[Sammelthread] Anerkennung der Rückgabe wegen Sachmangel bei GTX970 - Händlerliste

Skullspider schrieb:
Hi zusammen,

verfolge den thread jetzt seit Beginn und hab mich jetzt auch mal registriert :D

Ich habe eben mit Gigabyte telefoniert und der freundliche aber ahnungslose Mitarbeiter teilte mir mit:

Wir warten noch auf ein offizielles Statement von Nvidia und können bis dahin keine Angebote zu Upgrade oder Rücknahmeaktionen unterbreiten.

Also auch hier wird erstmal abgewartet.

PS:
Während des Verfassens habe ich mit dem Verbraucherschutz in Hessen telefoniert und dem Mitarbeiter war der Sachverhalt noch gänzlich unbekannt. Er bot mir eine telefonische, juristische Beratung per 1,.. € die Minute oder für 20 Euro je 15 Min vor Ort an. Das hab ich mal dankend abgelehnt. Er nimmt es aber auf und überprüft ob schon weitere Fälle eingegangen sind.

PPS: Gigaybyte G1 Gaming von Mindfactory.

Danke für die Mühe, aber bei mindfactory kannst du doch eh zurückgeben :)
 
für mich ist in dem Fall das reine "zurückgeben", beim derzeitigen Stand des Euros ein Verlustgeschäft. Ich habe die Karte im Oktober 2014 für 345€ gekauft und momentan steht sie ungefähr bei 363€ zum Sonderpreis. Ich weiss das klingt kleinkariert aber mir geht es auch ums Prinzip. Ich strebe daher eher ein/e Upgrade oder Minderung an. Heutzutage habe ich kein Mitleid mehr mit Händlern oder Firmen auch wenn es wirklich hart ist.
 
Greffetikill schrieb:
Unglaublich man hat jetzt wirklich auf meine dritte Mail geschafft zu Antworten...
Anhang anzeigen 472360

Ja...
Computeruniverse glänzt wirklich mit "Kundenfreundlichkeit".
Die Mail habe ich 1:1 vor ner Woche erhalten.

Auf deren Facebook-Seite tut man auch auf Ignoranz.
Eine non-GTX970 Frage wurde beantwortet während GTX970-Fragen ignoriert werden.

Ganz große Klasse Computeruniverse.
 
Skullspider schrieb:
für mich ist in dem Fall das reine "zurückgeben", beim derzeitigen Stand des Euros ein Verlustgeschäft.

Der ganze Skandal ist für jeden ein Verlustgeschäft...außer für NVidia. Es sollte zwar Konsequenzen haben, aber da nur ein kleiner Bruchteil überhaupt etwas davon mitbekommt, dürfte das Aussitzen sich im Endeffekt für NVidia lohnen. Zumal ein Teil hier seine 970 zurückgeben und sich dafür dann die 980 holen will. Und der Rest hat spätestens bei der nächsten NVidia-Generation alle Vorsätze, NVidia zu meiden, wieder vergessen.

Von daher hast du leider Recht, dass eine Kaufpreisminderung die einzige Methode ist, ohne "Verlust" aus der Sache herauszukommen.

Ich für mich beiße in de sauren Apfel und benutze meine SLI GTX 570 bis die R3xx kommt oder kaufe mir eine günstige R9 290 und rüste nächstes Jahr auf eine R390X um.
Ein Lichtblick ist das auf Zeit spielen der Händler, weil irgendwann kommt AMD mit der R3xx und man muss nicht bis dahin ohne bzw. mit einer alten Karte spielen. Weil zurücknehmen müssen sie die 970 im Endeffekt. Es kommt nur darauf an, ob man gewillt ist, sein Recht durchzusetzen.


Mal noch zwei Fragen:

Wenn der Händler den Kaufpreis zurück erstattet, ist das dann der Preis der Karte+Versand- und Nachnahmegebüren oder nur der reine Kartenpreis?

