Software neu kaufen und bei ebay weiterverkaufen !

Dann sollten sie mal aufpassen das nicht irgendjemand sie anschwärtzt, bei der Abifete ein Wirt aus der näheren Umgebung, dem deshalb die Gäste wegbleiben, dem Tankwart dem seine Autowaschkunden wegbleiben usw., wenn es sich bei den Pfadfindern um eine einmalige Sache handelt, wird niemand was sagen, trotz allem muss es ja irgendwo auch angemeldet werden.
Zudem könnt man dann bei den Einkäufen für die Parties noch die Mehrwertsteuer sparen.
Dafür müsste man aber vom Umsatz Steuern zahlen und den Gewinn auch noch versteuern. So einfach wie manche sich das immer ausmalen ist das leider nicht. Wenn sie diese Leute mal bei den Hammelbeinen haben und sie ordentlich nachzahlen dürfen, denke an uns.
 
Für die Beurteilung, ob ein Verkäufer bei ebay Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, legen die Gerichte oft sehr strenge Maßstäbe an, auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es dabei übrigens überhaupt nicht an.

Die Frage ging m.E. auch eher in die Richtung jetzt 10 Stück und irgendwann mal mehr, dann ist die Sache eindeutig.
Viel Spaß bei der ersten Abmahnung durch Wettbewerber...
 
Ich liebe es wenn Naivität bestraft wird .. Eine Rechtfertigung für das Leid der Intellektuellen, "juhu".

~ Markus
 
spraadhans schrieb:
auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es dabei übrigens überhaupt nicht an.
Jap, Unternehmer ist schließlich, wer nicht als Verbraucher handelt :) Die Gewinnerzielungsabsicht spielt (zumindest laut Lehrbuch, welche Geschichten das Leben schreibt, weiß ich noch nicht) für die Frage eine Rolle, ob ein Gewerbebetrieb vorliegt.

Das weißt du natürlich, aber dem TO könnte die Erläuterung ja vielleicht beim Verständnis helfen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben