Shop weigert sich, defekten Artikel gegen Neuware zu tauschen

AnotherWorld

Lt. Junior Grade
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Juni 2007
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430
Hallo,
seit fast 2 Monaten ärgere ich mich mit einem Onlineshop herum.

Es ist so, dass ein nicht näher genannter Artikel im dem Gewährleistungszeitraum von einem Jahr einen Defekt aufwies.
Diesen schickte ich dann als RMA zurück an den Shop. Anstatt dass der Shop mir nun aus seinem Bestand einen neuen Artikel sendet,
wurde der Artikel an den Hersteller weitergeleitet, mit der Begründung, dass dies Sache des Herstellers sei.
(Zu dem Zeitpunkt wurde mir dann schon von Bekannten gesagt, dass die mich offensichtlich verarschen, ich wollte es noch nicht so recht glauben)

Ungefähr 4 Wochen später wurde mir dann ungefragt ein gebrauchter Artikel als Ersatz geschickt,
auf Anfrage wurde mir später noch geantwortet, dass dies ein Versehen gewesen sei und ob ich den Artikel nicht doch behalten möchte.
(Hier wusste ich dann, dass die mich verarschen)
Diesen Gebrauchtartikel Reklamierte ich, da ich immer noch der Meinung war, dass mir innerhalb des Gewährleistungszeitraums,
welcher nun noch nicht mal zu 3/4 ausgereizt ist, Neuware zusteht.

Der Reklamierte Gebrauchtartikel wurde auch wieder an den Hersteller geschickt und ich wurde vertröstet,
dass ich evtl. in ein paar Wochen wieder einen Artikel haben könnte, da es ja am Hersteller liegt.

Für mich sieht es so aus, als wolle der Shop nicht an seine eigenen Bestände gehen und ignoriert dabei auch die Gesetze,
was Gewährleistung angeht, da der Shop der Meinung ist, grundsätzlich,
auch auf Rückfrage, dass dies Sache der Hersteller sei.
Der Artikel hat knapp 300€ gekostet.

Was mache ich nun?
 
Bei der Gewährleistung gehe es nur darum, den Mangel zu beseitigen, nicht aber darüber hinausgehende Folgen (dazu zählt zB auch eine Wertminderung der Sache nach einem Austausch).

Ein Austausch gegen Neuware wäre in deinem Fall reine Kulanz.
 
Ok, der mir ungefragt zugesandte Gebrauchtartikel wies zudem Reparaturspuren auf und war nicht einmal vernünftig verpackt.
 
Wie schon gesagt: Tausch gegen Neu ist kein Muss.

AnotherWorld schrieb:
Es ist so, dass ein nicht näher genannter Artikel im dem Gewährleistungszeitraum von einem Jahr einen Defekt aufwies.

..

Für mich sieht es so aus, als wolle der Shop nicht an seine eigenen Bestände gehen und ignoriert dabei auch die Gesetze, was Gewährleistung angeht, ...

Darüber hinaus ist die Gewährleistung gesetzlich auf 2 Jahre geregelt wobei nach einem halben(!) Jahr die Beweislast bei dir liegt.
 
Dann schicke es zurück und du bekommst ein neues gebrauchtes Gerät und gut. Wenn der Hersteller beim ersten mal schon keine Neuware geschickt hat, was sein gutes Recht ist, wird er auch jetzt keine schicken ..
 
Beweise dem Händler mal, dass der Defekt von Anfang an vorhanden war, dass verlangt nämlich das Gesetz so von dir. Ist in der Regel ohne einen Sachverständigen nicht möglich.
Da dich der Händler nicht im Regen stehen lassen will, schickt er es zur Garantieabwickelung zum Hersteller, der tauscht es gegen Refurbished Ware, ich sehe da keine Verarsche
 
Rechtlich ist das verhalten Einwandfrei. Kannst nur auf Kulanz hoffen.
Bzw, wenn man wüsste um was es geht, könnte man noch mehr sagen. Starke Gebrauchspuren können dazu führen, dass man den Tausch nicht akzeptieren muss.
 
Die frage ist was für Gebrauchsspuren denn vorhanden sind. Je nachdem ist dies dann wieder ein Mangel.

