Sennheiser PC161 defekt... Händler weigert sich

XShocker22

Rear Admiral
Registriert
Jan. 2006
Beiträge
5.339
Hallo Ihr Basler,

Ein Freund von mir hat ein Problem. Und zwar, er kaufte sich am 29.05.2007 das besagte

Headset von Sennheiser, das PC161. Leider gab das Mikrofon vom Headset, am 20.03.2008

den "Geist" auf. Mein Freund ging darauf hin zum Händler: Nord PC, und wollte das Teil reklamieren. Sie sagten sie können das Headset nicht

entgegen nehmen, weil es den Zwischenhändler nicht mehr gibt, von dem sie es hatten.

Einige Zeit später ging ich mit ihm nochmal dahin, um mir selbst ein Bild vom Ganzen zu

machen. Und wieder erzählte er das Gleiche. Ich hatte schon das Gefühl, er würde gleich

einschlafen, so wie er da saß. Was wir beide natürlich als unhöflich aufgefasst haben. Er

redete irgendetwas davon, wenn das Gerät von Anfangan defekt wäre, könne ich es nach

sechs Monaten zurückbringen. Was wiederum unlogisch ist, denn eigentlich könne ich es

innerhalb, der 14 Tage wiedergaberecht, sofort wieder hinbringen. Aber egel entweder

verstehe ich es nicht oder der Verkäufer.

Wichtig ist versteht ihr es?

Das Gerät steht ja noch innerhalb der 24-monatigen Gewährleistungspflicht. Was auch

immer das für die Garantie heißen mag...

Was mir weiterhin aufgefallen ist, Jugendliche werden einfach nicht ernst genommen. So

wie mein Freund und ich, da wir 15 Jahre alt sind.

Um zu mindest einen kleinen Anhaltspunkt zu erhalten haben wir ein bisschen im BGB

geblättert, welches sich jedoch nicht so verständlich zeigte, wie wir dachten.

Ich hoffe ihr könnt uns auf die Sprünge helfen!

mFg
XShocker22

Edit1: Wenn ich im falschen Unterforum bin, tut es mir Leid.
Edit2: Wenn Fragen aufkommen sollten, werden sie gerne beantwortet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schau doch mal im Handbuch nach, was da über die Gewährleistung bzw. die Garantie steht,
und dann schick das Packet einfach direkt an Sennheiser.

Ich sags dir, ich bin jetzt 16, und werde genauso behandelt wie du... :(
Das ist einfach fürchterlich. Mir ist kurz vor Weihnachten dasselbe passiert.
Habe dann mein Nec Headset direkt an den Hersteller geschickt, und siehe da,
nach einer Woche ein neues.
 
Ihr habt mit Nord-PC einen Vertrag geschlossen, also sind die als Händler verpflichtet, euch Ersatz zu leisten.

§ 437 BGB
Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Ist doch alles nun klar, oder? :D
 
Schau mal nach ob das Headset Garantie hat, wenn ja wie lange, also richtige Herstellergarantie.

Das Problem mit der gesetzlichen Gewährleistung ist, das man nach 6 Monaten beweisen muss, das der Mangel schon von Anfang an bestand, also ein Herstellungsfehler.

Naja aufjedenfall ein scheiss Verhalten vom Händler - kaufe da aufjedenfall nie mehr ein, erzähle möglichst vielen Leuten davon wie er mit Reklamationsgründen umgeht und wende dich über die Herstellersite im Inet an den Support, meist unter Kontakt zu finden.
 
@XShocker22, würde mich da nicht weiter aufregen rufe am besten gleich den Support von Sennheiser an, wenn du ein Kassenbeleg hast sollte es kein Problem werden.

Hier Anrufen

Vielleicht helfen die weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja n*rd pc iss schon geil in sachen gewährleistung , mach dir kein kopf wegen dein alter ich bin 23 die machen das genau so bei mir auch , N*rd pc iss einfach göttlich in sachen garantie abwicklung .

Sie müssen mind das packet zum hersteller senden dafür sind sie verpflichtet, schreib dir die oben genannten § auf , gehe direkt hien und sag den das so , wen sie dir doof kommen ruff deine eltern im laden an und sag die sollen kommen du hast probleme , so das der typ dort es hört.

Bzw deine kumpels eltern.

