Seltsames Verhalten bei Ebay/PayPal Betrug vom Käufer

TheDarkness

Commander
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Wen die Vorgeschichte nicht interessiert kann gleich zum "Jetzt, 2 Tage nach der Ebay Entscheidung zu Gunsten des Käufers, das Merkwürdige"

So, als aller erstes mal kurz die Situation:
Nikon Kamera verkauft, Käufer behauptet Akku und Ladegerät würden fehlen. (Was nicht sein kann, da dies die beiden Teile sind welche ich zuerst beim Einpacken vergessen hatte und darauf noch extra verpackt und an die OVP geklebt habe, weil diese bereits gründlich zugeklebt war und ich sie deshalb nicht nochmal öffnen wollte)

K eröffnet Fall, möchte 100€ Rückerstattung Dabei kostet beides zusammen nur 70€ und es gibt gleichwertiges nicht-orig Zubehör für 30€.
Ich habe angeboten uns beiden den Stress zu sparen und ihm 30€ zu geben. Da ich auch keine Lust hatte +-2 Wochen das Geld eingefroren zu haben.
Er lehnt ab.

Ich rufe Ebay an und erkläre ihnen die Geschichte - sie sagen sie würden noch mit K reden ob er es nicht doch akzeptieren würde, was anderes können sie vor den 10 Tagen nicht tun.

Es geht noch ne Weile mit dem Käufer hin und her bezüglich einnigen anderen Sachen (er beschuldigt mich wegen neutralen Bewertungen als Betrüger, behauptet die Rechnung wäre gefälscht, etc... Ich werfe ihm entgegen wie viele negative Bewertungen er hat bei denen Käufer schrieben sie hätten per Überweisung gezahlt und nichts mehr gehört zusammen mit seiner Lüge ich müsse das Paket unbedingt am nächsten Tag versenden (Dienstag) versenden, weil er ja Mittwoch in Urlaub fahre - DHL hat aber geschlammpt und es kam Donnerstag an - er war überraschenderweise da.)

Letztendlich war er schneller dabei Ebay einzuschalten und hat auch noch das letzte Wort bekommen. Ebay hat entschieden er solle den Artikel zurückschicken und den vollen Kaufpreis erhalten.

--- Vorgeschichte Ende ---

Jetzt, 2 Tage nach der Ebay Entscheidung zu Gunsten des Käufers, das Merkwürdige - ein neuer Fall wurde vom K mit anderem Text eröffnet. Dieser zeigt aber an, dass er bereits am gleichen Tag geöffnet wurde an dem der erste an PayPal übergeben wurde.
In diesem steht nun ein anderer Text vom K, dass er die Kamera nicht zurückgeben möchte sondern eine 100€ Rückerstattung.
Gleichzeitig ist der Fall bereits vom Kundenservice gelöst wurden.

Info zum Fall nun:
"Der eBay-Kundenservice hat eine Rückerstattung an den Käufer veranlasst.
Für diesen Fall veranlassen wir eine Rückerstattung an den Käufer. Sie brauchen nichts weiter zu tun. Dieser Fall wird bei der Bewertung des Servicestatus nicht berücksichtigt. "

"Endgültige Entscheidung:
Der Fehler liegt nicht bei Ihnen."

Ich Ärgere mich erstmal, was die Frechheit soll gegen meinen Willen ne Teilrückerstattung zu veranlassen die nicht mal dem Zubehörwert entspricht, schaue auf mein PayPal Konto, der komplette Betrag ist freigegeben und noch auf dem Konto. Es existieren auch keine offenen Fälle mehr bei Ebay und PayPal.

Noch merkwürdiger! Wenn ich die PayPal Transaktion anschaue steht dort "Zurückgezahlt – Zahlung erhalten" - also als wäre mir das Geld bereits abgezogen worden.

Das ganze ist jetzt bereits einen halben Tag her, daher bezweifle ich eigentlich, dass das System sich nur noch nicht aktualisiert hat (zumal PayPal nen Teufel tun wird und den kompletten Betrag freigeben).
 
Also ich würde erstmal gucken, dass ich kein Geld auf meinem PayPal-Konto hätte.

Und dann würde ich mir überlegen, ob PayPal neuerdings Recht sprechen kann.

Hast du u. U. Zeugen, dass du die angeblich fehlenden Teile eingepackt hattest?
 
Dies war bereits das Erste was ich tat.

