• ComputerBase erhält eine Provision für Käufe über eBay-Links.

Nach Todesfall: Bigfishgames&Freenet kündigen/Internet auf anderes Abbuchungskonto ändern/Erbschein/Übernahme von Bankkonto, Ebay- & Paypal-Account

@Banger, eine Frage: war der Stiefvater mit der Mutter verheiratet? Existieren jetzt zwei Erben oder nur Du? Sonst gäbe es einen gemeinschaftlichen Erbschein, der eine Zusammenarbeit untereinander ratsam erscheinen lässt.
 
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PCGamer007 schrieb:
Bitte den 1922 BGB genau lesen und verstehen. Inhaber des Kontos bleibt der Verstorbene (Der Name auf dem Kontoauszug bleibt gleich!) ... .
Auch wenn Du Deinen Vortrag wiederholst, wird er dadurch nicht richtiger.

PCGamer007 schrieb:
Bitte den 1922 BGB genau lesen und verstehen.
Du hast keine Ahnung von der Materie und empfiehlst mir den § 1922 BGB genau zu lesen und zu verstehen? :D

Du tätest gut daran mal in ein Lehrbuch zum Erbrecht, oder in einen Kommentar zum Erbrecht hinein zu schauen, oder frag einen Anwalt ... . ;):)

Rechte und Pflichten aus schuldrechtlichen Verträgen sind regelmäßig vererblich. Der Erbe tritt in vollem Umfang in die Position des Erblassers ein (vgl. Burandt/Rojahn/Große-Boymann, Erbrecht, 4. Aufl. 2022, BGB § 1922 Rndnr. 113).

Bankkonten bestehen nach dem Tode des Kontoinhabers theoretisch endlos weiter.

Der Erbe tritt als Rechtsnachfolger des Erblassers in alle Rechte und Pflichten aus mit Kreditinstituten geschlossenen Verträgen über Bankkonten, also Girokonten, Sparkonten und Wertpapierdepots ein (vgl. Burandt/Rojahn/Große-Boymann, Erbrecht, 4. Aufl. 2022, BGB § 1922 Rndnr. 117; BeckOGK/Preuß, 1.2.2024, BGB § 1922 Rndnr. 242).

Demzufolge kann der Erbe das Konto des Erblassers zum Zwecke der Durchführung des eigenen Zahlungsverkehrs fortführen, so begründet er damit eine eigene Rechtsbeziehung zu der Bank (so der BGH in NJW 1996,190, 191; vgl. Burandt/Rojahn/Große-Boymann, Erbrecht, 4. Aufl. 2022, BGB § 1922 Rndnr. 117; Haufe, Deutsches Anwalt Office Premium, § 12, Erbengemeinschaft, 4. Fortführung eines Girokontos des Erblassers durch die Erben, Rndnr. 97; NK-BGB/Ludwig Kroiß, Erbrecht, 6. Aufl. 2022, BGB § 1922 Rndnr. 9 mit weiteren Nachweisen in Fußnote 40; MüKoBGB/Leipold, 9. Aufl. 2022, BGB § 1922 Rn. 63).

PCGamer007 schrieb:
bis zur Löschung des Kontos.

Weshalb? :confused_alt:

Weil das Kreditinstitut dies so möchte? :confused_alt:
 
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Skjöll schrieb:
@Banger, eine Frage: war der Stiefvater mit der Mutter verheiratet?

Ja. Deshalb läuft die ,,Verwaltung" auch über ihn mit Kontakt mit den Ämtern/Gerichten und so.

Skjöll schrieb:
Existieren jetzt zwei Erben oder nur Du?

Meine Schwester, aber an den Accounts hat sie keinen Bedarf und falls sie die Hälfte des Geldes haben will, bekommt sie es dann halt.
Ergänzung ()

simpsonsfan schrieb:
Scheint sich sehr stark zwischen den einzelnen Instituten zu unterscheiden.

Vorher war das ja immer VR Bank eG Würselen. M.E. ist das jetzt die VR Region Aachen, also eine ,,andere" als Aachener Bank.
 
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Froki schrieb:
Du hast keine Ahnung von der Materie
Ist bloß mein täglich Brot gewesen eine lange Zeit. Aber ich steige hier aus in der Diskussion, da du anscheinend nicht verstehst was ich dir sagen will.
 
PCGamer007 schrieb:
da du anscheinend nicht verstehst was ich dir sagen will.
Du hast anscheinend die Eingangsfrage des Frage des TO nicht verstanden.
Banger schrieb:
Das Bankkonto, was daran hängt, möchte ich, wenn die rechtliche Freigabe erfolgt ist mit Amtsgericht u.Ä. (kümmert sich der Ehemann), auf mich umschreiben lassen,

PCGamer007 schrieb:
Nein das geht nicht. Nur wenn ihr gemeinsam Kontoinhaber gewesen seit, kannst du das Konto allein weiterführen.

Yiasmat schrieb:
Deshalb sind solche Konten auch nicht übertragbar. Egal ob Bankkonto oder PayPal Konto.
Dem bin ich mit dem Hinweis entgegengetreten,
Froki schrieb:
Allerdings ändert sich im Todesfall der Inhaber des Kontos. Denn sämtliche Konten gehen im Zuge der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge vom Todeszeitpunkt an auf den oder die Erben über.
Darauf hin kam dann

PCGamer007 schrieb:
Auch im Todesfall ändert sich der Inhaber des Kontos nicht.
Darauf erwiderte ich

Froki schrieb:
Beim Tod eines Bankkunden gehen nach dem in § 1922 BGB ausgedrückten Grundsatz der Universalsukzession die im Konto ausgedrückten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kreditinstitut und seinem Kunden (= Erblasser) auf den oder die Erben über. Der Erbe oder die Erbengemeinschaft rückt also kraft Gesetzes in die Rechtsstellung des Erblassers als Kontoinhaber ein.
Von Dir kam dann

PCGamer007 schrieb:
Inhaber des Kontos bleibt der Verstorbene (Der Name auf dem Kontoauszug bleibt gleich!) bis zur Löschung des Kontos. Die Erben treten nur in die Rechtsbeziehung ein, werden aber nicht Inhaber des Kontos.
Dem bin ich dann entgegengetreten, unter anderem mit einem Urteil des BGH, unserem höchsten deutschen Zivilgericht, welches Du kennen solltest,
PCGamer007 schrieb:
Ist bloß mein täglich Brot gewesen eine lange Zeit.
Ich habe dann unter Hinweis auf die geltende Rechtslage die Eingangsfrage des TO beantwortet, dass er als Erbe das Bankkonto seiner Mutter, der Erblasserin, fortführen kann.
Froki schrieb:
Demzufolge kann der Erbe das Konto des Erblassers zum Zwecke der Durchführung des eigenen Zahlungsverkehrs fortführen, so begründet er damit eine eigene Rechtsbeziehung zu der Bank.
Vielleicht glaubst Du einem Fachanwalt für Erbrecht mehr, als mir:

https://www.erbrechtexperte.de/bankkonten-im-erbfall.html

PCGamer007 schrieb:
Aber ich steige hier aus in der Diskussion,
Ein Jeder so, wie er mag.
 
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@Banger
Habe ein Konto von Comdirect und es kostet mich 0€ ( habe Gehaltseingang )
Dabei Visa Debit, man kann noch eine Girocard anfordern, wenn man möchte.
 
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Da fehlt wieder bei Targo die Einzahlung an eigenen Automaten in der Auflistung und Sparkasse Aachen fehlt. Und bei C24 ist mir der Zeitraum für den Guthabenzins unklar (<------- mal auf deren Seite gucken gehen).

Edit: 2,5% pro Jahr und das bei einem Guthaben, was meine Geldbestände auch überschreitet, also uninteressant.
 
Das TOP Girokonto der Norisbank ist durchaus empfehlenswert.
Ab 500€ Geldeingang kostenlos, Einzahlungen sind an Automaten der Deutschen Bank kostenlos möglich.
Wäre ggf. was für dich.
 
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boarder-winterman schrieb:
Wäre ggf. was für dich.

Ja, sieht eigentlich vernünftig aus. Einen Geldautomaten mit Einzahlfunktion von der Deutschen Bank habe ich bei mir im Ort und Onlinebanking sollte ja da auch ohne Handyapp mit Displaysperre gehen laut der Seite.
 
Jetzt wird das konkret mit dem Bankaccount.

