Sony Bravia nach 11 Tagen defekt?

Ich weiß gar nicht, woher die Bewertung kommt, dass sei ein klarer Gewährleistungsfall. Die Gewährleistung deckt lediglich ab, dass du zum Zeitpunkt der Lieferung eine mangelfreie Ware erhältst. Das heißt der jetzt aufgetretene Defekt muss auf einen Mangel, der schon zum Zeitpunkt der Lieferung bestand, zurückzuführen sein. Den Händler muss die Möglichkeit gegeben werden, nachzuweisen, dass dies u.U. nicht der Fall ist, sondern das es sich hier viel mehr um einen unglücklichen Defekt am Gerät handelt, der tatsächlich in der kurzen Nutzungszeit, wie auch immer, aufgetreten ist.
Der "sofortige Ersatz" ist also mehr Theorie als Praxis. Eine Diagnose steht dem Händler durchaus zu.

Und dann landet man sehr schnell bei der Garantie.

Ich gehe jede Wette ein: Diesen Strohhalm wird man bei Saturn ergreifen. Das Ding wird zur Diagnose an den Hersteller bzw. eine Vertragswerkstatt des Herstellers gehen, diagnostiziert und am Ende vermutlich eher auf Garantie getauscht oder repariert werden, als dass man dir jetzt direkt ein neues Gerät mitgibt.
Der Garantietausch geht nämlich auf Kosten des Herstellers. Der Gewährleistungstausch auf Kosten des Händlers.
 
Das kann dem Kunden/ Verbraucher herzlich egal sein, wie der Händler das im Innenverhältnis mit dem Hersteller löst.

Rechtlich ist der Händler gegenüber dem Verbraucher in der Pflicht. Dieser Pflicht wird er nachkommen. Wird halt ggf dauern, aber das ist leider hinzunehmen .
 
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Es ist wirklich erschreckend, dass man seine Ansprüche nicht kennt. In diesem Fall eben die Gewährleistung.
Beweislastumkehr greift erst nach einem Jahr.
Sollte in dem Zeitraum ein defekt vorliegen, dann ist davon auszugehen, dass die Ursache bereits bei Übergabe vorhanden war. Eben durch z.B Materialfehler, Produktionsfehler, unsachgemäßer Transport/Verpackung u.s.w
Das kann ein Händler nicht ausschließen, daher wird's hingenommen. Nur unsachgemäßer Gebrauch kann unter Umständen nachgewiesen werden. z.B aggressiver Reiniger auf dem Bildschirm, Wasserschaden u.s.w
 
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cartridge_case schrieb:
Dann wäre der ganze Spaß sicher keine zwei Jahre gültig.
Doch das ist schon richtig so. Dem Händler bricht allerdings die Beweislastumkehr das Genick. Es wird in den ersten 12 Monaten schlicht und einfach davon ausgegangen, dass der Defekt bei Übergabe schon vorhanden war. Selbstverschulden (wie Handy an die Wand schmeißen) natürlich ausgenommen.
 
Finde ja schön dass hier so fleißig diskutiert wird.

Und ganz bestimmt lasse ich meine Recherche nicht euch übernehmen, sondern habe schon vorher privat sowie im Netz verschiedene Sachen gehört.

Zum Beispiel wird in so einem Fall auch von einem Überspannungsschaden gesprochen.

Daher habe ich die Sorge, dass der Markt mit sowas um die Ecke kommt. Stromunterbrecher oder Ähnliches gab es natürlich nicht.

Ich möchte eigentlich definitiv ein neues Gerät bekommen. Ich habe einen Zeugen, dass das Paket geöffnet und der Fernseher ohne Schutzfolie geliefert wurde. Das hat mir so oder so nicht gefallen, aber ich dachte mir: Komm so viel Pech wirst du nicht haben, hab Vertrauen.

Ich habe das Gerät sogar finanziert und möchte nicht auf den Kosten sitzen bleiben. War ein Spontankauf.
 
IceKillFX57 schrieb:
Sollte in dem Zeitraum ein defekt vorliegen, dann ist davon auszugehen, dass die Ursache bereits bei Übergabe vorhanden war.
Nein. Es IST eben nicht, davon auszugehen. Es KANN davon ausgegangen werden. Und genau das drückt ja auch die Beweislastumkehr aus. Nach einem Jahr musst du beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, davor der Händler, wenn er den Anspruch ablehnen möchte.
Und genau diese Möglichkeit hat der Händler und genau diese Möglichkeit spricht gegen einen sofortigen Austausch. Bei hochpreisigen Geräten tauscht fast kein Händler direkt um, sondern lässt immer erst diagnostizieren. Kommt bei der Diagnose heraus, Defekt ist auf einen Mangel bei Übergabe zurückzuführen, dann habe ich als Kunde die Wahl zwischen Reparatur oder Austausch.

Aber dafür muss erstmal feststehen, dass es eben ein solche Mangel bei Lieferung ist.

Eben der feine Unterschied zwischen IST und KANN.

