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News SecuROM-Kopierschutz: Tron: Evolution ist aktuell unspielbar

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troemich schrieb:
Disney hat aber auch wenig bis gar kein Interesse an Videospielen. Als George Lucas alles an Disney verkaufte, wurde ja die Spieleschmiede LucasArts von Disney dichtgemacht und alle laufenden Projekte gecancelt. Die Star Wars Lizenz wurde von Disney an den Höchstbietenden vergeben, der das Franchise mit seinen Lootboxen und Glücksspiel-Mechanismen durch den Dreck gezogen hat. Ein Indiana Jones Spiel gabs seit der Übernahme durch Disney auch keins mehr.
...

Lucas Arts hat doch schon Ewigkeiten vor der Übernahme durch Disney nichts mehr gebacken bekommen und war nur noch ein Schatten seiner selbst. Der George Lucas Konzern hat schon selbst dafür gesorgt, dass es bergab ging.
Die Argumentation mit Indiana Jones verstehe ich auch nicht. Nach 1999/2003 gab es doch auch schon keine größeren Indiana Jones Spiele mehr. Die ganzen Lego-Spiele waren auch nur verliehene Lizenzen ohne jegliche Eigenentwicklung.

Disney ist zwar ein Kackladen, aber seit Ende der 90er/Anfang der 2000er hat Lucasfilm, Lucas Arts & Co auch absolut nichts mehr auf die Kette bekommen. Mit den Star Wars Filmen ging es bergab, Indiana Jones konnte auch nie mehr ansatzweise an die Qualität der Trilogie anknüpfen, und besonders bei LucasArts wurde es ganz düster.

Wieso, weshalb, warum das sich so entwickelt hat, weiß ich nicht. War jedoch alles bereits lange vor der Übernahme durch Disney.
 
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Silverangel schrieb:
Daran kannst du auch mit Unkenntnis darüber nichts daran rütteln oder mit hanebüchenen vergleichen versuchen dir was zusammen zu reimen.
Dann lass uns doch Mal über das Gesetz reden. Ich nehme an du meinst 95a UrhG?
In Absatz 2, Satz 2 steht nämlich
"Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber [...] unter Kontrolle gehalten wird."

Hat Disney durch diesen Kopierschutz weiterhin die Kontrolle über die Nutzung des Werkes?
Wenn nicht, warum bezeichnet Disney die aktuelle Situation als "Problemchen", wenn sie dich alles unter Kontrolle haben?
 
@Bonanca: Nein 95a ist dafür nicht relevant. Sondern §69.
Die Vorschriften der §§ 32d, 32e, 36 bis 36c, 40a und 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Auch hier mit nachzulesen.
Das brauchst du auch nicht selbst interpretieren (das geht in der Regel schief). Urteile, Gesetze und Anwälte haben sich klar dazu geäußert. Egal wie man es selbst interpretieren möchte.
Deshalb gibts darüber nichts zu reden.
In #159 hat @fp69 noch nen Thema dazu verlinkt.

Ob man es mag oder nicht mag, oder versteht oder nicht versteht, ist dabei unerheblich.
 
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Photographil schrieb:
Eigentlich ist das nicht mal eine News wert, aber was tut man nicht so für die Klicks...

Wie gut, dass Du das nicht entscheidest.

Es ist auch absolut unerheblich, wieviel das Produkt gekostet hat. Reicht es nicht, dass wir schon genügend Abfallprodukte als Materielle Dinge kaufen, müssen wir das jetzt auch noch auf digitale Güter übertragen!?

Aphelon schrieb:
Das wäre so das gleiche in grün, oder?

Nein.
 
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Silverangel schrieb:
Urteile, Gesetze und Anwälte haben sich klar dazu geäußert.
Anwälte erzählen das was für ihren Arbeitgeber/Mandanten am besten ist. Urteile habe ich von dir noch nicht verlinkt gesehen.
Solange es nur Anwälte sagen und noch kein Gericht entschieden hat, ist diese Sache nicht klar. Sonst gäbe es keine Verhandlungen wenn Anwälte immer Recht hätten.


Silverangel schrieb:
In #159 hat @fp69 noch nen Thema dazu verlinkt.
Jo, da heißt es:
"Nutzer erwerben durch den Kauf eines Titels „ein Nutzungsrecht an der Videospiel-Software, beschränkt auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch“. Dieser ist definiert als die „Nutzung eines Videospiels mit funktionierendem Kopierschutz“."