Da auch Stiefvater (Heirat) zu 1/2 erbberechtigt ist und auch meine Schwester zu 1/4, mussten die unterschreiben, dass die einverstanden sind, dass das Konto nur auf mich überschrieben wird. Heute war der Termin bei der Bank, wo dann der Account dann umschrieben wurde inkl. Vorzeigen relevanter Dokumente. Vorläufige Zugangsdaten habe ich da schon mal von der Bank bekommen. Ehe ich mich da einlogge, warte ich die Lieferung der Karte ab, was bis zu 2 Wochen dauern kann. Da neue Karten mit dem alten TAN-Generator inkompatibel sind, habe ich mir einen TAN-Generator auf QR-Code-Basis geben lassen, der dann mit 20€ berechnet wird. Die einzige Alternative war die Banking-App, aber wie gehabt, will ich nicht auf dem Handy! Und SMS-TAN gibt es da nicht. Ansonsten habe ich dann darum gebeten, mit den Bankaccount auf ,,Girokonto online" umstellen sowie den Überziehungskredit zu deaktivieren.

Engegen meinen Falschinformationen existierte auch das Bankkonto auf der Volksbank noch. Da haben ich und meine Schwester unterschrieben, damit er das Konto dann schließen konnte und das restliche verbleibende Geld auf sein Konto gehen konnte. Ist aber auch ca. 2 Wochen schon her.
 
Update zu Ebay, da ist es nun doch ein neuer Account geworden, weil Übernahme scheinbar ja nicht geht. Beim Account von Mutter hatte ich aber schon meine Mail eingestellt gehabt. Beim neuen Account dieselbe Mail dann genommen, wodurch dann der Account ,,ersetzt" wurde. Bedeutet jetzt, dass der alte Account dann ganz gelöscht ist? Da ich auch in der Kleinanzeigenbucht nicht alles losbekomme, muss ich dann es doch noch auf die normale Bucht verteilen und da dann erstmal Kleinkram verkaufen, bevor Ebay dann noch mit Scam-Verdacht kommt, wenn man als 0-Bewertungs-Account eine Grafikkarte für mehre 100€ da einstellt.
 
Banger schrieb:
Bedeutet jetzt, dass der alte Account dann ganz gelöscht ist?

Jupp bzw. wenn er lange genug nicht genutzt wird wird er auch wegen Inaktivität gelöscht. Nach x Jahren bekommst eine Erinnerungs E-Mail an die im Account hinterlegte E-Mail Adresse mit einer Erinnerung.

Ich musste vor Jahren mal einen 2. ACC auf eBay erstellen wegen dem VeRI Programm (Programm für Urheber- und Copyright Rechte an Bild und Text) weil der Käufer meines MMO Accounts Bilder samt Text 1:1 übernommen hat wo er ihn erneut verkauft hat. Von dem ACC bekam Ich jetzt auch eine E-Mail ob ich ihn noch benutze. Falls nicht wird er gelöscht. Soll er nicht gelöscht werden soll man sich einloggen.

Sowas wird bei Dir denn auch passieren.


Banger schrieb:
...muss ich dann es doch noch auf die normale Bucht verteilen und da dann erstmal Kleinkram verkaufen, bevor Ebay dann noch mit Scam-Verdacht kommt, wenn man als 0-Bewertungs-Account eine Grafikkarte für mehre 100€ da einstellt.

Du kannst auch sofort teure Sachen reinstellen musst aber davon ausgehen dass die Auszahlung erst nach 30 Tagen passiert weil ja solange der eBay Käuferschutz gilt. Und bei

  • neuer Verkäufer
  • 1. Verkauf und denn auch gleich
  • Technik Artikel in einer Risikokategorie
  • hochpreisiger Artikel

schlägt das System garantiert an.

Auch solltest Du alles ab der Funktion der Grafikkarte im Betrieb, verpacken in die OVP (mit Zubehör usw.) in den Versandkarton samt Polsterung usw. dokumentieren sowie dir Seriennummer usw. notieren. Ggf. auch einen UV Stift zur Makierung auf der Grafikkarte nutzen weil gibt ja auch Leute die tauschen ihre alte und kaputte Grafikkarte so gegen eine neue aus bzw. nur gewisse Teile davon. Halt dass du alles lückenlos nachweisen kannst und da nur Du weißt dass du da was makierst oder beschriftet hast mit einen UV Stift sieht es der Käufer auch nicht sofort wenn Er dir seine defekte zurück sendet.
 
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Yiasmat schrieb:
... seine defekte zurück sendet.

