Genau da liegt doch das Problem. Der Nachbar hätte das entweder nicht machen dürfen, oder da gibt es eine nicht verwaltete Einheit wo jeder macht worauf er Bock hat. Stichwort da wird etwas an der FASSADE renoviert. Da kann man auch auf den dummen Gedanken kommen, dass der TE das eigentlich auch müsste usw usf. Da wird es sicherlich auch keine Rücklagen etc geben.Erkekjetter schrieb:Ich sehe auch grad nicht exakt das Problem. Wenn die Grundstücke Sondernutzungsrechte haben oder Sondereigentum sind, sind diese nach Teilungserklärung definiert und der Nachbar kann nicht einfach einen Zaun schief ziehen und damit die Sondernutzungsfläche/Sondernutzungseigentum des TEs verkleinern. Fraglich ist ohnehin, ob er (der Nachbar) den Zaun überhaupt bauen darf, denn auch ihm gehört ja das Grundstück nicht allein und darf entsprechend nicht einfach bauliche Maßnahmen durchführen, die das gemeinschaftliche Eigentum berühren bzw. das Sondereigentum der anderen beeinträchtigt.
Klar kann man alles aufdröseln und Formal richtig klären, aber das stinkt einfach nach nem riesigen Haufen Scheiße nach meiner Erfahrung aus der WEG Verwaltung. Als Verwalter nehm ich da gleich Abstand und überlege mir sehe gründlich ob ich das wirklich machen will. Gibt auf jeden Fall nen Aufschlag.
Ich befürchte aber die WEG hat gar keinen Verwalter geschweige denn einen Beirat...
Tja.. ich möchte ihm nicht zu nahe treten, aber ich befürchte er hat das rechtliche Konstrukt nicht durchschaut und von insolventen Verkäufer ne tolle Märchenstunde bekommen...Erkekjetter schrieb:Warum der TE wiederum nicht einfach mal in seinen Kaufvertrag bzw. die Teilungserklärung schaut, bzw. diese weder richtig zur Kenntnis genommen noch gelesen hat wie es scheint, versteh ich wiederum nicht. Wie kann man etwas kaufen ohne das Vertragswerk nicht vollständig zu lesen und zu verstehen? Denn dann würden sich wohl nahezu alle Fragen, die hier aufgekommen sind, gar nicht erst stellen. Da in der Teilungserklärung geregelt.
Nein, der Notar macht keine Rechtsberatung, aber er weißt normal schon recht deutlich darauf hin, das man KEIN Reihenhaus kauft sondern eben einer WEG Beitritt. Er umreißt das dann auch normal grob was das bedeutet. Je nachdem wie Interessiert der Käufer reagiert. Im Zweifel wird auch nicht beurkundet, wenn der Käufer scheinbar völlig überrumpelt ist und aus allen Wolken fällt. Wobei klar ist, das wenn der Käufer immer schön ja sagt und alles abgenickt er weiter macht...Erkekjetter schrieb:Das schon aber doch ganz sicher keine umfassende Erläuterungen welche folgen eine teilungserklärubg bei nachbarschaftlichen streitigkeiten hat und vermutlich auch keiner erläuterung der einzelnen begrifflichkeiten wie sondernutzungsrechte etc. Oder? Also meine notartermine sind auch ohne sowas dank vorlesens stundenlang.
Jup, das sind fundamentale Unterschiede. Die vergisst man nicht einfach.Erkekjetter schrieb:Im falle hier scheint aber eben schon die grundlage nicht Vorhanden zu sein. Sonst vergisst man doch nicht zu erwähnen, dass das eben kein reihenhaus ist sondern eine eigentumswohnung im reihenhaustil. Die rechtlichen konsequenzen aus dieser „kleinigkeit“ sind schliesslich gravierend.
Naja, der TON macht da die Musik. Man kann/sollte das schon mal ansprechen, wenn man sich 100% sicher ist, dass das falsch ist, aber eben nicht den anderen belehren sondern als Frage formulieren und auf Unstimmigkeiten hinweisen, aber noch kein Urteil fällen. Der andere soll die Chance erhalten selbst drauf zu kommen, dass das falsch ist. Dann kann man auch ne Einigung finden...marcodj schrieb:Klar nerven diese paar cm Verlust des Grundstücks aber ob es das ganze Wert ist komplett zu eskalieren wage ich zu bezweifeln. Bedenke das ihr nebeneinander wohnt und auch wenn man sich nicht riechen kann sollte man zumindest einigermaßen deskalierend an die Sache rangehen.
Aber solche Feinheiten sind ja vor allem relevant wenn das Grundgerüst stimmt. Hier ist ja aber völliges Chaos wie es scheint.