Rückgaberecht im Einzelhandel

Klamann

Lieutenant
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Nov. 2006
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n Abend,

ich habe zur Zeit einige Probleme mit meiner Lehrerin im GK Wirtschaft & Recht.

Sie behauptet immer so Sachen wie Bayern ist kein Freistaat, man hat kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Onlinegeschäften etc. und es bleibt immer an mir hängen, sie über das Getenteil aufzuklären.

Hier kommt jetzt die neueste Behauptung: Sie sagt, man hat auf alles, was man im Einzelhandel kauft, ein 14-Tägiges Rückgaberecht.

Ich selbst glaube das nicht und bin nach längerer Recherche auch auf viele gleiche Meinungen in anderen Foren gestoßen, jedoch habe ich noch keinen Nachweis im BGB, in einem Lexikon o.ä. gefunden.

Wenn sich jemand mit dem Thema ein wenig auskennt, würde ich mich sehr über eine Antwort mit Beleg (am besten im BGB) freuen. Links zu Verbraucherschutzseiten ect. sind auch immer erwünscht.

Danke schonmal im Voraus

Klamann



PS.: ich weiß dass das hier ein Computerforum ist, aber ich bin mit keinem speziellen Forum vertraut, bei dem man sich über solche Sachen seriös unterhalten kann.
 
Nein, im Einzelhandel gibt es definitiv kein Rückgaberecht.
Allerdings nehmen viele Händler die Ware aus Kulanz zurück.
Bietet das Geschäft dies aber nicht an, hast du auch kein Recht auf Umtausch.Zitat:

3. Umtausch

Viele Händler nehmen die Ware auch ohne Vorliegen eines Mangels freiwillig zurück. Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden. Bietet der Verkäufer ein Umtauschrecht an, ist er hieran lediglich im Rahmen seiner eigenen Bedingungen gebunden. So erfolgt der Umtausch häufig nur gegen Warengutschein.
Wird nicht generell ein Umtauschrecht durch den Verkäufer angeboten, so kann dies auch beim Kauf vereinbart werden. Der Händler ist an ein von seinen Angestellten vereinbartes Umtauschrecht gebunden.
Zu Beweiszwecken sollte das Umtauschrecht grundsätzlich schriftlich niedergelegt werden. Dazu genügt z. B. ein entsprechender Vermerk des Verkäufers auf dem Kassenbon. Wichtig ist die Klärung grundlegender Fragen, z. B. hinsichtlich der Umtauschfrist, der Erstattung des Kaufpreises durch Bargeld, Gutschein oder andere Ware, der Beschädigung von Versiegelungen oder Originalverpackungen.
http://www.behrends-birkner-lausch....-tipps/gewaehrleitungsrecht-umtauschrecht.htm
 
Danke für die schnellen Antworten, habe dazu auch folgendes gefunden:

http://www.schwaben.ihk.de/dokumente/merkblaetter/M37216.pdf

Allerdings wieder ohne Belege.
Ich weiß dass es nicht unbedingt ein Gesetz für etwas geben muss, dass man nicht bekommt, aber vielleicht gibts ja doch was? Ich hätte einfach gern einen § auf den ich mit dem Finger zeigen kann ;)
 
lass dir mal lieber von ihr die quellenangabe liefern, statt sie vom gegenteil überzeugen zu müssen. denn meiner meinung nach gibt es da überhaupt keinen paragraphen der das eindeutig regelt und basiert daher auf sich in der wirtschaft eingespielten kulanz und deren rahmenbedingungen
 
Das ist ja das Problem, sie sieht den Beweis für ihre Aussage in den §§ 355 ff und obwohl dem eigentlich nicht so ist, ist sie dennoch fest davon überzeugt; vielleicht weil diese § so schwammig formuliert sind...
basiert daher auf sich in der wirtschaft eingespielten kulanz und deren rahmenbedingungen
Das dem so ist, ist mir auch völlig klar, mir fehlt, wie gesagt , ein Gesetz;
vielleicht gibts dazu was im Handelsgesetzbuch, aber das hab ich nicht und ich hab jetzt auch wenig Lust eine Onlineversion davon durchzublättern.

