Zaun steht vom Nachbarn auf mein Grundstück. Wie vermessen?

Sylar schrieb:
Jeder muss selber für seine Wohnung aufkommen bei Schäden.
Du meinst jeder muss selbst aufkommen

Sylar schrieb:
Also ich habe Haus A, somit muss ich alle Arbeiten für das Haus A auch selber zahlen. Wenn ein schaden am Haus B besteht, muss ich nichts zahlen etc
Du meinst du müsstest alles selbst machen und für B nichts bezahlen.

Sylar schrieb:
Aber bei uns gibt es keine Jährliche Eigentümerversammlung oder sowas ähnliches, da wir ja im Prinzip unabhägig agieren.
Dann verhaltet ihr euch definitiv gesetzeswidrig
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG)
§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift

(1) Die Versammlung der Wohnungseigentümer wird von dem Verwalter mindestens einmal im Jahr einberufen
Ihr müsst eine Versammlung machen. Allein schon aus dem Grund um die Abrechnung zu machen und zu entlasten, was zwingend nötig ist, da ihr definitiv Grundsteuer bezahlt.

Es gibt also keinerlei Möglichkeit da drum rum zu kommen.

Sylar schrieb:
Ich habe mir mal diese Grafik angeschaut, da ich nicht weiß,
Ja du weißt nichts so lange du nicht die Zeilungserklärung plus Beschlusssammlung VOLLSTÄNDIG gelesen hast...

Sylar schrieb:
Alles was bei mir defekt ist muss ich selber beheben und die Kosten selber tragen. Da werden die Kosten nicht geteilt.
Du glaubst du musst alles selber tragen.

Sylar schrieb:
Ich kann defintiv sagen: Alles was unter Gemeinschaftseigentum steht. Hab ich aber auch alleine (bis aufs Treppenhaus, da es keins gibt).
Jeder hat einen eigenen Heizung, Stromanschluss, Wasseranschluss, Abwasser, Gasanschluss, etc
Du meinst du könntest das.

Sylar schrieb:
Jeder hat einen eigenen Keller. Da kann ich auch nicht beim Nachbarn rein
Und? Das hat doch damit nichts zu tun. Du darfst z.b. deine Wohnung im Reihenhausstiel nicht abreißen und was neues bauen. Auch darfst du keinen Bauantrag allein stellen usw usf.

Dann werdet ihr sicherlich nur einen Kanalanschluss und auch nur einem Gasanschluss ins Netz haben. Das ist sehr sehr wahrscheinlich.

Und dann gibt es noch drölf Millionen andere Punkte. Wenn Anliegerbeiträge fällig werden müssen alle bezahlen. Wenn ihr ein verbundenes Fundament habt muss sehr sehr sicher auch alle zusammen bezahlen.

Wenn das Haus am anderen Ende abbrennt. Wirst du zur Not mit bezahlen müssen um es wieder auf zu bauen usw usf.

Nochmals. Du bist der totale Laie und kennst noch nicht mal deine Teilungserklärung plus Beschlusssammlung in und auswendig und maßt dir an irgendwelche Aussagen bezüglich wer was zahlt zu machen?

Sorry, das klingt sicherlich hart, aber du bist der Geisterfahrer auf der Autobahn. Die Thematik ist hoch komplex und im Zweifel ist die Teilungserklärung nicht mal rechtsgültig in allen Punkten... es wird leider immer wieder auch bullshit reingeschrieben der keinen Bestand hat.

Ich sag dir mal eins als jemand der das gelernt hat, auch wenn jetzt bald zwei Jahrzehnte her. Du solltest hoffen das nie nen Anwalt für WEG Recht scharf auf eine der Wohnungen wird. Der zerlegt euch nach Strich und Faden. Im Zweifel bis ihr gezwungen seid die Immobilie zu verkaufen und er sich alles günstig unter den Nagel reißt.

Das was ihr da macht ist sehr sicher illegal...
 
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Ich würde an deiner Stelle schnell ein Anwalt für Bau- und Immobilienrecht aufsuchen. Was @Skysnake sagt stimmt alles. Ein Bekannter hat auf einer ähnlichen Art und Weise sein „Haus“ verkaufen müssen. Der Wohnungsmarkt wird nach Problemimmobilien durchsucht. Damit lässt sich viel Geld verdienen.
 
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