Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Lieferschwierigkeiten

123sheep

Lt. Junior Grade
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Hallo,

ich habe in einem Laden etwas gekauft und mir wurde zugesichert, dass der Gegenstand innerhalb einer Woche geliefert werden kann. Nun kann der Gegenstand doch erst in einem Monat geliefert werden. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
 
Kannst du es beweisen im Fall der Fälle? Am besten frage doch nach und mach dir darüber Gedanken, wenn Sie sich weigern.
 
Ich kann es nicht beweisen. Sie sagen such, das mir das nicht zugesichert wurde und weigern sich vom Vertrag zurück zu treten.
 
Dann ist deine Frage doch im Prinzip beantwortet. Selbst wenn du das Recht hättest, wie willst du es ohne Nachweis beweisen? Es steht Aussage gegen Aussage.

Wenn die Lieferzeit nachweislich Bestandteil des Kaufvertrages gewesen wäre, dann hättest du zurücktreten können.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Erst ein mal welches Land bitte

Auch wenn DIE erst ein mal etwas behaupten, muss es nicht stimmen, die wollen nur nichts akzeptieren da du Stornierst.

Hast du etwas unterschrieben? Wäre auch egal !

Schriftlich Rücktrittsrecht gebrauch machen, einreichen, nicht bezahlen.

Bist du eine privatperson? was wollen sie machen? Dich verklagen`? lächerlich...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja stimmt schon. Aber ich kann ja schlecht jedes mal mit einem undercover Mikrofon in einen Laden kommen, wenn ich etwas kaufen will.

Da wundern sich kleine Läden, warum sie von Amazon und anderen Onlineshops aufgefressen werden.
 
@Keksme

Es gibt kein Rücktrittsrecht... Es gibt den Rücktritt von einem Vertrag. DIeser gilt nur in Ausnahmefällen und muss begründbar sein.

Und alles andere, was das Geschäft nichtig macht oder anfechtbar, muss irgendwie nachweisbar sein.
 
Keks2me schrieb:
ich warte erst ein mal ab aus welchem Land er kommt und ob er eine Privatperson ist, das steht noch aus.

Deutschland, Privatperson. :o
 
Nal also

In der Zwischenzeit erzähle ich dir wahre geschichten über Läden und Ärzte ohne grenzen.

Meine Frisörin hat ein mal darauf bestanden das neu Kunden einen Wisch unterschreiben, das bei Termin absage ihr eine entschädigung zusteht.
Ich habe gesagt das ich mich weigere, ihr aber trotzdem mündlich zusage.

Der Teufel hat es heraufbeschworen, möge Jesus persönlich mich kreutzigen, ich habe einen Termin verpennt und keine 24H Stornierungs Pflicht eingehalten sondern weniger.

Der Teufel hat natürlich auf seine entschädigung bestanden, ich blieb hart wie Kruppstahl weil ich eine PRIVAT PERSON bin.

Ein Arzt hat das selbe Spiel gehabt, da draussen gibt es anscheinend nur teufel.

Dieses mal sogar mit bestehen auf die Unterschrift.

Selbes Spiel! Man mein Leben ist ruiniert ich habe tatsächlich wieder einen Termin verpasst.

Wahrscheinlich waren die so beschäftigt mit unterschriften einsammeln das sie es verschlafne haben mir eine Email oder SMS am vortag zu senden / ironie aus

Wieder egal, ich bin eine PRIVAT PERSON

Im Hotel hatte ich von ca. 1000 Buchungen, 100 Gefälschte kreditkarten, 100 nicht erschienene Gäste trotz reservierung/Buchung und bestätigung nicht gekommen, aber haben ihre Karte als verloren gemeldet damit wir kein Geld abbuchen wenn sie eine Gültiges zahlungsmittel hinterlegt haben.

Es ist wie es bleibt, ich weis es gibt kein Rücktrittsrecht.

Aber bitte versetze dich ein mal in die Lage einer Firma:

Welchen Streitwert lohnt sich um eine Priavtperson zu verklagen!

