S51 von 1990 mit Autoführerschein und bis 60Km/h ?

Registriert
Jan. 2013
Beiträge
683
Entschuldigt falls es die Falsche Unterkategorie ist.


Ich habe eben mein Autoführerschein bestanden ( begleitendes Fahren ab 17 ) und dort ist ja der Moped Führerschein bis 49ccm inbegriffen. Nun ich hab eine Simson gefunden die Baujahr 1990 ist.

Nun gibt es doch da ein kleines Problem oder ? Der Verkäufer meinte sie läuft an die 60 65...

Nur darf man max. 60 fahren mit Simsons vor dem Oktober 1989. Heißt das diese S51 darf ich nun mit max. 50 betreiben ?

Was passiert wenn ich angehalten werde und diese überprüft wird und sie über 50 läuft ?

Außerdem haben Simsons doch 50ccm oder, wie geht das jeder fährt sie mit einem Roller Führerschein der ja nur bis 49ccm gilt?

Hoffe hier ist ein Rollerprofi unter uns :)

Vielen dank.
 
Oha bei den Motorrädern hat sich ja seit Anfang des Jahres etwas getan :D

Schaust du hier:

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B
=> Max 50ccm und max. 45km/h (Das gilt für dich!)

Wo steht denn da was von 49ccm? O.o Ich seh überall nur 50ccm.
Und wieso darf eine Simson nur 60 fahren? Liegt das an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für dieses motorisierte Fortbewegungsmittel?

Wenn du angehalten wirst und deine Simson schneller als 45km/h fährt ist wohl solange du in der Prüfungszeit bist, dein Führerschein weg. Es sei denn der Polizist sieht das Gesetz nicht so eng....
 
Aber bitte auch mal nachschauen, was genau die Grenzen sind für den eingetragenen Kleinkraftrad-Führerschein im "großen" Führerschein. Nicht daß es eine UND-Verknüpfung ist mit maximal 49 oder 50ccm und maximal 50km/h bauartbedingt. Dann sieht es nämlich schon anders aus.
Ich kann nämlich unter Einsatz von einigen Hilfsmitteln aus allen 50ern mehr km/h rausholen, dies eintragen lassen,w odurch sie trotzdem "nur" 50ccm Hubraum haben, aber ich benötige dann den nächsthöheren Führerschein, sonst ist es ein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und damit strafbar.

Gruß

9pinking
 
Nicht nur fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, gleichzeitig erlischt auch dein Versicherungsschutz, DAS ist viel übler, weil deine Versicherung zwar dann alle Schäden großzügig auslegt, es sich aber von dir wiederholen wird. Das dieses dann strafbar ist, hatten wir ja schon.
 
Es war schon immer so das man mit dem Führerschein Klasse M auch die alten Mopeds fahren darf auch wenn sie mit 60 Kmh im Schein eingetragen sind. Und nur das zählt und keine Auskunft vom Verkäufer. Ich weiß nicht wer den Leuten diesen Floh ins Ohr gesetzt hat.
 
Wichtig ist, das an der Schwalbe nicht rumbebastelt wurde. Wenn ein Roller schneller fährt als auf dem Schein angegeben, ohne das da irgendwie nachgeholfen wurde, ist das nicht schlimm. Viele Roller haben aber z.B. ein Blindrohr im Krümmer als Drosselung. Wenn Du das Ding abflext, fährt der Roller deutlich schneller. Aber das ist natürlich verboten und Du fährst dann ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz!
 
Klar, nein ich kaufe eine org. Schwalbe oder S51. Und achte beim Kauf auch das alles rechtens ist, und denn werde ich mit meinen 60Km/h losdüsen können :)
 
Zurück
Oben