonst hat Vodafone mit der schlechtesten Note im Kundenservice, Mangelhaft abgeschnitten.
Persönlich würde bei den ganzen Schlagzeilen der untergeschobenen Verträge und dem ganz klar Kundenunfreundlichen Richtlinien, bei Vodafone kein Kunde sein wollen, denn bei den kleinsten Problemen oder Anliegen außerhalb der Norm, muss man anscheinend Rechtswissenschaften studiert haben.
Das ist irrelevant an dieser Stelle, weil Vodafone für dein Gerät eine neue Box für andere Kunden beschaffen muss.,
Nochmal zum mitschreiben, du bekommst ein Gerät zur Miete zur Verfügung gestellt. Wenn du dann verlierst, beschädigst oder was auch immer du damit macht, beschädigst du fremdes Eigentum und wenn das der Fall ist, muss es ersetzt werden, wofür du zur Kasse gebeten wirst.
Zu keinem Zeitpunkt hast du davon auch nur einen Cent abgezahlt und es wird auch nach Jahren nicht weniger Wert sein, weil du auch jederzeit ein neues bekommst, wenn das alte mal kaputt gehen sollte.
Dodo Bello schrieb:
D.h. sie müssen mir ihren Schaden für meinen spezifischen Fall transparent machen.
Der Schaden ist doch simpel, ist die Box nicht mehr funktionsfähig oder wird sie nicht zurückgeschickt, muss seitens Vodafone eine neue beschafft werden. Das ist transparent genug und da gibt es auch keine Auslegungssache, da diese Dinger wohl kaum zu reparieren sind.
Transparenter als: "Wird der Neupreis fällig" ging es eigentlich nicht, das wurde erst jetzt intransparent gemacht, indem man nur irgendeinen Wert beziffern soll. Die Frage ist an dieser Stelle, was sind denn gebrauchte Ersatzgeräte aus Vodafone Fundus wert, die nun jetzt als Basis für den Schadensersatz herhalten sollen?
Im Moment wird aus einem eigentlich klaren Fall, eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gerichte.