Was dort nicht eindeutig von dem RA geklärt wird ist, was es für Konsequenzen hat, wenn der Rechteinhaber durch aktives Handeln dafür sorgt, dass mein Nutzungsrecht nicht mehr ausübbar ist. Oder hast du ein Urteil zur Hand dass das keinen Unterschied macht?

Gemäß 69c.2.1. hat der Rechteinhaber das Recht, Bearbeitung eines Computerprogrammes zu gestatten.
Ich stelle mich jetzt zwar nicht auf den Standpunkt dass der Rechteinhaber es hier eindeutig gestattet, sehe aber auch nicht 100%, dass hier konkludentes Verhalten seitens des Rechteinhabers ausgeschlossen werden kann.

Alternativvorschlag ansonsten:
Was hälst du denn vom 108b?
 
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Aphelon schrieb:
Nein ich weis nur darauf hin, dass Leute entweder die Tatsachen verdrängen, oder im Unwissen darüber sind, dass gog und Steam die fast identische Auswahl an DRM-freien Spielen hab
Prüfe mal einige der DRM-Freien Spiele. Die Chance ist gar nicht mal so gering, dass du bei einem in STEAM heruntergeladenen Spiel Dateien mit Hinweis auf GOG finden wirst, weil die das DRM rausgepatcht haben und Steam diese Version dann vom Publisher rübergeschoben bekommen hat. :D
 
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@Bonanca
Dass es bei eigenem Privatgebrauch starfrechtlich keine Folgen hat ist mir bewusst.(Stand sogar im verlinkten Artikel) Keine Strafe =/ erlaubt.
Es ist trotzdem ein Verstoß und Zivilrechtlich eher interessanter. Auch wenn es für ne einzelne Privatperson eher nicht verfolgt wird. Ob und wie hoch die Strafen sind ist dafür aber, mal wieder, nicht relevant.
Und Informier dich mal was konkludentes Handeln bedeutet und vorraussetzt.
Du kannst gerne glauben was du möchtest, macht es nur nicht richtiger.
Und deswegen bin ich auch raus.
 
Silverangel schrieb:
Stand sogar im verlinkten Artikel
Naja, das fand ich dort nicht sehr eindeutig ausgedrückt. Für mich war das eher so formuliert als "Man könnte dagegen vorgehen, machen Firmen aber nicht gegen Einzelpersonen weil lohnt nicht.".
Da steht nämlich nur es wird nicht dagegen vorgegangen, nicht, es kann nicht dagegen vorgegangen werden.


Silverangel schrieb:
Keine Strafe =/ erlaubt.
Es ist trotzdem ein Verstoß und Zivilrechtlich eher interessanter
Und das interessiert mich als Privatperson inwiefern wenn es nicht unter Strafe steht?
Wo ist denn für mich als Person der Unterschied ob etwas rechtswidrig aber straffrei, oder Legal ist?


Silverangel schrieb:
Auch wenn es für ne einzelne Privatperson eher nicht verfolgt wird
Also wie jetzt. "eher nicht" oder "gar nicht"?
Entscheide dich bitte.


Silverangel schrieb:
Und Informier dich mal was konkludentes Handeln bedeutet und vorraussetzt.
Ich liebe solche Antworten. Damit drückt man sich schön davor aufzuzeigen, wo genau der Fehler sein soll. Hilft nur beiden Seiten I.d.R. nicht.
"von konkludentem Verhalten auszugehen, wenn der Erklärende nicht schriftlich oder mit Worten, sondern mit seinem nonverbalen Verhalten sein gewolltes Tun zum Ausdruck bringt."
Disney gibt zu, dass ein 'Problemchen' vorliegt. Disney 'hofft', man könne es patchen. Disney macht als meine Software unbrauchbar, stellt sich aber nicht hin und sagt "tja, deine Software ist jetzt unbrauchbar", sondern kann im Moment keine Lösung anbieten. Wenn sie keine Lösung anbieten wollen würden, könnte man das ja zugeben.

Wie ich bereits gesagt habe, sage ich nicht dass hier definitiv ein solches Verhalten vorliegt. Ich schließe es aber auch nicht zu 100% aus, du schon. Also bist du in der Erklärpflicht.


Silverangel schrieb:
Du kannst gerne glauben was du möchtest, macht es nur nicht richtiger.
ich habe auch noch nicht einmal behauptet, dass das was ich sage Fakten und allea richtig sind. Du schon. Und trotzdem sind die einzigen Belege, die du anbringst, ein PCGH und ein CB Artikel.
 
