[wege]mini
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Cool Master schrieb:aber hier geht es um einen Geheimdienst der Geheimdienstliche-Aktivitäten durchführt
Hier geht es um einen öffentlich bekannten Geheimdienst, der geheimdienstliche Aktivitäten in einem Auftrag eines Geheimdienstes, der aus geschichtlichen Problemen heraus keine eigene Behörde mehr ist, dennoch jedoch existiert, ausübt.
Der Staatschutz existiert aus den Gesetzen heraus und wird von diversen Geheimdiensten und Teilen der Polizei betrieben, ist aber keine Behörde.
So könnte man dieses komplizierte Konstrukt beschreiben, welches auch eine Überwachung durch das Parlament erschwert und die Gewaltenteilung einschränkt.
Wenigstens wird im hier vorliegenden Fall erklärt, dass das BKA unter dem Deckmantel des Staatschutzes ein Instrument eingekauft hat, welches auch für andere Dinge benutzt werden kann.
Wenn der Staatschutz einen verfolgt, ist man aber wirklich ziemlich "krass" drauf.
Für einfache Mittel der Gefahrenabwehr für "normale" polizeiliche Aufgaben, wird weiterhin ein Richter wenigstens mal vom jeweiligen Fall gehört haben.
mfg