GuaRdiaN
Captain
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Ich habe gerade mal die gute Wiki bemüht (auch wenn das keine valide Quelle ist): Dabei zeigt sich:
D.h. das Muster darf 12 Monate revidiert werden, wenn ein anderer Hersteller dies während der ersten 12 Monate nach Anmeldung auf dem Markt einführt. Die Reglung (sollte sie so sein) ist imho lasch genug, sodass man dies hätte verhindern können. Ferner darf es das Produkt nicht schon vorher gegeben haben. Damit sind die Beispiele mit Reifen und CPUs hinfällig. Es lässt sich nichts schützen, was bereits existiert.
Wenn Samsung nun ein Geschmacksmuster hat, dass Apple verletzt - und sollte die Eintragung bereits mehr als 12 Monate zurückliegen, sehe ich Apple vollkommen zu recht sanktioniert! Sollte Samsung einen Vergeltungsakt initiiert haben -> Samsung, you damn fool!
Bedingungen für die Rechtswirksamkeit eines Geschmacksmusters sind im Wesentlichen:
Neuheit (es darf kein identisches Muster vor der ersten Anmeldung veröffentlicht worden sein, es gibt aber eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten).
Eigenart (der Gesamteindruck, den das Muster auf den informierten Benutzer macht, muss sich von dem Gesamteindruck unterscheiden, den ein anderes Muster auf den informierten Benutzer macht).
D.h. das Muster darf 12 Monate revidiert werden, wenn ein anderer Hersteller dies während der ersten 12 Monate nach Anmeldung auf dem Markt einführt. Die Reglung (sollte sie so sein) ist imho lasch genug, sodass man dies hätte verhindern können. Ferner darf es das Produkt nicht schon vorher gegeben haben. Damit sind die Beispiele mit Reifen und CPUs hinfällig. Es lässt sich nichts schützen, was bereits existiert.
Wenn Samsung nun ein Geschmacksmuster hat, dass Apple verletzt - und sollte die Eintragung bereits mehr als 12 Monate zurückliegen, sehe ich Apple vollkommen zu recht sanktioniert! Sollte Samsung einen Vergeltungsakt initiiert haben -> Samsung, you damn fool!