Sie müssen es abnehmen und auf ihre kosten wech schicken (dauert aber bei dennen auch 6-12 wochen ) bis du was zurück bekommst.

mfg spy
 
hehe, verdammte kiddies immer ;) *joke*

waere unheimlich interessant, dies wirklich zu testen. habt ihr vllt nen aelteren kolleg, der fuer euch das haedset umtauschen koennte?

wie von EisKalt erwaehnt, ihr habt ein vertrag mit dem haendler abgeschlossen, er MUSS die garantieleistung erbringen. so wie ihr es beschreibt, tut er es nur nicht, weil er keinen bock hat, und 'was koennen mir die kiddies schon antun'.

also, ein schluck selbstvertrauen nehmen, wieder reinmarschieren und garantieleistung verlangen. wenn grade noch jemand im laden ist, koennt ihr zb. einfach laut und deutlich sprechen, so dass euch die anderen kunden hoeren :)

wenn er wieder mit zwischenhaendlern kommt, sofort abbrechen, es ist nicht eures problem was er damit macht - vertrag besteht zwischen dir/deinem kolleg und pc nord, feddich:)

ach und noch was: das alter steht euch nicht auf der stirn geschrieben, verhaltet euch selbstsicher und entschlossen, schon kommt ihr aelter rueber!
 
Zuletzt bearbeitet:
schwachfug, was der händler da redet.. deun kumpel hat bei ihm was gekauft, also hat er mit ihm einen rechtskräftigen vertrag geschlossen. das heisst, dein kumpel hat gewährleistungsansprüche dem händler gegenüber, da der vertrag mit ihm geschlossen wurde.. das der zwischenhändler nicht mehr existiert ist allein das problem vom händler, da der händler dann diesem zwischenhändler gegenüber gewährleistungsanspruch hätte. dein kumpel hat mit dem zwischenhändler ja keinen vertrag geschlossen..

ich würde noch mal hingehen, und ihm das vor den latz knallen.. wenn er nicht spurt, würde ich ihn auf die Paragraphen §437 BGB hinweisen (den ICWKALT ja freundlicherweise schon gepostet hatte)-.. das schindet auch nnochmal etwas eindruck evtl.. auf jedenfall ist der Händer verpflichtet das headset zumindest zur Prüfung entgegenzunehmen, und dann evtl entsprechend der gesetzlichen vorgaben zur reperatur zu geben, gegen ein anderes zu tauschen, oder oder oder.. (natürlich nur, wenn das headset ohne fremdverschulden kaputt gegangen ist)... er ist auf jedenfall verpflichtet zur gewährleistung..
 
Erst einmal ein großes Dankeschön an euch, für die zahlreichen Antworten!

@X1800er und Rollensatz: Im Handbuch steht das er 24 Monate Garantie hat.

Es geht meinem Frend ja auch ums' Prinzip. Könnte er jetzt auch das Geld zurück verlangen, da Nord PC sich ja offensichlich nicht unternimmt?

@ICEKALT: Die ganzen Gesetzte sind für einen normal Sterblichen, viel zu sehr miteinander verstrickt :freak: :)

@Teddy3000: Es geht ihm nicht nur darum das es einfacher ist, sondern wie schon bei X1800er und Rollensatz erwähnt ums' Prinzip.

Großen Dank.

@Quakehase: Werde ich mir auf jedenfall merken! Dankeschön!

@skipper: Leider übernimmt so wie ich es hier vernommen habe, nur Sennheiser die 24-monatige Garantie

@snoopmore: Ganau das hat mich ja auch stutzig gemacht... sie haben es nicht einmal geprüft

@all: Mein Freund versichert euch, dass der Defekt keinem Eigenverschulden zuzuschreiben ist.

Eine e-Mail hat er schon an Sennheiser geschrieben aber es geht nicht hervor das die Versandkosten von denen übernommen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es den Zwischenhändler nicht mehr gibt, dann ist der Hersteller zum direkten Service genenüber dem Kunden verpflichtet.

(Ich hatte das mal mit einer Asus Grafikkarte... Eigentlich gibt es keine Garantieabwicklung Kunde-Asus->Asus-Kunde, sondern nur Kunde-Händler-Asus->Asus-Händler-Kunde.
Wenn aber der Händler pleite ist, dann greift die Asus-Garantie immer noch und es gibt den direkten Service.)