PayPal kann natürlich kein Recht sprechen, aber effektiv ist es PayPal ziemlich egal ob sie dies können oder nicht.

Zeugen habe ich ein Familienmitglied - allerdings werde ich nicht mehr tun als eine Anzeige stellen sollte das Geld noch abgebucht werden - ein Rechtsstreit wegen 100€ ist es mir wirklich nicht wert. Und die Anzeige wird dann wahrscheinlich fallen gelassen weil er dann sagt er habe ja auch Zeugen und dann ist es wieder Aussage gegen Aussage.
 
Aussage gegen Aussage gibt es grundsätzlich nicht - es kommt stets auf die Glaubwürdigkeit und die Umstände an.

Wenn dein PayPal-Konto leer ist, dann kann PayPal ja auch kein Geld abziehen.

Klagen muss der, der etwas will. Das bist ja nicht du, oder?
 
Nun, zur Vorgeschichte:

Sicherlich, daran habe ich keinen Zweifel, hast du das Zubehör an der Verpackung der Kamera befestigt. Nur ist damit noch lange nicht gesagt, dass diese Befestigung den Transport überlebt, und dass der Käufer diese auch erhalten hat.

Hat er diese nicht erhalten, und genau das kannst du eben NICHT beweisen, hätte er Anspruch auf die Teile oder einen Preisnachlass über den Original-Akku und das Original-Ladegerät und nicht über die 30€, die NoName-Ersatzteile kosten würden. So weit so gut.

Nun hat er ebay eingeschaltet und ebay hat gegen dich entschieden, allerdings so, dass er dir die Kamera zurück zu schicken hat und du ihm den vollen Kaufpreis zurückerstatten musst. Das ist eine Fallentscheidung von ebay, auch so weit, so gut.

Nun wird es aber kompliziert, denn der Käufer hat, ungeachtet der Entscheidung von ebay, bei Paypal einen weiteren Fall eröffnet. Hier geht es ihm um die 100€, die er haben möchte.

Nun hat Paypal, nach ihren eigenen Angaben, bislang aber nur die vom ebay-Kundenservice veranlasste Rückerstattung des vollen Kaufpreises veranlasst, von den 100€ war in deren Antwort nie die Rede, auch wenn ihr das da hineininterpretiert habt, und du hat nun Anspruch auf deine Kamera, die dir der Käufer zurückschicken muss.

Paypal hat also mitnichten Recht gesprochen, auch wenn es die Antwort von Idon so hinstellt, sondern den Auftrag des ebay-Kundenservice ausgeführt.

Und weil Idon ja ein Faible hat seinen Rechtsanwaltstatus raushängen zu lassen und darauf zu pochen immer Recht zu haben, habe ich, der Einfachheit halber, den betreffenden Passus der Paypal-Antwort zitiert und die wichtigen, betreffenden Teile markiert:


Info zum Fall nun:
"Der eBay-Kundenservice hat eine Rückerstattung an den Käufer veranlasst.
Für diesen Fall veranlassen wir eine Rückerstattung an den Käufer. Sie brauchen nichts weiter zu tun. Dieser Fall wird bei der Bewertung des Servicestatus nicht berücksichtigt. "

"Endgültige Entscheidung:
Der Fehler liegt nicht bei Ihnen."
 
Zur Klarstellung:
War um die Originalverpackung noch eine weitere Verpackung? Oder hast du das Zubehör außen an das fertige Paket geklebt?

@ Hägar Horrible

Das war ein höflicher Wink mit dem Zaunpfahl unter Beachtung des RDG.
 
Soso, ein höflicher Wink, nr leider ohne Grundlage.

Und deine Frage zeigt eigentlich nur, dass du nicht mal ordentlich gelesen hast, bevor du deine Einschätzung hier gepostet hast.
Der TE hat nämlich klipp und klar geschrieben (und für dich extra markiert):

Nikon Kamera verkauft, Käufer behauptet Akku und Ladegerät würden fehlen. (Was nicht sein kann, da dies die beiden Teile sind welche ich zuerst beim Einpacken vergessen hatte und darauf noch extra verpackt und an die OVP geklebt habe, weil diese bereits gründlich zugeklebt war und ich sie deshalb nicht nochmal öffnen wollte)
 
Wenn PayPal mir das Geld abzieht und dieses dann von mir haben will hab ich ja nur die Wahl mit PayPal oder mit dem Käufer in Rechtsstreit zu treten.

