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Schulden bei der Krankenkasse, was tun?
- Ersteller Benni90
- Erstellt am
M
Mustis
Gast
Is dann doch schon der Beweis, dass es nicht schwer ist...
Ganz ehrlich? Man muss einen Tag Arbeitslos sein, man muss einen Geschäftsplan vorlegen, der stichhaltig ist (das sollte man so oder so) und mehr nicht. Was ist daran schwer? Wer das nicht hinbekommt, bekommt die Selbstständigkeit keinen falls hin. Ansonsten gibt es KEINE Vorrausetzungen. https://www3.arbeitsagentur.de/web/...erinnenundBuerger/Existenzgruendung/index.htm
Aber warum bin ich nicht verwundert, dass du nur über etwas meckerst, was für dich persönlich grade ein Nachteil ist, wie schon beim Rententhema? Ich bin mit der Annahme, dass du höchstselbst mit den Beiträgen zur KV Probleme hast sicher nicht allzuweit weg von der Wahrheit...
Ganz ehrlich? Man muss einen Tag Arbeitslos sein, man muss einen Geschäftsplan vorlegen, der stichhaltig ist (das sollte man so oder so) und mehr nicht. Was ist daran schwer? Wer das nicht hinbekommt, bekommt die Selbstständigkeit keinen falls hin. Ansonsten gibt es KEINE Vorrausetzungen. https://www3.arbeitsagentur.de/web/...erinnenundBuerger/Existenzgruendung/index.htm
Aber warum bin ich nicht verwundert, dass du nur über etwas meckerst, was für dich persönlich grade ein Nachteil ist, wie schon beim Rententhema? Ich bin mit der Annahme, dass du höchstselbst mit den Beiträgen zur KV Probleme hast sicher nicht allzuweit weg von der Wahrheit...
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
gaunt
Lt. Commander
- Registriert
- Aug. 2007
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- 2.016
Du musst ja gar nicht leben wie die Götter. Was Lipovitan zu den Selbstständigen geschrieben hat ist garnicht so verkehrt. Das hab ich am eigenen Leib erfahren. Du beginnst über vorsichtig und der Kassenberater unterstützt dich dabei. Er will dich ja halten. Ergo kommst du das erste Jahr gut über die Runden, musst dann aber deine Einkünfte nachweisen und dann kanns u.U. teuer werden. Da du (meist Einzelunternehmer) aber deine Gewinne versteuerst und i.d.R. erst Zeitversetzt reinvestierst, kann die KK ein Grund sein, Investitionen zurück zu stellen. Ggf. kann man die später als Einkommensmindernd anrechnen lassen, aber vorlegen wirst du erstmal. Standard, ein Jahr gute Gewinne und die Beiträge steigen. Dann kommt unerwartet ein schlechtes Jahr oder du bekommst unerwartet hohe Ausgaben, die Beiträge bleiben aber erstmal sehr hoch.Ich bezweifle doch sehr stark das alle Existenz Gründer wie Götter leben, vielleicht ein kleiner Prozentsatz aber nicht alle.
Ich will das sicher nicht entschuldigen. Das man sich um seinen KV ebenso Gedanken machen muss wie ums Finanzamt, diverse Behörden und natürlich sein Business an sich, sollte jedem der sich existenzbasierend Selbstständig macht klar sein. Aber ne Selbstständigkeit ist nicht ohne. Du hast soviel um den Kopf, da schiebt man die KV gerne mal auf die lange Bank und macht dann dass, was erst mal am billigsten ist und am schnellsten abgehakt ist. Und als junger gesunder Mann ist der Einstieg in die PKV schnell und günstig erledigt...
BlubbsDE
Fleet Admiral
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Benni90 schrieb:Ich bin selbstständig und ich habe 0€ schulden bei der Krankenkasse, kenne aber einige Selbstständige bei einen es gewiss nicht so rosig aussieht.