Inwiefern es einen Unterschied macht, ob der Distributor (also der Zwischenhändler zwischen Asus und NordPC) Pleite ist oder nicht kann ich nicht sagen.

Trotzdem sind die Jungs von Sennheiser eigentlich ganz nett.

Und die Sache mit den 15 Jahren lässt sich per Post (oder Mail) umgehen.
Solange man nicht die ganze Zeit umgangsprachlichen Müll schreibt, wird man schon ernst genommen.
Da du aber von alleine auf die Idee gekommen bist im BGB nachzulesen, denke ich mal dass du die Regeln von gepflegtem Briefkontakt kennst :D

Ansonsten einfach mal vorher anrufen und nachfragen...
Bei Speedlink hat ein Garantietausch bei mir (obwohl mein eigener Fehler) nur 3 Tage gedauert...


Grüße vom:
Jokener
 
Der Händler musst es NICHT einschicken, das kann er aus Kulanz machen gesetzlich ist er dazu NICHT verpflichtet. lest meinen post, so ist es nunmal, und bei Gewährleistung hat man nach 6 Montaen die sogenannte BEWEISLASTUMKEHR, das bedeutet: der KUNDE muss nachweisen dass der Fehler schon beim Kauf bestand, ansonsten ist nix mit gewährleistungs ansprüchen. Nur Garantie und das macht der Hersteller.


P.S.: Bitte nicht weiter mit rechtlichen Halbwissen um euch werfen, ich arbeite in der Branche ich weiss was ich sage.
 
Die Gewährleistung beim Händler hier geltend zu machen kann echt schwer werden...
Ich würde versuchen mich direkt an Sennheiser zu wenden.
 
Ja in dem Alter hat man damit ja auch noch wenig zu tun. Aber gerade dieser Paragraph ist eigentlich leicht verständlich. Aber hier wurde ja alles ausführlich umschrieben / anders erklärt, so dass es verständlich war.

Geh einfach hin und sagt, dass dein Kumpel einen Vertrag mit NordPC geschlossen hat und die nach § 437 BGB in Verbindung mit § 439 BGB zur Nacherfüllung verpflichtet sind und dass ein Zwischenhändler nichts damit zu tun hat, weil der Vertrag nur zwischen den 2 Vertragsparteien (dein Kumpel und NordPC) geschlossen wurde.

Ich mein, die Situation ist offensichtlich. Zur Not übern Anwalt. Offenbar drücken die sich vorm Ersatz, weil sie ja vom Zwischenhändler nix bekommen würden.
 
ICEKALT das ist einfach falsch les dir mal den gesetzes text was Gewährleistung heisst durch.

Denn Gewährleistung greift nur bei ANFÄNGLICHEN fehlern, und nach 6 monaten musst du als kunde beweisen dass der Fehler anfänglich ist (sprich ein Gutachten vorlegen=.
 
Quakehase, du arbeitest ja in der branche, lies doch mindestens die agbs durch;)

"1. Nord PC gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die gelieferten Waren nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind."

das gesetz gilt, wenn keine agb besteht, wahrscheinlich sogar so wie Du es beschreibst.


ich wuerde jetzt auch nicht mit gesetzesartikeln um mich schmeissen... kaeme mir kindisch vor ;)
 
Ich les nur, dass die Beweislastumkehr 6 Monate berägt. Die Gewährleistungsfrist jedoch beträgt in Deutschland 2 Jahre. Ich habe mir jetzt mal das hier durchgelesen.

Es ist doch nach 6 Monaten die Aufgabe des Käufers den Fehler nachzuweisen (wie, lassen wir mal außer acht), dennoch besteht der Gewährleistungsanspruch über die Dauer von 6 Monaten hinaus.
 
bei den NordPC AGBs steht nix von 6 Monaten
da steht 24 Monate aber ich denk mal darum gehts XShocker gar nicht sein Kumpel hat doch das problem dass das Microfon vom Headset Kaputt gegangen ist und das heißt dass der Fehler nicht von anfang an bestand also tritt die gewährleistung sowieso außer kraft
eigentlich gehts hier nur um die Garantie
 
Ja und wie beweist du das der fehler anfänglich war? Und zwar so das es auch vor gericht annerkannt wird? Mit einem Gutachten.... das kostet 800 bis 1500€
 
Zurück
Oben