Sehr geehrte Damen und Herren,
im Internet liest man viel über dieses Thema.
Wie schaut es aus, wenn man gleichzeitig bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist und ein Gewerbe anmeldet in Bezugnahme auf die Bezahlung der Sozialversicherungen.
Im Angestelltenverhältnis ist es ja so, dass AN 50% und AG 50% bezüglich Kranken-/Pflegeversicherung und Rentenversicherung bezahlt. Wenn man aber als Selbständiger ein höheres Einkommen erzielt als im Angestelltenverhältnis, schaut es ja wiederum so aus, dass man alles selber bezahlen muss und die Rentenversicherung freiwillig ist.
Genau hier möchte ich die Frage stellen, was man unter Einkommen exakt versteht, sprich was als Grundlage herangezogen wird.
Angestelltenverhältnis
- Bruttoverdienst?
- Nettoverdienst?
Selbständigkeit
- Umsatz?
- Gewinn vor Steuern?
- Gewinn nach Steuern?
Herzliche Grüße und vielen Dank
im Internet liest man viel über dieses Thema.
Wie schaut es aus, wenn man gleichzeitig bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist und ein Gewerbe anmeldet in Bezugnahme auf die Bezahlung der Sozialversicherungen.
Im Angestelltenverhältnis ist es ja so, dass AN 50% und AG 50% bezüglich Kranken-/Pflegeversicherung und Rentenversicherung bezahlt. Wenn man aber als Selbständiger ein höheres Einkommen erzielt als im Angestelltenverhältnis, schaut es ja wiederum so aus, dass man alles selber bezahlen muss und die Rentenversicherung freiwillig ist.
Genau hier möchte ich die Frage stellen, was man unter Einkommen exakt versteht, sprich was als Grundlage herangezogen wird.
Angestelltenverhältnis
- Bruttoverdienst?
- Nettoverdienst?
Selbständigkeit
- Umsatz?
- Gewinn vor Steuern?
- Gewinn nach Steuern?
Herzliche Grüße und vielen Dank