Narbennarr
Commodore
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Danke. Also sind im moment vor allem atelco und alternate die großen die nicht mitziehen
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I:r:O:n:I:C schrieb:Das ist echt unverschämt, habe auch nochmal was dazu geschrieben, die binden sich alle nur noch am Hersteller
Die von uns mit dem betreffenden Chipsatz verkauften Karten entsprechen in ihren technischen Eigenschaften dem ursprünglich von uns beworbenen Produkt.
Nein! Ob die Karte funktioniert oder nicht, ist für die Begründung eines Sachmangels komplett unerheblich. 256bit stand dran, 224bit ODER 32bit sind drin, Ende.Laphonso schrieb:Erst dann bewegt man sich im Feld, Sachmangel beweisen zu können.
Da ist leider nicht so einfach, Toxic :-(DrToxic schrieb:Nein! Ob die Karte funktioniert oder nicht, ist für die Begründung eines Sachmangels komplett unerheblich. 256bit stand dran, 224bit ODER 32bit sind drin, Ende.
Die sind erstens: nicht verbindlich für den Alltag und zweitens: in einem Benchmark ermittelt. Würdest du den Benchmark real abfahren und auf deutlich andere Werte kommen, könntest du wandeln.Laphonso schrieb:Ich nannte schon das Beispiel mit den Durchschnittsverbauchsangaben. Bei den Autos. Das stimmte noch NIE!
Unsinn! Nach deiner Logik:Laphonso schrieb:Der Mangel ist unerheblich für die Funktionsweise.
Die Farbe eines Kleidunsgstücks hat mehr Relevanz für die sichtbare und spürbare Funktionsweise als ROPs einer GPUDrToxic schrieb:Unsinn! Nach deiner Logik:
Schwarze Jacke bestellt, pinke bekommen. Funktionsweise einwandfrei --> Kein Mangel
Laphonso schrieb:Der Mangel ist unerheblich für die Funktionsweise.
Doch ein Mangel, erheblich sogar.DocHollywood schrieb:--> Auto mit einem V8 und 200 PS bezahlt, 4 Zylinder mit 100 PS bekommen ^^ Fährt ja auch --> Kein Mangel? Wohl kaum...
DocHollywood schrieb:Und wieso soll es dann bei der Grafikkarte kein Mangel sein? Ich habe für 4 GB mit einer Bandbreite von 256 Bit bezahlt. Bekommen habe ich 3,5 GB + 512. In der Praxis kann nur 3,5 GB nutzen. Sei mir nicht böse aber das ist wohl kaum akzeptabel.
Wieso?Laphonso schrieb:Man sollte also den Threradtitel mal ändern, denn es gibt keine "Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 "
Du verstehst es einfach nicht. Lies dir doch bitte die entsprechenden Gesetzestexte im BGB durch, angefangen bei § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln.Laphonso schrieb:Der Mangel ist da, aber UNERHEBLICH. Sorry, wenn ich das nicht deutrlich gemacht habe. Die Karte funktioniert, ist doch richtig? Genau darum geht es doch bei der rechtlichen Bewertung hier, Leute.
Es geht mir - wie immer - um das Differenzieren. So lange wir keinen haben, der erfolgreich geklagt hat, sprechen wir von Kulanz bei der Rücknahme, abseits der Gewährleistungsgeschichten für diejenigenb, die vor wenigen Tagen eine 970 gekauft haben.DrToxic schrieb:Wieso?
Das hier ist ursprünglich gedacht als eine Auflistung von Händlern, die die Rückgabe wegen Sachmangels akzeptieren. Da thematisch passend, wurden freiwillige Rücknahmen ebenfalls mit aufgenommen, deshalb ja die Erläuterungen.
Und dass die Händler, die Gegenpartei in diesem Fall, darin keinen Sachmangel sehen, soll jetzt ein überzeugendes Argument sein?
Siehe PCGH Artikel. Minderung mag ein Mittel sein, hier rauszukommen. Bei einer Verweigerung nützt auch das Durchlesen des 437 BGB nix, da muss man dann schon das Recht durchsetzen, und hier warte ich auf den ersten, der gegen nvidia ins Feld zieht.Du verstehst es einfach nicht. Lies dir doch bitte die entsprechenden Gesetzestexte im BGB durch, angefangen bei § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln.
Der Mangel muss für eine Minderung nicht erheblich sein, lediglich für eine Rückgabe.