Und warum? Das ist die einzige interessante Frage. Anstatt mal wieder einen Rundumschlag auf das System vom Zaun zu brechen. Hatten Deine Bekannten keinen Taschenrechner? Wurde sie zu gering veranlagt und die Nachzahlungen kamen dann in Haus? So oder so. Wenn man die Beiträge als Selbstständiger nicht stemmen kann, dann kann man auch so einiges anderes nicht stemmen und man sollte seinen Weg überdenken.
Es geht nicht um das Leben, sondern um das verdienen:Benni90 schrieb:Ich bezweifle doch sehr stark das alle Existenz Gründer wie Götter leben
Die Beiträge werden nach dem Verdienst berechnet, wie bei jedem anderen Beitragszahler der gesetzlichen auch. Wie gut die Leute leben, hängt davon ab wie viel sie ausgeben und leider sind nicht bei jedem diese Ausgaben dann auch durch den entsprechenden Verdienst gedeckt, was dann zu Schulden führt, übrigens nicht nur bei Selbstständigen. Dort aber oft genug, weil es leider immer wieder Leute gibt die das Geld was reinkommt als Verdienst ansehen und vergessen, dass es der Umsatz ist und von dem erst noch alle Kosten bestritten werden müssen, bevor dann am Ende der Verdienst übrig bleibt oder auch nicht.Lipovitan schrieb:aber verdienen wie junge Götter.
Man kann schnell Schulden anhäufen, wenn auch nicht in so extremer Höhe.
Eigenes Beispiel:
2010 24 Jahre alt, ALG1 läuft aus.
Also ab zum Jobcenter wegen ALG2. Da ich U25 bin und zuhause Wohne Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter.
Diese muss den Antrag stellen, ist wegen ein paar € nicht genehmigt, zudem wären Sparbücher etc. aufzulösen.
Da ich keine Leistungen bezogen habe und zu alt war für die Familienversicherung musst eich mich versichern für knapp 150€. Vom Jobcenter wurde schon mit Zoll und Beugehaft gedroht sollt eman dies nicht tun
Eigenes Beispiel:
2010 24 Jahre alt, ALG1 läuft aus.
Also ab zum Jobcenter wegen ALG2. Da ich U25 bin und zuhause Wohne Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter.
Diese muss den Antrag stellen, ist wegen ein paar € nicht genehmigt, zudem wären Sparbücher etc. aufzulösen.
Da ich keine Leistungen bezogen habe und zu alt war für die Familienversicherung musst eich mich versichern für knapp 150€. Vom Jobcenter wurde schon mit Zoll und Beugehaft gedroht sollt eman dies nicht tun
Mustis schrieb:Is dann doch schon der Beweis, dass es nicht schwer ist...
Ganz ehrlich? Man muss einen Tag Arbeitslos sein, man muss einen Geschäftsplan vorlegen, der stichhaltig ist (das sollte man so oder so) und mehr nicht. Was ist daran schwer? Wer das nicht hinbekommt, bekommt die Selbstständigkeit keinen falls hin. Ansonsten gibt es KEINE Vorrausetzungen. https://www3.arbeitsagentur.de/web/...erinnenundBuerger/Existenzgruendung/index.htm
Nicht böse gemeint, aber ich bin gerade für diesen Zuschuss in Beratung und so einfach wie du es hier darstellst ist es eben nicht. Denn am Ende des Tages ist es Ermessenssache deines Beraters und auch nur wenn man das Existenzgründerdarlehen erhält, hat man verringerte GKV Beiträge als Selbständiger, sonst wird man mit der vollen Keule der GKV belastet, was über 700 € pro Monat sind. Dann gilt es das Gespräch mit der Krankenkasse zu suchen, unter Umständen gibt es da Möglichkeiten einen verringerten Beitrag zu erhalten, aber auch hier ist das reine Gutmütigkeit der Krankenkasse und sonst nichts.
Da gilt es einfach eine ganze Menge Hürden zu nehmen, was ja auch grundsätzlich gut ist, aber du stellst es deutlich einfacher da als es ist. Der Businessplan ist dabei fast die kleinste und leichteste Hürde.
