[Sammelthread] Post vom Anwalt, STA und Co (1. Beitrag beachten)

AW: Urheberrechtsverletzung von Schutt, Waetke

Sehr geil. Genau diesen Brief habe ich heute auch bekommen. Anscheinend waren wir nun bei der Welle dabei.
Können uns gerne mal per PN unterhalten, zwecks des weiteren Vorgehens.
Bin allerdings erst morgen wieder am Rechner.

Grüße
 
AW: Urheberrechtsverletzung von Schutt, Waetke

Wenn die Sache damit beendet wäre, würde ich die 450€ bezahlen und es nie wieder tun! Da ich aber nicht weiß ob die dann noch mehr verlangen bin ich mir gerade unsicher ob ich überhaupt was tun soll!
 
AW: Urheberrechtsverletzung von Schutt, Waetke

@Natan
Die Medaille hat zwei Seiten. Die der Urheberrechtsverletzung und die der schamlosen Abzockerei durch unseriöse Rechtsanwälte. Beides ist verwerflich! So wie es Recht ist, sein Urheberrecht durchzusetzen, so hat man auch das Recht, sich gegen möglicherweise haltlose, oder übertriebene Forderungen zur Wehr zu setzen. Das nennt man Rechtsstaat.
 
AW: Urheberrechtsverletzung von Schutt, Waetke

Da steht bestimmt auch drin das der Staatsdanwalt trotzdem weiter ermitteln kann in der Sache, trotz das man die Strafe bezahlt hat! So ging es einem Kolegen von mir der musste 250 € bezahlen und nach knapp nem halben Jahr kam die Kripo und hat ihm den Rechner mitgenommen !
 
Na super. Das hört sich ja gut an. Ich denke aber, dass man immer noch unterscheiden muss, was man runtergeladen hat. Bei Musik gibt es ja die Grenzen von 500 Liedern und 1000 Liedern. Ich werde mich morgen dem Thema mal widmen und schauen, was sich rausfinden lässt.
 
AnZaMa schrieb:
Sehr geil. Genau diesen Brief habe ich heute auch bekommen. Anscheinend waren wir nun bei der Welle dabei.

Habe ich auch bekommen.

Aber die kriegen von mir nur die abgeänderte UE und sonst nix!
 
Sorry, aber was hier einige Leute für einen Müll verzapfen, geht unter keine Kuhhut.
Da wird dir empfohlen, einfach das angeblich downgeloadete Spiel nachzukaufen um somit aus der Sache rauszukommen oder einfach zu behaupten, jemand wäre in dein WLAN eingedrungen und hätte es gesaugt- ja nee, is klar!

Ich würde auf keinen Fall bezahlen. Hallo? Du hast einen Part einer Rar Datei hoch-/runter-geladen, die halt zufällig "Call of Juarez" heißt und mehr als binäre einsen und nullen ist da sowieso nicht rauszuholen...
Weiß nicht, was in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Wenn ich von meinen Urlaubsfotos ein Rar Archiv erstelle und splitte, und anschließend "call of juarez" nenne, mache ich mich auch noch nicht strafbar. Wär' ja noch schöner.

Und wenn das ganze eine Abmahnwelle war, wie hier jetzt behauptet, ist es sowieso unzulässig- wurde ja auch erwähnt.
 
@marcodj:
Welche abgeänderte UE hast Du denn genommen? Ich weiß so langsam aber sicher nicht mehr, was ich denken oder machen soll. Am Freitag läuft meine Frist ab. Ich habe leider noch keinen Anwalt kontaktiert. Sollte ich das noch machen?

Grüße
 
AnZaMa schrieb:
@marcodj:
Welche abgeänderte UE hast Du denn genommen? Ich weiß so langsam aber sicher nicht mehr, was ich denken oder machen soll. Am Freitag läuft meine Frist ab. Ich habe leider noch keinen Anwalt kontaktiert. Sollte ich das noch machen?

Grüße
Hast PN

Also Kumpel von mir ist Anwalt und der hat auch gemeint ich soll nur mal die äbgeänderte hinschicken oder gar nix machen.

Also hab ich die heut weggeschickt. Da ich das Teil gar net runtergeladen hab müssen dir mir das erstmal beweisen.

Da könnt ja jeder kommen und 1000 Briefe mit irgendwelchen anschuldigungen in der gegend rumschicken bzw. 150€ verlangen . Das ist ja wohl ein Witz

Aber net mit mir.
 
Hallo zusammen!
habe ebenfalls gestern den o.ä. brief bekommen.
ich sollte das spiel am 26.11.2006 runtergalden haben.
gibts da nich irgendwie eine verjährungsfrist ?

MfG Dimi
 
freundin zu 5000 € srafe wegen downloaden, hilfe!

hallo CB,

eine freundin von mir wurde wegen downloaden bei bearshare zu 5000 € srafe veureilt, sie dachte schon das wäre abgehackt, weil die anzeige von der polizei schon viele monate her ist, und auf einmal kam die firmenklage... sie hat mehrere hundert songs (knapp 1000) runtergeladen, vermutlich sogar in den sharend ordner gepackt. das ist halt total mies... was unseriös ist, das auf der anzeige steht "sie können sofort 2500€ zahlen oder später 5000€ -sinngemäss-". Kein ahnung was soll sie nur tun, mit absicht hat sie keine songs weitergeschickt wenn es so war, und sind so hohe geldstrafen nicht abnormal, sie ist in der ausbildung und hat die kohle wohl schlecht in der hosentasche.
Könnt ihr meiner freundin mit paar Tipps und Tricks helfen? wäre echt Klasse !
 