Das ist ein enormer unterschied zu Firmen/Gewerbetreibenden und auch dannn wird meistens nur GESPERRT und nicht verklagt/gefordert!

ich will dir jetzt keine aufforderung dazu geben so zu sein wie ich, das wäre rechtswiedrig und anstiftung.
ich wiederhole es wie im Fernsehen : DONT DO THIS AT HOME

Falls sie sich doch moralisch entscheiden sollten wiederrechtlich zu handeln:
verklagen sie bitte ihren Arzt, Frisör oder Apotheker
 
Zuletzt bearbeitet:
@Keks2me :freak:
 
jo mehr is dazu wohl nicht zu sagen...

Soll er mal meinen, als Privatperson kann er machen was er will. Irgendwann wird er die Konsequenz draus tragen, weil irgendwann streitet einer nur um des Prinzips wegen und nicht wegen dem Streitwert.
 
Mit der bisher vorgebrachten (rechtlichen) Argumentation könnte man ja beinahe denken, zur Not soll der Fragende bis zum Sankt Nimmerleinstag warten ^^

Dem ist natürlich nicht so. Vom Grundsatz her kann eine Leistung, so nichts anderes vereinbart wurde, sofort verlangt werden. Darum: Will sich der Schuldner nicht an eine Vereinbarung erinnern, wonach er in einer Woche hat liefern wollen, fordert man ihn halt dazu auf, doch bitte "endlich" zu liefern. Würde Frist bis Ende der Woche setzen und schon jetzt, für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs, den Rücktritt erklären.
 
Hilft nur nicht, wenn er nicht nachweisen kann, dass im eine kürze Frist zugesagt wurde, die normale aber eben 4 Wochen sind....

Niemand hat behauptet, dass die Lieferzeit damit aufs unendliche gedehnt werden kann...
 
Vier Wochen sind aber nicht normal. Normal ist "sofort". Deshalb muss er das auch nicht beweisen.
 
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Ich weiß, wann ein Gläubiger von einem Schuldner eine Leistung verlangen kann, wenn nichts abweichendes vereinbart wurde. Diese abweichende Vereinbarung müsste der Schuldner beweisen. Offenbar kann er sich nicht einmal daran erinnern, dass ihm eine Woche Zeit eingeräumt wurde.. in Ordnung, dann eben sofort.
 
Droitteur schrieb:
Vier Wochen sind aber nicht normal. Normal ist "sofort". Deshalb muss er das auch nicht beweisen.

1. Weißt du nicht was der TE gekauft hat und 2. Somit suggerierst mit deiner aussage das JEDE WARE der Welt sofort geliefert werden muss. Ist natürlich total logisch ... Junge nutze doch deine Gehirnzellen!
 
Zuletzt bearbeitet:
auch wenn er das aus Prinzip machen würde, aussagen sind das was sie bleiben. Unverbindlich und nicht so wie ihr denkt, Strafrechtlich bindend und moralisch nicht wiederufbar.

Ist doch egal welche Gründe ich habe ! ICH bin eine PRIVATPERSON !

Bei Stempel und Unterschrift wird es schon schwieriger aber nicht unmöglich.

Welche Firma der Welt hat Zeit einen Streitwert so hoch anzusetzen, das sich das "Prinzip" lohnt?

Aber um beim thema zu bleiben: Rücktritt nicht möglich, das sollte dir klar sein. Da du in DE eine PRIVATPERSON bist! :evillol:
 
Warum soll ich mich eigentlich für eine solche "Unterstellung" rechtfertigen, wenn umgekehrt doch mit derselben Sicherheit genau das Gegenteil vertreten wird? Dass vier Wochen hier ganz sicher zu akzeptieren wären?

Ich sage auch nur, dass sie sofort verlangt werden kann; Lieferzeiten dürfen natürlich trotzdem vorkommen. Davon abgesehen: worum soll es sich schon handeln, wenn eine Lieferzeit von einer Woche vereinbart war? Nach dem, was der TE bisher schrieb, wollte bloß, dass ihm Eigentum und Besitz an einer Sache verschafft werden; er hat nicht erwartet, dass die Sache erst für ihn hergestellt wird. Die Übergabe einer Sache braucht für gewöhnlich nicht sehr viel Zeit.
 
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