[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste

Danke. Also sind im moment vor allem atelco und alternate die großen die nicht mitziehen
 
Ich denke die beziehen sich jetzt alle auf die gleichen Sätze, sieht wie kopiert aus, oh man da werd ich so richtig sauer jetzt :mad:
 
So selbstsicher wie gerade der Kundensupport von Alternate auftritt Rudern die mit Sicherheit nicht zurück. Die sitzen das aus und hoffen das alle die Füße stillhalten.
 
Selbstsicher? Ich hab von denen noch nix gehört außer die blöde Kettenmail am WE
 
I:r:O:n:I:C schrieb:
Das ist echt unverschämt, habe auch nochmal was dazu geschrieben, die binden sich alle nur noch am Hersteller :(

Ist aber genau das, was auch der Jursist in der PCGH herausgearbeitet hat. Die Karte funktioniert, ohne Einschränkungen.
Die wenigen Fälle, über die wir sprechen sind Ergebnisse von Müllprogrammierung und kein Problem der 970er Architektur. Das versuche ich seit 1 Woche zu erklären. Das Differenzieren ist schwieriger als das Auskotzen, gerade bei diesem allerletzten Kommunikationsverhalte von nvidia. Aber zum xten Male, ich sch habe es schon geschrieben: Nenne einen Titel auf 1080 und 1440p, bei dem die 970 nicht so fun ktioniert wie sie soll und stelle dar, dass das kein Problem der Software ist und/oder dass die anderen GPUS dort astrein laufen.

Erst dann bewegt man sich im Feld, Sachmangel beweisen zu können.
 
Naja, eigentlich können alle Kunden von Atelco/hardwareversand erstmal froh sein, dass die email ihnen so eine Vorlage geliefert hat:

Die von uns mit dem betreffenden Chipsatz verkauften Karten entsprechen in ihren technischen Eigenschaften dem ursprünglich von uns beworbenen Produkt.

Da kann man die jetzt mit dem 256bit-Speicherinterface schön drauf festnageln.


edit:
Laphonso schrieb:
Erst dann bewegt man sich im Feld, Sachmangel beweisen zu können.
Nein! Ob die Karte funktioniert oder nicht, ist für die Begründung eines Sachmangels komplett unerheblich. 256bit stand dran, 224bit ODER 32bit sind drin, Ende.

edit2:
Und beweisen muss man nichts, weil nvidia ja die "reduzierten" specs selbst offen gelegt hat, bei anandtech und PCPer.
 
Zuletzt bearbeitet:
So neue Mail verfasst:

Sehr geehrtes Hardwareversand Team diese Nachricht ist ja wohl ein schlechter Scherz, denn die besagte Grafikkarte entspricht eben nicht den entsprechenden technischen Eigenschaften des von ihnen beworbenen Produktes. Die Grafikkarten wurde mit 256bit beworben, diese sind aber ganz klar und von nvidia bestätigt nicht vorhanden. alle dazu betreffenden links sind in meiner vorherigen Nachricht bereits beigefügt.
Ich verweise nochmal darauf das sie hier nicht nur mich als langjährigen Kunden verlieren werden, wenn sie weiterhin so kundenfeindlich agieren. Hier nochmal zum nachlesen was auf eurer tollen Website steht: http://www.hardwareversand.de/about.jsp
vielleicht habt ihr ja auch einfach den Kontakt zum Kunden verloren?
So kann man seine Kunden nicht behandeln.

Enttäuscht und betrogen
Xxxxxx
 
DrToxic schrieb:
Nein! Ob die Karte funktioniert oder nicht, ist für die Begründung eines Sachmangels komplett unerheblich. 256bit stand dran, 224bit ODER 32bit sind drin, Ende.
Da ist leider nicht so einfach, Toxic :-(
Ich nannte schon das Beispiel mit den Durchschnittsverbauchsangaben. Bei den Autos. Das stimmte noch NIE!
Und keiner kann sein KFZ dadurch wandeln!
Der Mangel ist unerheblich für die Funktionsweise.
Ist halt Weniger "drin", die karte funktioniert wie beworben.

