Wollte nur mal schauen, ob alle noch da sind...
Aber ernsthaft:
Wie wäre es mit dieser Variante:
PayPal akzeptieren als Zahlungsmethode (ohne Einschränkungen, die die Käufer und eBay womöglich auf die Palme bringen) und dennoch für 70 Cent versenden?
3. Voraussetzungen. PayPal schützt den Verkäufer, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
3.1. Der Status eines Zahlungseingangs wurde dem Verkäufer von PayPal als "abgeschlossen" angezeigt.
3.2. Der Verkäufer beantwortet sämtliche Anfragen von PayPal bezüglich des vorübergehend einbehaltenen Zahlungsbetrags innerhalb der von PayPal vorgegebenen Frist; in der Regel bedeutet dies innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Antworten sind in der Regel online auf der Webseite von PayPal oder per E-Mail zu geben.
3.3. Der Verkäufer hat die Zahlung als eine Zahlung von einem PayPal-Konto erhalten [keine Teilzahlung, keine Ratenzahlung].
3.4. Der der Zahlung zugrunde liegende Artikel verstößt nicht gegen die PayPal-Nutzungsrichtlinie.
3.5. Der Verkäufer hat den Artikel versandt und legt einen Versandbeleg gemäß Ziffer 4 vor.
* Falls der Zahlungsbetrag 25 EUR nicht überschreitet, siehe Ziffer 4.3.
* Falls der Verkäufer dem Käufer den Zahlungsbetrag bereits erstattet hat, kann der Verkäufer alternativ zu einem Versandbeleg auch einen Beleg der erfolgten Erstattung vorlegen.
4.3. Transaktionen bis einschließlich 25 Euro. Falls der Zahlungsbetrag nicht 25 EUR überschreitet, ist u.U. kein Versandbeleg erforderlich. verzichtet PayPal für diese Transaktionen bis zu zehn Mal pro Kalenderhalbjahr auf die Vorlage eines Versandbelegs.
https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?...nt_ID=ua/SellerProtection_full&locale.x=de_DE
Wenn also der Artikel einschl. Versandkosten nicht teurer ist als EUR 25,00 und das scheint hier der Fall zu sein, wäre es kein Drama, wenn die Warensendung auf dem Postweg abhanden käme oder vielleicht doch ankäme, aber der Käufer behaupten würde, die Sendung nicht erhalten zu haben, was ja gerade bei PayPal hier und da vorkommen soll.
Der Artikel wäre dennoch vom Verkäuferschutz abgesichert - bis zu 10 mal im Kalenderhalbjahr.
Aber ernsthaft:
Wie wäre es mit dieser Variante:
PayPal akzeptieren als Zahlungsmethode (ohne Einschränkungen, die die Käufer und eBay womöglich auf die Palme bringen) und dennoch für 70 Cent versenden?
3. Voraussetzungen. PayPal schützt den Verkäufer, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
3.1. Der Status eines Zahlungseingangs wurde dem Verkäufer von PayPal als "abgeschlossen" angezeigt.
3.2. Der Verkäufer beantwortet sämtliche Anfragen von PayPal bezüglich des vorübergehend einbehaltenen Zahlungsbetrags innerhalb der von PayPal vorgegebenen Frist; in der Regel bedeutet dies innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Antworten sind in der Regel online auf der Webseite von PayPal oder per E-Mail zu geben.
3.3. Der Verkäufer hat die Zahlung als eine Zahlung von einem PayPal-Konto erhalten [keine Teilzahlung, keine Ratenzahlung].
3.4. Der der Zahlung zugrunde liegende Artikel verstößt nicht gegen die PayPal-Nutzungsrichtlinie.
3.5. Der Verkäufer hat den Artikel versandt und legt einen Versandbeleg gemäß Ziffer 4 vor.
* Falls der Zahlungsbetrag 25 EUR nicht überschreitet, siehe Ziffer 4.3.
* Falls der Verkäufer dem Käufer den Zahlungsbetrag bereits erstattet hat, kann der Verkäufer alternativ zu einem Versandbeleg auch einen Beleg der erfolgten Erstattung vorlegen.
4.3. Transaktionen bis einschließlich 25 Euro. Falls der Zahlungsbetrag nicht 25 EUR überschreitet, ist u.U. kein Versandbeleg erforderlich. verzichtet PayPal für diese Transaktionen bis zu zehn Mal pro Kalenderhalbjahr auf die Vorlage eines Versandbelegs.
https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?...nt_ID=ua/SellerProtection_full&locale.x=de_DE
Wenn also der Artikel einschl. Versandkosten nicht teurer ist als EUR 25,00 und das scheint hier der Fall zu sein, wäre es kein Drama, wenn die Warensendung auf dem Postweg abhanden käme oder vielleicht doch ankäme, aber der Käufer behaupten würde, die Sendung nicht erhalten zu haben, was ja gerade bei PayPal hier und da vorkommen soll.
Der Artikel wäre dennoch vom Verkäuferschutz abgesichert - bis zu 10 mal im Kalenderhalbjahr.