[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste

pavlcat schrieb:
Ich habe gerade mit hardwareversand.de telefoniert die tauschen das gerät aus, jetzt kommt das aber wenn ich nachweisen kann das ich durch den 3,5gb gate einschränkungen habe. dazu soll ich denen per mail eine auflistung meiner komponenten schicken. argumentiert wird hier mit scheinbar nebulösen behauptungen... z.b. aktuelle spiele brauchen zumeist nur 2 gb vram(zum bsp. watch dogs) sagte mir der freundliche mann am telefon. wodurch ich ja dann nicht betroffen sein könne. immer wieder wurde ich darauf hingewiesen eine mail mit der auflistung meiner komponenten zu schicken. da die grafikkarte ja 4 gb vram habe entspricht sie auch den specs..... hallo, haben die das mem nicht bekommen??? jetzt bin irritiert, hardwareversand stand oben in der liste als ohne probleme bei der rücknahme drin.
lg pavl

edit.: am telefon vorhin klang das auch so wie die neue info von nvidia bla bla bla

Das ist ja cool, gemäß dem Motto...der F40 bringt zwar die zugesagten 320km/h nicht aber es ist eh meist Tempo 130? :)
 
EichiHH schrieb:
Moin,

Gestern Email von Cyberport bekommen und heute im Shop HH gewesen.

Beides ohne Erfolg, nehmen momentan keine Karten zurück. Angeblich soll aber heute noch ein Info von Nvidia kommen (Wer das das glaubt *fg*). Werde kontaktiert, und der rechtlich Weg steht mir ja auch noch offen. Aber ich warte noch mal bis nächste Woche.

Gruß Tom
Habe die selbe Antwort erhalten !!
 
@Dr.Toxic

Danke, dann habe ich alles richtig verstanden ;)

Mich hat seine kleine Werbung etwas irritiert, warum er da noch die Daten aufgezählt hat :D

Ich bin echt gespannt, was uns da erwartet. Ich werde es hier weiter leiten, sobald eine weitere Antwort da ist.

Wenn man uns später die neuen Modells vergünstigt verkaufen würde, wenn wir uns dafür jetzt eine günstigere, aktuelle Karte von AMD kaufen...! So etwas in der Art. Das wärs doch!
 
Zuletzt bearbeitet:
@izanagi23

@EichiHH

Wart ihr direkt im shop oder habt ihr zuvor mit dem Kundenservice gesprochen?
Ich hatte vor drei Tagen den Service angeschrieben, die haben die Sache an das Management weitergleitet, und dann bekam ich die Antwort, man müsse zwar abwarten was Nvidia macht, eine Rücknahme haben sie mir aber trotzdem angeboten. Im shop konnte der Angestellte dann auch direkt auf den dokumentierten Fall zugreifen.
 
@DrToxic

das sehe ich jetzt erst: "Fernabsatzgesetz" im Eingangspost. Hey, das gibt es schon 13(!) Jahre nicht mehr :D

Bitte korrigieren in "Widerrufsfrist". :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab meine MSI GTX 970 Gaming 4G im November direkt bei Amazon für 355€ gekauft.

Nachdem ich das Thema hier verfolgt habe, hab ich heute an Amazon geschrieben. Erst kam die Empfehlung, mich bezüglich einer Reparatur an MSI zu wenden. Nachdem ich darauf hingewiesen hab, dass eine Reparatur wg. fehlendem Defekt nicht möglich ist und dass es sich um einen Sachmangel handelt (mit Verweis auf §§ 434, 437 und 441 BGB), hat Amazon angeboten mir 55€ zu erstatten. Das nehm ich gern an. :)

Nach negativen Erfahrungen mit Reklamationen bei diversen Onlinehändlern bin ich vor einiger Zeit dazu übergegangen meine Hardware nur noch direkt über Amazon zu kaufen. Die Entscheidung hab ich bisher nicht bereut.
 
shadow4k schrieb:
Ich hab meine MSI GTX 970 Gaming 4G im November direkt bei Amazon für 355€ gekauft.

Nach negativen Erfahrungen mit Reklamationen bei diversen Onlinehändlern bin ich vor einiger Zeit dazu übergegangen meine Hardware nur noch direkt über Amazon zu kaufen. Die Entscheidung hab ich bisher nicht bereut.

Als ich gekauft habe war sie bei Amazon teurer aber bei Amazon auf einen guten Preis zu warten scheint sich zu lohnen wenn es drauf ankommt...
 
Das Problem mit Amazon vs. diversen (kleineren) Onlinehändlern ist, dass einige Händler es sich schlicht und einfach nicht leisten können auf dem dann entstehenden Schaden (durch die Kaufpreisminderung) sitzen zu bleiben.
Ich kann verstehen, dass einige hier erst Mal abwarten was NVidia macht um wenigstens sicherzustellen, dass auch sie als Händler entschädigt werden.
Was ich aber nicht verstehen kann ist wie manche Händler hier die Kunden versuchen ruhig zu stellen. Gemäß der Gesetzeslage kann es dem Händler ziemlich egal sein ob ich die Leistung nutze / nutzen möchte / oder nicht. Sowie ich das BGB interpretiere reicht es doch aus, dass die Angaben zum Artikel falsch waren. Demnach könnte es doch auch gleich sein ob dieser Mangel wirklich vorhanden ist.
Es ginge ja auch der Umgekehrte Fall: Person A kauft eine GPU von Händler B. Nach drei Monaten gibt Hersteller XY an, dass die Spezifikationen in Wirklichkeit besser sind (Bsp.: ROP + 20%). Person A könnte aber gemäß der § im BGB sich darauf berufen, dass die Ware nicht korrekt ausgeschrieben war und vom Verkauf zurück treten.
Macht natürlich keiner, aber vom Prinzip her müsste es doch so funktionieren.

