Scheehaufen des Nachbarn vor dem eigenen Grundstück - Rechtsfrage

Cepheid

Ensign
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Ich habe eine Frage zu der Situation, die auf der Skizze unten dargestellt ist.
Der Nachbar meiner Eltern schippt seit Jahren einen Teil des Schnees der auf dem Gehweg vor seinem Grundstück und seiner Auffahrt liegt auf einen Haufen vor unser Grundstück. Gestört hat das meine Eltern nie. Auch wenn es wohl die Pflicht gibt, wenn kein Gehsteig vorhanden ist die Straße einen Meter frei zu halten. Jetzt ist es aber so, dass ein Gärtner demnächst die Büsche an dieser Ecke schneiden soll und daher ist der Schneehaufen im Weg. Meine Mutter hat den Nachbarn nun darauf hingewiesen, dieser meinte dazu, der Schnee sei Allgemeingut (und er hätte momentan sowieso keine Zeit). Mich interessiert, wie die rechtliche Lage aussieht?
Anmerkung: Meine Eltern wollen und werden nicht vor Gericht klagen oder ähnliches.

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Ist das richtig, dass der Gehweg an eurem Grundstück endet und auf der Straße der Schneehaufen liegt?
 
Ja, der Gehweg endet an unserem Grundstück und der Scheehaufen liegt auf der Straße.
 
Dann würde ich sagen, geht euch das auch gar nichts an (rechtlich gesehen) und sofern der Schneehaufen nicht die Straßensicherheit behindert, kann man dem guten Mann gar nichts.
 
oder kurz ne schneeschaufel Packen und den Schnee an ne günstigere Stelle räumen.
der Nachbar kann ja nichts dafür, dass ihr jetzt plötzlich den Schnee nicht mehr da haben wollt.
(Bei Neuem Schnee kann man ja drüber reden ob der wirklich da hin geschoben werden muss)
 
Pauschal beantworten kann dir das niemand. Die einfachste Lösung wäre das zuständige Ordnungsamt anzurufen und sich dort zu erkundigen. Man muss keine Anzeige gegen den Nachbarn erstatten, eben rein informell.

Brigitta, er sagt doch das man den Nachbarn einmalig gebeten hatte dies zu unterlassen inkl. Begründung, dieser aber wohl kein interesse hat, sagt also alles über die "Nachbarschaft" aus.
 
Xyn schrieb:
Brigitta, er sagt doch das man den Nachbarn einmalig gebeten hatte dies zu unterlassen inkl. Begründung, dieser aber wohl kein interesse hat, sagt also alles über die "Nachbarschaft" aus.

Ich lese da eher, dass der Nachbar gebeten wurde den schon vorhandenen Schneehaufen wegzuräumen.
 
Ändert nichts an der Tatsache das der liebe Nachbar keine Lust hat, seinen Schnee dort wegzumachen. Wenn mir mein Nachbar das einmal sagen würde und ich jedes mal sonst dahin mein Schnee da hin tue, hätte ich kein Problem damit es ausnahsmweise mal "nachzuarbeiten".
 
wobei es hier wohl um eine Öffentliche Fläche geht (Straße) welche wenig genutzt wird. (sonnst würde es ja längst irgend wen stören) Wenn jetzt mein Nachbar plötzlich meint, ich darf diese Fläche nicht mehr benutzen und soll sogar den bisher hin geschobenen Schnee Entfernen, dann Frag ich mich doch mit welchem Recht mein Nachbar mir das "befiehlt".
 
Ich schmunzel mir gerade einen. Ich hatte die Tage Massen an Schnee vor der Türe. Den habe ich beim wegmachen schön in den Garten gewuchtet. Als ich Abends nach Hause kam hatte ich dann einen Berg vom Nachbarn auf meiner zuvor geräumten Fläche. Aber ich nehm´s locker. Das erledigt morgen das hoffentlich gute Wetter. Und meinem Nachbarn werde ich das die Tage mit dem passenden Humor dann auch mal erklären. Dann hat sich´s zudem Tage drüber geschlafen...
 