Bei niedrigpreisen Geräten macht man sich den Aufwand der Diagnose meist nicht. Das ist wohl wahr. Da wird in den allermeisten Fällen der Kaufvertrag zurück abgewickelt. Man bekommt das Geld wieder oder darf sich halt im Regal wieder neu bedienen und die Gutschrift wird darauf angerechnet.
Aber wie gesagt: Bei hochpreisigen Geräte, wird an der Diagnose nicht gespart, wenn dadurch die Chance besteht, aus einen Gewährleistungsfall einen Garantiefall zu machen.

Oder eben, weil die Reparatur halt deutlich wirtschaftlicher für den Händler ist. § 439 Abs. 3 :)
 
kachiri schrieb:
Nach einem Jahr musst du beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war, davor der Händler, wenn er den Anspruch ablehnen möchte.
Der Händler muss beweisen, dass ein Mangel vorhanden war? Lustiges Rechtsverständnis.

Und nein. Es wird davon ausgegangen. Nicht könnte, hätte, möchte oder vielleicht.

kachiri schrieb:
Bei hochpreisigen Geräten tauscht fast kein Händler direkt um

Weil die Kunden es sich gefallen lassen. Ich hatte schon einen solchen Fall, in dem sich ein Elektronikmarkt quergestellt hat. Nach einem Gespräch mit der Geschäftsführung bin ich mit einem neuen Gerät wieder rausgegangen. Von einem anderem Hersteller (was mein Wunsch war, Alternative Geld auf den Tisch).
 
.one schrieb:
Der Händler muss beweisen, dass ein Mangel vorhanden war? Lustiges Rechtsverständnis.

Und nein. Es wird davon ausgegangen. Nicht könnte, hätte, möchte oder vielleicht.
Inwiefern lustiges Rechtsverständnis? Die Gewährleistung sichert dem Käufer, dass er einwandfreie Ware übergeben bekommt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Innerhalb des ersten Jahres muss der Händler, wenn er eine Abwicklung nach Gewährleistung ablehnen möchte, beweisen, dass der bemängelte Defekt nicht im Zusammenhang mit einen möglicherweise bei Übergabe bereits bestehenden Mangel steht. Nach einem Jahr (vorher 6 Monate) geht diese Beweispflicht auf den Kunden über - der Kunde muss dann beweisen, dass der nach einem Jahr aufgetretene Defekt auf einen bereits zum Kaufzeitpunkt bestehenden Mangel zurückzuführen ist.
Die Gewährleistung ist explizit keine Garantie dafür, dass das Gerät innerhalb der ersten zwei Jahre auf keinem Fall kaputt gehen darf. Das wird immer wieder Missverstanden.

Einfaches Beispiel: Ich kaufe mir eine Waschmaschine. Nach 13 Monaten geht die Pumpe kaputt. Für eine Abwicklung über die Gewährleistung muss ich nachweisen, dass der Defekt der Pumpe auf einen bereits zum Kaufzeitpunkt bestehenden Mangel zurückzuführen ist. In der Praxis ist das in der Regel nicht wirtschaftlich und meistens fängt einen hier auch die meist gleichzeitig bestehende Garantie des Herstellers auf.
Geht die Pumpe jetzt schon nach 5 Monaten kaputt, dann kann ich als Kunde eine Nachbesserung nach Gewährleistung verlangen. Die Wahl der Form (Austausch gegen mangelfreie Ware, Reparatur) obliegt grundsätzlich mir. In begründeten Fällen kann der Händler die Wahl aber überstimmen.
Wenn der Händler nun den Gewährleistungsanspruch ablehnen möchte, weil er sagt, die Pumpe ist nicht kaputt gegangen, weil sie zum Kaufzeitpunkt schon mangelhaft war, sondern aufgrund anderer Umstände frühzeitig das zeitliche gesegnet hat, dann muss er das erstmal nachweisen.

Mal ein einfacheres Beispiel: Ein Handy, dass nach 5 Monaten kaputt geht. Der Händler stellt fest, dass ein Wasserschaden vorliegt. Mit Gewährleistung ist natürlich nichts. Das ist kein Defekt, der auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bereits zum Kaufzeitpunkt bestand, sondern auf auf fehlerhaftes Kundenverhalten.

Deswegen sag ich ja: Eine Diagnose steht dem Händler in jedem Fall zu. Bei einer Waschmaschine oder eben auch bei einem Fernseher kann auch irgendwas kaputt gehen, weil z.B. das Stromnetz beim Kunden fehlerhaften ist und bspw. ein Überspannungsschutz ausgelöst wurde. Oder wenn der Blitz einschlägt. Nicht jeder Defekt rechtfertigt einen Gewährleistungsanspruch!

Ich wiederhole es gerne. Die Gewährleistung sichert mir ein zum Kaufzeitpunkt mangelfreies Produkt zu. Nicht mehr.
 
kachiri....du verstehst es einfach nicht. Lass gut sein. Ich habe damit schon über 20 Jahre zutun. Aber schön das du helfen möchtest.
 
Wenn das Gerät finanziert wurde stellt sich glaube ich erstmal die Frage nach einem Austausch nicht wenn die Finanzierung direkt für das gerät gemacht wurde. Oder auch die müsste Rückabgewickelt werden.
 
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