P4ge
Commodore
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Für diejenigen, die mit "Geschmacksmuster nichts anfangen können
Quelle: Golem.de Link
Für diejenigen, die mit "Geschmacksmuster nichts anfangen können
Die Richterin ordnete an, dass das auch für die Verpackung gilt, weil Apple Samsung vorwirft, die Käufer durch zu große Ähnlichkeiten zu verwirren: "Insbesondere sind das Design und das Erscheinungsbild von Samsungs kommenden Produkten und deren Verpackung direkt relevant für Apples Vorwürfe in Bezug auf Warenzeichen, Erscheinungsbild und Design".
Für das Erscheinungsbild verwendet die Richterin in ihrer Stellungnahme den US-amerikanischen Begriff des "trade dress", dem im deutschen Geschäftsleben am ehesten das "Geschmacksmuster" entspricht. Mit beiden Bezeichnungen wird die gesamte Anmutung eines Produkts, nicht nur beispielsweise dessen Farbe oder Form, bezeichnet. Sind solche Gestaltungsmerkmale eindeutig genug, kann ein Unternehmen sie als geistiges Eigentum schützen lassen.
Das gilt auch und insbesondere für Verpackungen und die Präsentation im Handel. Daher soll Samsung neben den Geräten auch das Marketingmaterial für die neuen Produkte vorab an Apple übergeben.
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