Jaja, das war alles fail und eine Lügengeschichte, wir sind uns einig, aber juristisch und technisch wird das echt ein AKT, hier Mangel vor Gericht für einen Wandel durchzubekommen, falls wirklich einer klagt.
Der Richter will die Karte sicher dann mal "live" sehen....und bei den 5 Spielen, die da demsonsteriert werden, nach den üblcihen "Standards"....meinst Du, man wird da irgendeinen Freeze sehen?
 
Laphonso schrieb:
Ich nannte schon das Beispiel mit den Durchschnittsverbauchsangaben. Bei den Autos. Das stimmte noch NIE!
Die sind erstens: nicht verbindlich für den Alltag und zweitens: in einem Benchmark ermittelt. Würdest du den Benchmark real abfahren und auf deutlich andere Werte kommen, könntest du wandeln.

Laphonso schrieb:
Der Mangel ist unerheblich für die Funktionsweise.
Unsinn! Nach deiner Logik:
Schwarze Jacke bestellt, pinke bekommen. Funktionsweise einwandfrei --> Kein Mangel
 
DrToxic schrieb:
Unsinn! Nach deiner Logik:
Schwarze Jacke bestellt, pinke bekommen. Funktionsweise einwandfrei --> Kein Mangel
Die Farbe eines Kleidunsgstücks hat mehr Relevanz für die sichtbare und spürbare Funktionsweise als ROPs einer GPU
Wenn ich die 970er anwerfe bei einem Spiel, siehst Du nicht, was intern gerechnet wird.
Ich sehe aber Deine pinke Jacke, die Du als schwarz deklariert hast.

Jura ist doch ein bissel komplexr als das ;-)

Im Übrigen gilt die Gewährleistung respektive das Rückgaberecht.
Das pink siehst Du sofort.
Die 970er funktionierte und hatte superbe Benchmarks. Womit wir wieder beim Punkt sind.
 
Laphonso schrieb:
Der Mangel ist unerheblich für die Funktionsweise.

--> Auto mit einem V8 und 200 PS bezahlt, 4 Zylinder mit 100 PS bekommen ^^ Fährt ja auch --> Kein Mangel? Wohl kaum...

Denke wir sind uns hier einig das man den Kunden hier auf gut deutsch verarscht hat. Was anderes fällt mir dazu nicht ein.
 
DocHollywood schrieb:
--> Auto mit einem V8 und 200 PS bezahlt, 4 Zylinder mit 100 PS bekommen ^^ Fährt ja auch --> Kein Mangel? Wohl kaum...
Doch ein Mangel, erheblich sogar.
 
Und wieso soll es dann bei der Grafikkarte kein Mangel sein? Ich habe für 4 GB mit einer Bandbreite von 256 Bit bezahlt. Bekommen habe ich 3,5 GB + 512. In der Praxis kann nur 3,5 GB nutzen. Sei mir nicht böse aber das ist wohl kaum akzeptabel.
 
Wieso, Scholle, es geht um die Farge des Sachmangels!

Zitat aus der PCGH:
Update 6: Mittlerweile hat auch Mindfactory unter anderem bei uns im Forum eine Stellungnahme zum Thema hinterlassen. Wie schon Caseking und Arlt räumt man auch hier "keinen rechtlichen Sachmangel im Sinne der Gewährleistung" ein. Trotzdem will man beginnend ab heute, 2.2.2015, für die nächsten 30 Tage aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Rücknahme akzeptieren. Kunden können also den Kaufvertrag außerordentlich kündigen und erhalten den Kaufpreis nach Rücksendung ohne Abzug wieder.

Alles hier ist KULANZ und kein (relevenater) Sachmangel, bis ein Richter etwas anderes erklärt. Das kann man hier doch diskutieren?
Hier wird suggereiert als habe die 970 einen Sachmangel, der pauschal zum Umtausch berechtigt. Diese Karten funktionieren noch genau so wie zum Relase.
Ubisofts Überforderung, sauber zu allozieren ist kein Sachnmangel der 970.
Gibt es einen Händler, der außerhalb Kulanz einen Mangel bestätigt hat?
Man sollte also den Threradtitel mal ändern, denn es gibt keine "Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 "
Ergänzung ()

DocHollywood schrieb:
Und wieso soll es dann bei der Grafikkarte kein Mangel sein? Ich habe für 4 GB mit einer Bandbreite von 256 Bit bezahlt. Bekommen habe ich 3,5 GB + 512. In der Praxis kann nur 3,5 GB nutzen. Sei mir nicht böse aber das ist wohl kaum akzeptabel.

