Z
Zwiebelkeks
Gast
Hallo,
ich bin mir nicht sicher in welche Kategorie, von daher bitte moven wenn falsch und so *g*
Also, folgende Situation:
Meine Grafikkarte ist hinüber. Ich habe eine Mail an den Support von Hardwareversand (daher hab ich meine PC) geschrieben, wie das ist mit der Garantie. Hab noch ca. 4 Monate Garantie auf den PC. Ich hab in die Mail geschrieben, ob ich die Karte einschicken muss, oder gleich den ganzen PC.
Allerdings möchte ich keine reparierte Karte, sondern eine neue. Deshalb wollte ich mir in den nächsten Wochen eine neue bestellen.
Wenn ich dann von Hardwareversand eine neue bekommen sollte, könnte ich die neu bestellte ja eigentlich innerhalb der Rückgabefrist zurückgeben.
Allerdings steht in den AGB von Hardwareversand folgendes:
Wenn ich nun eine neue Karte bestellen würde, müsste ich die also 4 Wochen lang eingepackt lassen um die dann zurückschicken zu können, oder sehe ich das falsch??
ich bin mir nicht sicher in welche Kategorie, von daher bitte moven wenn falsch und so *g*
Also, folgende Situation:
Meine Grafikkarte ist hinüber. Ich habe eine Mail an den Support von Hardwareversand (daher hab ich meine PC) geschrieben, wie das ist mit der Garantie. Hab noch ca. 4 Monate Garantie auf den PC. Ich hab in die Mail geschrieben, ob ich die Karte einschicken muss, oder gleich den ganzen PC.
Allerdings möchte ich keine reparierte Karte, sondern eine neue. Deshalb wollte ich mir in den nächsten Wochen eine neue bestellen.
Wenn ich dann von Hardwareversand eine neue bekommen sollte, könnte ich die neu bestellte ja eigentlich innerhalb der Rückgabefrist zurückgeben.
Allerdings steht in den AGB von Hardwareversand folgendes:
http://www1.hardwareversand.de/infoagbprivat.jsp schrieb:1. Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-Info-V. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
hardwareversand.de GmbH
c/o Just in Time Logistics GmbH
Daimlerweg 2
59519 Möhnesee
...
28 Tage Rückgaberecht
Zusätzlich gewährt Ihnen hardwareversand.de ein Rückgaberecht für weitere 14 Tage. Für diesen Zeitraum muss die Ware originalverpackt, vollständig und ungebraucht sein. Wir erstatten Ihnen den aktuellen Tagespreis, höchstens jedoch den Preis, zu dem Sie das Produkt erworben haben.
Wenn ich nun eine neue Karte bestellen würde, müsste ich die also 4 Wochen lang eingepackt lassen um die dann zurückschicken zu können, oder sehe ich das falsch??