Und wenn Anwaltskosten entstehen, kann sich der Anwalt diese Kosten wiederholen im Erfolgsfall oder muss man diese Kosten selbst tragen bzw. die Rechtsschutzversicherung?
 
Ich probiere es noch einmal. Da mein erster Beitrag irgendwie verschwunden ist.

Ein Lichtblick... Ich habe am Montag mal ZOTAC eine E-Mail geschrieben.

Werde da mal in meiner Mittagspause anrufen. Bin ja gespannt was sie zu sagen haben.

Habe vorhin auch eine Mail an Zotac geschrieben und promt eine Antwort erhalten.
Direkt mal dort angerufen und mal mit dem Herrn von der Mail gequatscht.
Ich muss sagen, dass er sehr nett und verständnisvoll war, aber das Einzige was er mir anbieten konnte, war ein Upgrade auf die 980.
Was für mich natürlich nicht in Frage kommt.

Würde mich mal interessieren, was er dir sagt.
 
graysson schrieb:
Mal noch zwei Fragen:

Wenn der Händler den Kaufpreis zurück erstattet, ist das dann der Preis der Karte+Versand- und Nachnahmegebüren oder nur der reine Kartenpreis?

Und wenn Anwaltskosten entstehen, kann sich der Anwalt diese Kosten wiederholen im Erfolgsfall oder muss man diese Kosten selbst tragen bzw. die Rechtsschutzversicherung?

Bin kein Jurist aber:

zu 1: Soweit ich weiß sind Nachnahmegebühren ausgeschlossen.
Das hast ja so bei Rücksendungen gehabt als es noch die "40 EUR Klausel" gab.
Du kriegst maximal die günstigste Dir damals angebotene Versandart erstattet.

zu 2: Der Anwalt wird ein Schreiben aufsetzen mit Frist etc. Gleichzeitig seine Gebühren geltend machen wollen.
Geht da Ganze vor Gericht zahlt der Verlierer die gegnerischen Kosten inkl. Gerichtskosten.
Mit einer Rechtsschutzversicherung musst Du Dir zu Begin eine Deckungszusage holen. Mehr Kosten als eine evtl. Selbstbeteiligung hast Du nicht zu befürchten. - Im Erfolgsfall nichtmal diese.

Wie gesagt ich bin kein Jurist und es mag auch 1.000.000 Ausnahmen geben.
So kenne ich es aber.
 

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graysson schrieb:
Und wenn Anwaltskosten entstehen, kann sich der Anwalt diese Kosten wiederholen im Erfolgsfall oder muss man diese Kosten selbst tragen bzw. die Rechtsschutzversicherung?

Da Problem ist das du nur die Kosten erstattet bekommst, wenn ein Sachmangel anerkannt wird (z.b. vor Gericht). Sollte der Händler vorher einlenken, also allein durch das Schreiben, bleibst du auf den Kosten sitzen
 
graysson schrieb:
p.s. Wie macht man eigentlich den Spoiler beim posten?

Mit [SPOILER]*blabla*[/SPOILER].

hardwareversand.de hat folgendes auf fb gepostet:
hardwareversand fb.jpg

Der Link führt zu einem extrem geschönten Bericht, dessen einziger Anflug von Kritik aus diesem Satz besteht:
So far, the firm has offered some benchmarks showing performance deltas from about one to three percent. In other words, when stepping up into a scenario where substantially more than 3.5GB of VRAM is used, the GTX 970 suffers very slightly more than the GTX 980 does.
http://techreport.com/review/27724/nvidia-the-geforce-gtx-970-works-exactly-as-intended
Kein Wort von Rucklern, Speicherinterface, ROPs, Cache.
 
