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mach nen sprung zurück auf 4.2 dreh das video nochmal und lads wieder hoch
@woods ob android 4.2 oder android 4.3 drauf ist, ist sagen wir mal rechtlich gesehen eher egal solange es sich bei dem gerät um das selbe handelt (was über die imei nachzuweisen ist).
anders sähe es aber natürlich aus wenn er nen mod aufgespielt hätte.
ich kann ja auch atm windows phone 8 handys kaufen und wenn ich pech habe bekomme ich eins mit wp 8.1. das ist trotzdem kein grund vom kaufvertrag zurückzutreten
@woods ob android 4.2 oder android 4.3 drauf ist, ist sagen wir mal rechtlich gesehen eher egal solange es sich bei dem gerät um das selbe handelt (was über die imei nachzuweisen ist).
anders sähe es aber natürlich aus wenn er nen mod aufgespielt hätte.
ich kann ja auch atm windows phone 8 handys kaufen und wenn ich pech habe bekomme ich eins mit wp 8.1. das ist trotzdem kein grund vom kaufvertrag zurückzutreten
My Name Nobody
Lieutenant
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- 536
nik_ schrieb:@woods ob android 4.2 oder android 4.3 drauf ist, ist sagen wir mal rechtlich gesehen eher egal solange es sich bei dem gerät um das selbe handelt (was über die imei nachzuweisen ist).
Nein ist es nicht, wenn er es als 4.2 verkauft hat, dann hat der Kunde auch darauf einen Anspruch.
I
INHUMAN94
Gast
In der Auktion stand nichtmal welches Android momentan installiert ist. Ich finde es einfach nur lächerlich wie er sich an jedes kleine Detail klammert um es nicht zurücknehmen zu müssen. Selbst wenn er nen Anwalt einschaltet gehe ich mit. Ich sehe nicht ein das so ein Sturkopf mit seiner Masche durchkommt.
Ich habe recht und das weiß ich. Und dafür kämpfe ich auch. Mir egal ob der Artikel 10 oder 125€ kostet. Da bleibe ich stur. Reine Prinzipsache.
Ich habe recht und das weiß ich. Und dafür kämpfe ich auch. Mir egal ob der Artikel 10 oder 125€ kostet. Da bleibe ich stur. Reine Prinzipsache.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
My Name Nobody
Lieutenant
- Registriert
- Apr. 2013
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- 536
Ihr habt einen gülten Kaufvertrag, du hast ein Recht den Mangel zu beseitigen. Zuerst aber muss er dir den Mangel beweisen und das dieser so von Anfang an bestand. Das wäre dann auch meine Argumentation gegenüber Paypal.
Sollte Paypal ihm Recht geben, bleibt dir der Rechtsweg.
Im übrigen, Prinzip kann teuer werden, unabhängig deins Falles.
Also immer gut abwägen wie weit man selbst bereit ist zu gehen.
Sollte Paypal ihm Recht geben, bleibt dir der Rechtsweg.
Im übrigen, Prinzip kann teuer werden, unabhängig deins Falles.
Also immer gut abwägen wie weit man selbst bereit ist zu gehen.
I
INHUMAN94
Gast
Ich telefoniere morgen nochmal mit Ebay und Paypal. Dann warte ich ab wie entschieden wird. Sollte Ihm das Recht zugesprochen werden belasse ich es dabei getreu dem Motto der Klügere gibt nach und verkaufe es dann einfach wieder.
Sollte er nen Anwalt einschalten (was ich nicht glaube) gehe ich mit.
Sollte er nen Anwalt einschalten (was ich nicht glaube) gehe ich mit.
- Registriert
- Aug. 2005
- Beiträge
- 24.476
Richtige Entscheidung. Wenn PayPal zu deinen Ungunsten entscheidet, lass es auf sich beruhen.
Elfhelm
Lt. Commander
- Registriert
- Apr. 2004
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- 1.221
Falls das alles so stimmt wie du es uns hier beschrieben hast, wird Paypal zugunsten von dir entscheiden (schließlich hast du Beweise und Zeugen). Sehe es genauso, der Kunde blufft nur und sucht irgendwelche Ausreden, sodass er vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
R
Ribery88
Gast
Richtig lesen! Er reklamierte keinen Empfang zu haben und die Sim-Karte wird nicht gelesen.
Er möchte einfach das Handy nicht mehr haben. Kenne ich allzu gut, bei meinen Kunden, da benutzen die
die scheinheiligsten Argumente, um das Gerät zurückgeben zu können...... Fachmann, klar......
Er möchte einfach das Handy nicht mehr haben. Kenne ich allzu gut, bei meinen Kunden, da benutzen die
die scheinheiligsten Argumente, um das Gerät zurückgeben zu können...... Fachmann, klar......
Elmers
Banned
- Registriert
- März 2011
- Beiträge
- 1.374
ahso, dann hab ich das überlesen,.... wobei , wenn ich ein Telefon habe das nicht einmal die SIM erkennt, dann mach ich mir doch nicht die Mühe zu gucken welche Androidversion drauf ist, geschweige denn das ich mir das merke
Aber das bei der hier geschilderten Lage der Käufer im unrecht ist, dem stimme natürlich auch ich zu.