Der Mangel ist da, aber UNERHEBLICH. Sorry, wenn ich das nicht deutrlich gemacht habe. Die Karte funktioniert, ist doch richtig? Genau darum geht es doch bei der rechtlichen Bewertung hier, Leute. Der Ärger über die Spec Lügen und die Qualität und Funktionsweise der 970er GPUs sind 2 verschiedene Welten.
Ein Richter mag diesen erheblichen Sachmangel feststellen, aber bis es soweit ist, reden wir über unerheblichen Mangel und damit keine Anerkennung und somit Kulanz. Das ist ein "erheblicher" :-P Unterschied in der BEwertung
 
Zuletzt bearbeitet:
Laphonso schrieb:
Man sollte also den Threradtitel mal ändern, denn es gibt keine "Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 "
Wieso?
Das hier ist ursprünglich gedacht als eine Auflistung von Händlern, die die Rückgabe wegen Sachmangels akzeptieren. Da thematisch passend, wurden freiwillige Rücknahmen ebenfalls mit aufgenommen, deshalb ja die Erläuterungen.

Und dass die Händler, die Gegenpartei in diesem Fall, darin keinen Sachmangel sehen, soll jetzt ein überzeugendes Argument sein?
Laphonso schrieb:
Der Mangel ist da, aber UNERHEBLICH. Sorry, wenn ich das nicht deutrlich gemacht habe. Die Karte funktioniert, ist doch richtig? Genau darum geht es doch bei der rechtlichen Bewertung hier, Leute.
Du verstehst es einfach nicht. Lies dir doch bitte die entsprechenden Gesetzestexte im BGB durch, angefangen bei § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln.
Der Mangel muss für eine Minderung nicht erheblich sein, lediglich für eine Rückgabe.
 
@Laphonso
Ob der Mangel unerheblich ist wird, wie du ja selber sagtest, ein Richter feststellen müssen, also unterlasse doch bitte deine eigene Meinung hier als Allgemeingut zu verkaufen.

Die ganzen Mails mit Aussagen, wie enttäuscht hier jemand ist tangieren die Händler nicht, hier hilft nur eine Fristsetzung von 14 Tagen mit Einschreiben und Rückschein und der unmissverständlichen Erklärung, ansonsten den Rechtsweg zu bestreiten.

Auch wenn der Ausgang eines Verfahrens niemals prophezeit werden kann, so wird die Masse der Händler aufgrund der auch für sie entstehenden Kosten und wegen der Gefahr eines aus Händlersicht negativen Präzedenzurteils die Karte zurücknehmen.

Und um Klage zu erheben muss man keine Rechtsschutzversicherung haben, im Falle eines positiven Ausganges für den Kläger ist der Händler derjenige, der Anwalts und Gerichtskosten bezahlen muss die dem Kläger entstanden sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
DrToxic schrieb:
Wieso?
Das hier ist ursprünglich gedacht als eine Auflistung von Händlern, die die Rückgabe wegen Sachmangels akzeptieren. Da thematisch passend, wurden freiwillige Rücknahmen ebenfalls mit aufgenommen, deshalb ja die Erläuterungen.

Und dass die Händler, die Gegenpartei in diesem Fall, darin keinen Sachmangel sehen, soll jetzt ein überzeugendes Argument sein?
Es geht mir - wie immer - um das Differenzieren. So lange wir keinen haben, der erfolgreich geklagt hat, sprechen wir von Kulanz bei der Rücknahme, abseits der Gewährleistungsgeschichten für diejenigenb, die vor wenigen Tagen eine 970 gekauft haben.
Dem technischen Mangel bzgl. der Beeinträchtigung der Funktionsweise wurde bisher unisono widersprochen.
Du verstehst es einfach nicht. Lies dir doch bitte die entsprechenden Gesetzestexte im BGB durch, angefangen bei § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln.
Der Mangel muss für eine Minderung nicht erheblich sein, lediglich für eine Rückgabe.
Siehe PCGH Artikel. Minderung mag ein Mittel sein, hier rauszukommen. Bei einer Verweigerung nützt auch das Durchlesen des 437 BGB nix, da muss man dann schon das Recht durchsetzen, und hier warte ich auf den ersten, der gegen nvidia ins Feld zieht.
 
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