Bei einem Sachmangel werden dir Versandkosten normalerweise mit ersetzt.
hier mal ein Fall dazu:

"Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

normalerweise wäre eine Ersatzlieferung nach §§ 437 Abs. 1, § 439 Abs. 1 BGB fällig gewesen, jedoch scheinen die Dinger alle viel zu laut zu sein, ein Austausch wäre sinnlos, ebenfalls eine Reparatur, es gibt nichts zu reparieren § 439 Abs. 3 BGB.

So kommt es nach § 437 Abs. 2 BGB zum Rücktritt vom Vertrag. Rechtsfolgen des Rücktritts -> § 346 BGB. Die erbrachten Leistungen sind gegenseitig zurückzugewähren (Rückgewährsschuldverhältnis). Leistungsort ist hier der Ort, wo sich die Ware befindet, wenn der Verkäufer sie zurück haben möchte, hat er auch die Portokosten zu erstatten. Der Käufer ist so zu stellen, als wenn er vom Vertrag nichts gehört hätte.

Es bietet sich hier an, dem Verkäufer direkt eine Frist zu setzen, 12 Tage, nach Datum bestimmt (zahlen Sie bis spätestens dann und dann den Betrag von xxxx auf das Konto yyy).

Gesamtbetrag besteht aus:

a) Warenwert
b) Versandkosten B zu A
c) Rücksendekosten A zu B (nur versichert versenden)

Sonst hat der Verkäufer nach § 286 Abs. 3 BGB 30 Tage Zeit, dies zu tun...
*****
Jetzt sind einige Paragraphen aufgezählt worden, die rechtl. Situation ist dargestellt.

UND TROTZDEM wird möglicherweise damit zu rechnen sein, dass der Verkäufer NUR den Warenwert selbst erstattet, weil so viele gewerbliche eBay-Verkäufer dies aus Prinzip tun, sie verlassen sich einfach darauf, dass niemand für Euro 12,00 zum Rechtsanwalt läuft und damit haben sie durchweg Erfolg. Sollte dieser Verkäufer hier es kundenfreundlicher machen, wäre es zumindest schön für den Käufer, aber man hat schon eine Vorahnung, auf was die Sache hinausläuft, der Verkäufer hält sich jetzt schon bedeckt."

Aber das ist dann doch wieder ein sehr komplexes Thema bei der man sich, sollte der Fall eintreten, lieber doch juristischen Rat einholen sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
SirXe schrieb:
Da Problem ist das du nur die Kosten erstattet bekommst, wenn ein Sachmangel anerkannt wird (z.b. vor Gericht). Sollte der Händler vorher einlenken, also allein durch das Schreiben, bleibst du auf den Kosten sitzen

Wenn der Händler sich mit dir außergerichtlich einigt, dann lässt man sich die entstandenen Kosten des Mahn und Klageverfahrens natürlich durch diesen ersetzen.
Schließlich fürchtet der Händler hier, zu Recht, ein Präzedenzurteil.
 
Die Versandkosten kann ich nicht zurückverlangen, ich hatte damals nen ganzen Rechner bestellt gehabt. aber die 350€ nehme ich gerne :-D Da ich vom 24.2-5.3 verreise kann ich auch darauf hoffen, dass die 980 Ti bzw R9 3XX angekündigt wird, falls nicht hole ich mir währenddessen die R9 290X Tri-X als Übergang bis Ende 2015, denn mein Monitor schafft eh nur 1080p. Vielleicht behalte ich die 970 auch, MF bietet leider keine Gutschrift bis max. 50€ an. Gekauft wird eh demnächst bei Amazon oder Caseking.
 
Danke für die Antworten.

Ich bin mal gespannt, wann und was hardwareversand antwortet (wobei ich mir denken kann ,was sie antworten).
Ich werde schon einmal die Daten meiner Rechtsschutzversicherung raussuchen und evtl. schon anrufen und nach dem Procedere fragen.


