Hallo32 schrieb:Somit älter als 6 Monate und somit greift die Beweislast Umkehr und der Ansatz von csx111 ist nicht mehr so einfach durchsetzbar. ....
Dem bin ich schon entgegengetreten, s. #398. Wozu soll ein Gutachten dienen, wenn der Beweis für die Fehlerhaftigkeit bereits von Auslieferung an schon durch Samsung selbst erbracht ist? Und glaubt jemand tatsächlich, dass Cyperport eben in Kenntnis dieser Zusammenhänge neben erheblichen Mehrkosten (Schaden- und Aufwandsersatz) auch noch Gutachter- und Rechtsverfolgungskosten in einem Fall tragen möchte, den die nur verlieren können?
Die Gesetze kennen, ist schön, sie auch durchzusetzen aber noch schöner. Wer sich im Sachmängelfall (hieß früher Gewährleistung) mit Almosen, wie z.B. allein Porto, abspeisen lässt, ist selbst schuld. Hier gilt allein, sich als Kunde nur nicht gleich einschüchtern zu lassen. In Anbetracht der klaren Rechtslage dürfte ein wirtschaftlich denkender Händler eine Einigung mit dem Kunden suchen, mindestens mit denen, die erkennbar wissen, wo der (Rechts)Hammer hängt.
Im Übrigen braucht es hier auch keiner Kulanz. Hier geht es allein um Ersatzansprüche wegen eines mangelhaften Produkts.
Die Ansprüche aus Sachmängelhaftung und Garantie bestehen übrigens nebeneinander, also nicht entweder oder. Deshalb kann man da zweigleisig fahren.