FooFighter schrieb:
Ich schmunzel mir gerade einen.
:D
Wenn dein Nachbar das, über die letzten 20 Jahre, jeden Winter machen würde...
Meine Eltern sehen es ja auch locker, nur ist er jetzt im Weg und der Nachbar hätte auf seinem eigenen Grundstück mehr als genug Platz um den Schnee wegzuräumen, er müsste ihn nur an die andere, entgegengesetzte Seite karren. Und Humor hat er auch nicht. Und weggeschmolzen ist er trotz seit zwei Wochen über Tage um die 1-5°C auch nicht.
Ist einfach eine blöde Situation, da der Schnee einmal in 20 Jahren im Weg ist. Und das der Nachbar sich so stur gibt, wo er mit wenig Mühe den Schnee ganz aus dem Weg räumen könnte, ist etwas ärgerlich.

Die unterschiedlichen Kommentare hier haben gezeigt, dass man durchaus mit ungewissem Ausgang darüber streiten könnte, aber naja, es ist zu banal ;)

Irgendwie habe ich Lust nächsten Winter vorbeizukommen und für meine Eltern Schnee zu schippen - vor sein Grundstück. Ich denke jedoch meine Eltern würden sich fast so aufregen wie der Nachbar ("Willst du einen Streit vom Zaun brechen?") :evillol:

Thema beendet :)
 
offenbar bist du der einzigste denn das stört. ;)

aber mal ehrlich, wenn DICH der Schnee einmal in 20 Jahren stört, dann räum du ihn halt weg!
 
Es ist nicht dein Grundstück, es ist das Grundstück deiner Eltern. Sie stört es nicht, den Nachbarn juckt es nicht, das wiederum stört deine Eltern nicht.

Wieso juckt es dich? Wie und wo der Gärtner an das Grundstück kann ist doch gar nicht dein Problem. Und wenn er (der Gärtner) den Haufen erstmal woanders hinschippt, sich dann um seine Arbeit kümmert, und den Haufen dann wieder auf dieselbe Stelle schippt, ist doch Wumpe.
 
1. schnee darf nicht einfach auf die straße geschoben werden, auch wenns viele machen (sehr spaßig, wenn die räumfahrzeuge die straße freimachen und die leute dann den schnee wieder auf die gasse schieben -.-). der verkehr darf nicht beeinträchtigt werden, da gilt zb auch wieder die durchfahrtsbreite für rettungswagen und feuerwehr freizuhalten -> 2,55 max zulässige fahrzeugbreite. ist die straße also 3,50m breit und der schneehaufen ragt 1m in die straße hinein, ist das schon eine behinderung. macht das jemand von der anderen straßenseite auch, wirds noch "enger" ;)

2. es gilt sogar: ob und wieviel von der straße mitgeräumt werden muss, sagt dir die verordnung der jeweiligen kommune. in der satzung steht auch alles weitere. vielleicht erlauben die ja, dass man die straßen mit schnee zuwerfen darf... wer weiß? :D

ergo: sollte es irgendwann mal zu rechtlichen auseinandersetzungen kommen, hat der nachbar pech. er darf nicht einfach "seinen" schnee - weils so bequem ist oder weil ers "schon ewig" so macht - auf die straße schippen. weder vor seinem, noch vor eurem grundstück. erst recht nicht, wenn dadurch die nutzung eures grundstücks verhindert wird (hier ist ja ne hecke davor und keine einfahrt, aber man weiss ja nie ;)).

ob es so sinnvoll ist, auf sein recht zu bestehen (bzw. auf das kommunenrecht, da die straße ja nicht euch gehört. er darf trotzdem dort nichts abladen, eben _weil_ es öffentliche fläche ist) ist abzuwägen bzw. sache deiner eltern.

