Rücksendung abgelehnt

Negan75

Lt. Junior Grade
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Feb. 2023
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Hallo zusammen,

Hab eine Uhr bei Otto auf Raten bestellt. Die Uhr hat mir nicht gefallen und habe sie wieder zurückgeschickt. Jetzt bekam ich eine Mail das die Rücksendung abgelehnt worden ist vom Verkäufer , als Grund hat er "Der Artikel ist verschmutzt oder beschädigt" angegeben.

Muss dabei sagen ich hab bei der Uhr die Schutzfolie vom Armband abgemacht und Display mehr nicht. Kann er deswegen die Rücksendung ablehnen?

Habe dem Verkäufer jetzt geschrieben was denn mit der Uhr war.

Muss der Händler mir die Uhr wieder zurückschicken auf meine Kosten oder kann er die behalten und ich muss trotzdem die Raten zahlen?
 
Kontaktiere doch den Otto Support, die können dir da bestimmt besser helfen. Mir ist schon klar, dass es sich um einen Händler auf Otto handelt, aber vielleicht können sie dir trotzdem mit dem Händler helfen.
 
Verschmutzt ist vermutlich kein Grund, eine Retoure abzulehnen, ist sie beschädigt, dann wird man die Retoure ablehnen können.

Wenn du über den Otto Marktplatz bei einem fremden Verkäufer gekauft hast, dann wird Otto nichts machen können.
 
Die war nicht kaputt nur die Folie war ab mehr nicht. Anwalt wäre auch doof bei 260€ Warenwert. Kann ich nur hoffen das er sie wieder zurückschickt.
 
Und du hast sie auch nicht, ein paar Tage getragen, denn das würde man vermutlich sehen.
 
Dann muss er sie zurücknehmen, darauf solltest du bestehen. Er soll dir belegen, ob sie schmutzig oder gar kaputt ist,
 
der Verkaeufer ist dann "beauty-for-less" und du hast mit dem den Vertrag, oder? Macht zwar vermutlich niemand in der Praxis, aber hast du irgendwie den Zustand der Ware vor Ruecksendung dokumentiert?
Der Verkaeufer sollte dir jetzt erstmal sagen was fuer ein Schaden vorliegt, frag nach. Und er hat auch die Beweislast dafuer, dass es sich nicht um einen Transportschaden handelt.
 
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Negan75 schrieb:
jetzt bekam ich eine Mail das die Rücksendung abgelehnt worden ist
Der Widerruf beim Onlinekauf ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die mit ihrem Zugang wirksam wird, weshalb es nicht darauf ankommt, ob der Verkäufer diesem zustimmt oder nicht.

Selbst, wenn der Verbraucher die Ware bei Prüfung überstrapaziert, verliert der Verbraucher das Rücktrittsrecht nicht.

Er haftet dann jedoch für jeden Wertverlust einer Ware, der auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist.

Das entfernen der Schutzfolie rechtfertigt meiner bescheidenen Meinung nach weder einen Anspruch auf Schadensersatz, noch auf einen Wertersatz.

Gerichtliche Entscheidungen gibt es in beide Richtungen und auch die Kommentarliteratur ist sich hier uneins, wonach das Entfernen einer Schutzfolie als nicht notwendiger Umgang angesehen werden kann, was zu einem entsprechend reduzierten Rückerstattungsbetrag führen könnte, wenn die Folie zur Werterhaltung der Ware beiträgt.

Ob das Entfernen der Schutzfolie keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Wertersatz rechtfertigt, hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab.
 
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Negan75 schrieb:
Kann ich nur hoffen das er sie wieder zurückschickt.
Behalten darf er die Uhr nicht.
Entweder nimmt er die Rücksendung ganz an oder zieht davon ein Wertverlust ab.

Wenn er die Rücksendung gänzlich ablehnt, muss er dir die Uhr wieder zurücksenden.
 
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So er hat geantwortet. War wohl auch die ean nummer ab und am Verschluss irgendwas. Er meinte er könne das nur als B ware jetzt verkaufen und bot mir an 70% zurückzuzahlen vom Kaufpreis oder Uhr zurück. hab mich für Uhr zurück entschieden. Da ich die >Uhr auf raten gekauft habe hätte ich gar keine uhr und müsste die monatlichen raten zahlen. Dann soll er sie zurückschicken verkauf ich sie anderweitig.
 
Man kennt die Gründe nicht, warum ein Artikel auf Raten bezahlt wird, deshalb sollte man nicht vorschnell urteilen.
 
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Und tut hier im Endeffekt auch nichts zur Sache, da die Frage nicht war, ob ein Ratenkauf sinnvoll ist oder nicht.
 
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Jedoch scheinen mir die 30%, die er abziehen will, für maßlos übertreiben, ich würde mir definitiv dokumentieren lassen, was mit der Uhr ist, nicht dass sie doch beim Transport beschädigt wurde.
 
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Goldsmith schrieb:
Verschmutzt ist vermutlich kein Grund,
Es gibt, außer für Hygiene Artikel; Lebensmittel (schnellverderblich) und kundenspezifisch gefertigter Ware, sprich wenige Ausnahmen, die hier definiert sind: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html, gar keinen Grund, einen Widerruf abzulehnen. Keinen einzigen. Der Händler handelt hier schlicht ohne gesetzliche Basis.

Der Händler muss auf jeden Fall die Ware zurück nehmen. Kann aber ggf. für die Nutzung/Schädigung einen Wertersatz verlangen. Wenn wirklich nur die Schutzfolie entfernt wurde, dann sollte dies eher nicht für einen Wertersatz reichen (Schutzfolien lassen sich ohne viel Aufwand neu anbringen). Ist sie tatsächlich verschmutzt/ beschädigt, muss er dies belegen.

Ich hätte an deiner Stelle weder das Zurücksenden noch 30% Abzug in diesem Fall akzeptiert.
 
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Erkekjetter schrieb:
ISt sie tatsächlich verschmutzt beschädigt, muss er dies belegen.
Und der TO müsste im Zweifel belegen, das die Verschmutzungen nicht ihm anzulasten sind. Wenn er das nicht dokumentiert hat, wird es sehr schwierig den angemeldeten Anspruch des Händlers zu widerlegen.
 
Negan75 schrieb:
So er hat geantwortet. War wohl auch die ean nummer ab und am Verschluss irgendwas. Er meinte er könne das nur als B ware jetzt verkaufen und bot mir an 70% zurückzuzahlen vom Kaufpreis oder Uhr zurück. hab mich für Uhr zurück entschieden. Da ich die >Uhr auf raten gekauft habe hätte ich gar keine uhr und müsste die monatlichen raten zahlen. Dann soll er sie zurückschicken verkauf ich sie anderweitig.
Stimmt das denn ?
Am Anfang hast Du gesagt Du hättest ja nur die Schutzfolie abgemacht. Jetzt soll plötzlich der Verschluss defekt sein bzw. Mangelbehaftet sein ?
 
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