Rückgaberecht von Laptops

Acrylium

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Ich habe mir über die hp Website einen hp Laptop bestellt. Nun ist dieser geliefert worden. Da hp allerlei überflüssige Programme darauf installiert hat die ich nicht brauche und die möglicherweise mein Nutzungsverhalten ausspionieren, wollte ich das System selbst neu installieren. Nun ist es jedoch so, dass ich laut hp damit jegliche Garantie verlieren würde. Zurückgeben kann ich das Gerät auch nicht mehr, da ich es bereits eingeschaltet habe und damit Win7 sowie die zahlreiche hp Software aktiviert habe und dadurch ist keine Rücknahme mehr möglich. Damit bliebe mir nur übrig, das Laptop so zu nutzen wie es ist mit all der nervigen hp Software die das System extrem stark ausbremst und mich total nervt.

Ist das wirklich so? Eigentlich dachte ich nämlich ich könne innerhalb 14 Tagen ein Gerät auch zurück schicken wenn es mir nicht gefällt.
 
Das Widerrufsrecht kann selbstverständlich auch genutzt werden, wenn der bestellte PC schon benutzt wurde. Der Verkäufer kann hier bestenfalls einen Wertersatz vom Kaufpreis abziehen.
 
Acrylium schrieb:
die möglicherweise mein Nutzungsverhalten ausspionieren
Und du traust dich noch ins Internet? :D



Ich wage mal zu behaupten, dass die Garantie nicht flöten geht. Du kannst installieren, was du willst - ebenso könntest du die ganzen vorinstallierten Programme auch deinstallieren; quasi derselbe Effekt, was genau sollte HP daran bemängeln können?
 
wann die garantie "flöten geht" steht in den garantiebedingungen des herstellers.
die gewährleistung wird vom einschalten nicht wirklich beeinträchtigt.
 
Wie Doc sagt, zurück geben kannst du das, Schadenersatz ist denkbar z.B. du Registrierst die Software auf deinen Namen, meist wird aber zugunsten des Verbrauchers entschieden (in solchen Fällen bzgl. Schadensersatz). Auch hat Heretic Novalis recht, die Garantiebestimmungen macht der Hersteller nach seinen Belieben, allerdings kann ich mir nicht vorstellen das HP tatsächlich diese so gestaltet, hast du dich nicht verlesen?

Auch solltest du bedenken du hast die selbe Möglichkeit das Gerät wie im Laden zu testen, also einschalten ist möglich aber neuinstallieren, würde ich mir überlegen.
 
Gegen die Schrottanwendungen der PC Hersteller hilft Deinstallieren, für das eigene Sicherheitsempfinden eine scharfe Firewall.
 
nicht nur das, man kann sogar seine besser installieren! Nur nicht wundern wenn der Händler hier dann tatsächlich Schadensersatz geltend macht.
 
windows taste + r und dann sysprep eingeben. ok klicken und das os wird versiegelt als wär nix gewesen.
 
Xyn schrieb:
nicht nur das, man kann sogar seine besser installieren! Nur nicht wundern wenn der Händler hier dann tatsächlich Schadensersatz geltend macht.

Du meinst zwar mglw. das richtige, aber Schadensersatz kommt hier natürlich nicht in Frage, im Falle eines Widerrufes muss der Verkäufer bzgl. Wertersatz zunächst auch beweisen, dass überhaupt eine Verschlechterung eingetreten ist.

Im Falle eines Laptops ist dann auch sicherlich umstritten, inwieweit man dessen Eigenschaften und Funktionsweise prüfen kann, ohne ihn einzuschalten und dann natürlich wenigstens die Windowsregistrierung abzuschließen.
Alle modernen W7 Laptops haben m.W. die Möglichkeit, das OS wieder auf den Auslieferungszustand zurückzusetzen.

Im Gegensatz zu deinem weiter oben stehenden Beitrag, gibt es hierzu auch nicht allzu viel Rechtsprechung, die ohnehin selten hilfreich sein dürfte, da jeder Fall etwas anders ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doc Foster schrieb:
Du meinst zwar mglw. das richtige, aber Schadensersatz kommt hier natürlich nicht in Frage, im Falle eines Widerrufes muss der Verkäufer bzgl. Wertersatz zunächst auch beweisen, dass überhaupt eine Verschlechterung eingetreten ist.

Ist nichts einzuwenden ;-) Passt Alles ;-)

Doc Foster schrieb:
Alle modernen W7 Laptops haben m.W. die Möglichkeit, das OS wieder auf den Auslieferungszustand zurückzusetzen.

Korrekt!

Alle Windows 7 Notebooks haben eine Recovery Partition, sprich man kann ruhig die unnötigen Programme löschen, denn man kan das Notebook ohne weiteres auf den Auslieferungszustand setzen, sofern die Partition nicht gelöscht wurde.
 
Ich gebe euch in sofern Recht, aber wenn man bedenkt das jemand formatieren will, löscht er meist auch alle anderen Partitionen (zumindest bei mir so) mit. Damit kann evtl. Mehrarbeit beim Händler enstehen. Auch halte ich es nicht für verkehrt das Gerät eben doch nur so zu testen wie im Laden möglich, um auf der sicheren Seite zu sein. Mehr habe ich nicht sagen wollen.

Im übrigen, jep Wertersatz wurde gemeint.
 
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