Habe gerade einen Vorbau für Fahrradlenker drin, ist mit ,,ohne Rücknahme" eingestellt, siehe hier:

https://www.ebay.de/itm/39568890342...hash=item5c20e58300:g:e0YAAOSw-rxm5v2N&edge=1

Ich verstehe das System jetzt so, dass Käuferschutz usw. nur greift, wenn die Lieferung nicht ankommt oder kaputt geht etc. Wenn alles in Ordnung, geht dann nicht mehr ,,zurück, weil es nicht gefällt".

Ich habe auch noch einer der defekten 60er-Jahre-Kameras rumliegen und auch 5 Schuhkartons mit Ü-Eier-Figuren und ein Lautsprecherset von Logitech. Den Wert der Ü-Eier-Figuren kann ich aber nicht einschätzen.

Und wegen des FCK PStTG muss ich dann auch alles notieren, um es nicht zu überschreiten.

Yiasmat schrieb:
Nach x Jahren bekommst eine Erinnerungs E-Mail an die im Account hinterlegte E-Mail Adresse mit einer Erinnerung.

Das wird dann jetzt hinfällig sein.

Yiasmat schrieb:
Und bei
(...)
schlägt das System garantiert an.

Ja, also besser das Kleinzeug vorher. Hardware verkaufe ich zeitnah keine.

Yiasmat schrieb:
Auch solltest Du alles ab der Funktion der Grafikkarte im Betrieb, verpacken in die OVP (mit Zubehör usw.) in den Versandkarton samt Polsterung usw. dokumentieren sowie dir Seriennummer usw. notieren.

Ja, meine Schwester hat auch ihren I-Mac nicht losbekommen, weil die Post den verbeult hat und er mit schlechter Verpackung zurückkam als beim Wegschicken. Sollte von Apple angekauft werden. Es war aber nicht genug Dokumentation vom Verpackungsvorgang vorhanden, also hat sich die Post arscheckig angestellt, was Schaden begleichen betrifft. Habe ich dann bei Kleinanzeigen eingestellt und nun hat sie ihn doch behalten. Hat sich eh keiner gemeldet und war auch nur zur Abholung.

Reichlich Bilder mache ich dann auch bei Hardware, mit Seriennummer lesbar und gleich Bilder vom Verpackungsvorgang mit in die Anzeige rein.

Aber Hardware kommt zuerst bei CB und Luxx rein, auch wenn es dann über Kleinanzeigen oder andere Kontaktmöglichkeiten AUßERHALB von CB laufen muss, dank schei* PStTG.
 
Banger schrieb:
Habe gerade einen Vorbau für Fahrradlenker drin, ist mit ,,ohne Rücknahme" eingestellt, siehe hier:

...

Ich verstehe das System jetzt so, dass Käuferschutz usw. nur greift, wenn die Lieferung nicht ankommt oder kaputt geht etc. Wenn alles in Ordnung, geht dann nicht mehr ,,zurück, weil es nicht gefällt".


Das mit der "keine Rücknahme" ist irrelevant. Das kannste beim einstellen in die Artikelbeschreibung schreiben und auch bei den Einstellungen weiter unten anklicken ist aber komplett irrelevant da der Käuferschutz trotzdem greift. Sobald der Käufer was meldet und eBay Ihm Recht gibt musst Du erstatten und den Rückversand bezahlen. Als neuer Account, neuer Verkäufer und einer der ersten verkaufen Artikel ein sehr schlechter Einstand wenn so etwas passiert. Da kannst den ACC direkt wieder dicht machen, löschen und einen neuen erstellen.

Passt bsp. der Lenker nicht an sein Fahrrad und du hast diesbezüglich irgendwas bei den Artikelmerkmalen oder in der Beschreibung zu erwähnen ist das bsp. ein Grund zum Rücktritt (Artikel entspricht nicht der Beschreibung). Aber da Du ja die Links in der Artikelbeschreibung gepostet hat sollte da kaum was passieren.
 
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PayPal und eBay sind kein Gericht. Nur weil dort irgendwelche fachlich oft zweifelhaft ausgebildeten Personen Dinge entscheiden heißt das nicht, dass das auch so ist oder man dem Folge leisten muss.

Ich halte es halt für wichtig möglichst kein Geld bei denen zu parken, so dass ein (ggf. illegales) Druckmittel wegfällt. Sollen die halt klagen...
 
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Avatoma schrieb:
Ich halte es halt für wichtig möglichst kein Geld bei denen zu parken, so dass ein (ggf. illegales) Druckmittel wegfällt.