@Silverangel

Nicht besonders fair sich einfach auszuklinken vor allem wenn die Person nicht ganz unrecht hat, wenn vielleicht auch mit den falschen Begrifflichkeiten.

Eine Strafbarkeit ist nicht gegeben.
Zivilrechtlich ist das natürlich eine andere Geschichte.

Aber was haben wir zivilrechtlich eigentlich?
Ein Anspruch auf Schadensersatz fällt schon aufgrund eines fehlenden Schadens flach.

Bleibt der Anspruch auf Unterlassen:
Hier bestehen jedoch ebenso einige Probleme:

Man bräuchte eine widerrechtliche Verletzung. Sagen wir das liegt in der Umgehung des Kopierschutzes.
Die Frage wäre aber ist das nicht gerechtfertigt.
Hier kommen dann tatsächlich verschiedenste Rechtfertigungsmöglichkeiten in frage.
Beispielsweise eine Einwilligung auf Rechtfertigungsebene. Hat zwar Hohe Anforderungen, ich könnte mir aber Vorstellen, dass die Anforderungen erfüllt sind, wenn kein Schaden auf der einen Seite vorliegt auf der anderen aber die Nutzungsmöglichkeit quasi ausgeschlossen ist.
Oder aber ein sog. übergesetztlicher Notstand. Dann müsste Man das Eigentumsrecht gegenüber dem Nutzungsrecht abwägen. Ich würde dazu neigen, hier dem Nutzungsrecht, keine Möglichkeit zu spielen, gegenüber dem Eigentumsrecht, kein Schaden, dem Vorzug geben.

Ähnliche Gedanken sind hier bereits angeklungen.

Wenn dem so wäre, ist es dann tatsächlich noch "illegal" (Ich hasse dieses Wort in rechtlichen Diskussionen, da es Zivilrecht und Strafrecht vermischt). Denn wenn der Eingriff gerechtfertigt ist, besteht zivilrechtlich kein Anspruch. Zwar liegt dann nach wie vor ein Verstoß vor, man kann daraus jedoch keinen Anspruch nach dem Zivilrecht herleiten. Zivilrechtlich von Illegalität zu reden finde ich immer schwierig. Letztlich heißt es im Zivilrecht: Anspruch ja, Anspruch nein.
 
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Hapert ja schon an den simplen Dingen, wie auch der letzte Post wieder zeigt.

Bonanca schrieb:
Wo ist denn für mich als Person der Unterschied ob etwas rechtswidrig aber straffrei, oder Legal ist?
Wichtig für die Rechte, Ansprüche und Möglichkeiten des Publishers im Zivilrecht. Strafrechtlich nur eben keine Folgen für dich. (Zumindest bei einmaligem Privatgebrauch.)
Und zum konkludenten Handeln:
„Schlüssig“ ist ein Verhalten jedoch nur dann, wenn es zuverlässig auf einen bestimmten Rechtsfolgewillen schließen lässt.[2] Schweigen und Nichtstun allein rechtfertigen diesen Rückschluss nie.
-
Bonanca schrieb:
Da steht nämlich nur es wird nicht dagegen vorgegangen, nicht, es kann nicht dagegen vorgegangen werden.
Bonanca schrieb:
Also wie jetzt. "eher nicht" oder "gar nicht"?
Entscheide dich bitte.
:rolleyes:

Deshalb mach du mal. :)

War nu auch wirklich das letzte von mir.
Hab nämlich keinerlei Lust auf dieses "Aber ich will das anders interpretieren." Geht sowieso zumeist schief.
Und im Zweifels- und Bedarfsfall steht es einem frei sich Anwalt zu holen und sich gerichtlich zu wehren. Kann der betreffende dann ja gern drüber berichten wie es gelaufen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gib es wenigstens vollständig wieder, wenn du schon mit Phrasen Argumente wegwischt.

"Es ist somit erforderlich, dass ein nach außen hervortretendes Verhalten vorliegt, aus dem sich die Willenserklärung für den Adressaten eindeutig – auch aus den Umständen oder dem Verhalten der erklärenden Person – ergibt."


Ich gebe zu auch ich habe Bedenken was die Eindeutigkeit angeht, es ist jedoch nicht völlig abwegig eine derartige Behauptung aufzustellen. Es gibt im Rahmen von Zivilprozessen deutlich schwachsinnigere Argumente die schon zum Erfolg geführt haben.