BlubbsDE
Fleet Admiral
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nebulein schrieb:Denn am Ende des Tages ist es Ermessenssache deines Beraters und auch nur wenn man das Existenzgründerdarlehen erhält, hat man verringerte GKV Beiträge als Selbständiger, sonst wird man mit der vollen Keule der GKV belastet, was über 700 € pro Monat sind.
Das ist doch Quatsch. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen. Und die +700€ sind das Maximale. Vielleicht noch etwas mehr informieren. Ich hatte das auch schon in Beitrag #12 verlinkt.
Hier hier mal ein Rechner einer konkreten Versicherung.
https://www.tk.de/tk/versicherung-und-beitraege/beitragsrechner/selbststaendige/208528
Zuletzt bearbeitet:
Hm ok dann stand das leider auf einem Existenzgründerportal falsch oder irreführend, weil dort stand ganz klar, dass automatisch davon ausgegangen wird das man als Selbständiger gut verdient und deswegen der Maximalsatz Anwendung findet und man dann deshalb mit der Krankenkasse reden soll.
BlubbsDE
Fleet Admiral
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Wo gibts denn so was? Nirgends geht man davon aus, man verdiene schon so gut, dass Das gilt überall. Da wo es Einkommensgrenzen gibt, da muss man sie nachweisen. Weist man sie nicht nach, geht man natürlich vom schlechtesten aus. Respektive besten. Dem besten Einkommen.
So was sollte einem Klar sein, wenn man sich in das Boot der Selbstständigkeit begibt.
So was sollte einem Klar sein, wenn man sich in das Boot der Selbstständigkeit begibt.
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- Mai 2009
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- 3.685
Wenn du dein Einkommen aus deiner selbständiger Tätigkeit nicht weißt, weil du im 1. Jahr bist dann musst du es schätzen. Das Problem ist, dass viele Selbständige sich zu niedrig schätzen. Am Ende wenn der Steuerberater die Unterlagen fertig hat und dein Einkommen aus dem vergangenen Jahr bekannt ist schaut sich die Krankenkasse das an. Wenn man sich zu niedrig eingeschätzt hat dann fallen natürlich nachträglich Krankenkassenbeiträge ein.
Sollte dir schon davor auffallen, dass du zu viel verdienst kannst du die Beiträge von der Kasse nach oben korrigieren lassen damit die Nachzahlung entsprechend geringer ausfällt.
Sollte dir schon davor auffallen, dass du zu viel verdienst kannst du die Beiträge von der Kasse nach oben korrigieren lassen damit die Nachzahlung entsprechend geringer ausfällt.
hildefeuer
Vice Admiral
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- Okt. 2009
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Woran liegt das das so viele Leute Schulden bei den Krankenkassen haben?
1. Ein großer Teil sind doch Säumniszuschläge (6% pro Monat)
2. Suggerieren die GKVs ja, das immer der Mindestbeitrag in jedem Fall bezahlt werden muss. Dem ist nicht so.
Man kann auch Beitragsbemessung auf Antrag machen, aber darauf wiesen die nicht hin. Ebenso rücken sie nicht mit den Voraussetzungen heraus. Angeforderte Formulare werden nicht versandt. Formulare hierfür werden nicht online gestellt.
Erkundigt man sich, ob es Möglichkeiten gibt, weniger als den Mindesbeitrag zu zahlen, wird dies verneint.
Als bei mir, nach Monate dauernder Ärzte Odyssee, eine Herz-OP anstand und ich für Wochen nicht arbeiten konnte und anschließend in die Reha muste, ebenfalls für Wochen, muste ich auch Mindesbeitrag zahlen, obwohl keinerlei Einkommen generiert werden konnte. Auch telef. Rückfragen ob es andere Möglichkeiten gäbe, wurden falsch beantwortet.