Inwiefern da kein Geld parken? Wenn was verkauft und freigegeben ist, soll das Geld dann aufs Konto wandern.
 
Denn hast du mal keine Ahnung wie eBay heute im Jahr 2024 funktioniert @Avatoma !

Seit der Zahlungsumstellung auf Adyen (glaub 2019 war das) bezahlt der Käufer nun immer an eBay! eBay fungiert hier als eine Art Treuhänder der dem Verkäufer anschließend mitteilt dass das Geld eingegangen ist und er nun versenden kann / soll. Der Verkäufer versendet nun, makiert den Artikel als versendet und gibt die Sendungsnummer an. Macht er das nicht kann sich die Auszahlung verzögern.

Gleichzeitig passiert im Hintergrund schon eine Risikobewertung wo verschiedene Faktoren miteinfließen (neuer eBay Account, neuer Verkäufer, wurde der Artikel in einer Risikokategorie eingestellt?, ist es ein hochpreisiger Artikel?, usw.) die die Auszahlung verzögern können. eBay behält bei neuen Verkäufern das Geld gerne mal 30 Tage ein weil solange der eBay Käuferschutz gilt. Meldet der Käufer innerhalb dieser Zeit (auch am letzten 30. Tag) einen Fall und eBay entscheidet für Ihn muss der Verkäuder den Artikel zurück nehmen und dem Käufer auch ein Rücksendeetikett zukommen lassen.

Da ist also nix mit

Avatoma schrieb:
Ich halte es halt für wichtig möglichst kein Geld bei denen zu parken

da man zuvor sowieso nie an das Geld gekommen ist weil es ja bei eBay "parkt". Stellst Du einen Artikel ein ohne zuvor dein Girokonto zu verifizieren wird dich eBay nach dem verkauf auch auffordern das zu hinterlegen und zu verifizieren da das Geld erst ausgezahlt wird wenn dieser Schritt erledigt ist. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich via Überweisung auf das zuvor verifizierte Girokonto.

Die Zeit ist vorbei wo der Käufer via Überweisung oder PayPal direkt an den Verkäufer bezahlt hat. Heute fließen alle Zahlungen an eBay und diese zahlen nur an das verifizierte Bankkonto aus was hinterlegt ist und 1:1 mit der eBay Anschrift übereinstimmen muss bezüglich kompletten Namen, Anschrift usw.

Schreibst Du als Käufer den Verkäufer an und bittest um IBAN oder PayPal Adresse kann dieser dich auf eBay melden und dich ggf. sogar scammen. Da so die Bezahlung auch außerhalb von eBay stattfand greift auch der Käuferschutz nicht. Da das System dies aber nicht weiß wird es dich 4 Tage lang auffordern zu bezahlen. Tust du dies nicht wird der Kauf abgebrochen und du bekommst einen Vermerk (wegen nicht bezahlen) ins Konto. Ab 2 Vermerken kannst du bei vielen Verkäufern schon gar nichts mehr kaufen oder mitbieten da diese in den Einstellungen drinne haben Käufer mit 2 Vermerken von unbezahlten Artikeln oder mehr direkt zu sperren.

Will man heute also direkt das Geld haben ist eBay eher ungeeignet und man nutzt Foren wie dieses, Kleinanzeigen oder ganz old school Anzeigen in der Zeitungen. Bei den letzten 3 umgeht man so auch das PStTG da eBay auch hier verpflichtet ist ab 30 Artikeln und / oder 2.000,00 Euro es dem Finanzamt zu melden. Bei Kleinanzeigen tritt das nur ein wenn man deren Bezahlsienst OPP nutzt der übrigens wie eBay als Treuhand funktioniert nur halt freiwillig ist.
 
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@Yiasmat

Richtig, ich habe keine Ahnung wie eBay im Jahre 2024 funktioniert.

Mit den von dir genannten Informationen würde ich mein Zeug lieber verbrennen, als mich dieser Willkürbutze auszusetzen.
 
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Nutz denn wirklich lieber Kleinanzeigen oder falls Du hier auf CB Zugang zum Marktplatz hast ggf. auch da. Beim CB Index Marktplatz musst du aber auch auf externe Seiten verlinken weil hier auf CB selbst nichts mehr verkauft werden darf wegen dem PStTG. Deshalb sieht man auch dort in dne Anzeigen viele Links von Kleinanzeigen, eBay, HWLux Forum usw.

Facebook Marketplace gäbe es ja sonst auch noch.
 
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