Es wird doch lediglich behauptet, dass aus der Aussage: "Es ist ein Problemchen" "Wir kennen das Problemchen" "Wir wissen nicht ob wir was dagegen tun" etwas abgeleitet werden kann.
Die Überlegung ist doch durchaus erstmal sinnvoll und hat auch eine Chance verdient.
Jetzt muss man natürlich tiefer gehen.
Ich finde es aber nicht abwegig schon allein in der Bezeichnung als "Problemchen" eine konkludente Erklärung mit reinzulesen. Denn wieso ist es denn nur ein Problemchen? Vielleicht weil es Disney bewusst ist, dass dies mittels cracken zu beheben ist und sie sich denken: wir wollen es nicht sagen aber es weiß doch quasi jeder der nur 5 Minuten googlet. Dann würde ich sagen, hier liegt sehr wohl eine konkludente Erklärung.

Finde ich jetzt nicht soweit hergeholt, warum sonst bezeichnet man es als Problemchen, wenn es hier darum geht, dass eine Software quasi unbrauchbar ist.

Dass wir hier vemutlich am Ende sagen müssen das ist zu wacklig. Geschenkt. Es einfach wegzuwischen, wenn man vorher noch groß und breit erzählt, man fände das rechtliche Problem insoweit interessant, ist dann aber ignorant gegenüber den Leuten die vielleicht noch andere Aspekte interessant finden.
 
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Silverangel schrieb:
Hapert ja schon an den simplen Dingen, wie auch der letzte Post wieder zeigt.
Dann erklär sie doch einfach Mal richtig wenn sie so simpel sind ;)


Silverangel schrieb:
Dafür muss erstmal ein Schaden entstanden sein. Wo ist der Schaden wenn ich mein bereits erworbenes Nutzungsrecht ausüben möchte?


Silverangel schrieb:
Zumindest bei einmaligem Privatgebrauch.
Ab wann hat es denn strafrechtliche Folgen? 2x? 10x? Die Wurzel deines Alters + 3?

"Schweigen und Nichtstun allein rechtfertigen diesen Rückschluss nie."
Mietvertrag läuft aus. Mieter verbleibt in der Wohnung. Vermieter tut nichts und lässt Mieter drin wohnen. Vermieter hat Anspruch auf Miete.
Wer hat jetzt genau aktiv was getan? Immerhin handelt es sich laut https://www.juraforum.de/ratgeber/vertragsrecht/konkludenter-vertragsschluss-was-genau-ist-das um einen konkludenten Vertragsschluss.


Silverangel schrieb:
Produktive Antwort.
Du widersprichst dir selbst, nicht ich.

Silverangel schrieb:
Aber ich will das anders interpretieren.
Wo sind denn deine Belege dass meine Interprationen falsch sind und deine richtig? Das einzige was von dir kommt ist "lass es einfach, du hast keine Ahnung."
Im übrigen interpretiere ich gar nix. Ich Frage "Kann man das so interpretieren?" Bzw "Warum sollte das nicht greifen?". Ich Stelle fragen. Du sagst nein, ohne Begründung.

Silverangel schrieb:
Und im Zweifels- und Bedarfsfall steht es einem frei sich Anwalt zu holen
Ich dachte hier ist es kein Zweifel, sondern die Sache ist klar?
 
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Das Release ist im Artikel aber falsch angegeben:
AU: November 25, 2010 (PC, PS3)
EU: November 26, 2010 (PS3, PSP, X360)
AU: November 26, 2010 (X360)
NA: December 7, 2010
AS: December 7, 2010 (X360)

Hab mich schon gewundert warum das Spiel jahrelang vor dem Film released wurde... ^^
 
Ich habe eine große Spielesammlung, ca. 300 PC Spiele auf CD/DVD, also mit klassischen Datenträgern, und noch einmal sehr viele GB/GBA/DS, Mega Drive/Mega CD/Saturn/Dream Cast, NES/SNES/N64/Game Cube/Switch, PSX/PS 2 Games, ca. 300 originale Games mit teilweise sehr seltenen original Games.

Mich trifft das direkt extrem, wenn ich meine Spiele nicht mehr nutzen kann, die ich seit NES-Zeiten mühselig gesammelt habe. Wobei ich natürlich noch W7 nutze, und entsprechende "Updates" abgewählt habe.

Und NEIN, ich werde mir nicht alle Spiele neu kaufen.
Zum Glück ist SecuRom aber nicht sehr verbreitet, so dass der Großteil meiner Sammlung noch funktioniert.

Ich werde übrigens auch bei W7 bleiben, selbst wenn der offizielle Support abläuft, obwohl ich 3 Partitionen auf meinem PC habe W XP, W7, und W 10, was ich kaum nutze.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Silverangel schrieb:
@Kralle205:
Wie man dann rauslesen will, dass damit Disney erlaubt das selbst zu umgehen, erschliesst sich mir halt nicht.