Das seltsame ist eben der zweite Fall wurde erst Heute geöffnet (davor hatte ich auch nur den ersten Fall in meiner Übersicht bei PayPal und Ebay)
Und abgesehen davon ist es ja gar nicht möglich einen weiteren Fall zu öffnen wenn einer bereits offen ist. (Zumindest waren damals Ebay und PayPal noch so verknüpft)

Momentaner Stand ist eben beide Fälle geschlossen, Geld nicht abgebucht.
Ich verstehe auch nicht was "Es ist nicht Ihre Schuld" zu bedeuten hat. Es ist nicht meine Schuld aber Ebay will mein Geld?

Verpackung sah so aus - Objektiv mit div. Zubehör hatte eine Packung, Kamera mit div. Zubehör hatte eine Packung. Beide waren zusammen in einer "Bundle" Packung (Also auch noch OVP) und diese war nochmal in einem extra Karton mit Polsterung.
Da ich keine Lust hatte Bundle Packung und die darin liegende Packung zu öffnen habe ich eben nen kleinen Karton genommen und dort das Zubehör reingetan. Diesen dann gut mit Klebeband an der Bundle OVP befestigt und wieder in den Karton getan.
Laut seiner Aussage war die Verpackung unbeschädigt. (Da hätte schon ein Loch so groß wie 1/4 der Packung sein müssen damit der Karton mit dem Zubehör überhaupt rausfallen kann - und dann ist dort noch das Klebeband was gar besser halten sollte als das Klebeband, das den Karton drum rum hällt.
Alles selbstverständlich gepolstert.

Selbst wenn es aber so wäre, dass es beim Versand verloren ging, dann würde DHL haften. Den Fall hatte ich schon 2 mal - dummerweise denken die Leute privat haftet bei Versandschäden weshalb man möglichst schnell erklären müssen, dass er zur DHL gehen muss und den Schaden möglichst bald melden weil ich das nicht mal könnte wenn ich wollte.
 
@ Hägar Horrible

Natürlich gibt es eine Grundlage. Nämlich die, dass PayPal letztlich entscheiden kann was es will. Das muss einen nicht interessieren.

Den markierten Teil des TE habe ich gelesen, habe das aber so interpretiert, dass es zusätzlich verpackt war. Deshalb die Nachfrage um Klarheit zu schaffen.

Wie der TE mittlerweile erklärt hat, war meine Interpretation korrekt. Es gab noch einen einheitlichen Umkarton.

@ TheDarkness

Nö. Wenn dein PayPal-Konto leer ist, dann rutscht es ins Minus. Möchte PayPal dieses ausgeglichen haben wird man sich an dich wenden. Möchte der Käufer hingegen irgendetwas, so muss er sich dann ebenfalls an dich wenden, sofern er nicht durch PayPal befriedigt wurde.

Hast du denn den Käufer explizit auf den kleinen Karton angesprochen?

Warum behauptet er z. B. die Rechnung sei gefälscht? Hat er dazu Details genannt?
 
TheDarkness schrieb:
Wenn PayPal mir das Geld abzieht und dieses dann von mir haben will hab ich ja nur die Wahl mit PayPal oder mit dem Käufer in Rechtsstreit zu treten.

Du gehst davon aus, dass PayPal versuchen wird, die Forderung durchzusetzen.
Erfahrungsgemäß beschränkt sich PayPal jedoch auf Bettelbriefe per Inkasso.

Es ist natürlich die Frage, in wie fern du dich selbst bisher zu irgendeinem Entgegenkommen verpflichtet hast.
Was du geschrieben hast, wissen wir nicht. Solltest du ihm 30€ zugesichert haben, wäre das ja auch kein Weltuntergang. Oder war das ein Angebot, welches abgelehnt wurde?
 
Mein Wortlaut war "Das Ladegerät sowie den Akku habe ich seperat in einem kleineren Karton verpackt der an der Verpackung klebt, aber ich sehe worauf dies hinaus läuft, daher würde ich Ihnen 30€ für einen neuen Akku mit Ladegerät anbieten, wenn Sie damit zufrieden wären und wir uns den Stress ersparen könnten." (Es war eigentlich unmöglich das zu übersehen, deshalb dachte ich mir schon das hat seinen Grund und nicht er sieht ihn einfach nur nicht)

