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Ich bin mir nicht sicher, aber ist es nicht so, dass die Gewährleistung (gesetzlich 1 Jahr vorgeschrieben) dann greift, wenn das Gerät schon von Anfang an defekt war. Die Garantie gibt der Händler doch freiwillig. Diese umfasst doch aber, dass wenn das Gerät innerhalb der Garantie kaputt geht, repariert oder ausgetauscht wird. Kann aber auch sein, dass ich falsch liege.
Der Verkäufer von Nord PC hat bestimmt selber keine Ahnung von der Rechtslage.
Wenn es nciht klappt das Headset direkt zu Sennheiser zuschicken (auch wenn mna den Versand sleber zahlen müsste), würde ich an der Stele deines Kollegen mit meinen Eltern hingehen und sagen: Nach §XYZ müssen sie das Headset zurücknehmen.
Viel Glück^^
geh einfach hin......er muss es zurück nehmen....ist er gestzlich dazu verpflichtet...uns lass dir nix erzählen von ihn....sag ihn dann er sollte sich mal bgp durch lesen....
Ein Händler muss Ein Gerät nur in den ersten 6 monaten ohne zu zucken zurücknehmen, danach muss der Kunde Beweisen das es schon Kaputt war und das ist ziemlich schwer.
Auch das ist so pauschal nicht richtig. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Haendler.
Kann er also nachweisen, dass das Geraet fehlerfrei bei Auslieferung war, dann muss er nichts zuruecknehmen und ersetzen.
hab vor kurzem mein sennheiser pc 160 zu sennheiser geschickt da das microfon defekt wurde..
wenn du innerhalb der 24 monate liegst wird das headset kostenlos repariert und zu dir zurückgeschickt! einfach an sennheiser schicken die sind da sehr kulant! am besten noch einen freundlichen brief mit der problembeschreibung+ RECHNUNG (ganz wichtig) in das packet mit reinpacken!
das ganze hat bei mir 2 wochen gedauert! das hat sich für mich voll gelohnt!
hoffe der sachverhalt ist jetz mal geklärt hab mir den threat extra in die lesezeichen gepackt