Ich hab jetzt ein paar Zitate von seriösen Quellen ausgedruckt, das sollte (hoffentlich) reichen, sie zu überzeugen.

Danke nochmals für die Hilfe
 
@ klamann: sowas wird normal doch "nur" in den AGBs des jeweiligen unternehmens abgehandelt. ich zweifle daran das es im HGB einen solchen eintrag gibt. lediglich vielleicht eine vorgabe das dieser punkt auftauchen muss.

/edit: vom online handel spricht ja hier keiner. wobei das mit dem fernabsatzgesetz aber auch das einzige ist was mir da spontan zu einfallen würde, wo es tatsächlich so eine gesetzliche regelung geben würde
 
Zuletzt bearbeitet:
Bayerische Verfassung
Artikel 1
(1) Bayern ist ein Freistaat.
Genau das selbe hab ich ihr auch gesagt xD
Sie hat sich dann so ein bisschen ausgeredet, da Bayern ja "nicht wirklich ein freier Staat ist, da er der Bundesregierung unterstellt ist".

Naja, seine Fehler sollte man einsehen^^

Und die restlichen Sachen habe ich natürlich auch mit ihr geklärt, nur langsam schwindet mein Vertrauen in sie, da sie mir ja auch Sachen beibringt, von denen ich noch gar nichts weiß und ich ja nicht jedes ihrer Worte überprüfen kann/will.
 
Klamann schrieb:
Genau das selbe hab ich ihr auch gesagt xD
Sie hat sich dann so ein bisschen ausgeredet, da Bayern ja "nicht wirklich ein freier Staat ist, da er der Bundesregierung unterstellt ist".

Was ja auch falsch ist. Schließlich hat die Bundesregierung in einigen Dingen überhaupt keine Hoheit über die Länder.

Solche Lehrer gibts immer...gibs auf mit ihr zu diskutieren, Du handelst Dir höchstens ein blaues Auge ein, weil Du ihr irgendwann zu sehr auf den Sack gehst.
 
Hmm also mein Link sollte eigentlich nach dahin führen:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html
Titel5
Untertitel2
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen *)
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__355.html

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt,

hornile hat schon Recht, aber ich würde da mal mit dem Direx reden das er sie zurecht weißt. Es gibt schließlich viele Lehrer die sich darüber freuen wenn ihre Schüler mitdenken und Fehler bemerken.
 
aber das kanns ja auch nich sein. ich mein.. wenn man schon gewillt ist zu lernen, möchte man auch ne kompetente lehrkraft die weiss wovon sie redet. sonst kann man sich den unterricht ja auch sparen und selbst aktiv werden und sich alles raussuchen.

/edit: @ricman.. ähm.. greift das widerrufsrecht überhaupt bei "im laden" gekauften waren ohne schriftlichen vertrag? IMHO nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es im Einzelhandel nicht.
Ich bin mal zu einem Computerladen gelaufen, weil ich mir ne Maus gekauft hatte,
mit der ich nicht zurecht kam. Der hat die nicht umgetauscht, geschweige denn zurück genommen.
Der meinte, Pech. Nur wenn die kaputt wäre. Gesetzlich ist der dazu auch nicht verpflichtet.

Und seit dem kauf ich meistens nur noch Online. Ist billiger und ich kann die Dinge wieder zurück geben, wenns nicht passt. Da ist der Einzelhandel dann selber Schuld.
 
Offtopic
@palaber: Zitat "Da ist der Einzelhandel dann selber Schuld."

Jo, und Du bist selbst Schuld, dass Du nicht davon gebrauch gemacht hast dir die Maus im Computerladen genauer angeschaut und ausprobiert zu haben.

Zum Thema: Das Rückgaberecht besteht aber neuerdings, wenn man vom Verkäufer "auf der Strasse" angesprochen wird und dann einen Kauf tätigt.

Quelle: http://www.n-tv.de/873284.html
 
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