Erst 7 Monate später konnte ich unter Drohgebährden erreichen, das eine Beitragsberechnung auf Antrag durchgeführt wurde. Ich muste dann nur noch 170€ zahlen. Als es um die Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge ging das Gezerre los. Nicht die Diagnose der Herzerkrankung, bzw. Termin der stationären Aufnahme, sollte maßgeblich sein, sondern der OP-Termin.
1. Ein großer Teil sind doch Säumniszuschläge (6% pro Monat)
2. Suggerieren die GKVs ja, das immer der Mindestbeitrag in jedem Fall bezahlt werden muss. Dem ist nicht so.
Man kann auch Beitragsbemessung auf Antrag machen, aber darauf wiesen die nicht hin. Ebenso rücken sie nicht mit den Voraussetzungen heraus. Angeforderte Formulare werden nicht versandt. Formulare hierfür werden nicht online gestellt.
Erkundigt man sich, ob es Möglichkeiten gibt, weniger als den Mindesbeitrag zu zahlen, wird dies verneint.
Als bei mir, nach Monate dauernder Ärzte Odyssee, eine Herz-OP anstand und ich für Wochen nicht arbeiten konnte und anschließend in die Reha muste, ebenfalls für Wochen, muste ich auch Mindesbeitrag zahlen, obwohl keinerlei Einkommen generiert werden konnte. Auch telef. Rückfragen ob es andere Möglichkeiten gäbe, wurden falsch beantwortet.
Erst 7 Monate später konnte ich unter Drohgebährden erreichen, das eine Beitragsberechnung auf Antrag durchgeführt wurde. Ich muste dann nur noch 170€ zahlen. Als es um die Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge ging das Gezerre los. Nicht die Diagnose der Herzerkrankung, bzw. Termin der stationären Aufnahme, sollte maßgeblich sein, sondern der OP-Termin.
Zuletzt bearbeitet:
Lesen und verstehen: Krankenkassenbeitrag: Selbstständige, freiwillig Versicherte:
Sonstige Personen ohne Einkommen: Beispielrechnung bei Zusatzbeitrag von 1,1%: 175,03€
SELBSTSTÄNDIGE MINDESTBEITRAG: Bei entsprechendem Einkommensnachweis: Selbstständige ohne Krankengeld-Anspruch: Beispielrechnung bei Zusatzbeitrag von 1,1%: 393,82
SELBSTSTÄNDIGE MIT EINKOMMEN ÜBER 4237,50 EURO MONATL.: Höchstbetrag ohne Krankengeld-Anspruch:Beispielrechnung bei Zusatzbeitrag von 1,1%: 767,78
Dann gibt es noch GRÜNDUNGS-ZUSCHUSS ODER HÄRTEFALL, da geht es 262,54 los. Um von einem Selbstständigen auf eine Person ohne Einkommen gestuft zu werden, sind die Hürden sicher nicht zu unrecht hoch.
Sonstige Personen ohne Einkommen: Beispielrechnung bei Zusatzbeitrag von 1,1%: 175,03€
SELBSTSTÄNDIGE MINDESTBEITRAG: Bei entsprechendem Einkommensnachweis: Selbstständige ohne Krankengeld-Anspruch: Beispielrechnung bei Zusatzbeitrag von 1,1%: 393,82
SELBSTSTÄNDIGE MIT EINKOMMEN ÜBER 4237,50 EURO MONATL.: Höchstbetrag ohne Krankengeld-Anspruch:Beispielrechnung bei Zusatzbeitrag von 1,1%: 767,78
Dann gibt es noch GRÜNDUNGS-ZUSCHUSS ODER HÄRTEFALL, da geht es 262,54 los. Um von einem Selbstständigen auf eine Person ohne Einkommen gestuft zu werden, sind die Hürden sicher nicht zu unrecht hoch.
@ nebulein
Das mit der Ermessenssache ist so nicht ganz korrekt. Ich habe das Thema für einen Bekannten mit der Agentur für Arbeit ausdiskutiert. Sicherlich hat die juristische Herangehensweise deutlich geholfen und sicher wehren die Agenturen sich gegen solche Anträge, aber Klage vor dem Sozialgericht ist halt nach wie vor im Prinzip kostenlos.