Wie gesagt ich finde die Idee jedoch nicht völlig abwegig. Zumal die Idee ja nun auch weitergedacht werden muss. Eine tatbestandsausschließende Einwilligung da rein zu lesen führt zu weit. Aber es gibt halt noch andere Möglichkeiten den zivilrechtlichen Anspruch seitens Disney auszuschließen. Hier dann von einer Illegalität zu reden, wenn weder ein strafbares Handeln, noch ein zivilrechtlicher Anspruch seitens Disney besteht, ist dann ebenso ebenso völlig uninformiert rausgeblasen, mit dem Unterschied, dass du es als Tatsache darstellst.
Der Verweis auf den Artikel beweist im übrigen, dass speziell der vorliegende Fall strittig behandelt wird.
 
Also wenn ich das Spiel gekauft hätte und es jetzt nicht installieren könnte, würde ich ganz einfach mein Geld zurück verlangen und ggf. klagen. Ja würde ich, weil das mMn. nicht rechtens sein kann. Der Käufer kann schließlich nichts dafür. Da wäre rechtlich zu prüfen, ob Disney nicht sogar in der Pflicht ist, da ja hier die vertragliche Leistung nicht eingehalten wird. Den Spaß würde ich mir erlauben, wenn sich Disney quer stellt. Wäre gespannt, wer am Ende recht bekommt. Sonst kann ich ja einfach irgendein vermeintlich geiles Spiel auf Steam verkaufen, was auf Bildern wie eine Wucht aussieht und sich in Wirklichkeit gar nicht installieren lässt. Wäre auch Abzocke. Disney hat ja auch nirgends drauf hingewiesen, dass das Spiel nach X Jahren nicht mehr spielbar ist.
 
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GermanGhettos schrieb:
Also wenn ich das Spiel gekauft hätte und es jetzt nicht installieren könnte, würde ich ganz einfach mein Geld zurück verlangen und ggf. klagen.

Das würde wohl helfen. Wenn Disney schon kein Interesse daran hat den Kopierschutz weiter zu lizenzieren, dann sollen sie wenigstens den Kopierschutz rauspatchen und gut ist. Bei einem alten Titel ist es halt auch fraglich, ob der Quellcode überhaupt noch existiert. Naja, kostet halt auch wieder Geld jemanden damit zu beschäftigen das zu tun...

Ich befürchte das wird noch vielen Spielen auf Steam so ergehen....
Dann doch lieber bei GOG kaufen.
 
fragment90 schrieb:
Das würde wohl helfen. Wenn Disney schon kein Interesse daran hat den Kopierschutz weiter zu lizenzieren, dann sollen sie wenigstens den Kopierschutz rauspatchen und gut ist. Bei einem alten Titel ist es halt auch fraglich, ob der Quellcode überhaupt noch existiert. Naja, kostet halt auch wieder Geld jemanden damit zu beschäftigen das zu tun...

Ich befürchte das wird noch vielen Spielen auf Steam so ergehen....
Dann doch lieber bei GOG kaufen.

Ein Grund, warum ich den Zeiten hinterher trauere, wo man noch eine echte Spiel Hülle in der Hand gehalten hat, wo auch eine richtige Disc o.ä. enthalten war :D
Meine Top Titel der PS1 und PS2 wie Silent Hill, Resident Evil usw. stehen in neuwertigem Zustand in einem Medienschrank mit Glasfenster....würde die nie her geben.
Steam war mir damals schon ein Dorn im Auge. Stellt man sich vor, Steam geht irgendwann pleite oder schaltet sich ab, dann wären alle Spiele die man sich möglicherweise über Jahrzehnte aufgebaut hat, weg. Was da für Summen drin stecken...unglaublich! Haste ein Spiel reell als Hülle und Disc zu Hause, ist es nie weg.
Andererseits ist die digitale Variante natürlich umweltverträglicher und nimmt kein Platz weg.
Hat halt alles Vor und Nachteile :D
Aber ein Spiel hier in einem nicht lauffähigen Zustand zu belassen geht natürlich gar nicht.
Wenn Disney nicht zahlen will, müssen sie es wie du schon sagst rauspatchen. Alles andere ist aus meiner Sicht Vertragsbruch bzw. dann sogar Betrug, wenn ich es jetzt ohne Hinweis kaufen würde und es nicht installieren kann ^^
 
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