Oder hab ich mich irgendwo geirrt?

MfG tb
 
SgtIcetea schrieb:
Als ich gekauft habe war sie bei Amazon teurer aber bei Amazon auf einen guten Preis zu warten scheint sich zu lohnen wenn es drauf ankommt...
Ja, wenn es drauf ankommt ist Amazon die Kundenzufriedenheit und vorallem Kundenbindung offensichtlich weit wichtiger als ein paar Euro.

Meine negativen Erfahrungen waren übrigens überwiegend mit MF.
 
Amazon ist halt im Gegensatz zu den meisten Wettbewerbern in Sachen Kundenfreundlichkeit wirklich gut aufgestellt.
Man überlege mal, was sich die anderen Händler da zur Zeit rausnehmen. "bla BLA warten auf nvidia"
Erst falsch bewerben und dann nicht direkt zurücknehmen wollen. Frist wird jetzt gesetzt und wenn verstrichen, gibts Post vom Anwalt. So einfach. Würde ich euch übrigens auch empfehlen, die Sachlage ist mehr als klar.
 
ARLT Computer schrieb:
@snowboardfreak: Wir arbeiten noch an den Details und werden allen Kunden eine zufriedenstellende Lösung anbieten können. Bitte habe jedoch noch etwas Geduld.

Zufriedenstellend bedeutet, dass sie die Karten zurücknehmen. Also wann kann ich in Frankfurt vorbei kommen und meine Karte zurückbringen?

@jjh42: ich hab direkt die erste
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo an alle,

habe mich mal extra mal bei CB registriert, um meine soeben gemachten Erfahrungen mit AMAZON mitzuteilen:

Habe eine MSI 970 GTX 4G für 355 Euro vor ca 6Wochen bei AMAZON gekauft.

Im AMAZON-Konto um Rückruf per Telefon gebeten, keine Minute später Anruf eines Mitarbeiters erhalten.
Kurz die falsch beworbenen Specs der Karte dargestellt und erklärt, daß eine Teilrückerstattung für mich durchaus akzeptabel sei. Er schlug mir eine Rückerstattung von 40 Euro vor, die ich akzeptiert habe. Rückbuchung schon per Mail bestätigt bekommen und ist im AMAZON-Konto schon vermerkt. Schnell-freundlich-unproblematisch.


Toller Fred, weiter so

MfG
 
@kohetlett: Wobei ich hier den Händlern keine Absicht bzgl. des "falsch bewerben" unterstellen würde. Bis vor wenigen Wochen wusste ja noch niemand was da für ein Süppchen hoch kocht. Da gab es nur in ein paar Foren eine Vermutung dazu.

Bzgl. des Anwalts gebe ich dir Recht, aber nicht jeder wird eine Rechtsschutzversicherung zu Hause haben...

MfG tb
 
Ich habe gerade mit hardwareversand telefoniert. Die Frau am anderen Ende der Leitung war selten gut gelaunt. Viel hat nicht gefehlt und man hätte es direkt pampig nennen können.

Ihre Aussage war, dass ich meine 970 einschicken sollte und sie den Fall dann bearbeiten mit der Einschränkung je nach den offziellen Aussagen. Zur Dauer sagte sie etwas von ca. 14 Tagen. Es hörte sich aber mehr danach an, dass ich es zwar einschicken kann, sie aber erst nach den offziellen Aussagen überhaupt etwas machen und die Karte einfach so lange liegen bleibt.

Meine Fragen danach, ob man das Geld zurück bekommt oder ein Upgrade auf eine andere Karte wurde zwar mehr oder weniger positiv beantwortet, aber immer mit der Einschränkung auf die offiziellen Aussagen. Da sie aber SEHR kurz angebunden war, habe ich nicht mehr genauer nachgehakt.

Ich bekomme langsam das Gefühl, dass immer mehr Leute von ihrem Recht Gebrauch machen wollen, da manche Versender teilweise nach anfänglichen Aussagen auf problemlose Rücknahme jetzt zurückrudern.
 
schon jemand was neues von alternate? reagieren nicht per Mail, nichts auf deren seite, in keinem forum vertreten...

Und oberschwach von nvidia dass immer noch nix kommt
 
tb4ever schrieb:
Es ginge ja auch der Umgekehrte Fall: Person A kauft eine GPU von Händler B. Nach drei Monaten gibt Hersteller XY an, dass die Spezifikationen in Wirklichkeit besser sind (Bsp.: ROP + 20%). Person A könnte aber gemäß der § im BGB sich darauf berufen, dass die Ware nicht korrekt ausgeschrieben war und vom Verkauf zurück treten.
Macht natürlich keiner, aber vom Prinzip her müsste es doch so funktionieren.
Imo ja.


jjh42 schrieb:
"Fernabsatzgesetz"
Ist korrigiert :D


@shadow4k ist drin, danke!


@Sachmangel auch drin. Geiler Nickname :D


@graysson Ergänzt
 
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