So lange die Voraussetzungen stimmen hat dem Erstantrag stattgegeben zu werden. Erst der Folgeantrag liegt dann zum Teil tatsächlich im Ermessen.
@ benni90
Nö, sind sie nicht.
Das mit der Ermessenssache ist so nicht ganz korrekt. Ich habe das Thema für einen Bekannten mit der Agentur für Arbeit ausdiskutiert. Sicherlich hat die juristische Herangehensweise deutlich geholfen und sicher wehren die Agenturen sich gegen solche Anträge, aber Klage vor dem Sozialgericht ist halt nach wie vor im Prinzip kostenlos.
So lange die Voraussetzungen stimmen hat dem Erstantrag stattgegeben zu werden. Erst der Folgeantrag liegt dann zum Teil tatsächlich im Ermessen.
@ benni90
Nö, sind sie nicht.
@Idon danke für die Info, ist schon mal gut zu wissen. Die Beraterin hat nämlich quasi direkt geblockt, weil ich ja "gut" ausgebildet wäre und gut zu vermitteln bin. Es kam mir nur so vor als hätte die keine Lust auf die ganzen Unterlagen, Überprüfungen und den Stress.
Gut vermittelbar zu sein könnte hingegen wiederum negativ für dich sein. Das kommt dann durchaus auf den Einzelfall an.
Ich wollte damit nur ausdrücken, dass hier keine Sachbearbeiterwillkür herrscht bzw. herrschen darf, auch wenn das manchmal erst vor einem Sozialgericht final geklärt werden kann.
Ich wollte damit nur ausdrücken, dass hier keine Sachbearbeiterwillkür herrscht bzw. herrschen darf, auch wenn das manchmal erst vor einem Sozialgericht final geklärt werden kann.
prutrojopu
Cadet 1st Year
- Registriert
- Feb. 2017
- Beiträge
- 12
Einfach über viele Jahre laufen lassen und wenn die Post nicht zugestellt werden kann mangels Adresse in Deutschland merkt man das gar nicht sofort, den interessiert das im Übrigen auch einfach nicht da wir in einem Nicht-EU-Land bei einem Elternteil mitversichert sind.phil. schrieb:Die Krankenkassenpflicht ist eines der sinnvollsten überhaupt, sonst hätten wir amerikanische Verhältnisse. Krankenkosten können weit mehr als 11.000€ betragen.
Ferner frage ich mich, wie man eine derartige Summe anhäufen kann, ohne vorher die Reißleine zu ziehen?
Jetzt ist er auf Notfallversorgung, aber da er ja hier nicht wohnt ist das egal.
Ein Einzelfall ist das wohl nicht: http://www.focus.de/finanzen/versic...-krankenkassen-1-5-milliarden_aid_738599.html
https://www.welt.de/wirtschaft/article115182975/Wenn-die-Krankenkasse-zur-Schuldenfalle-wird.html
Das die Krankenkassenpflicht viele Fans in Deutschland hat ist mir klar, aber ich lehne das konsequent ab genau wie PPACA.
M
Mustis
Gast
Dein Bruder geht in DE eine KV pflichten Beschäftigung nach, hat aber keine Adresse in DE und ist in einem Nicht-E Land bei den Eltern versichert? Sorry, aber das klingt höchst suspekt um nicht zu sagen schlicht weg illegal. Ich wüsste nicht einmal wie man eine Arbeit, die eine KV bedingt, legal bekommen kann, ohne Aufenthaltsadresse in DE und damit vermutlich auch Arbeitsgenehmigung.
Und dieses Konstrukt dürfte sehr wohl ein (fragwürdiger) Einzelfall sein. In dem verlinkten Artikel steht nichts, was dem auch nur nahe käme...
Und dieses Konstrukt dürfte sehr wohl ein (fragwürdiger) Einzelfall sein. In dem verlinkten Artikel steht nichts, was dem auch nur nahe käme...
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