Aber das bei der hier geschilderten Lage der Käufer im unrecht ist, dem stimme natürlich auch ich zu.
I
INHUMAN94
Gast
Grad nochmal mit dem Support telefoniert und die meinten auch das ich mir erstmal keine Sorgen machen brauche. Der Typ hat garkeine Beweise nur seine leeren Worte.
Am 30 wirds zu Ebay weitergegeben und dann geb ich hier nochmal Rückmeldung was rausgekommen ist.
Am 30 wirds zu Ebay weitergegeben und dann geb ich hier nochmal Rückmeldung was rausgekommen ist.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Eisbrecher99
Commodore
- Registriert
- Juli 2008
- Beiträge
- 4.595
Livxe schrieb:
Zeigt schön, dass der Käufer keinerlei Schimmer von der rechtlichen Seite hat. Die pauschale Aussage bezüglich der Inspektion durch einen Fachmann ist nichts wert. Genau so verhält es sich bei einem Gutachten, bei dem nur drin steht, dass dies und jenes defekt ist. Anders sieht es erst aus, wenn das Gutachten beweist, dass der Defekt schon vor Kauf bestanden hat. Die Kosten für das Gutachten kann er auch nicht einfach zurückverlangen bzw. müsste dafür in Vorleistung gehen und kann diese ohne einen glaubhaften Beweis ebenfalls nicht geltend machen.
Den Todesstoß hat er sich ja schon selbst durch die abgegebene Bewertung gesetzt.
Also zurücklehnen und sich amüsieren, was noch so an Emals einflattert.
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
(überflüssiges Zitat entfernt!)
Mach dir nichts draus. Solche Spinner hat man überall. Ich hatte, dass mal mit einem Händler, also einem Kaufmann. Mittwoch abends eine externe Wlan Karte gekauft. Am Donnerstag hatte ich das Geld überwiesen.
Der Idiot hat dann am Freitag einen Fall eröffnet, weil er sein Geld noch nicht erhalten hatte. Da war ich erst einmal erstaunt, dass ein (Möchtegern)Kaufmann keine Ahnung hat wie lange eine Banküberweisung dauert.
Sie es mal von der anderen Seite, das S3 kannst Du auch mit einer Smart Doch erweitern und es als Rechner nutzen.
Der Idiot hat dann am Freitag einen Fall eröffnet, weil er sein Geld noch nicht erhalten hatte. Da war ich erst einmal erstaunt, dass ein (Möchtegern)Kaufmann keine Ahnung hat wie lange eine Banküberweisung dauert.
Sie es mal von der anderen Seite, das S3 kannst Du auch mit einer Smart Doch erweitern und es als Rechner nutzen.
I
INHUMAN94
Gast
So der Fall wurde gestern an Ebay übergeben. Es würde für den Käufer entschieden...
Trotz der eindeutigen Beweislage (Bilder, Videos). Finde ich schon ziemlich hart. Man sieht also nicht Paypal anbieten. Der Käufer bekommt wohl fast immer Recht obwohl im unrecht. Schon heftige Sache.
Ich belasse es jetzt dabei und verkaufe es einfach nochmal. Werde bei Ebay definitiv kein Paypal mehr anbieten.
Fühl mich einfach nur verarscht...
Trotz der eindeutigen Beweislage (Bilder, Videos). Finde ich schon ziemlich hart. Man sieht also nicht Paypal anbieten. Der Käufer bekommt wohl fast immer Recht obwohl im unrecht. Schon heftige Sache.
Ich belasse es jetzt dabei und verkaufe es einfach nochmal. Werde bei Ebay definitiv kein Paypal mehr anbieten.
Fühl mich einfach nur verarscht...
WhiteShark
Admiral
- Registriert
- Mai 2002
- Beiträge
- 9.949
War irgendwie zu erwarten. Paypal/Ebay ist immer sehr Käuferfreundlich.
Aber es ist wirklich besser es zu belassen. Eine Klage hätte zwar gute Erfolgsaussichten, da ein wirksamer Kaufvertrag besteht, aber lohnt sich nicht aufgrund des Preises.
Zum Glück hast du das funktionstüchtige Gerät schon zurück bekommen. Es kommt auch vor, das Paypal das Geld einzieht und man dann weder die Ware, noch das Geld hat. Oder alternativ ein defektes Gerät.
So besteht dein Schaden lediglich aus den Versandkosten.
Aber es ist wirklich besser es zu belassen. Eine Klage hätte zwar gute Erfolgsaussichten, da ein wirksamer Kaufvertrag besteht, aber lohnt sich nicht aufgrund des Preises.
Zum Glück hast du das funktionstüchtige Gerät schon zurück bekommen. Es kommt auch vor, das Paypal das Geld einzieht und man dann weder die Ware, noch das Geld hat. Oder alternativ ein defektes Gerät.
So besteht dein Schaden lediglich aus den Versandkosten.
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