Seine Antwort lautete eben erstmal "Nein damit bin ich nicht zufrieden. (Langer Text wie das nicht für Original-Zubehör reicht und er nur Original kaufe, etc...)" (Und ja er ist erst dazu gekommen zu sagen da war kein kleiner Karton dran nachdem ich 5 Mal nachgefragt habe wieso er denn nicht mal nachschaut)

Er hat einfach Zeug drauf los geschrieben im Sinne von "Wenn ich mir ihre Bewertungen so anschaue hätte ich es mir ja denken können und die Rechnung, die Sie geschickt haben kommt mir auch sehr verdächtig vor".
Im gleichen Zuge hat er dann auch erwähnt er würde rechtliche Schritte einleiten wenn ich nicht innerhalb von 3 Tagen die 100€ zurückzahle. Ist aber selbstverständlich lächerlich, da Frist nicht ordnungsgemäß gesetzt und viel zu kurz.

Mich haben schon öfter Leute wegen Amazon Rechnungen der Fälschung beschuldigt. Entweder die Rechnungen sehen bei Prime Kunden anders aus oder die Leute verwechseln die Bestellübersicht mit der Rechnung bzw. kaufen nicht direkt bei Amazon sondern Händlern auf Amazon.
 
Idon schrieb:
@ Hägar Horrible

Natürlich gibt es eine Grundlage. Nämlich die, dass PayPal letztlich entscheiden kann was es will. Das muss einen nicht interessieren.

Und wieder einmal hast du nicht gelesen oder gar verstanden.

Paypal hat die von ebay veranlasste, komplette Rückzahlung vorgenommen.
Aber nachdem du ja noch eine PN an mich geschrieben hast und ich das hinterher gelesen habe:
Ja, nach dieser, deiner Antwort habe ich ein Problem mit dir, nämlich dass du nicht liest, sondern sofort jeglichen Händler oder Paypal zum Feind erklärst.
 
Die Rückerstattung kann nur dann für den Hilfesuchenden nachteilig ausfallen, wenn er Guthaben auf seinem PayPal-Konto hat. Ansonsten rutscht dieses ins Minus - was wiederum für den Hilfesuchenden neuerliche Optionen eröffnet, nämlich den Fakt, dass PayPal keine Organ der Rechtsprechung ist, die getroffene Entscheidung (auch wenn sie im Einzelfall durch den Mutterkonzern eBay erfolgt, das ist ja irrelevant) also erstmal nur Wunschdenken seitens PayPal ist.


Ich verwahre mich weiterhin gegen die Behauptung, ich würde irgendjemanden zum Feind erklären. Würde PayPal hier um Hilfe fragen, dann würde ich entsprechend antworten. Ich habe hier auch schon Händlern, die um Hilfe gebeten haben, entsprechend geantwortet - genauso wie Privatkäufern-/verkäufern mitgeteilt, dass die Gegenseite wohl eher richtig liegen mag. Wer fragt, der bekommt Hilfe.
Grundsätzlich ist es aber nun einmal so, dass viele Händler und PayPal sich nur bedingt an geltendem Recht orientieren. Das trifft zwar auch auch viele Privatleute zu, allerdings sind diese nicht weitreichend bekannt um daraus hier generelle Erfahrungswerte einfließen zu lassen.


Wenn wir nun ein Problem haben, dann sei es so. Ich bin mir meiner Argumentation im Allgemeinen sehr sicher - wie beispielsweise auch das Thema Karton/OVP/kein Karton hier gezeigt hat - und muss hier auch nichts beweisen. Oder überhaupt mitwirken.
 
Du kannst dich gerne dagegen verwahren, deine Antworten hier im Forum sprechen eine ganz andere Sprache, und die schaue ich mir jetzt schon eine Zeitlang an.

Und deine ANSICHT der Rechtslage in Ehren, aber es gab schon viele Juristen, die dann sogar noch prozessiert haben und sich am Ende tief traurig und enttäuscht zeigten, dass die Richter, trotz angeblich glasklarer Rechtslage, sich ihrer Argumentation nicht angeschlossen, und gegen sie entschieden haben.

Du bist dich deiner Argumentation sehr sicher, hast aber fröhlich ignoriert, dass Akku und Ladegerät in einer Extraverpackung außen am Karton befestigt waren und hast es in deiner juristischen Vollkommenheit nicht mal in Erwägung gezogen, dass dieser Beipack irgendwo auf dem Weg zum Kunden liegen geblieben ist. Nein, so etwas scheint für dich genausowenig in Frage zu kommen wie die Möglichkeit, dass ebay RECHT hat und Paypal demzufolge auch.
 
Welche Urteile zum Thema PayPal kennst du denn?

Natürlich kann eine Entscheidung vor Gericht so oder so ausgehen. Würde ich das aber stets als Hauptargument nutzen, dann hätte ich einen äußerst lockeren Job. "Sollen wir gegen XY vorgehen?" - "Puh, keine Ahnung, Sie wissen ja, das kann so oder so ausgehen. Wir machen am besten gar nichts!". Wenig zielführend, hm?


Zur Verpackung: OVP und Minikarton waren gemeinsam in einem dritten Karton untergebracht. Ich habe das von Anfang an so interpretiert, habe aber beim TE nachgefragt, als du eine Alternativinterpretation dargeboten hast. Der TE hat meine Interpretation daraufhin bestätigt. Ein versehentlicher Verlust auf dem Postweg ist also äußerst unwahrscheinlich.

Ob PayPal/eBay Recht hat oder nicht ist dem TE, soweit ich das verstanden habe, völlig egal. Er möchte nicht, dass über seinen Kopf hinweg Entscheidungen durch Dritte getroffen werden, die keine neutrale, staatliche Instanz sind. Ich kann hier auch kein moralisches Dilemma erkennen - der Grundsatz ist, dass der Sachverhalt erstmal als wahr angenommen wird. Der TE meint weiterhin einen Zeugen benennen zu können und die Verpackungsthematik ist nun wirklich erschöpfend (zu deinen Ungunsten) diskutiert.
 
Ob PayPal/eBay Recht hat oder nicht ist dem TE, soweit ich das verstanden habe, völlig egal

Dir anscheinend auch. SO schaut also Jura heutzutage aus, zumindest bei dir. Na, dann danke auch vielmals.

P.S.: Wie viele GRUNDSÄTZLICHE Urteile zum Thema ebay/Paypal kennst du?
 
Keines. PayPal geht bei derartigen Forderungen nicht vor Gericht.

Jura sah und sieht immer so aus, dass versucht wird subjektive Wünsche und Anforderungen in ein objektives Gewandt zu pressen und damit für sich (bzw. den Auftraggeber/Hilfesuchenden/etc.) einen Erfolg zu generieren.

Da PayPal und eBay keine Organe der Rechtsprechung sind ist - zumindest für mich - erstmal unerheblich wie diese entscheiden. Warum sollte es das auch nicht sein? Dort werden keine Zeugen gehört und Beweise oft nur spärlich gesichtet. Was gemacht wird ist das Einholen einer oder auch mal beider Ansichten und dann wird, sofern der Käufer nicht völlig absurden Unsinn schreibt, in aller Regel für ihn entschieden. Das hat mit Recht nichts zu tun - nicht einmal mit Fairness.
 
Mal was OT, man klebt nichts an die eigentliche Umverpackung dran. Das ist Lehrgeld wegen Bequemlichkeit!
Der zusätzlich angeklebte Teil lässt sich einfach mit einem Cutter vom Ursprungskarton lösen und so ist er nicht mehr durch den Paketaufkleber identifizierbar.
Das haben wir in unserer Firma im ersten Lehrjahr auf dem Ausbilungszettel stehen.

Gruß Chris
 
Um OVP+Kleinkarton war noch ein großer Umkarton mit Versandlabel.

Grundsätzlich aber hast du natürlich Recht - pro Karton ein Versandlabel.

TheDarkness schrieb:
[...]
Verpackung sah so aus - Objektiv mit div. Zubehör hatte eine Packung, Kamera mit div. Zubehör hatte eine Packung. Beide waren zusammen in einer "Bundle" Packung (Also auch noch OVP) und diese war nochmal in einem extra Karton mit Polsterung.
Da ich keine Lust hatte Bundle Packung und die darin liegende Packung zu öffnen habe ich eben nen kleinen Karton genommen und dort das Zubehör reingetan. Diesen dann gut mit Klebeband an der Bundle OVP befestigt und wieder in den Karton getan.
Laut seiner Aussage war die Verpackung unbeschädigt. (Da hätte schon ein Loch so groß wie 1/4 der Packung sein müssen damit der Karton mit dem Zubehör überhaupt rausfallen kann - und dann ist dort noch das Klebeband was gar besser halten sollte als das Klebeband, das den Karton drum rum hällt.
Alles selbstverständlich gepolstert.
[...]
 
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