Apocalypse
Vice Admiral
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[wege]mini schrieb:
Sogar mit Links zum kaufen, wenn die Spiele auf gog.com landen. ^-^
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
[wege]mini schrieb:
troemich schrieb:Disney hat aber auch wenig bis gar kein Interesse an Videospielen. Als George Lucas alles an Disney verkaufte, wurde ja die Spieleschmiede LucasArts von Disney dichtgemacht und alle laufenden Projekte gecancelt. Die Star Wars Lizenz wurde von Disney an den Höchstbietenden vergeben, der das Franchise mit seinen Lootboxen und Glücksspiel-Mechanismen durch den Dreck gezogen hat. Ein Indiana Jones Spiel gabs seit der Übernahme durch Disney auch keins mehr.
...
Dann lass uns doch Mal über das Gesetz reden. Ich nehme an du meinst 95a UrhG?Silverangel schrieb:Daran kannst du auch mit Unkenntnis darüber nichts daran rütteln oder mit hanebüchenen vergleichen versuchen dir was zusammen zu reimen.
Auch hier mit nachzulesen.Die Vorschriften der §§ 32d, 32e, 36 bis 36c, 40a und 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Photographil schrieb:Eigentlich ist das nicht mal eine News wert, aber was tut man nicht so für die Klicks...
Aphelon schrieb:Das wäre so das gleiche in grün, oder?
Anwälte erzählen das was für ihren Arbeitgeber/Mandanten am besten ist. Urteile habe ich von dir noch nicht verlinkt gesehen.Silverangel schrieb:Urteile, Gesetze und Anwälte haben sich klar dazu geäußert.
Jo, da heißt es:Silverangel schrieb:In #159 hat @fp69 noch nen Thema dazu verlinkt.
Prüfe mal einige der DRM-Freien Spiele. Die Chance ist gar nicht mal so gering, dass du bei einem in STEAM heruntergeladenen Spiel Dateien mit Hinweis auf GOG finden wirst, weil die das DRM rausgepatcht haben und Steam diese Version dann vom Publisher rübergeschoben bekommen hat.Aphelon schrieb:Nein ich weis nur darauf hin, dass Leute entweder die Tatsachen verdrängen, oder im Unwissen darüber sind, dass gog und Steam die fast identische Auswahl an DRM-freien Spielen hab
Naja, das fand ich dort nicht sehr eindeutig ausgedrückt. Für mich war das eher so formuliert als "Man könnte dagegen vorgehen, machen Firmen aber nicht gegen Einzelpersonen weil lohnt nicht.".Silverangel schrieb:Stand sogar im verlinkten Artikel
Und das interessiert mich als Privatperson inwiefern wenn es nicht unter Strafe steht?Silverangel schrieb:Keine Strafe =/ erlaubt.
Es ist trotzdem ein Verstoß und Zivilrechtlich eher interessanter
Also wie jetzt. "eher nicht" oder "gar nicht"?Silverangel schrieb:Auch wenn es für ne einzelne Privatperson eher nicht verfolgt wird
Ich liebe solche Antworten. Damit drückt man sich schön davor aufzuzeigen, wo genau der Fehler sein soll. Hilft nur beiden Seiten I.d.R. nicht.Silverangel schrieb:Und Informier dich mal was konkludentes Handeln bedeutet und vorraussetzt.
ich habe auch noch nicht einmal behauptet, dass das was ich sage Fakten und allea richtig sind. Du schon. Und trotzdem sind die einzigen Belege, die du anbringst, ein PCGH und ein CB Artikel.Silverangel schrieb:Du kannst gerne glauben was du möchtest, macht es nur nicht richtiger.
Wichtig für die Rechte, Ansprüche und Möglichkeiten des Publishers im Zivilrecht. Strafrechtlich nur eben keine Folgen für dich. (Zumindest bei einmaligem Privatgebrauch.)Bonanca schrieb:Wo ist denn für mich als Person der Unterschied ob etwas rechtswidrig aber straffrei, oder Legal ist?
-„Schlüssig“ ist ein Verhalten jedoch nur dann, wenn es zuverlässig auf einen bestimmten Rechtsfolgewillen schließen lässt.[2] Schweigen und Nichtstun allein rechtfertigen diesen Rückschluss nie.
Bonanca schrieb:Da steht nämlich nur es wird nicht dagegen vorgegangen, nicht, es kann nicht dagegen vorgegangen werden.
Bonanca schrieb:Also wie jetzt. "eher nicht" oder "gar nicht"?
Entscheide dich bitte.
Dann erklär sie doch einfach Mal richtig wenn sie so simpel sindSilverangel schrieb:Hapert ja schon an den simplen Dingen, wie auch der letzte Post wieder zeigt.
Dafür muss erstmal ein Schaden entstanden sein. Wo ist der Schaden wenn ich mein bereits erworbenes Nutzungsrecht ausüben möchte?Silverangel schrieb:Zivilrecht
Ab wann hat es denn strafrechtliche Folgen? 2x? 10x? Die Wurzel deines Alters + 3?Silverangel schrieb:Zumindest bei einmaligem Privatgebrauch.
Produktive Antwort.Silverangel schrieb:
Wo sind denn deine Belege dass meine Interprationen falsch sind und deine richtig? Das einzige was von dir kommt ist "lass es einfach, du hast keine Ahnung."Silverangel schrieb:Aber ich will das anders interpretieren.
Ich dachte hier ist es kein Zweifel, sondern die Sache ist klar?Silverangel schrieb:Und im Zweifels- und Bedarfsfall steht es einem frei sich Anwalt zu holen
Silverangel schrieb:@Kralle205:
Wie man dann rauslesen will, dass damit Disney erlaubt das selbst zu umgehen, erschliesst sich mir halt nicht.
GermanGhettos schrieb:Also wenn ich das Spiel gekauft hätte und es jetzt nicht installieren könnte, würde ich ganz einfach mein Geld zurück verlangen und ggf. klagen.
fragment90 schrieb:Das würde wohl helfen. Wenn Disney schon kein Interesse daran hat den Kopierschutz weiter zu lizenzieren, dann sollen sie wenigstens den Kopierschutz rauspatchen und gut ist. Bei einem alten Titel ist es halt auch fraglich, ob der Quellcode überhaupt noch existiert. Naja, kostet halt auch wieder Geld jemanden damit zu beschäftigen das zu tun...
Ich befürchte das wird noch vielen Spielen auf Steam so ergehen....
Dann doch lieber bei GOG kaufen.