1. schnee darf nicht einfach auf die straße geschoben werden, auch wenns viele machen (sehr spaßig, wenn die räumfahrzeuge die straße freimachen und die leute dann den schnee wieder auf die gasse schieben -.-). der verkehr darf nicht beeinträchtigt werden, da gilt zb auch wieder die durchfahrtsbreite für rettungswagen und feuerwehr freizuhalten -> 2,55 max zulässige fahrzeugbreite. ist die straße also 3,50m breit und der schneehaufen ragt 1m in die straße hinein, ist das schon eine behinderung. macht das jemand von der anderen straßenseite auch, wirds noch "enger"
2. es gilt sogar: ob und wieviel von der straße mitgeräumt werden muss, sagt dir die verordnung der jeweiligen kommune. in der satzung steht auch alles weitere. vielleicht erlauben die ja, dass man die straßen mit schnee zuwerfen darf... wer weiß?
ergo: sollte es irgendwann mal zu rechtlichen auseinandersetzungen kommen, hat der nachbar pech. er darf nicht einfach "seinen" schnee - weils so bequem ist oder weil ers "schon ewig" so macht - auf die straße schippen. weder vor seinem, noch vor eurem grundstück. erst recht nicht, wenn dadurch die nutzung eures grundstücks verhindert wird (hier ist ja ne hecke davor und keine einfahrt, aber man weiss ja nie
).
ob es so sinnvoll ist, auf sein recht zu bestehen (bzw. auf das kommunenrecht, da die straße ja nicht euch gehört. er darf trotzdem dort nichts abladen, eben _weil_ es öffentliche fläche ist) ist abzuwägen bzw. sache deiner eltern.
wenns ihnen spass macht, dass der typ machen kann was er will und nichtmal in diesem fall rücksicht nimmt, müssen sie damit leben. er müsste den abraum auf seinem grundstück "lagern" - er machts nicht, dann ists halt so... bis das ordnungsamt mal vorbeikommt und evtl. sogar deine eltern in regress nimmt, weils ggf. so aussieht, dass sie den schnee auf die straße geschoben haben. ist ja ihr grundstück, wo der berg davorliegt
jaja, nachbarn machen spaß und freude. besonders, wenn sie meinen (!) im recht zu sein und sich nicht vorstellen können, dass andere auch recht haben könnten
€dit:
Hier mal die entsprechenden Auszüge aus der
Winderdienstverordnung der Stadt Erbach/Odenwald zu den angesprochenen Fällen:
Wohin mit dem Schnee?
Schnee darf nur so abgelagert werden, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt sowohl für die Fahrbahnen wie für die Gehwege. Bei großen Schneemengen muss gegebenenfalls Schnee z.B. in Vorgärten oder an anderen geeigneten Stellen abgelagert werden. Durch Scheeanhäufungen am Fahrbahnrand darf der Fahrbahnquerschnitt nicht wesentlich eingeschränkt werden! Bei Tauwetter müssen die Entwässerungsrinnen und Straßeneinläufe freigehalten werden. Verstöße hiergegen sind nach der geltenden Satzung eine Ordnungswidrigkeit und können verfolgt werden!
Warum schiebt der Schneepflug den von mir geräumten Gehweg wieder zu?
Der Einsatz von Schneepflügen führt häufig zu einem Ärgernis für Anlieger und Passanten. Die Räumfahrzeuge schieben den Schnee an den Fahrbahnrand, wobei es unvermeidlich ist, dass der Schnee auf den Gehwegen und vor Grundstücksausfahrten liegen bleibt, die die Anlieger möglicherweise kurz zuvor freigeschaufelt haben. Es ist aber nicht möglich, bei der Schneeräumung der Fahrbahnen auf Gehwege und auf Grundstückszufahrten Rücksicht zu nehmen, hierzu besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung. Dieser Umstand ist von Anliegern und Passanten hinzunehmen, erforderlichenfalls müssen die Anlieger den Gehweg erneut räumen.
Dürfte bei euch nicht viel anders sein...