Spotify auf Polterabend

nighti

Lt. Commander
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März 2011
Beiträge
1.145
Hallo zusammen,

mein bester Kumpel hat mich gefragt ob ich mich um die Musik auf seinem Polterabend kümmern
könnte. Klar mach ich das, ich dachte mir einfach dass wir über Spotify (Premium) eine Playliste
erstellen und die Gäste dann gerne weitere Wünsche hinzufügen können. Jetzt habe ich mich allerdings
gefragt ob ich mit meinem Spotify Account eine solche Party überhaupt rechtlich auch unterhalten
darf, oder ob das quasi nur für mich privat zuhause gilt? Es ist ja keine öffentliche Veranstaltung in
diesem Sinne....
 
Punkt 4 der Gema FAQ erklärt das eigentlich recht gut:

4 Muss ich in jedem Fall Geld bezahlen, wenn ich gemeinsam mit Freunden Musik höre (z.B. auf einer privaten Party)?
Antwort auf/zuklappen


Selbstverständlich nicht. Für die Musik, die auf der Party in Ihren eigenen vier Wänden gespielt wird, müssen Sie grundsätzlich keine Lizenzgebühren bezahlen. Wenn Sie jedoch Musik öffentlich wiedergeben, sieht die Sache anders aus.
Im Urheberrechtsgesetz steht dazu: „Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“
Vereinfacht heißt das: Jede Nutzung ist öffentlich, bei der wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, Musik hören. Betriebsfeste sowie Vereinsfeiern sind deshalb in der Regel öffentlich, die private Party oder auch die Geburtstagsfeier dagegen nicht.

Quelle

Und da es nen Polterabend ist, dürften da sicher alle entweder verwandt oder zumindest eng befreundet mit Braut oder Bräutigam sein ;)

Was Spotify selbst betrifft, da der Dienst ja damit Werbung macht, dass man den DJ rausschmeißen soll um selbst mit Spotify Musik zu machen, sollte die Sache ja selbsterklärend sein.

Ansonsten ist alles erlaubt bzw. verboten was in den Nutzungsbestimmungen steht:

Spotify respektiert die geistigen und gewerblichen Schutzrechte und erwartet von dir, dass du dies auch tust. Das bedeutet z.B., dass das folgende nicht erlaubt ist: (a) Kopieren, vervielfältigen, rippen, aufnehmen oder öffentlich zugänglich zu machen eines jeglichen Teils des Spotify Service oder der Inhalte, die dir über den Spotify Service übermittelt werden oder auch sonst eine Nutzung des Spotify Dienstes, der nach diesen Bedingungen nicht ausdrücklich erlaubt ist; (b) die Nutzung des Spotify Services, um irgendwelche lokalen Dateien zu importieren oder zu kopieren, an denen du nicht die notwendigen Rechte hast, und diese auf diese Art und Weise zu importieren oder zu kopieren; (c) den Spotify Service zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu reverse-engineeren, zu modifizieren oder derivative Werke basierend auf dem Spotify Service oder der Teile davon zu schaffen; (d) technische Maßnahmen zu umgehen, die von Spotify, den Lizenzgebern oder sonstigen Dritten dazu genutzt werden, die Inhalte zu schützen, die durch den Service zugänglich sind; (e) Teile des Dienstes zu vermieten oder zu verleihen; (f) die territorialen Beschränkungen, die von Spotify angewendet werden, zu umgehen; (g) künstlich den Stand der Plays zu erhöhen oder auf andere Art und Weise den Dienst durch Skripts oder andere automatisierte Prozesse zu manipulieren; (h) Hinweise auf Urheber, Markeninhaber oder andere gewerbliche Schutzrechtshinweise, die in dem Spotify Service enthalten oder dort dargestellt sind, zu entfernen oder zu verändern; (i) dein Passwort anderen Personen bereit zu stellen, oder den Nutzernamen und das Passwort einer anderen Person zu nutzen.

Quelle

Die GEMA erklärt ja netter weise wie das mit dem "öffentlich" gemeint ist somit sollte man davon ausgehen können, da in den AGBs Partys, Feste etc. im privaten Kreis nicht erwähnt werden, diese erlaubt sind.

Ansonsten, wenn Du es genau wissen willst -> Support fragen
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal unabhängig davon, ob das jetzt ein Polterabend im kleinen privaten oder öffentlichen großen Kreis ist, es muss ja auch erstmal jemanden geben der dich dazu verpetzt und dann müsste die GEMA dich verklagen. Glaub solange du das nicht im großen kommerziellen Stil machst, musst du dir da keien Gedanken machen.
 
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