AW: freundin zu 5000 € srafe wegen downloaden, hilfe!

So kann Dir hier ohnehin keiner helfen, denn Deine Informationen sind komplett wirr.

Anfangs schreibst Du etwas von einer Strafe. Eine Strafe bekommt aber nur, wer von einem Gericht wegen einer Straftat rechtmäßig verurteilt wurde. Dann schreibst Du was von einem Privatunternehmen bzw. einer "Firmenklage". Diese können aber kein Strafmaß festlegen, das kann nur ein ordentliches Gericht.

Prinzipiell gibt es bei illegalem Filesharing zwei Möglichkeiten:

1. Strafverfolgung, d.h. Anzeige bei der Polizei und Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft. Die klagt dann auch vor Gericht an und das Gericht verurteilt den Täter zu einer Strafe (Gefängnis u.o. monetäre Strafe).

2. Privatklage, d.h. die Firma bzw. deren Bevollmächtigter verklagt Dich wegen Urheberrechtsverletzung. Hier helfen den durchführenden Firmen meist die Erkenntnisse aus 1. und in der Folge muss man oft erstens die erworbenen Titel nachträglich kaufen, einen Betrag als Schadenersatz leisten und die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen. Die "erst 2500, später 5000 Euro" beziehen sich also wohl auf den Fall, dass das Ganze vor Gericht geht. Dann erhöhen sich die Anwaltskosten der Gegenseite logischerweise prägnant.

In beiden Fällen ist es übrigens unwichtig, ob urheberrechtlich geschützte Dateien hoch- oder runtergeladen wurden - auch wenn das einige Filesharer bis heute/bis Ende 2007 nicht wahrhaben wollen. :rolleyes:
 
AW: freundin zu 5000 € srafe wegen downloaden, hilfe!

Ich bin zwar nicht CB, antworte aber trotzdem mal:

ein strafrechtliches Gerichtsverfahren mit einem Urteil am Ende ist immer letztes Mittel, um Delikte zu ahnden. Viel häufiger werden zivilrechtliche Verfahren gewählt, um - wie bei Deiner Freundin - gegen Urheberrechtsverstöße vorzugehen. Zweck ist es, Menschen nicht zu kriminalisieren und damit die Zukunft zu verbauen (Vorstrafe) oder finanziell zu ruinieren.



Noch herrscht ein Rechtsberatungsmonopol der Anwälte, sodass ich mich meinem Vorredner anschließen und auf einen Anwalt verweisen muss.
 
AW: freundin zu 5000 € srafe wegen downloaden, hilfe!

Das ja mal total blabla ...

Zivil- und Strafrecht sind strikt getrennt. Der Zivilprozess ist doch kein Ersatz für einen Strafprozess.

Wenn allerdings im Strafverfahren der Verstoß schon nachgewiesen wurde, und ein Urteil erfolgte, ist natürlich die Beweisführung im Zivilprozess für den Kläger viel einfacher.


Das Rechtsberatungsgesetz greift hier auch nicht unbedingt, wir machen ja keine direkte Rechtsberatung, sondern diskutieren das hier. Man kann auch davon ausgehen, dass niemand auf Grund einer Forendiskussion irgendwelche juristisch wichtigen Entscheidungen trifft. Das kann keine professionelle Beratung ersetzen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: freundin zu 5000 € srafe wegen downloaden, hilfe!

Wenn wirklich eine Strafe kommt und so wie es aussieht, hat sie ja wirklich Songs da runtergeladen, dann bleibt da nicht viel übrig, außer zu bezahlen. Ob Sie die Songs absichtlich oder unabsichtlich bzw. ohne Ihr Wissen verteilt hat, spielt keine Rolle.
 
AW: freundin zu 5000 € srafe wegen downloaden, hilfe!

abulafia schrieb:
Das ja mal total blabla ...

Zivil- und Strafrecht sind strikt getrennt. Der Zivilprozess ist doch kein Ersatz für einen Strafprozess.

Das hat er doch auch gar nicht behauptet!?

abulafia schrieb:
Wenn allerdings im Strafverfahren der Verstoß schon nachgewiesen wurde, und ein Urteil erfolgte, ist natürlich die Beweisführung im Zivilprozess für den Kläger viel einfacher.

Es muss nicht einmal zu einem strafrechtlich relevanten Verfahren kommen. Die Firmen, die für Urheberrechteinhaber klagen erstatten meist Strafanzeige, damit sie im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen an die Anschrift der zu einer IP gehörenden Person kommen. Mit dieser Info wird dann auf zivilrechtlichem Wege geklagt, das bringt den klagenden Firmen ohnehin mehr.
 
Jap...das gleiche Vorgehen mit der Anzeige wird auch zig-fach bei Unfällen im Straßenverkehr angewandt. Zurückziehen kann man danach immer noch.
 
Zurück
Oben