Aber verarschen tut dich der Händler nicht. Natürlich darf er das Gerät zum Hersteller oder auch zu einer zertifizierten Werkstatt schicken.

Jetzt musst du dich halt gedulden. Wirst dann vermutlich wieder ein Refurbisht Gerät erhalten.
 
WhiteShark schrieb:
Die frage ist was für Gebrauchsspuren denn vorhanden sind. .

Nicht unbedingt, wenn das Gerät auf Garantie getauscht wurde, steht es dem Hersteller frei, gegen was er tauscht.

Ich gehe der Schilderung nach, davon aus, dass es sich hier um eine Garantieleistung handelt
 
Es handelt sich um Computerbauteil,
welches normalerweise in antistatischer Verpackung versendet wird,
was u.A. nicht der Fall war. Oder sind die Hersteller nun schon so nachlässig?
Und es waren eben optische Reparaturspuren zu sehen.
 
Er hat es zum Händler geschickt, also Gewährleistung. Somit muss er keine übermäßigen Gebrauchsspuren hin nehmen.

Antistatische Hölle wird schon lange nicht mehr benutzt.
 
wenn der Händler den Austausch im Rahmen der Gewährleistung angestoßen hat, hast du Recht.
Ich gehe aber immer noch davon aus, dass das Ganze eine Garantieleistung gewesen ist, da der Händler nicht auf die Beweislastumkehr gepocht hat, in dem Falle sind die Gebrauchsspuren hinzunehmen.
 
Ein guter Händler pocht nicht auf die Beweislastumkehr. Das hat also nix zu heißen.
Und wenn man es zum Händler schickt, dann will man logischerweise Gewährleistung.

Und auch bei Garantie sind Gebrauchsspuren nicht unbedingt hin zu nehmen. Da kommt es auf die Bedingungen an.
 
Wenn der Händler weiß, dass er über den Hersteller unkompliziert die Garantie in Anspruch nehmen kann, macht er das in der Regel.
Ich würde gerne wissen um welches Produkt es geht.
Im Endeffekt bleibt dem TE nur das erneute Reklamieren, wenn er mit dem ausgetauschten Artikel nicht leben kann.
 
"Es ist so, dass ein nicht näher genannter Artikel im dem Gewährleistungszeitraum von einem Jahr einen Defekt "

1 Jahr= du hast Gebrauchte Ware gekauft und willst jetzt Neuware? Wenn du Neuware gekauft hast, hast du 2 Jahre Gewährleistung und in beiden Fällen ist nach 6 Monaten Beweislastumkehr, sprich DU musst beweisen, dass der besagte Defekt von Anfang an da war --> kann man nicht.
Wenn du jetzt nach 7 Monaten die Ware eingeschickt hast und du einen Händler (MF z.B. macht das so) hast, der 1:1 so handelt wie es im Gesetz steht, dann kann er von dir den besagten Beweis verlangen - machen sie natürlich nicht, da die meißten Geräte eine Garantie haben und sie die Sachen für dich zum Hersteller zwecks Garantieabwicklung schicken. Wenn dieser dir gebrauchte Ware rausschickt kann das völlig in Ordnung sein, denn ich wette sowas steht auch in seinen Garantiebedigungen.

Von daher würd ich sagen schau dir an was dir zusteht und wann du die Ware eingeschickt hast. Ggf. ist alles ok wie es ist (ich vermute es sogar ganz stark)
 
In Ordnung, das macht schon mehr Sinn.
Und ich schickte den Artikel auch eben nur zurück wegen der deutlichen Gebrauchsspuren.
Wer baut sich denn auch bitte was in seinen PC ein, dass optisch keinen vertrauenswürdigen Zustand macht?
 
Kannst du nicht einfach mal sagen und was es geht und wie es aussieht?

Ist das ne Karte die Aussieht wie mit nem Brecheisen gelötet? Oder sind es nur verkrazte Schrauben bzw. Gehäude einer Festplatte?
 
Die Frage was für Gebrauchsspuren denn vorhanden waren, bleibt weiterhin offen...

Aber auch wenn der Händler es zum Hersteller schickt und das über dessen Garantie abwickelt, bleibt es Gewährleistung.
Anhand der Schilderungen ist das für mich ein klarer Gewährleistungsfall.
 
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