Gibt es eigentlich r9 290's bzw. 290X's mit Customkühler, die man meiden sollte?
Stromverbrauch und Lautstärke spielt keine Rolle für mich, da mein Rechner in der Küche steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ DrToxic
Sollte man vllt. die CB Erklärung zur Gewährleistungs in Anspruchnahme aus dem "Netzteil Zertifikatsschwindel" als Referenz aufnehmen?
Im gleichem Atemzug hier auch die Frage warum CB bei dem Thema um die GTX 970 nicht erklärt das ein Gewährleistungsanspruch besteht auf grund des werbens mit falschen Daten.
 
Sennox schrieb:
Sollte man vllt. die CB Erklärung zur Gewährleistungs in Anspruchnahme aus dem "Netzteil Zertifikatsschwindel" als Referenz aufnehmen?
Wie genau "als Referenz"? Ich könnte es im ersten Post zusätzlich verlinken, das stimmt eigentlich.

Sennox schrieb:
Im gleichem Atemzug hier auch die Frage warum CB bei dem Thema um die GTX 970 nicht erklärt das ein Gewährleistungsanspruch besteht auf grund des werbens mit falschen Daten.

Böse Zungen im Forum behaupten immer wieder, dass es sich CB mit nvidia nicht verscherzen will, weil man durch vorab zur Verfügung gestellte Testsamples neuer Grafikkarten direkt zum Release umfangreiche Tests veröffentlichen kann, was einem viele Klicks sichert.
 
Böse Zungen im Forum behaupten immer wieder, dass es sich CB mit nvidia nicht verscherzen will, weil man durch vorab zur Verfügung gestellte Testsamples neuer Grafikkarten direkt zum Release umfangreiche Tests veröffentlichen kann, was einem viele Klicks sichert.

Mutmaßen kann man viel. Logisch ist allerdings dass die ComputerBase aufgrund der doch recht hohen Popularität unter den IT'lern sich durch solche Aussagen ganz schnell einen ganzen Haufen Probleme einhandeln kann - die beziehen sich nicht nur auf Nvidia.
Auch wenn ich mir wesentlich mehr Berichterstattung wünsche (evtl. einen Artikel der alle nachweisbaren/belegbaren Mängel zusammenfasst sowie Referenzschreiben zur Reklamation + Händlerlisten) verstehe ich es, wenn man hier vorsichtig agieren muss.

Im Endeffekt muss man sich wahrscheinlich irgendwo zwischen "ja, eindeutig Mangel" und "kein großes Problem" einpendeln.

mfg,
Max
 
Zuletzt bearbeitet:
Sennox schrieb:
@ DrToxic
Sollte man vllt. die CB Erklärung zur Gewährleistungs in Anspruchnahme aus dem "Netzteil Zertifikatsschwindel" als Referenz aufnehmen?
Im gleichem Atemzug hier auch die Frage warum CB bei dem Thema um die GTX 970 nicht erklärt das ein Gewährleistungsanspruch besteht auf grund des werbens mit falschen Daten.

Danke für den Link. Im Endeffekt sind die beiden Fälle ähnlich gelagert, allerdings bezieht sich im Fall der GTX970 NVIDIA sowie die Händler darauf, dass § 434 BGB gar nicht erst vorliegt, weshalb § 437 gar nicht erst zum Tragen kommt. Ich sehe schon, wie dieser Fall erst vor Gericht entschieden wird.

§ 434 I, 1 u. 2 lassen sich im Falle des Netzteils nämlich genauso argumentieren, wie bei der Grafikkarte. Aus irgendeinem Grund haben die Händler das damals aber nicht gemacht bzw. handhaben das jetzt anders, als damals. Vor Gericht könnte dieser Fall allerdings Berücksichtigung finden. Gerade Alternate zeigte sich damals vorbildlich.

Leider steht im CB-Artikel nicht, warum § 434 definitiv vorliegt. Selbiges hätte man dann auf die Grafikkarte anwenden können. Wobei man sich hier auf Zertifizierungspapiere bezieht. Diese Anforderungen sind bei der Grafikkarte leider nicht gegeben.
 
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