Sozialversicherungen im Angestellten- und Selbständigenverhältnis (gleichzeitig)

daawuud

Ensign
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Juli 2013
Beiträge
220
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Internet liest man viel über dieses Thema.

Wie schaut es aus, wenn man gleichzeitig bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist und ein Gewerbe anmeldet in Bezugnahme auf die Bezahlung der Sozialversicherungen.

Im Angestelltenverhältnis ist es ja so, dass AN 50% und AG 50% bezüglich Kranken-/Pflegeversicherung und Rentenversicherung bezahlt. Wenn man aber als Selbständiger ein höheres Einkommen erzielt als im Angestelltenverhältnis, schaut es ja wiederum so aus, dass man alles selber bezahlen muss und die Rentenversicherung freiwillig ist.

Genau hier möchte ich die Frage stellen, was man unter Einkommen exakt versteht, sprich was als Grundlage herangezogen wird.

Angestelltenverhältnis
- Bruttoverdienst?
- Nettoverdienst?

Selbständigkeit
- Umsatz?
- Gewinn vor Steuern?
- Gewinn nach Steuern?

Herzliche Grüße und vielen Dank
 
Als Selbstständiger kannst Du problemlos auch freiwillig den Höchstbetrag für die Rentenversicherung zahlen.

Ansonsten bezieht es sich auf Dein Einkommen laut Deines letzten Steuerbescheides.

Und für die Höhe der Beiträge im Angestelltenverhältnis natürlich Brutto, denn Dein Nettoeinkommen ist ja das Einkommen abzüglich Steuern und Abgaben
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank für Deine Antwort.

In Bezugnahme auf die Rente, hat man ja als Selbständiger auch die alternative Option wie Rürup.

Als Referenzwert wird also im Angestelltenverhältnis der Bruttogehalt genommen. Wie schaut es mit dem Einkommen von der Selbständigkeit aus? Umsatz, Gewinn vor Steuern oder Gewinn nach Steuern?

Vielen Dank
 
Es werden als Referenzwert die Angaben aus Deiner letzten Steuererklärung genommen.
Zur Not einfach mal rein schauen.
 
Wenn man aber als Selbständiger ein höheres Einkommen erzielt als im Angestelltenverhältnis, schaut es ja wiederum so aus, dass man alles selber bezahlen muss und die Rentenversicherung freiwillig ist.
Die Rentenversicherungspflicht als Arbeitnehmer bleibt auch neben der Selbständigkeit bestehen. Lediglich in der Kranken- u. Pflegeversicherung besteht bei hauptberuflicher Selbständigkeit keine Versicherungspflicht.

Je nach Art der selbständigen Tätigkeit kann evtl. auch aufgrund dieser Tätigkeit versicherungspflicht in der Rentenversicherung vorliegen. Beiträge wären dann sowohl für die Beschäftigung als auch die selbständige Tätigkeit maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen.
Die Zahlung zusätzlicher freiwilliger Beiträge ist auf Grund der Beschäftigung ausgeschlossen. Möglich wäre, aber eine Antragspflichtversicherung für die selbständige Tätigkeit (nicht kündbar, endet mit Aufgabe der Selbständigkeit).

Beitragsberechnung pauschal oder einkommensgerecht Gewinn vor Steuern.
http://www.deutsche-rentenversicher...nal/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html
 
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