wenns ihnen spass macht, dass der typ machen kann was er will und nichtmal in diesem fall rücksicht nimmt, müssen sie damit leben. er müsste den abraum auf seinem grundstück "lagern" - er machts nicht, dann ists halt so... bis das ordnungsamt mal vorbeikommt und evtl. sogar deine eltern in regress nimmt, weils ggf. so aussieht, dass sie den schnee auf die straße geschoben haben. ist ja ihr grundstück, wo der berg davorliegt ;)

jaja, nachbarn machen spaß und freude. besonders, wenn sie meinen (!) im recht zu sein und sich nicht vorstellen können, dass andere auch recht haben könnten ;)

€dit:
Hier mal die entsprechenden Auszüge aus der Winderdienstverordnung der Stadt Erbach/Odenwald zu den angesprochenen Fällen:
Wohin mit dem Schnee?
Schnee darf nur so abgelagert werden, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt sowohl für die Fahrbahnen wie für die Gehwege. Bei großen Schneemengen muss gegebenenfalls Schnee z.B. in Vorgärten oder an anderen geeigneten Stellen abgelagert werden. Durch Scheeanhäufungen am Fahrbahnrand darf der Fahrbahnquerschnitt nicht wesentlich eingeschränkt werden! Bei Tauwetter müssen die Entwässerungsrinnen und Straßeneinläufe freigehalten werden. Verstöße hiergegen sind nach der geltenden Satzung eine Ordnungswidrigkeit und können verfolgt werden!

Warum schiebt der Schneepflug den von mir geräumten Gehweg wieder zu?
Der Einsatz von Schneepflügen führt häufig zu einem Ärgernis für Anlieger und Passanten. Die Räumfahrzeuge schieben den Schnee an den Fahrbahnrand, wobei es unvermeidlich ist, dass der Schnee auf den Gehwegen und vor Grundstücksausfahrten liegen bleibt, die die Anlieger möglicherweise kurz zuvor freigeschaufelt haben. Es ist aber nicht möglich, bei der Schneeräumung der Fahrbahnen auf Gehwege und auf Grundstückszufahrten Rücksicht zu nehmen, hierzu besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung. Dieser Umstand ist von Anliegern und Passanten hinzunehmen, erforderlichenfalls müssen die Anlieger den Gehweg erneut räumen.

Dürfte bei euch nicht viel anders sein...
 
Zuletzt bearbeitet:
Der untere Passus ist der Beste.

Du bezahlst die Stadt für einen Schneeräumdienst, die dir als Belohnung den Schnee von der Straße wieder auf den Gehweg vor deinem Grundstück schaufeln. Bist du nun als AN nicht zu hause, hast morgens um 5:00 deinen Gehweg geräumt, kommst du nachmittags nach hause und hast Schnee auf dem Gehweg vor deinem Haus. Zusätzlich liegt dann noch von der Stadt ein Schreiben im Briefkasten, dass du deinen Gehweg nicht geräumt hast, jemand vor deinem Haus mit seinem Rollator umgekippt ist, und du nun zur Kasse gebeten werden kannst. Im übrigen hast du auch noch Salz gestreut. Ok, deine Nachbarn alle auch, aber wo wir schonmal dran sind.

Ist DAS denn gerecht? Macht doch genausowenig Sinn.
 
Das ist dich wieder typisch deutsch?
 
Ich räum immer den ganzen Schnee vor der Einfahrt, 2m davor (in Fahrtrichtung) in den Garten.
So ist er weg, und wenn der Schneepflug kommt, landet das Meiste erstmal auf den 2m vor der Einfahrt.

Ich hasse Leute, die ihren Schnee auf die Straße kippen!

​Gruß.
 
Onkelhitman schrieb:
Es ist nicht dein Grundstück, es ist das Grundstück deiner Eltern. Sie stört es nicht, den Nachbarn juckt es nicht, das wiederum stört deine Eltern nicht.

Wieso juckt es dich? Wie und wo der Gärtner an das Grundstück kann ist doch gar nicht dein Problem. Und wenn er (der Gärtner) den Haufen erstmal woanders hinschippt, sich dann um seine Arbeit kümmert, und den Haufen dann wieder auf dieselbe Stelle schippt, ist doch Wumpe.
Arbeitsstunden kosten............
 
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